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Differenzierter Führerausweisentzug

(17.3590)MotionErledigt
Schweiz16.06.2017
Profile
Type
Motion
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
17.3590
Start
16.06.2017
References & source
Official record
Official profile
External ID
20173590
Votings(1)
Contributions(69)
  • Stefan EnglerUrheber/inDie Mitte
  • Toni BrunnerMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Pirmin SchwanderMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Jean-Pierre GrinMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
Timeline(6)
  • Erledigt
  • Ablehnung
    Ständerat
  • Annahme
    Nationalrat
  • Motion an 2. Rat
  • Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    Bundesrat
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Differenzierter Führerausweisentzug
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Entzug von Führerausweisen ist in den Artikeln 16ff. des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) geregelt. Wer als Ersttäter eine leichte Widerhandlung begeht, also beispielsweise innerorts 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, wird lediglich verwarnt. Entzieht die kantonale Behörde einem Chauffeur oder einer Chauffeuse mit unbelastetem automobilistischem Leumund hingegen den Führerausweis, war die Widerhandlung kein Bagatelldelikt.

    Die kantonalen Behörden haben indessen unter Berücksichtigung der Mindestentzugsdauer bereits heute die Möglichkeit, bei Berufschauffeuren oder -chauffeusen den Führerausweis für Last- oder Gesellschaftswagen weniger lang als bei den restlichen Kategorien zu entziehen. Diese Regelung trägt den Härtefällen grundsätzlich genügend Rechnung. Den Berufschauffeuren und -chauffeusen kommt im Verkehr allerdings auch eine erhöhte Verantwortung zu. Sie sollten für die Einhaltung der Verkehrsregeln besonders sensibilisiert sein. Für die Verkehrssicherheit ist es deshalb besonders wichtig, dass sie die Verkehrsordnung respektieren. Eine weiter gehende Regelung lehnt der Bundesrat deshalb ab.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu schaffen, Führerausweise von Lastwagen- und Busfahrern bei Vergehen, nach der entsprechenden Führerausweiskategorie, zu entziehen. Das Strassenverkehrsgesetz und die Verkehrszulassungsverordnung sind so zu ändern, dass Sanktionen (Führerausweisentzüge) durch das zuständige Strassenverkehrsamt differenziert (nach Führerausweiskategorie) vollzogen werden können.

  • BegründungTEXT

    Zurzeit gibt es nur einen "totalen" Führerausweisentzug, auch für Berufskraftfahrer. Wenn ein LKW- oder Busfahrer am Wochenende eine Geschwindigkeitsübertretung mit seinem Motorrad begeht, wird ihm auch der Führerausweis für den LKW entzogen. Durch diese rigorose Entzugspraxis verlieren viele zuverlässige Berufsleute (Familienväter) ihr Einkommen. Diese Entzugspraxis muss geändert werden. Im Wiederholungsfall mag die heutige Praxis recht sein. Beim "Erstfall" soll eine neue Praxis möglich werden.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0