Sibel Arslan
- Party
- Die Grünen
- Parliamentary group
- Grün-Alternatives Bündnis
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Grossbasel West
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 23. Juni 1980
- Occupation
- Jurist/in
- Language
- German
- sibel.arslan@parl.ch
- Schweiz
- Die Grünen· Fraktion G· Basel-Stadt
- Wikidata
- Q18630717
- Source body
- BS
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- —staatliche KommissionGrosser Rat
- —staatliche KommissionGrosser Rat
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- —Führung und AufsichtGrosser Rat
- LobbyistMeier Peter · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizSchweizerische Flüchtlingshilfe SFH
- RedetextSchweiz
Die Schweiz ratifizierte die UNO-Antifolterkonvention bereits vor vielen Jahren. Das Strafrecht wurde so angepasst, dass Folter als Völkerrechtsverletzung definiert ist. Des Weiteren können Folterhandlungen unter verschiedene Straftatbestände des StGB wie zum Beispiel Freiheitsberaubung, Körperverletzung oder Nötigung subsumiert werden. Verschiedene nationale und internationale Organisationen kritisieren jedoch seit mehreren Jahren, dass die gesetzlichen Bestimmungen lückenhaft sind. Insbesondere der UNO-Ausschuss gegen Folter hat der Schweiz wiederholt nahegelegt, einen spezifischen Foltertatbestand ins Strafrecht aufzunehmen, der mit Artikel 1 der UNO-Antifolterkonvention übereinstimmt.
Die parlamentarische Initiative Flach 20.504 fordert, Folter als eigenen Straftatbestand ins Schweizer Strafrecht aufzunehmen. Heute diskutieren wir darüber, ob wir die Behandlungsfrist dieser Initiative verlängern oder nicht.
Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission beantrage ich Ihnen, der Fristverlängerung zuzustimmen. Ihre Kommission für Rechtsfragen gab am 4. Februar 2022 der parlamentarischen Initiative Flach Folge. Am 29. März 2022 stimmte die Schwesterkommission dem Beschluss zu.
Am 8. November 2024 nahm unsere Kommission einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Einführung eines spezifischen Foltertatbestands in das schweizerische Strafrecht an und entschied, dazu eine Vernehmlassung durchzuführen.
Im Rahmen der Vernehmlassung wurden zwei Varianten eines Tatbestandes zur Diskussion gestellt. Die beiden Varianten unterscheiden sich im Anwendungsbereich. Bei der Variante mit einem eingeschränkten Anwendungsbereich muss die Täterschaft Beamteneigenschaft oder Bezug zu einer Behörde oder politischen Organisation aufweisen. Bei der Variante mit einem weiten Anwendungsbereich kann die Straftat durch jede Person begangen werden.
An ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2025 nahm Ihre Kommission für Rechtsfragen die Ergebnisse der Vernehmlassung und deren Würdigung durch das Bundesamt für Justiz zur Kenntnis. Die Vernehmlassungsantworten lassen sich folgendermassen zusammenfassen: Die Mehrheit der Kantone ist der Ansicht, dass in Bezug auf Folterhandlungen keine strafrechtliche Lücke besteht. Sie befürchten Doppelspurigkeiten, Rechtsunsicherheit und eine erhöhte Belastung für die Behörden. Deshalb lehnen sie die Vorlage ab. Die Mehrheit der stellungnehmenden Parteien und Organisationen begrüssen hingegen die Vorlage. Sie betonen die Bedeutung der Einführung einer Folterstrafnorm für die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz, für ihr Engagement für die Menschenrechte und für den Kampf gegen die Straflosigkeit.
Mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschied Ihre Kommission für Rechtsfragen, die Arbeiten weiterzuführen und die Verwaltung damit zu beauftragen, auf der Basis der Variante 2 die Strafnorm zu überarbeiten.
Tatbestandsvariante 2 erweitert den möglichen Täterkreis des Folterstraftatbestands auf Privatpersonen. Durch eine solche gesetzgeberische Ausweitung wird der Fokus nicht - oder nur bedingt - auf den Missbrauch eines staatlichen oder staatsähnlichen Gewaltmonopols gelegt; stattdessen rückt das Element der Grausamkeit im Rahmen der Tatbegehung in den Mittelpunkt.
Mit diesem Entscheid soll den kritischen Stimmen in der Vernehmlassung Rechnung getragen werden.
An ihrer Sitzung vom 8. Mai 2026 liess sich die Kommission zum Stand der Arbeiten informieren. Die Kommission ist zuversichtlich, dem Rat demnächst einen Entwurf unterbreiten zu können, der den in der Vernehmlassung geäusserten Vorbehalten Rechnung trägt. Mit 14 zu 8 Stimmen beantragt sie Ihnen deshalb, die Frist für die Behandlung der Initiative zu verlängern. Eine Minderheit erkennt in einer Weiterführung der Arbeiten keinen ausreichenden Mehrwert und beantragt Ihnen, die Initiative abzuschreiben.
Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist der Ansicht, dass im Bereich des Strafrechts eine nationale Bestimmung nötig ist, um den Tatbestand der Folter verfolgen zu können. Ausserdem wäre es gefährlich, wenn die Schweiz, die die UNO-Antifolterkonvention mitunterzeichnet hat, der internationalen Gemeinschaft das Signal senden würde, dass sie die Einführung eines Foltertatbestands nicht für nötig hält.
Deshalb bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
- RedetextAussenpolitischer Bericht 2025No. 26.009Schweiz
Im Namen der Grünen Fraktion möchte ich mich herzlich für den Aussenpolitischen Bericht 2025 bedanken. Den Fokus Multilateralismus sowie dessen historische Einordnung erachten wir als ein sinnvolles Schwerpunktkapitel in der aktuellen Weltlage. Folglich ist es auch richtig, dass wir das internationale Genf ins Zentrum setzen. Die Grünen sind jedoch nicht damit einverstanden, dass die Erosion des innenpolitischen Rückhalts hier als Tatsache dargestellt wird. Es mag vermehrt geäussert werden, dass man Wettbewerbsnachteile, eine Vorwegnahme des demokratischen Prozesses im Inland oder einen Kontrollverlust empfinde. Dieses Empfinden lässt sich jedoch nicht als generelle Haltung der gesamten Bevölkerung verallgemeinern; dies entspricht nicht der differenzierten Realität in unserem Land.
Wir möchten an dieser Stelle auch zu bedenken geben, dass Populismus nicht ausschliesslich als Folge dieser Entwicklungen verstanden werden sollte. Seine Ursachen sind vielschichtiger, und eine Reaktion auf multilaterale Prozesse stellt dabei nur einen von mehreren Erklärungsansätzen dar. Dass ein mangelndes Vertrauen in staatliche Institutionen ernst genommen werden muss, steht für uns ausser Frage. Ein Rückzug aus internationalen Engagements vermag dieses Problem jedoch nicht zu lösen - im Gegenteil, er könnte bestehende Herausforderungen sogar verschärfen. Wir begrüssen es daher sehr, dass die Wichtigkeit des Völkerrechts und das Schweizer Engagement für dessen Stärkung betont wird. In diesem Zusammenhang würde die Grüne Fraktion auch etwas mehr Mut und Offenheit des Bundesrates gegenüber einer sinnvollen Ausweitung des Völkerrechts begrüssen - gerade in Zeiten, in denen das Völkerrecht von autoritären Kräften vermehrt angegriffen und unter Druck gesetzt wird.
Auch der Einsatz für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, insbesondere der Geschlechtergleichstellung, dürfte ambitionierter sein. Die Zurückhaltung im Nahostkonflikt sowie das Fehlen eines aktuellen nationalen Aktionsplanes zur Implementierung der Agenda "Frauen, Frieden und Sicherheit" lassen uns den Kurs für die Zielerreichung etwas pessimistischer beurteilen, als es im Bericht getan wird. Es ist daher essenziell, dass sich die Schweiz weiterhin mit Nachdruck für die Umsetzung der Agenda 2030 einsetzt. Gleichzeitig nehmen wir zur Kenntnis, dass die gegenwärtige geopolitische und wirtschaftliche Weltlage diese Ambitionen erheblich erschwert. Wir begrüssen daher die realistische und differenzierte Einschätzung des Bundesrates zu den bestehenden Herausforderungen sowie sein Engagement für eine wirkungsorientierte Folgeagenda.
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit leistet wichtige und sehr gute Arbeit, wofür wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchten. Dies gilt insbesondere für ihr Engagement auf dem afrikanischen Kontinent - einer Region, der im Aussenpolitischen Bericht 2025 unseres Erachtens zu wenig Raum gewidmet wird. Der afrikanische Kontinent ist für die Schweiz sowohl sicherheitspolitisch als auch wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung, und diese Relevanz wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verstärken. Wir erwarten daher, dass dieser Entwicklung auch in künftigen Berichten stärker Rechnung getragen wird.
Zum Schluss möchten wir die Bemühungen um eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern sowie der Europäischen Union ausdrücklich würdigen. Eine stabile und partnerschaftliche Beziehung zu unseren europäischen Nachbarn bleibt für die Schweiz von zentraler Bedeutung, sowohl wirtschaftlich als auch im Hinblick auf gemeinsame sicherheitspolitische und gesellschaftliche Herausforderungen.
Die Grüne Fraktion nimmt den Bericht zur Kenntnis und bedankt sich beim Bundesrat und dem Departement für auswärtige Angelegenheiten für die wertvolle Arbeit.
- RedetextSchweiz
Herr Bundesrat, gestützt auf die Frage von Herrn Mahaim vielleicht nochmals: Wir haben gehört, dass die Prozesse dieser therapeutischen Massnahmen sehr lange dauern. Solche Forderungen kommen ja meistens gerade von der Seite, die in der Mehrheit ist und die dieses Argument braucht, um damit mehr Druck auf die Richter und die Gutachter zu machen. Wie werden Sie diesem Druck auf die zuständigen Personen, die die Leute dann nicht mehr entlasten können, entgegenwirken, vielleicht auch in der Debatte im Ständerat?
- RedetextSchweiz
Bei dieser Motion müssen wir bei einem Grundprinzip unseres Rechtssystems beginnen. Ich zitiere Artikel 8 Absatz 1 der Bundesverfassung: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Die Forderung, Personen mit Landesverweisung von stationären therapeutischen Massnahmen auszuschliessen, widerspricht diesem Grundsatz der Rechtsgleichheit.
Ein Gericht ordnet eine Massnahme an, wenn eine Strafe allein nicht ausreicht, um der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen, wenn ein Behandlungsbedarf besteht oder wenn das öffentliche Interesse oder die öffentliche Sicherheit dies erfordern. Solche Massnahmen dienen der Verhinderung von Rückfällen und damit dem Schutz der Gesellschaft.
Das Bundesgericht hat mehrfach festgehalten, dass sich das Ziel der Resozialisierung nicht auf die Wiedereingliederung in die Schweizer Gesellschaft beschränkt. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig. Menschen die notwendige Hilfe zu verwehren, obwohl sie aufgrund psychischer Probleme behandlungsbedürftig sind und möglicherweise gerade deshalb straffällig geworden sind, ist gefährlich. Es ist gefährlich für die betroffene Person, für die Gesellschaft in dem Land, in das sie ausreisen muss, aber letztlich auch für die Schweizer Gesellschaft.
Von einer Landesverweisung betroffen sind zudem nicht selten Personen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Manche konnten sich trotz langjährigen Aufenthalts - etwa aufgrund eines Gemeindewechsels oder anderer Hürden, ganz banal vielleicht auch aufgrund finanzieller Hürden - noch nicht einbürgern lassen. Das ist ein Systemproblem, das für junge Menschen gravierende Folgen haben kann.
Stellen wir uns eine solche Person einmal vor: Sie wird in der Schweiz geboren, wächst hier auf, wird als junge erwachsene Person straffällig und wird für fünf Jahre des Landes verwiesen. Ihr gesamtes soziales Umfeld befindet sich hier in der Schweiz; an ein Leben in einem anderen Land kann sie sich kaum erinnern. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass sie nach Ablauf der Landesverweisung wieder in die Schweiz zurückkehrt. Das können wir jemandem, der hier geboren und aufgewachsen ist, auch nicht verübeln. Wurde ihr in dieser Zeit eine notwendige therapeutische Behandlung verweigert, besteht die Gefahr, dass sich ihr psychischer Zustand weiter verschlechtert hat.
Die Idee der Resozialisierung beruht auf dem Ziel, ein friedliches Zusammenleben zu fördern. Als Staat, der sich zu einer humanitären Tradition bekennt, sollten wir dieses Ziel nicht an unseren Landesgrenzen enden lassen. Hinzu kommt: Psychische Erkrankungen werden häufig chronisch, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt werden. Gemäss der Motion würde der Zugang zu einer notwendigen Behandlung letztlich davon abhängen, ob jemand einen Schweizer Pass besitzt oder nicht. Die Motion würde somit zu einer weiteren Ungleichbehandlung straffälliger Personen führen. Zudem würde sie Menschen die notwendige Behandlung verwehren, die Gesundheit der Betroffenen gefährden und die Sicherheit der Gesellschaft - hier wie auch anderswo - beeinträchtigen.
Im Namen der Minderheit bitte ich Sie deshalb, die Motion abzulehnen - so, wie es auch der Bundesrat beantragt.
- RedetextSchweiz
Soziale und gesundheitliche Probleme beeinflussen sich gegenseitig. Fachpersonen im Gesundheits- und Sozialwesen erleben alltäglich bei ihrer Arbeit, dass eine ungenügende Vernetzung der beiden Bereiche zu Absurditäten und Kostensteigerungen führt. Damit sozial-gesundheitliche Abwärtsspiralen frühzeitig unterbrochen werden können, braucht es ein engeres und effizienteres Zusammenspiel zwischen dem Gesundheits- und dem Sozialwesen. Studien zeigen, dass sich eine deutliche Mehrheit der Hausärztinnen und Hausärzte sowie der Sozialarbeitenden mehr Austausch und Zusammenarbeit wünschen.
Über die bestehenden Hürden herrscht weitgehend Einigkeit: Es sind vor allem strukturelle Hindernisse wie fehlende Koordination und unzureichende Finanzierung. Pilotprojekte bestätigen, dass eine gewinnbringende Zusammenarbeit möglich ist, wenn die Finanzierung gesichert ist und Kompetenzen, Angebote sowie Prozesse klar definiert sind. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Sozialwesen verbessert das Wohl der Patientinnen und Patienten und kann gleichzeitig Kosten senken, indem Abwärtsspiralen verhindert werden.
Mit diesem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden zu prüfen, wie die Koordination verbessert werden kann. Dabei sollen aktuelle Studien und Pilotprojekte berücksichtigt und verglichen werden. Zudem sollen verschiedene Finanzierungsmodelle analysiert werden. Es darf nicht sein, dass Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zusammenarbeiten wollen, aber an strukturellen Hürden scheitern, mit der Folge, dass die Patientinnen und Patienten leiden und die Kosten weiter steigen.
Ich bitte Sie, dem Postulat Fivaz Fabien zuzustimmen.
- MotionBerichterstattung
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeUrheber(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- StändigSchweiz
- Vizepräsident/insince 14.01.2026
- Mitglied04.12.2023 – 13.01.2026
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- StändigSchweiz
- Präsident/insince 01.12.2025
- Vizepräsident/in15.12.2023 – 30.11.2025
- Mitglied04.12.2023 – 13.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied10.12.2015 – 01.12.2019
- SpezialAPK-N Subkommission Mitwirkungsrechte des Parlamentes in der Aussenpolitik(APK-N SUBKO 22.482)Schweiz
- Mitgliedsince 14.12.2023
- SpezialMitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law(APK-NS 20-30)Schweiz
- Mitglied04.12.2023
- Mitglied18.05.2020 – 03.12.2023
- SpezialSchweiz
- Mitgliedsince 04.12.2023
- Mitglied15.08.2022 – 03.12.2023
Images(3)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 304.10.2025 – 31.12.2199
- Version 1304.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0