Standortvorteil eines unabhängigen Schweizer Rechts
(21.3884)- Redetext
- RedetextElisabeth Baume-Schneider(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Dans son avis de septembre 2021 et devant le Conseil national en mars 2022, le Conseil fédéral a proposé d'accepter ladite motion. Cette motion était soutenue dans la mesure où le Conseil fédéral avait déjà lancé des travaux qui portaient sur les différences de réglementation entre le droit suisse et le droit de l'Union européenne. Il préparait un rapport qui [PAGE 963] allait pour l'essentiel répondre aux demandes de l'auteur de la motion.
Comme cela a été mentionné par le président de la commission, il était difficile pour le Conseil fédéral de proposer le rejet d'une motion dont il avait, sur le principe, déjà accepté en grande partie l'objectif et le contenu et qu'il avait déjà commencé à mettre en oeuvre. Par contre, il a aussi été précisé en commission que les demandes formulées dans la motion sont déjà prises en considération dans une très large mesure dans les différents rapports qui ont été soumis au Conseil fédéral ainsi que dans les programmes de réforme qui visent à renforcer la place économique suisse et sa compétitivité. Par conséquent, le Conseil fédéral est de l'avis que l'objectif de la motion est en grande partie atteint et que l'objet de la motion est devenu caduc.
Tout à l'heure, j'ai proposé de voter. Je rejoins maintenant les abstentions et renonce à un vote, étant donné la proposition des six membres de votre commission.
- RedetextCarlo Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
L'auteur de la motion 21.3884 Burgherr, "Avantage d'un droit suisse indépendant pour notre place économique", déposée le 18 juin 2021, soit quelques semaines après la rupture par le Conseil fédéral des négociations avec l'Union européenne sur l'accord-cadre, demande au Conseil fédéral d'analyser les différences entre le droit européen et l'ordre juridique suisse, pour mettre notamment en évidence les[NB]avantages[NB]éventuels[NB]des[NB]différences[NB]de réglementation existantes.
Le Conseil fédéral proposait le 8 septembre 2021 d'accepter la motion. Il relevait que l'analyse approfondie des différences de réglementation entre le droit suisse et le droit européen était indispensable pour déterminer dans quels domaines il pourrait être dans l'intérêt de la Suisse de procéder, de son propre chef, à des adaptations réglementaires au droit européen.
Lors de la séance du Conseil national en mars 2022, le Conseil fédéral, par la voix de la conseillère fédérale Keller-Sutter, cheffe à l'époque du Département fédéral de justice et police, proposait toujours d'accepter la motion, dans la mesure où il était difficile de proposer son rejet alors même que le Conseil fédéral, allant dans le sens de la motion, avait, d'une part, déjà lancé les travaux portant sur les différences de réglementation entre le droit suisse et le droit de l'Union européenne et, d'autre part, préparait un rapport. Cette motion a ainsi été approuvée par le Conseil national le 2 mars 2022 par 110 voix contre 82.
Depuis lors, plusieurs rapports ont été soumis au Conseil fédéral, notamment sur les différences entre le droit suisse et le droit européen. Ces rapports ont tenu compte de l'intérêt de la Suisse, avec comme principaux critères la compétitivité de l'économie nationale, la position de l'Union européenne en tant que partenaire économique de la Suisse et l'importance de la relation bilatérale entre la Suisse et l'Union européenne. Les travaux accomplis correspondent ainsi à la demande formulée dans la motion.
Lors de la séance du 15 août 2023, votre Commission des affaires juridiques a traité cette motion. Le Conseil fédéral a fait savoir par l'administration qu'il n'y avait plus de raison de l'adopter.
Pour ce motif, la commission vous propose, par 6 voix contre 0 et 6 abstentions, de rejeter la motion.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextKarin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme der Motion. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob eine Motion nötig oder unnötig ist, wenn die Arbeiten schon eingeleitet sind. Es ist aber auch schwierig, etwas abzulehnen, das man im Grundsatz befürwortet.
Ich sage gerne etwas zu den Arbeiten, die wir vornehmen. Sie wissen, dass der Bundesrat im Mai letzten Jahres das EJPD beauftragt hat, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Departementen die Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU zu analysieren. Dieser Auftrag betrifft hauptsächlich die Marktzugangsabkommen der Bilateralen I; Herr Burgherr hat das auch gesagt. Im Übrigen gibt es auch die Reformagenda des Bundesrates und das Postulat 21.3498 der Mitte-Fraktion, die über diese Dimension hinaus hier Antworten geben können. Ziel des Bundesrates ist es, diejenigen Bereiche zu identifizieren, in welchen es im Interesse der Schweiz sein könnte, die Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU eigenständig abzubauen und so eben auch Reibungsflächen bezüglich der EU abzubauen. Der eigenständige Abbau von Regelungsunterschieden bedeutet nicht, dass die Schweiz dies im Sinne einer [PAGE 87] Vorleistung oder ohne Gegenleistung tun würde. Er bedeutet lediglich, dass die Schweiz hier eigenständig handeln kann.
Ein solch eigenständiger Abbau der Regelungsunterschiede kann durchaus im Interesse der Schweiz sein, wenn dadurch eine Stärkung bzw. ein Ausbau der bilateralen Beziehungen möglich wäre. Es ist also nicht so, wie Frau Arslan gesagt hat, dass das die bilateralen Beziehungen schwächt, sondern es kann sie im Gegenteil stärken.
Wenn man eigenständig Regelungsunterschiede abbauen kann, dann vermindert das logischerweise auch den Druck auf institutionelle Lösungen. Deshalb hat der Bundesrat diese Arbeiten vorangetrieben. Das Bundesamt für Justiz hat am 30. Juni 2021 eine Auslegeordnung gemacht. Das wurde letzte Woche auch kommuniziert. Nun hat alt Staatssekretär Mario Gattiker eine politische Beurteilung dieser Regelungsunterschiede vorgenommen, die der Bundesrat ebenfalls vergangene Woche zur Kenntnis genommen hat. Herr Gattiker wird jetzt eine Reihe von Handlungsoptionen formulieren und mit den betroffenen Departementen schauen, wo solche Unterschiede reduziert werden können. Er wird auch das Gespräch mit den Kantonen und den Sozialpartnern in dieser Frage führen. Das führt dann natürlich dazu, dass der Bundesrat in Berücksichtigung dieser Ergebnisse auch die Ausgangslage beurteilen kann. Hauptkriterien sind dabei die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Wirtschaft, die Stellung der EU als Wirtschaftspartner der Schweiz sowie die Bedeutung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Forderung der Motion dem von ihm beschlossenen Vorgehen entspricht, und ist deshalb bereit, diese Motion entgegenzunehmen. Sie fördert nicht die Erosion der bilateralen Beziehungen, sondern es geht im Gegenteil darum, die bilateralen Beziehungen zu stabilisieren. Wenn Sie die Erosion oder gar den Wegfall gewisser bilateraler Beziehungen verhindern wollen, dann müssen Sie am 15. Mai Ja zur Frontex-Vorlage sagen. Denn wenn Sie das nicht tun, kappen Sie das Paket der Bilateralen II aufgrund der Guillotineklausel.
Ich bitte Sie, die Motion Burgherr 21.3884 anzunehmen.
- RedetextSibel Arslan(Die Grünen)Schweiz
Meine Ablehnung der Motion Burgherr hat drei Gründe:
Erstens sehe ich darin einen weiteren Versuch, das Verhältnis Schweiz-EU zu torpedieren und eine Verbesserung zu verhindern, indem man sich auf die eigenen Vorteile konzentriert und den Binnenmarkt mit gemeinsamen Rechtsgrundlagen und Spielregeln eigentlich gar nicht will. Das Ganze erscheint deshalb etwas scheinheilig. Es wäre neu, dass die SVP konstruktive Lösungen für ein besseres Verhältnis Schweiz-EU liefern würde.
Zweitens ist die Motion unnötig, weil der Bundesrat in seiner Stellungnahme mehr oder weniger klar sagt, dass die Begehren von Kollege Burgherr ohnehin umgesetzt werden. Der Bundesrat unterstützt die Motion, weil sie für ihn keinen Mehraufwand bedeutet.
Drittens, und das ist der wichtigste Grund, kann die Motion die Erosion der bilateralen Beziehungen nicht aufhalten. Der Abbau von Regelungsunterschieden zwischen der Schweiz und der EU ist grundsätzlich in Ordnung; dagegen ist an und für sich nichts einzuwenden. Der Abbau von Regelungsunterschieden ist aber vor allem auch eine Verlegenheitslösung. Die Erosion der Bilateralen setzt sich fort, solange wir die institutionellen Fragen mit der EU nicht geregelt haben. Die Schweizer Europapolitik muss erst aus der Sackgasse herauskommen oder herausgezogen werden, in welche sie der Bundesrat und die SVP hineinmanövriert haben.
Wenden wir uns also endlich dem Grundsätzlichen zu, und machen wir vorwärts! Die europäische Integration ist für die Grünen ein Projekt des Friedens, es ist ein Projekt der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit. Die Schweiz, das hat auch die aktuelle geopolitische Lage gezeigt, kann nicht einfach in vermeintlicher Souveränität abseitsstehen. Wir brauchen eine starke und eine stabile Beziehung zur Europäischen Union, und wir müssen wieder den Willen finden, Europa mitzugestalten, statt uns davon zu isolieren.
Traurigerweise hat nun der verbrecherische Krieg Russlands in der Ukraine den Beweis geliefert, dass nur ein geeintes Europa stark ist und Lösungen bringen kann.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.
- Redetext
- RedetextThomas Burgherr(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich bin überzeugt, dass ein unabhängiges Recht ein wesentlicher Standortvorteil für unser Land ist. Daher möchte ich mit dieser Motion bewirken, dass die Differenzen zwischen dem EU-Recht und der schweizerischen Rechtsordnung analysiert werden. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang abzuklären, wo eine rechtliche Angleichung sinnvoll und im gegenseitigen Interesse sein kann und wo es keine Anpassungen braucht. Damit will ich eine weitere respektive langfristige Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz bewirken.
Viele Politiker wollen das Schweizer Recht nach Unterschieden zum EU-Recht absuchen und diese dann ausmerzen, als ob Unterschiede etwas Schlechtes wären. Vielleicht haben wir ja die besseren und einfacheren Regulierungen als die EU, vielleicht ist unser Wirtschaftsrecht an die hiesigen Strukturen angepasst und besonders gewerbefreundlich. Wir dürfen uns hier nicht voreilig und in vorauseilendem Gehorsam der EU anpassen. Wir sollten an unseren Stärken und Vorteilen festhalten.
Differenzen zwischen dem EU-Recht und dem schweizerischen Recht sollen dahingehend beurteilt werden, ob diese Differenzen generell zu tieferen Regulierungskosten bei uns führen, der global ausgerichteten Wirtschaft Vorteile bringen, der auf den schweizerischen Binnenmarkt ausgerichteten Wirtschaft Vorteile bringen und Schweizer Interessen in einem anderen Politikbereich, etwa der Sicherheitspolitik oder der Umweltpolitik, entspringen. Diese Analyse der Unterschiede zwischen EU-Recht und Schweizer Recht darf sich keinesfalls einseitig auf die Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-EU konzentrieren, sondern muss die gesamte Wirtschaft und auch andere Politikbereiche im Auge behalten. Es müssen bei dieser Beurteilung unbedingt die vielfältigen Vorteile einer eigenständigen Rechtsetzung und eines unabhängigen Rechtssystems berücksichtigt werden.
Ich gehe mit dem Bundesrat einig, dass, wie er in seiner Antwort auf meine Motion schreibt, die vertiefte Analyse der Regulierungsunterschiede zwischen dem Schweizer Recht und dem EU-Recht innerhalb der sektoriellen Binnenmarktabkommen diejenigen Fälle identifizieren soll, in welchen es im Interesse der Schweiz sein könnte, einseitig gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Eine solche Analyse ist auch für unsere Wirtschaft sehr wichtig.
Der Bundesrat sagt in seiner Antwort, dass das Anliegen meiner Motion auch im Rahmen der Reformagenda für die weitere Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz Berücksichtigung findet. In diesem Sinne ist der Bundesrat auch bereit, die Motion anzunehmen, und dafür danke ich ihm.
Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.
- SpeechSpeechSchweiz
Bekämpft - Combattu [GZ]
(Arslan) [GZ]
[VS][GZ]
Verschoben - Renvoyé
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