Differenzierter Führerausweisentzug
(17.3590)- Abstimmung
- Redetext
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Der Bundesrat beantragt Ihnen, beide Motionen abzulehnen. Aber die Mehrheit Ihrer Kommission hat eine Differenzierung vorgenommen, und wenn Sie die Motionen annehmen, würde ich die Differenzierung auch gerne so unterstützt sehen. [PAGE 1078]
Einfach nochmals zur Erinnerung: Ein Führerausweis wird Ihnen nicht wegen nichts entzogen. Wenn Sie also ein paar Kilometerchen pro Stunde zu schnell gefahren sind, sind Sie den Führerausweis nicht los, sondern erhalten allenfalls eine saftige Busse. Auch ein Rotlicht zu überfahren, führt nicht zu einem Führerausweisentzug. Entweder sind es wirklich Wiederholungsfälle - ich meine, wenn eine Person im Verkehr wiederholt unachtsam ist, muss man sich schon auch fragen, mit welcher Verantwortung diese Person dann allenfalls noch einen Bus lenkt -, oder es muss, wenn es sich um eine erste Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz handelt, eine mittelschwere oder schwere Verkehrsregelverletzung sein, damit es zu einem Führerausweisentzug kommt. Das sollte man vor Augen haben und nicht einfach denken, es sei ja ein Bagatelldelikt und der Chauffeur könne deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Die heutige Gesetzgebung erlaubt bereits insofern eine Differenzierung - der Kommissionssprecher hat das natürlich erwähnt -, als man die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und eben auch bei der Dauer des Führerausweisentzugs die Einzelfallsituation berücksichtigen kann. Es gibt aber nicht die Möglichkeit, vollständig auf den Entzug zu verzichten, und das ist es natürlich, worauf die beiden Motionen jetzt abzielen. Wobei eigentlich keine der beiden Motionen, mindestens nicht im Motionstext, verlangt, ganz darauf zu verzichten. Sie verlangen einfach, noch markanter zu differenzieren. Das werden wir dann, falls Sie die Motionen annehmen, noch anschauen müssen.
Aber wir sind der Meinung, die Differenzierungsmöglichkeit - dass man eben den Einzelfall berücksichtigt und dass der Führerausweisentzug weniger lang dauern soll - gibt es heute schon. Es gibt übrigens heute auch die Möglichkeit, dass man den Führerausweisentzug verschieben oder aufschieben kann, z. B. in die Ferien, damit man in der beruflichen Tätigkeit nicht eingeschränkt wird. Diese Möglichkeiten gibt es heute schon, und sie werden auch genutzt.
Wenn ich nun die beiden Motionen anschaue und miteinander vergleiche, sehe ich, dass die Motion Giezendanner tatsächlich noch einmal beträchtlich weiter geht als die Motion Graf-Litscher, und zwar, indem die Motion Giezendanner verlangt, dass man die Differenzierung eben auch nach einem Vergehen vornimmt. Vergehen, das wissen Sie, sind meistens schwere Verstösse gegen die Verkehrsregeln. Damit sind Sie dann nicht mehr bei den Unachtsamkeiten, das muss ich Ihnen schon sagen. Also müssen Sie entscheiden: Wollen Sie wirklich, dass man bei Leuten, die auch im Privatleben Vergehen, schwere Verstösse gegen die Verkehrsregeln, begehen, sagen kann, den Führerausweis sollten sie weiterhin behalten?
Auch die Motion Graf-Litscher würde uns bei der Umsetzung noch beträchtliches Kopfzerbrechen verursachen. Sie spricht von Berufsfahrern und Berufsfahrerinnen. Da kann man sagen, das seien sicher Lastwagenlenker, Buschauffeure, da sind wir uns wahrscheinlich einig. Aber ist ein Aussendienstmitarbeiter auch ein Berufsfahrer? Ihn kann es auch den Beruf kosten: Ein Aussendienstmitarbeiter, der alleine unterwegs ist und von einem Tag auf den anderen keinen Führerausweis mehr hat, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Was ist mit dem Servicetechniker? Der kann dann auch nicht mehr fahren. Mir ist noch der Kaminfeger in den Sinn gekommen, das sind ja häufig Einmannbetriebe. Wenn ein solcher Kaminfeger den Führerausweis nicht mehr hat, ist er auch weg vom Markt. Die Abgrenzung, wer ein Berufsfahrer oder eine Berufsfahrerin ist und wer nicht, würde uns einiges an Kopfzerbrechen bereiten.
Wenn Sie der Meinung sind, Sie möchten noch stärker differenzieren, bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie Ihrer Kommission folgen, die Motion Graf-Litscher annehmen und die Motion Giezendanner aber ablehnen. Die Motion Giezendanner verlangt auch bei schweren Verletzungen der Verkehrsgesetzgebung diese Differenzierung. Sie geht aus unserer Sicht ganz eindeutig zu weit; da bitte ich Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
[VS]
- RedetextHans Wicki(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Sie haben es von Kollege Engler gehört: Es besteht in Bezug auf die Motion Giezendanner ein Minderheitsantrag. Hinsichtlich der Motion Graf-Litscher sind wir uns in der Kommission plus/minus einig. Doch es ist unseres Erachtens auch notwendig, dass bei mittelschweren und schweren Vergehen die Frage nach den Konsequenzen des totalen Führerausweisentzugs im Ernstfall eben auch gestellt wird.
Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission vertreten die Auffassung, wonach die heutige Regelung bereits eine Differenzierung zulasse - ein Punkt, den Frau Bundesrätin Sommaruga im Nationalrat nochmals betont hat. Diese Differenzierung ist unseres Erachtens in der Praxis allerdings zu wenig praktikabel, denn sie greift erst im Wiederholungsfall. Zudem darf dabei die Mindestentzugsdauer grundsätzlich nicht unterschritten werden. Ebenso bringt ein Aufschub in den meisten Fällen wenig. Für Berufschauffeure stellt dies so oder so faktisch ein temporäres Berufsverbot dar.
Ja, Strafe muss sein. Das ist selbstverständlich unbestritten. Aber diese Strafe darf nicht dazu führen, dass Existenzen aufs Spiel gesetzt werden. Denn für Berufsfahrer kann die Konsequenz sehr einschneidend sein, sie kann nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Immerhin dürften die meisten Betriebe mit Berufschauffeuren kaum alternative Arbeitsplätze haben, um Mitarbeitende ohne Fahrausweis monatelang zu beschäftigen; und dies gerade in einer Branche, in der die Arbeitsplatzsituation für viele ohnehin prekär ist.
Ich denke, niemand in diesem Saal möchte mit einem Lastwagenchauffeur tauschen müssen, und auch bei den übrigen Berufschauffeuren staune ich immer wieder, was sie sich nebst den Herausforderungen im Verkehr alles von den Fahrgästen anhören müssen. Ich habe den grössten Respekt vor diesen Leuten. Unter schwierigen Verhältnissen sorgen sie täglich dafür, dass Menschen und Güter sicher an ihr Ziel befördert werden. Entsprechend ist es grotesk, auch noch die Vorbildrolle zu bemühen, um ihnen daraus einen Strick zu drehen. Vielmehr wird geradezu ein Exempel statuiert, indem die Messlatte für Berufschauffeure faktisch noch höher gelegt wird. Sicher, jeder Berufschauffeur sollte im Strassenverkehr ein Vorbild sein, wie wir Parlamentarier übrigens auch. Doch auch wir sind nun einmal nur Menschen und keine Heiligen - die Anwesenden selbstverständlich ausgenommen.
Vor allem ist es stossend, wenn der Führerausweis einem Berufschauffeur wegen eines Vergehens entzogen wird, welches mit einem anderen Fahrzeug und in einem anderen Rahmen begangen wurde. Der Lokomotivführer darf weiter Zug fahren, der Kabinenbegleiter einer Seilbahn darf auch weiter Gäste befördern, aber der Chauffeur wird arbeitslos. Das führt faktisch zu einer Ungleichbehandlung. Wir sprechen hier also von einer klaren Verletzung der Verhältnismässigkeit, eines wichtigen Grundsatzes unseres Verwaltungshandelns.
Ich erinnere noch einmal: Es geht nicht darum, dass Berufschauffeure straffrei wegkommen. Doch wir brauchen die Möglichkeit, Strafen differenzierter auszusprechen, als es heute möglich ist. Schaffen wir also die Grundlage, um diese Verhältnismässigkeit zu ermöglichen.
Ich empfehle Ihnen im Namen der Minderheit, die Motionen Giezendanner und Graf-Litscher anzunehmen.
- RedetextStefan Engler(Die Mitte)Schweiz
Beide Motionen aus dem Nationalrat - die von Frau Nationalrätin Graf-Litscher wie auch jene unseres früheren Kollegen Ulrich Giezendanner - greifen im Kern die gleiche Frage auf: Soll ein Führerausweisentzug als Folge einer Verkehrsregelverletzung für Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer, für die die Berufsausübung auf dem Spiel steht, auf eine Fahrzeugkategorie beschränkt werden können, bzw. soll der Entzug je nach Fahrzeugkategorie unterschiedlich lange dauern können? Das ist die in beiden Motionen gestellte Frage.
Eine unterschiedliche Entzugsdauer für eine Fahrzeugkategorie, die zur Berufsausübung benötigt wird, ist nach geltendem Recht zwar schon möglich, nicht aber der Teilentzug des Führerausweises für nur eine Fahrzeugkategorie. Heute gilt: Wer mehrere Führerscheine hat und einen davon verliert, verliert alle. Das klassische Beispiel dafür ist der Buschauffeur, der in der Freizeit mit dem Motorrad eine Verkehrsregelverletzung begeht, die mit dem Entzug des Führerausweises geahndet wird.
Für die Beurteilung des Anliegens der beiden Motionen sind die einander gegenüberstehenden Interessen abzuwägen. Da ist zum einen das Interesse der Verkehrssicherheit durch einen präventiven Führerausweisentzug und zum anderen das persönliche Interesse von jemandem, der beruflich darauf angewiesen ist und für den der Führerausweisentzug faktisch ein Berufsausübungsverbot bedeutet.
Ihre Kommission hat sich eingehend mit der Frage befasst und ist mehrheitlich, mit 8 zu 3 Stimmen, zum Schluss gekommen, die Motion Graf-Litscher zu überweisen. Der Nationalrat nahm die Motion mit 165 zu 15 Stimmen an. Was waren die Überlegungen der Kommission dafür? Die Kommission möchte damit erstens ausdrücklich nicht an den Grundpfeilern von Via sicura und den Ansprüchen der Verkehrssicherheit rütteln. Es kann zweitens auch nicht darum gehen, dass Berufschauffeure von weniger strengen Verkehrsregeln profitieren sollen als gewöhnliche Verkehrsteilnehmer. Drittens darf es sich nur um leichte Fälle handeln, also um Fehler, die aus Unachtsamkeit begangen werden, die im Wiederholungsfalle aber bereits einen zwingenden Führerausweisentzug zur Folge haben. Nur in solchen Fällen, die man als leichte Verkehrsregelverletzungen beurteilt, soll also ein differenzierter Führerausweisentzug geprüft werden können. Die Kommission würde durch die Erweiterung des Rechtsrahmens etwas mehr Flexibilität schaffen, um im Einzelfall die Härte eines faktischen Berufsverbots abzufedern.
Die Kommission lehnt allerdings die in eine ähnliche Richtung zielende Motion Giezendanner "Differenzierter Führerausweisentzug" mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab; dies im Wesentlichen darum, weil sie im Unterschied zur Motion Graf-Litscher keinen Unterschied macht bezüglich der Schwere einer Verkehrsregelverletzung, für welche ein differenzierter Führerausweisentzug erwogen werden kann. Explizit will die Kommissionsmehrheit die angestrebte Erleichterung darauf beschränkt wissen, dass es sich um leichte Fälle von Verkehrsregelverletzungen mit einem geringen Verschulden und einer geringen Gefährdung handeln muss. Nur in diesen Fällen, ist die Kommission der Auffassung, rechtfertigt sich etwas mehr Flexibilität im Gesetz zugunsten des persönlichen Interesses an der fortgesetzten Berufsausübung.
Zusammengefasst beantragt Ihnen Ihre Kommission, die Motion Graf-Litscher 17.3520 anzunehmen, die Motion Giezendanner 17.3590 aber abzulehnen.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ja, dann möchte ich aber jetzt zu dieser Feststellung einfach gerne nochmals deutlich sagen, dass man mit der heutigen Regelung genau dieser speziellen Härtefallsituation bereits gerecht werden kann.
- RedetextAdrian Amstutz(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich will einfach damit sagen: Wissen Sie, das hört nicht auf. Der besoffene Chirurg, dem am Sonntagabend der Ausweis entzogen wird, der operiert am Montagmorgen. Ich will damit nur sagen: Die Chauffeure sind hier in einer besonderen Lage, und es wäre angemessen, das auch besonders zu würdigen.
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Welcher Ausweis wurde dem Lokführer entzogen? Der Lokführerausweis oder der Fahrausweis?
- RedetextAdrian Amstutz(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Frau Bundesrätin, können Sie noch ausführen, wie sich das bei den Lokführern verhält? Kann ein Lokführer, dem am Sonntag der Ausweis entzogen wird, am Montag mit Hunderten von Passagieren das Bahnnetz benutzen?
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich habe mich heute schon zu einer ähnlich lautenden Motion geäussert. Ich kann eigentlich nur noch einmal wiederholen: Die Forderung, dass man bei Führerausweisentzügen durch das zuständige Strassenverkehrsamt je nach Führerausweiskategorie differenziert und das unterschiedlich handhabt, können wir nicht unterstützen. Herr Nationalrat Giezendanner hat jetzt ein Beispiel von einem Buschauffeur gebracht, der am Wochenende mit dem Töff in die 30er-Zone fährt. Wenn es dann zu einem Führerausweisentzug gekommen ist, ist er wahrscheinlich etwa mit 50 Stundenkilometern in die 30er-Zone gefahren - und Sie wissen ja, wahrscheinlich waren es dann etwa 55 Stundenkilometer. Wer sensibilisiert ist, weiss, was es für die Sicherheit heisst, wenn jemand mit 55 Stundenkilometern in eine 30er-Zone fährt, das ist schon nicht einfach eine Bagatelle: Ich denke auch an die Buschauffeure oder -chauffeusen, die wissen, was es heisst, sich für die Personen, die sie transportieren, verantwortlich zu fühlen.
Einen zweiten Punkt habe ich vorhin bereits erwähnt: Es gibt heute für die Strassenverkehrsämter bereits die Möglichkeit, Härtefällen genügend Rechnung zu tragen. Ich habe vorhin auch gesagt, dass es eben dann nicht zwingend der Führerausweisentzug am nächsten Montagmorgen ist, sondern dass man da auch noch einen gewissen Aufschub erwirken kann. Ich glaube, damit haben wir eigentlich dieser Situation Rechnung getragen.
Sie sprechen jetzt von den Buschauffeuren und von den Lastwagenfahrern. Was ist dann mit der Person im Aussendienst? Die fährt mit dem PW. Dann sagen Sie: Ja, wenn jemand im Aussendienst arbeitet, der auch auf das Auto angewiesen ist, dann müsste man dort eigentlich auch differenzieren, denn sonst kann er eben diesem Beruf auch nicht mehr nachgehen. Dann stellen Sie plötzlich die Frage, ob bei der Feuerwehr die Leute, die dann fahren, Tempoüberschreitungen machen dürfen, weil es ja pressiert, wenn es brennt. Ich habe das schon mit der Feuerwehr diskutiert, als ich noch Feuerwehrchefin war. Frau Nationalrätin Streiff weiss, wovon ich spreche. Wir haben gesagt: Nein, es geht eben nicht an, dass man auch in dieser Situation unter Umständen dann andere Menschen gefährdet und dort solche Ausnahmen macht.
Ich bin der Meinung, mit der heutigen Regelung können wir den Härtefällen, und die gibt es, gerecht werden, und das wollen wir auch. Da gibt es heute bereits die Möglichkeiten. Wenn Sie hier jetzt einfach neue Kategorien machen und neue systematische Differenzierungen, dann kommen Sie, da bin ich sicher, in der übernächsten Session mit einer weiteren Ausnahme, weil Sie eben auch noch jemand anderes haben, den Sie auch schützen möchten. Ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir die heutigen Möglichkeiten ausschöpfen. Das ist richtig so. Aber diese Diversifizierung im Umgang mit Sanktionen im Strassenverkehr führt uns nicht weiter.
Ich bitte Sie, ebenso wie die Motion Graf-Litscher auch die Motion Giezendanner abzulehnen.
- RedetextUlrich Giezendanner(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Wer von Ihnen hat nicht auch schon beim Autofahren einen Fehler gemacht? Wem von Ihnen hätte die Behörde nicht auch schon einmal den Führerausweis entziehen können? Wenn man uns den Ausweis entzieht, können Sie und ich trotzdem unseren Beruf ausüben. Wir können nach Bern fahren und hier weiter politisieren, auch ohne Führerausweis. Ein Lastwagenfahrer kann das nicht tun. Der Bus- und der Lastwagenfahrer werden unmenschlich behandelt. Frau Graf-Litscher hat Ihnen das heute schon einmal gesagt.
Ein Beispiel: Ein Lastwagenfahrer fährt an einem Sonntag mit seinem Motorrad zu schnell in eine 30er-Zone hinein - nicht durch, nur hinein. Er wird geblitzt. Diese Beschränkung gibt es ja sehr oft - das wissen vor allem Sie von dieser Seite - nur wegen des Lärms und nicht wegen der Sicherheit. Dem sonst topseriösen Fahrer wird jetzt der Ausweis entzogen. Am Montagmorgen kommt der Fahrer und ist arbeitslos. Er hat keinen Führerausweis mehr. Ihm wird alles entzogen. Dass man ihm den Führerausweis für das Motorrad, mit dem er den Fehler begangen hat, entzieht, ist absolut richtig, das ist für mich keine Frage. Dass man ihm aber auch seine Lebensgrundlage entzieht und ihm den Führerausweis für den Lastwagen wegnimmt, ist nicht in Ordnung. Das kennt man in der EU praktisch nirgends. Es hat noch einzelne Länder, die so etwas kennen, und die anderen sind vernünftig. Manchmal ist auch die EU vernünftig. Mit dem differenzierten Führerausweisentzug wäre der Mann nicht arbeitslos, er könnte seine Familie weiter ernähren, ohne dass er zum Arbeitsamt gehen müsste.
Die Stellungnahme des Bundesrates, Sie haben sie gelesen, sagt deutlich: Die kantonalen Behörden können heute schon bei Berufsfahrern einen reduzierten Entzug des Führerausweises anordnen. Was soll denn das? Wenn sie den Entzug reduziert anordnen können, dann können sie auch gleich darauf verzichten. Das ist ja wirklich etwas vom Blödesten, was ich je gelesen habe! Ja, den Berufschauffeuren von Bussen und LKW fällt eine besondere Verantwortung zu mit ihrem Verhalten: Das sagt der Bundesrat in seiner Stellungnahme, [PAGE 841] und er hat Recht. Die kennen ihre Verantwortung. Das sagen auch die Statistiken über Unfälle ganz klar aus. Wir haben im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern sehr wenige Unfälle mit Lastwagen oder Bussen.
Aber auch Busfahrer und Lastwagenfahrer sind Menschen. Einem Menschen unterlaufen nun einmal Fehler. Wer von Ihnen noch nie einen Fehler gemacht hat, der werfe jetzt den ersten Stein. Die Berufschauffeure gehören zur einzigen Berufsgattung, in welcher sie nicht nur mit einer beruflichen Busse bestraft werden. Sie gehören zur einzigen Berufsgattung, in welcher sie nicht mehr arbeiten dürfen, in welcher man ihnen die Lebensgrundlage entzieht. Das darf doch in einem zivilisierten Land nicht sein! Seien Sie bitte menschlich!
Behandeln Sie diese Leute so, wie sie es verdienen, und stimmen Sie meiner Motion und auch der Motion Graf-Litscher zu.
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