Skip to main content

Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten. Bundesgesetz

(18.020)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz14.02.2018
Speeches(23)
Sorted by Speech date, Descending
23 Results
  • Redetext
    Christian Lohr(Die Mitte)
    Schweiz

    Namens der Redaktionskommission darf ich Ihnen heute zwei Erklärungen zu zwei Geschäften abgeben. Ich werde Ihnen zuerst noch die gesetzliche Grundlage der Erklärung abliefern. Ich werde es aber aus Effizienzgründen für beide Geschäfte nur einmal machen.

    Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung vom 3. Oktober 2003 über die Redaktionskommission sind erhebliche Textänderungen in jedem Rat durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung zu erläutern. Wie gesagt, dies gilt nun für beide Geschäfte.

    Zuerst zum Geschäft 18.020, "Berechnung des Beteiligungsabzugs bei 'Too big to fail'-Instrumenten. Bundesgesetz", das die WAK behandelt hat. Die Redaktionskommission hat hier [PAGE 2253] festgestellt, dass der Titel dieses Erlasses in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch nicht übereinstimmt. Da der Titel nicht einfach von der einen Sprache in die andere übersetzt werden konnte, hat die Redaktionskommission im Titel die wesentliche Aussage der Vorlage übernommen. Wie dem Gesetzestext zu entnehmen ist, geht es um die Berechnung des Beteiligungsabzuges bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken. Bei der vorliegenden Vorlage handelt es sich gesetzestechnisch um einen sogenannten Mantelerlass, der nicht in die Systematische Rechtssammlung aufgenommen wird. Die Redaktionskommission hat den Schlussabstimmungstext entsprechend angepasst. Die beiden Präsidenten der WAK sind damit einverstanden.

    [VS]

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Une bonne session ne saurait se terminer sans une déclaration de la Commission de rédaction et, comme c'est bientôt Noël, vous aurez deux déclarations pour le prix d'une seule!

    La première déclaration concerne l'objet 18.020, pour lequel la commission a dû se rendre compte que les titres ne correspondaient pas dans les différentes langues et qu'ils n'étaient pas appropriés, ce qui peut avoir son importance notamment en cas de référendum. Il y a donc trois nouveaux titres qui ont été définis dans les différentes langues nationales. En[NB]allemand: "Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken"; en français: "Loi fédérale sur le calcul de la réduction pour participation pour les banques d'importance systémique"; en italien: "Legge federale sul calcolo della deduzione per partecipazioni in caso di banche di rilevanza sistemica".

    Ces modifications ont été acceptées par le président de la commission compétente, Monsieur Bischof. Je pars donc du principe que si nous avons l'accord de Monsieur Bischof, c'est une garantie absolue que la modification est juste!

    [VS]

  • Redetext
    Jean-René Fournier(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Jean-René Fournier(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Ueli Maurer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wie der Kommissionssprecher bereits ausgeführt hat, geht es um eine Folgegesetzgebung im Rahmen der Regelungen für "Too big to fail"; sie geht also zurück auf die Finanzkrise 2008. Die systemrelevanten Banken können sich mit dieser Gesetzgebung ab 2020 mit den zusätzlichen Instrumenten Contingent Convertible Bonds (Coco), Write-off Bonds und Bail-in Bonds zusätzliches Eigenkapital beschaffen. Wenn sie das machen, können sie es aufgrund der Vorgaben der Finma nur über die Konzernobergesellschaft machen. Sie müssen also dann diese Papiere innerhalb des Konzerns weitergeben. Wenn wir nichts regeln, führt das zu einer zusätzlichen Gewinnabschöpfung, aber wir möchten ja die systemrelevanten Banken nicht sozusagen doppelt bestrafen, indem wir ihnen einerseits ein hohes Eigenkapital vorschreiben und dann dieses auch noch zusätzlich besteuern. Diese Gesetzgebung soll das verhindern.

    Wir wollen also, dass die Banken gut kapitalisiert sind. Sie werden mit dieser Regelung, die wir beschlossen haben, weltweit zu den bestkapitalisierten Banken überhaupt gehören. Sie müssen diese zusätzlichen Instrumente beanspruchen, und die Gesetzgebung, die hier vorliegt, verhindert dann, dass die konzerninterne Weitergabe zusätzlich besteuert wird. Das ist eigentlich aufsichtsrechtlich begründet, weil die Finma die Bewilligung für die Herausgabe nur den Konzernobergesellschaften geben will. Die Gesetzgebung soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten, damit sie gleichzeitig mit der Beschaffung der zusätzlichen Instrumente in Kraft treten kann.

    Nun wurde, wie der Kommissionssprecher angeführt hat, der Wunsch geäussert und in beiden Kommissionen und auch im Nationalrat diskutiert, dass das nicht nur für systemrelevante Banken, sondern generell für Konzernobergesellschaften gelten soll. Wir beschränken uns aber ausdrücklich auf eine Regelung für die systemrelevanten Banken als Pendant zur Eigenkapitalvorschrift. Der Nationalrat hat [PAGE 920] einer Motion zugestimmt, die verlangt, dass wir in einer späteren Gesetzgebung die Frage der Entlastung auch bei anderen[NB]Konzernobergesellschaften prüfen. Der Bundesrat ist grundsätzlich auch der Meinung, dass das geprüft werden soll. Wir möchten dieses Paket aber nicht überladen, weil wir es rechtzeitig auf den 1. Januar 2020 in Kraft setzen möchten, damit die Eigenkapitalaufstockung dann auch erfolgen kann. Es ist also im Moment eigentlich eine Spezialgesetzgebung für die systemrelevanten Banken, ein Pendant zur Eigenkapitalbeschaffung. Die Frage der Entlastungen bei anderen Konzernobergesellschaften bei der Beschaffung solchen zusätzlichen Eigenkapitals werden wir in einem nächsten Schritt lösen.

    Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Es ist ein sinnvolles Pendant zur Eigenkapitalvorschrift. Wenn Sie dem so zustimmen, kann das rechtzeitig in Kraft treten und damit für die systemrelevanten Banken die nächsten Schritte regeln.

  • Redetext
    Pirmin Bischof(Die Mitte)
    Schweiz

    Wir haben eine Vorlage vor uns, die im Nachgang zur Finanzkrise vor zehn Jahren entstand. Sie erinnern sich, dass der Gesetzgeber im Zuge dieser Finanzkrise den Banken im Zusammenhang mit "Too big to fail" höhere Eigenkapitalauflagen machte. Die Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 2018 hat den erleichterten Kapitalaufbau für systemrelevante Banken zum Ziel. Sie sollen aufgrund von "Too big to fail"-Instrumenten nicht zusätzlich steuerlich belastet werden, weil sie diese Instrumente über ihre Konzernobergesellschaften herausgeben müssen. Der Ständerat ist hier Zweitrat. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage am 20. September 2018 beraten und dem unveränderten Entwurf des Bundesrates zugestimmt.

    Zum Inhalt der Vorlage: Um zu verhindern, dass die Ausgabe von "Too big to fail"-Instrumenten Auswirkungen auf die Besteuerung der Beteiligungserträge hat, wird die Berechnung des Beteiligungsabzuges bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken punktuell in zwei Richtungen angepasst. Zum Ersten sollen die auf die "Too big to fail"-Instrumente entfallenden Zinsaufwendungen nicht mehr Teil des Finanzierungsaufwandes sein, der den Beteiligungsabzug kürzt. Zum Zweiten sollen die weitergegebenen Mittel aus den "Too big to fail"-Instrumenten in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden, weil sie den Beteiligungsabzug grundsätzlich erhöhen. Ohne diese gesetzlichen Anpassungen ergäbe sich im Ergebnis eine erhöhte Gewinnsteuerbelastung. Durch die beantragte Anpassung wird eine solche rein aufsichtsrechtlich bedingte potenzielle Steuererhöhung vermieden.

    In der Vernehmlassung wurde namentlich von Wirtschaftskreisen teilweise kritisiert, dass die Vorlage einseitig auf die steuerlichen Rahmenbedingungen für Banken fokussiere. Als Reaktion darauf wird die Neuerung nun auf systemrelevante Banken beschränkt, um die Ausnahmebestimmung so eng wie möglich zu halten.

    Eine Ausdehnung auf sämtliche Unternehmungen lehnen der Bundesrat, der Nationalrat und Ihre Kommission demgegenüber im jetzigen Zeitpunkt ab. Die generelle Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung soll im Rahmen der laufenden Reform der Verrechnungssteuer weiterverfolgt werden. Im Nationalrat ist ein entsprechender Antrag für eine Ausdehnung auf alle Konzernobergesellschaften mit 122 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden. In Ihrer Kommission ist dieser Antrag nicht mehr gestellt worden, weil der Finanzminister zugesichert hat, dass die eben erwähnte Reform der Verrechnungssteuer unmittelbar nach der kommenden Abstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung im Mai 2019 an die Hand genommen werde bzw. dass der Bundesrat beabsichtige, zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Vernehmlassung zu starten.

    Die Vorlage hat eine gewisse Bedeutung, namentlich auch die Ausklammerung der Obergesellschaften der Banken, die nicht "too big to fail" sind, und aller übrigen Unternehmungen. Der Kommission ist bewusst, dass es um Arbeitsplätze in der Schweiz geht. Wenn Konzernfinanzierungen nicht aus der Schweiz heraus erfolgen, kann das dazu führen, dass entsprechende Unternehmensteile ins Ausland abwandern. Es war in der Kommission von 3000 bis 4000 relativ hochqualifizierten Stellen die Rede. Wenn Finanzierungsteile einer Unternehmensstruktur ausgegliedert werden, kann das dann im zweiten Schritt sogar dazu führen, dass andere Managementteile mitgehen würden, was ein unerwünschter Effekt wäre.

    Es ist auch etwas schwer verständlich, wenn zum Beispiel die UBS oder die CS, wenn sie eine Obligation herausgeben, keine Verrechnungssteuer bezahlen müssen, aber Novartis, Roche oder Nestlé, wenn sie das Gleiche tun, schon. Aber wie gesagt: Diese Frage wird mit der Verrechnungssteuerreform angegangen werden. Sie ist nicht Teil des vorliegenden Paketes.

    Ich beantrage Ihnen mit der einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Ueli Maurer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Der Kern dieser Vorlage ist unbestritten. Um was geht es hier? Es ist eigentlich noch ein Nachläufer der Bankenkrise 2008 und ein Spezialgesetz zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der systemrelevanten Banken. Um es in Erinnerung zu rufen: Im Moment werden von der Nationalbank die beiden grossen Banken UBS und CS, dann die Raiffeisenbank, die Zürcher Kantonalbank und die Postfinance als systemrelevant eingestuft. Es ist also eine Spezialregelung für systemrelevante Banken. Diese brauchen mehr Eigenkapital, und sie können das mit verschiedenen Instrumenten besorgen, nämlich mit Cocos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds. Sie haben die Erklärung im Anhang der Botschaft, um welche Instrumente es sich handelt und wann sie eingesetzt werden.

    Aufsichtsrechtlich - aus Sicht der Finma - dürfen nur Konzernobergesellschaften diese Instrumente herausgeben und nicht zum Beispiel Tochtergesellschaften. Diese Auflage der Finma führt dazu, dass das Steuerpotenzial steigt, und das wollen wir eigentlich verhindern. Wir wollen nicht Auflagen machen, die notwendig sind, um die Stabilität der Banken zu garantieren, und aus dieser Notwendigkeit dann mehr Gewinn abschöpfen. Wir möchten die Gewinnbelastung gleich belassen. Dafür ist diese spezialgesetzliche Regelung notwendig, und die Regelung ist ganz klar: Wir haben auf der einen Seite Auflagen für systemrelevante Banken und schaffen auf der anderen Seite den Ausgleich für diese systemrelevanten Banken. Das ist unbestritten und ich bitte, dem so zuzustimmen.

    Nun möchte die Kommissionsminderheit - ich äussere mich jetzt zu dieser - dieses Instrument auf andere Gesellschaften ausweiten. Das ist eine Ausweitung auf Gesellschaften, die nicht von der Spezialregelung der Finma betroffen sind. Also wäre das hier eine zusätzliche Entlastung. Wir können sie im Moment nicht beziffern, denn wir wissen nicht, wie Hunderte oder Tausende von Firmen dann entscheiden werden, wenn dieses Instrument zur Verfügung steht. Wir gehen aber davon aus, dass es in der Summe zu wesentlichen Mindereinnahmen führt. Dieser Antrag der Minderheit liegt damit letztlich in einem Ungleichgewicht zur Stärkung des Schweizer Wirtschaftsplatzes, denn er kostet mehr, als er auf der anderen Seite bringt. Aufgrund dieser Überlegung bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Überlegung dahinter, dass wir beim Verrechnungssteuergesetz Verbesserungen für den Wirtschaftsstandort und den Finanzplatz erzielen könnten, diese Feststellung teilt aber auch der Bundesrat.

    In diesem Zusammenhang haben wir 2015 die Vorlage zum Umbau der Verrechnungssteuer zum Zahlstellenprinzip erhalten. Das ist zurückgekommen. Der Bundesrat hat dann letztes Jahr, im Dezember, Sie erinnern sich, gesagt, dass er zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz einerseits die Verrechnungssteuer umbauen will und andererseits die Stempelsteuer abbauen oder teilweise abschaffen will. Wir haben aber gleichzeitig gesagt, dass die Unternehmenssteuerreform, die Steuervorlage 17, absolute Priorität für den Wirtschaftsstandort Schweiz hat. Wir haben damals signalisiert, dass man dann, wenn die Steuervorlage 17 alle Klippen umschifft hat, die weiteren Projekte angehen könnte.

    Wenn wir etwas machen wollen für den Werkplatz Schweiz, dann ist die Annahme und das Durchbringen der Steuervorlage 17 eine ganz zentrale Voraussetzung. Der nächste Schritt wäre nachher die Verrechnungssteuer. Dann könnten die Anliegen der Minderheit, die sie hier einbringt, in einem grösseren Rahmen behandelt werden, einem Rahmen, der dann dem Finanzplatz und Wirtschaftsplatz Schweiz wirklich etwas bringt. Da würden wir dann eine Balance finden. Der Minderheitsantrag, der hier gestellt wird, setzt eigentlich am falschen Ort an, mit einer Wirkung, die verpufft und zu viel kostet. Das wäre der Grund, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und sich dann mit dieser Frage im Zusammenhang mit dem Umbau der Verrechnungssteuer auseinanderzusetzen. Dort haben wir dann diese Möglichkeiten.

    Wir haben die Motion noch nicht beantwortet. Die Unterstellung, dass der Bundesrat nichts mache, ist, das kann ich jetzt schon sagen, falsch. Wir haben einerseits 2015 die Expertengruppe eingesetzt, um anstelle des vorgeschlagenen Zahlstellenprinzips angepasste Lösungen zu finden. Daran arbeiten wir, daran arbeiten unsere Experten. Wir sind im Gespräch mit den Banken. Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen dann weiter gehende Vorschläge machen können, sobald die Steuervorlage 17 unter Dach und Fach ist. Wenn Sie einen Beitrag leisten wollen, bitte ich Sie, dieser Steuervorlage 17 zum Durchbruch zu verhelfen. Das ist der entscheidende Schritt, damit der nächste Schritt dann angegangen werden kann. Es macht keinen Sinn, laufend neue Baustellen zu eröffnen, ohne andere abzuschliessen. Damit verlieren wahrscheinlich viele Leute die Übersicht.

    Der Schritt, den wir Ihnen heute vorschlagen, ist die "Too big to fail"-Spezialgesetzgebung. Wir wollen die Auflagen, die wir zur Stärkung des Eigenkapitals machen, abfedern, damit keine steuerliche Mehrbelastung für diese Banken entsteht, denen wir Auflagen machen. Das ist unbestritten. Der Minderheitsantrag setzt hier am falschen Ort an. Er kostet mehr, als er bringt. Das muss, wie gesagt, mit der Verrechnungssteuer gelöst werden. Diese Verrechnungssteuervorlage erhalten Sie umso schneller, je schneller es uns gelingt, der Steuervorlage 17 zum Durchbruch zu verhelfen. Sollte die Steuervorlage 17 scheitern - was ich nicht hoffe -, wird auch die Verrechnungssteuer noch einmal eine Zusatzschlaufe machen. Da sehen Sie dann sozusagen den Fluch der bösen Tat, was wir dem Werkplatz Schweiz antun, wenn die Steuervorlage nicht durchkommen sollte.

    Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Prisca Birrer-Heimo(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die SP-Fraktion kann die Gründe für die vorgeschlagenen Anpassungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes nachvollziehen und unterstützt diese im Grundsatz. Damit soll eine höhere Gewinnsteuerbelastung für Konzernobergesellschaften vermieden werden, weil sich nach der Emittierung von "Too big to fail"-Instrumenten der Beteiligungsabzug reduziert. Mit dieser Vorlage wird [PAGE 1513] dem Rechnung getragen, indem die Berechnung des Beteiligungsabzugs korrigiert wird. Ziel ist, dass die Steuerbelastung mit und ohne "Too big to fail"-Instrumente gleich hoch bleibt. Allerdings entstehen für den Bundeshaushalt dadurch nichtrealisierte Mehreinnahmen von bis zu mehreren Hundert Millionen Franken; das wurde auch in der Botschaft ausgeführt.

    Wir werden auf die Vorlage eintreten, aber für uns ist auch klar, dass diese Bestimmung nicht ausgeweitet wird. Die Bedingungen für diese steuerliche Korrektur sind für uns zwingend. Das heisst, es muss sich um eine Konzernobergesellschaft einer systemrelevanten Bank handeln. Diese Konzernobergesellschaft muss "Too big to fail"-Instrumente wie Cocos, Bail-in-Bonds oder Write-off-Bonds emittiert und diese Mittel an eine Tochtergesellschaft weitergegeben haben. Das Ziel ist klar, die Eigenmittelbasis einer systemrelevanten Bank im Sinne der gesetzlichen Anforderungen zu stärken. Dafür machen wir diese spezialgesetzlichen Regelungen und für nichts anderes.

    Dass dies nun von einer Minderheit dazu missbraucht wird, weiteren Unternehmen Steuervorteile zu gewähren, indem die Anpassung des Beteiligungsabzugs für alle Konzernobergesellschaften oder ähnlichen Leitungsgesellschaften und für weitere Fremdkapitalinstrumente gelten soll, zeigt einmal mehr, wie sich gewisse Kreise unverfroren aus der Bundeskasse bedienen wollen, indem sie hier beispielsweise für Versicherungskonzerne Steuererleichterungen einfordern. Die Ausfälle sind nicht beziffert, würde dieser Minderheit zugestimmt, sie könnten aber je nachdem Hunderte von Millionen Franken betragen. Selbst wenn sich gewisse Gesellschaften aufgrund dieser Regelung in der Schweiz ansiedeln würden - mit diesem Antrag würde ein weiteres Steuervermeidungs-Planungsinstrument für Konzerne geschaffen und würden entsprechende Mindererträge generiert. Denn es geht um nichts anderes als um Steuervermeidung.

    Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag klar abzulehnen. Wir werden uns selbstverständlich auch entsprechend ablehnend zur Kommissionsmotion äussern; das kommt später. Treten Sie auf diese Vorlage ein, und verabschieden Sie sie so, wie sie die Mehrheit der Kommission ebenfalls verabschiedet hat.

  • Redetext
    Leo Müller(Die Mitte)
    Schweiz

    Im Namen der CVP bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

    Die Minderheit Aeschi Thomas will, dass diese Regelung nicht nur für die systemrelevanten Banken gilt, sondern für alle Konzerngesellschaften. Welche Wirkung diese Ausdehnung hätte, wissen wir im Moment nicht. Wir hatten in der vorberatenden Kommission, in der WAK, einen Mitbericht der Finanzkommission. Darin wurde darauf hingewiesen, dass die Verwaltung nicht genau sagen konnte, welche finanziellen Folgen eine Ausdehnung auf alle Konzerngesellschaften hätte, was die Auswirkungen auf die Einnahmen des Bundes wären.

    Wir haben dann in der Kommission die Motion 18.3718, "Berechnung des Beteiligungsabzugs (Verhinderung einer zusätzlichen Gewinnsteuerbelastung, die sich aus der Emission von Finanzinstrumenten durch die Konzernobergesellschaft und der konzerninternen Weitergabe der Mittel aus diesen Instrumenten ergibt)", angenommen. Sie liegt beim Bundesrat zur Beantwortung, und wir erwarten vom Bundesrat, dass in seiner Antwort aufgezeigt wird, welche möglichen Folgen auch finanzieller Natur der Antrag der Minderheit hätte.

    Wir hatten in den Unterlagen zwar eine Würdigung der Finanzverwaltung zu dieser Frage. Darin wurde relativiert, dass die Mindereinnahmen nicht so gross wären. Es wurde darin aber auch ausgeführt, dass der Antrag der Minderheit verschiedene andere Probleme mit sich bringen würde. Im Moment wissen wir nicht, was genau diese Probleme wären.

    In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, damit wir die Vorlage schnell verabschieden können. Dann erwarten wir die Antwort des Bundesrates auf die Motion. Es ist ja vorgesehen, dass diese Motion in der kommenden Wintersession behandelt wird. Zu diesem Zeitpunkt können wir dann entscheiden, wie wir in dieser Frage weitergehen wollen.

    Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen.

  • Redetext
    Beat Walti(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Nach den vorzüglichen Erläuterungen der Berichterstatterin und des Berichterstatters zum Inhalt dieser Vorlage und aufgrund des Umstandes, dass die Sache im Kern komplett unbestritten ist - wie Sie gehört haben, gab es in der Kommission einstimmiges Eintreten und einstimmige Zustimmung -, beschränke ich mich auf wenige Aussagen zur einzigen politischen Frage, die wir in dieser Debatte noch zu beantworten haben. Sie ist im Minderheitsantrag Aeschi Thomas angelegt, der gerade seine Ausführungen dazu gemacht hat. Es geht eigentlich nur um die politische Abwägung, ob wir nun möglichst rasch und friktionslos ein selbstregulatorisch geschaffenes Problem für systemrelevante Banken lösen wollen, so wie das der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit beantragen, oder ob wir diese Regelung im Bereich der Berechnung des Beteiligungsabzugs ausweiten wollen auf weitere Konzernobergesellschaften, die nicht systemrelevante Banken sind.

    Für die FDP-Fraktion ist das Anliegen, wie es im Minderheitsantrag Aeschi Thomas transportiert wird, in der Grundstossrichtung durchaus plausibel. Wenn wir trotzdem empfehlen, der Mehrheit zu folgen, tun wir das vor allem aus einem konkreten, sachlichen Grund. Wir tun es aufgrund des Umstandes, dass die Probleme der nicht von dieser neuen Regelung profitierenden Gesellschaften auch mit dem Minderheitsantrag nicht gelöst werden können, solange nicht auch die Verrechnungssteuerregelung entsprechend angepasst wird. Genau für diese Anpassung soll mit der erwähnten Kommissionsmotion, die diese Verrechnungssteuerreform nun endlich in Gang bringen will, mehr Druck aufgebaut werden.

    Uns ist das ein wichtiges Anliegen. Wir sehen, dass es für den Standort Schweiz, für den Finanz- und den Werkplatz wichtig wäre, diese Verrechnungssteuerregeln aus alten Zeiten, die heute in den internationalen Finanzmärkten unter Investoren einfach nicht mehr akzeptiert werden, anzupassen. Das wäre eine Win-win-Änderung für die ganze Schweiz. Wenn man nur im Ansatz an dynamische Effekte in der Steuerpolitik glaubt, sieht man rasch, dass hier sehr viel mehr zu gewinnen ist, als auf dem Spiel steht.

    Das ist also der Hauptgrund, weshalb wir das heute nicht machen wollen, dass wir die Verrechnungssteuerreform befördern wollen, damit dieses Regime insgesamt rasch und günstig für die Schweiz angepasst wird.

    Wenn wir das nicht tun, wenn wir jetzt diesen Bogen aufmachen, dann riskieren wir einfach mehr Irritationen im Prozess. Es wird leicht möglich sein, im Zuge der Verrechnungssteuerreform auch den Beteiligungsabzug noch zu korrigieren. Deshalb finden wir das nicht nützlich. Im Gegenteil, es ist angezeigt, denjenigen Banken, die durch die "Too big to fail"-Regulierung ab dem Jahr 2020 konkret betroffen sein werden, eine Entlastungsmöglichkeit zu geben und sie vor negativen Konsequenzen dieser Gesetzgebung, die im Ergebnis widersinnig wären, zu schützen.

    Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen. Ich bitte Sie schon heute, dann die Motion der Kommission zu unterstützen.

  • Redetext
    Thomas Aeschi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wie eben ausgeführt worden ist, spreche ich gerne auch für die SVP-Fraktion und die Minderheit.

    Die vom Bundesrat analysierte Anpassung des Beteiligungsabzugs begrüsst die SVP. Allerdings soll diese Anpassung grundsätzlich für Konzernobergesellschaften und für andere Leitungsgesellschaften sämtlicher Branchen gelten, zum Beispiel für Stammhausgesellschaften. Nicht nur "Too big to fail"-Instrumente, sondern sämtliche Obligationen, Geldmarktpapiere und andere gebräuchliche Gruppenfinanzierungsinstrumente sollten umfasst sein, zum Beispiel Einzeldarlehen oder risikoabsorbierende Fremdfinanzierungsinstrumente der Assekuranz.

    Wie ausländische Konzerne sollen auch Schweizer Konzerne alle ihre Finanzierungsaktivitäten in der Schweizer Obergesellschaft und in ihrem Schweizer Stammhaus ausüben können und keine Nachteile durch den Beteiligungsabzug erfahren. Nicht nur systemrelevante Banken, sondern auch Versicherungs- und Industriekonzerne sind von den Mängeln des Schweizer Beteiligungsabzugs betroffen. Sämtliche Branchen haben dieselbe steuerrechtliche Ausgangslage. Auch die Schweizer Obergesellschaften von Versicherungs- und Industriekonzernen erleiden bei der Ausübung von konzerninternen Finanzierungsaktivitäten zu hohe Gewinnsteuerbelastungen. Das sollte der Beteiligungsabzug eigentlich gerade verhindern, indem die Gewinne nur bei der Tochter, die sie erarbeitet hat, besteuert werden, aber nicht nochmals bei der Mutter.

    In den allermeisten ausländischen Konkurrenzstaaten besteht dieser Mangel nicht, weshalb die Finanzierungsaktivitäten vielfach in der substanzreichen ausländischen Obergesellschaft oder im ausländischen Stammhaus ausgeübt werden. Wie die systemrelevanten Banken konnten sich Schweizer Konzerne anderer Branchen den erwähnten Nachteilen bisher durch den Einsatz einer meist ausländischen Finanzierungsgesellschaft entziehen; das heisst Verlagerung dieser Aktivitäten ins Ausland wegen der Verrechnungssteuer auf Obligationen. Aufgrund der Beps-Substanzvorgaben ist dies aber für Versicherungen und Industriefirmen in Zukunft nicht mehr möglich. Namhafte Staaten, zum Beispiel Deutschland, Frankreich oder Italien, haben damit begonnen, Finanzierungsgesellschaften in Schweizer Konzernen gezielt zu attackieren und Darlehenszinse steuerlich aufzurechnen.

    Wie ausländische Konzerne sollten auch Schweizer Konzerne zukünftig die Möglichkeit haben, ihre Finanzierungsaktivitäten bei der Schweizer Konzernobergesellschaft oder beim Schweizer Stammhaus anzusiedeln. Sonst bleibt ihnen nur die Option, ihre ausländischen Finanzierungsgesellschaften [PAGE 1512] massiv mit zusätzlicher Substanz, also Personal und Kapital, auszustatten und deshalb Headquarter-Funktionen aus der Schweiz zu den ausländischen Finanzgesellschaften zu verlagern.

    Für den Schweizer Fiskus und den Wirtschaftsstandort wäre die Ansiedlung der Finanzierungsaktivitäten der Versicherungs- und Industriekonzerne ein lohnendes Geschäft: höhere Gewinn- und Einkommenssteuereinnahmen, bessere Verteidigungsmöglichkeiten für das Schweizer Steuersubstrat gegenüber ausländischen Steuerbehörden, Stärkung des Schweizer Kapitalmarktes usw.

    Um eine Ansiedlung von Finanzierungsaktivitäten der Schweizer Konzerne möglich zu machen, müssen der Beteiligungsabzug wie auch die Verrechnungssteuer auf Obligationen angepasst werden. Mit der vorgeschlagenen Formulierung kann vermieden werden, dass der Beteiligungsabzug schon bald wieder angepasst werden muss. Auch wird durch diese geringfügige Anpassung eine kostspielige und umfassende Revision des Beteiligungsabzugs überflüssig.

    Die durch diese Gesetzesänderung ausgelösten Steuereinsparungen der Schweizer Industriekonzerne bei ihren Obergesellschaften/Holdings werden für das Geschäftsjahr 2017 hypothetisch auf höchstens 10 Millionen Franken geschätzt. Wegen des Holdingstatus praktisch aller Schweizer Konzernobergesellschaften beschränken sich die Mindereinnahmen einzig auf den Bund; es gibt keine Gewinnsteuereffekte auf Kantons- und Gemeindeebene.

    Äusserst vorsichtig auf die gesamte Wirtschaft hochgerechnet, werden Mindereinnahmen von maximal 60 Millionen Franken erwartet. Diesen Mindereinnahmen stehen aber Mehreinnahmen durch die Ansiedlung von Finanzfunktionen in der Schweiz gegenüber.

    Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung zu Artikel 70 Absatz 6 DBG und die Anwendung nur auf systemrelevante Banken würden auch im Umkehrschluss die in Artikel 70 Absatz 1 mögliche objektmässige Zuordnung von Finanzierungsaufwand auf einzelne Beteiligungen verunmöglichen. Diese führt zu einer steuertechnisch sachgerechten Verlagerung der Schuldzinsen. Mit der Formulierung des Bundesrates würde dann die von der ESTV favorisierte sogenannte quotenmässige Schuldzinsenverlegung zementiert werden. Die quotenmässige Schuldzinsenverlegung führt regelmässig zu schlechteren Ergebnissen für die Unternehmen.

    Gerne bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, dieser Minderheit zuzustimmen und dem Gesetz in der Gesamtabstimmung ebenfalls zuzustimmen.

  • Redetext
    Christian Lüscher(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Nous abordons aujourd'hui un sujet extrêmement ardu et complexe que votre Commission de l'économie et des redevances a traité lors de sa séance du 4 septembre 2018. Je m'associe aux louanges et remerciements que la rapportrice de langue allemande a adressés à l'administration et au Conseil fédéral. Il est vrai que le message était particulièrement bien fait est tout à fait compréhensible pour les personnes qui ne sont pas spécialisées. Sans tomber dans la flatterie, je tiens aussi à remercier les interprètes dans nos langues nationales qui doivent traduire ces débats extrêmement techniques à l'attention des parlementaires.

    De quoi s'agit-il exactement? Comme nous le savons tous, la loi sur les banques contient des dispositions dites "too big to fail" qui visent à ce que, en cas de crise, les banques d'importance systémique puissent y faire face sans que l'argent du contribuable soit ou risque d'être mis à contribution. A cette fin, ces établissements doivent disposer de fonds propres supplémentaires qui leur permettent d'absorber le choc d'une crise avec les pertes et les risques d'insolvabilité qui en découlent.

    Pour remplir ces obligations, les banques peuvent émettre des instruments dits "too big to fail" sous forme de Coco, c'est-à-dire des emprunts convertibles, de "write-off bonds", qui sont des emprunts assortis d'un abandon de créances, ou encore de "bail-in bonds", qui sont des obligations de renflouement interne. Or, selon les directives prudentielles de la FINMA, les banques d'importance systémique devront émettre ces instruments via leur maison mère, et ce sans exception à compter du 1er janvier 2020.

    Pour la société mère, l'émission d'instruments "too big to fail" et le transfert de fonds se traduisent par une augmentation de la charge d'impôts sur le bénéfice grevant le rendement des participations - j'espère que tout le monde suit bien. Or cette charge fiscale accrue entraîne une diminution des fonds propres, ce qui est contraire aux objectifs des dispositions "too big to fail" de la loi sur les banques, qui visent précisément à une augmentation des fonds propres. Ainsi, le projet de loi prévoit que, lors du calcul de la réduction pour participation des sociétés mères des banques d'importance systémique, ne seront pas pris en compte premièrement les frais de financement, soit les intérêts versés aux investisseurs, les frais de financement supportés lors de l'émission d'instruments "too big to fail", et deuxièmement le transfert des fonds qui sont juridiquement des prêts. En d'autres termes, l'adaptation du calcul de la réduction pour participation proposée par le Conseil fédéral aura pour effet de garantir que la législation "too big to fail" sera systématiquement appliquée et que la constitution de fonds propres par les banques d'importance systémique sera exonérée d'impôt.

    Lors des débats en commission, l'entrée en matière n'a pas été contestée. La discussion a principalement porté sur la question de savoir si le mécanisme proposé devait être également appliqué aux banques non systémiques, aux assurances et aux autres acteurs de l'économie, étant relevé que l'avant-projet mis en consultation incluait l'ensemble des banques. A ce sujet, il faut relever que, durant la consultation, la branche des assurances s'est prévalue d'une situation comparable et d'autres acteurs de l'économie, comme par exemple Swiss Holdings, ont demandé l'extension du projet à toutes les branches et à toutes les obligations.

    La majorité des membres de la commission a fait sienne l'opinion du Conseil fédéral selon laquelle cette nouvelle réglementation ne doit s'appliquer qu'aux banques d'importance systémique au motif que les prescriptions de surveillance prudentielle auxquelles celles-ci sont soumises les mettent dans une situation particulière par rapport aux autres banques et aux autres branches de l'économie. Cette nouvelle approche tient ainsi dûment compte des reproches d'inégalité de traitement juridique suscités par l'avant-projet.

    Quant à étendre la nouvelle réglementation à toutes les branches, le Conseil fédéral a considéré que cela ne permettrait pas de renforcer efficacement la place financière suisse. Pour y parvenir, mieux vaut, dit le Conseil fédéral, passer par une révision des règles régissant la perception de l'impôt anticipé sur les paiements d'intérêt, comme le Conseil fédéral l'a proposé dans son projet de réforme de cet impôt, projet, je le rappelle, dont l'examen est actuellement suspendu.

    Une minorité Aeschi Thomas, dont le porte-parole s'exprimera tout à l'heure, a proposé que cette nouvelle législation s'applique à l'ensemble des sociétés et non pas seulement aux banques. La proposition défendue par la minorité Aeschi Thomas a été rejetée, par 15 voix contre 9. Au vote sur l'ensemble, la commission a accepté, à l'unanimité, ce projet.

    En revanche, il faut que vous sachiez qu'une motion de commission a été déposée et a été acceptée par 15 voix contre[NB]10. Je n'en donne pas le détail maintenant car, comme l'a dit Madame Leutenegger Oberholzer, nous ne la traiterons pas aujourd'hui. Elle le sera plus tard, vraisemblablement à la session d'hiver 2018. Nous aurons l'occasion d'en disserter tous ensemble à cette occasion.

    Je vous remercie donc de suivre votre commission, d'entrer en matière, de suivre la majorité et, donc, de rejeter la proposition de la minorité Aeschi Thomas, ainsi que d'accepter le projet au vote ensemble.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0