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Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Verlängerung

(15.079)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz18.11.2015
Speeches(32)
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32 Results
  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Der Berichterstatter hat die Situation tadellos dargestellt. Ich brauche keine Verlängerung zu machen. Sie wären weiser gewesen, wie oft. Jetzt schaffen wir aber die Differenz aus dem Weg.

  • Redetext
    Ivo Bischofberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Zur Erinnerung: 2005 wurde mit Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes ein zeitlich befristetes Verbot der Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung eingeführt, ein sogenanntes Moratorium, das Ende Juni 2016 nun ausläuft. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 ist in Artikel 9 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes ein unbefristetes Verbot der Wiederaufarbeitung vorgesehen. Diese Vorlage wird aber bekanntlich im Juli dieses Jahres noch nicht in Kraft sein. Vor diesem Hintergrund beantragte der Bundesrat, das Verbot der Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung unabhängig vom Schicksal des ersten Massnahmenpaketes der Energiestrategie 2050 um zehn Jahre zu verlängern.

    Am 4. Februar dieses Jahres beantragte unsere Kommission einstimmig eine Fristverlängerung um zehn Jahre. Der Ständerat folgte diesem Antrag an der Sitzung vom 15. März 2016 ebenfalls einstimmig. Gestern nun hat der Nationalrat mit 103 zu 87 Stimmen einen Minderheitsantrag unterstützt, der die Verlängerung des Moratoriums von zehn auf vier Jahre reduziert. Mit diesen vier Jahren soll sichergestellt werden, dass eine Ablösung des Moratoriums durch ein definitives Verbot im Rahmen der Energiestrategie 2050 gewährleistet ist, aber nicht mehr. Sollte die Energiestrategie 2050 scheitern, muss in den Augen des Nationalrates die ganze Frage der Kernenergie neu angegangen werden, insbesondere die Frage des Ausfuhrverbots, und dies soll nicht erst in zehn Jahren erfolgen. Aber der Bundesbeschluss soll am 1. Juli 2016 in Kraft treten, damit keine Lücke entsteht. Er sollte somit also in der Sommersession 2016 verabschiedet werden.

    Obwohl ein Nationalratskollege gemäss Amtlichem Bulletin gestern in seiner Weisheit die Auffassung vertrat: "auch wenn der Ständerat etwas einstimmig beschliesst, heisst das noch lange nicht, dass es gut ist", wäre der Entscheid des Ständerates richtig. Denn die Moratorien, welche wir aus anderen Bereichen kennen, zum Beispiel dasjenige für gentechnisch veränderte Organismen, sind samt und sonders auf zehn Jahre angelegt. Nun setzte sich in unserer Kommissionssitzung von heute Morgen die diesem Rat eigene Vernunft durch. Wir beantragen Ihnen mit 8 zu 4 [PAGE 491] Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen, und dies - ich betone es -, ohne dass sich eine Minderheit manifestiert hat. Warum dieser Antrag?

    1. Das Ziel dieser Vorlage bestand eindeutig darin, nach dem Ablauf des Moratoriums keine Lücke, kein "Interregnum" entstehen zu lassen.

    2. Konsequenterweise sollte der Bundesbeschluss am 1. Juli 2016 in Kraft treten. Entsprechend sollte er in dieser Session verabschiedet werden.

    3. Dies ergibt nun die eigentlich groteske Situation, dass das Geschäft wohl fallieren würde, wenn wir an unserem Entscheid festhielten, weil keine dritte Runde der Differenzbereinigung mehr möglich ist. Die eigentliche Absurdität der Debatte im Nationalrat lag darin, dass mit Blick auf den Entscheid, eine Frist von zehn Jahren zu beschliessen, von einem Technologieverbot gesprochen wurde. Dies impliziert in der Argumentation, dass bereits in fünf Jahren eine neue, einsatzbereite Technologie zur Verfügung stehen würde, was in Tat und Wahrheit aber eigentlich realitätsfremd ist. Nur schon der Bau einer neuen Anlage zur Wiederaufarbeitung würde viele Jahre in Anspruch nehmen. Zu bemerken ist auch, dass die heutigen Anlagen, La Hague, Sellafield und Majak, nicht rentieren. Sellafield wird geschlossen, und Areva, die Betreiberin der Anlage von La Hague, ist hochverschuldet und muss neu eine Unterstützung vom Staat in Milliardenhöhe erhalten. Schliesslich wird mit dem Moratorium die Forschung keineswegs infrage gestellt.

    4. Zudem sind heute keine neuen technischen Verfahren in Sichtweite, die ernsthafte Fortschritte auf diesem Gebiet verheissen, im Gegenteil: Es liegen auch hier mehr Fragen als mögliche Lösungsansätze auf dem Tisch.

    Zusammengefasst: Wenn wir, wie gesagt aus Vernunftgründen, dem Nationalrat folgen und die Frist um vier Jahre verlängern, dann tun wir dies im Wissen, dass in rund eineinhalb Jahren wieder eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden wird und dass wir in der Folge dieselbe Debatte erneut führen werden. Wir tun dies auch, obwohl wir wissen, dass sich technisch, wissenschaftlich und von den Kosten und der Abfallmenge her gesehen eigentlich nichts ändern wird.

    In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, nolens volens bei Artikel 106 Absatz 4 dem Nationalrat zu folgen.

  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Frau Bundesrätin Leuthard feiert übrigens morgen ihr Zehn-Jahre-Jubiläum als Mitglied des Bundesrates. Wir danken Ihnen, Frau Bundesrätin, für Ihr zehnjähriges Engagement zugunsten unseres Landes und für die gute Zusammenarbeit mit dem Parlament! (Beifall) [PAGE 1010]

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
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    Schweiz

    Il s'agit, je le répète, de combler le vide juridique entre la fin du mois de juin 2016 et l'entrée en vigueur de la stratégie énergétique 2050. C'est de cette phase de transition qu'il s'agit. Si la stratégie énergétique entre en vigueur, ce sera vraisemblablement dans un an et demi environ, donc la différence entre un moratoire de quatre ans et de dix ans n'est pas très importante. Si, par malheur, la stratégie énergétique n'entrait pas en vigueur comme cela est prévu, la durée du moratoire de dix ans serait plus raisonnable pour les raisons suivantes.

    D'une part, une durée de quatre ans seulement nous imposerait une reprise très rapide des travaux. Il ne vaut donc pas la peine de mettre en place un moratoire pour quatre ans seulement, parce que nous devrions recommencer une procédure de consultation et nos travaux avant la fin du moratoire, soit très rapidement. Cet argument relève, je dirai, des processus décisionnels du Parlement.

    D'autre part, puisque la question qui est en jeu est celle de savoir si, un jour ou l'autre, une innovation technologique comblera les défauts importants relatifs à la technologie du retraitement en matière de sécurité environnementale et de coûts, une durée du moratoire de dix ans est également plus raisonnable. Il est très invraisemblable qu'une telle évolution technologique advienne dans les prochaines années. Un moratoire de quatre ans serait donc inadéquat de ce point de vue également.

  • Redetext
    Martin Bäumle(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Die Argumente habe ich bereits beim Eintreten ausgeführt. Es geht um die Frage der Frist von vier oder zehn Jahren. Die Minderheit beantragt Ihnen vier Jahre, die Mehrheit zehn Jahre. Der Entscheid fiel mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten.

    Ich möchte Sie einfach noch einmal darauf hinweisen: Der Ständerat hat den zehn Jahren einstimmig zugestimmt. Aber letztlich muss der Rat entscheiden.

    Ich empfehle Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich kann es kurz machen: Wenn Sie das Moratorium nur um vier Jahre verlängern, dann werden wir in eineinhalb Jahren bereits wieder an einer Vernehmlassung arbeiten und dieselbe Debatte erneut führen, obwohl wir wissen, dass sich technisch, wissenschaftlich, von den Kosten und der Abfallmenge her nichts verändern wird. Es ist also eine Debatte für die Galerie - das verursacht Kosten, Herr Nationalrat Schilliger, das ist ineffizient. Stimmen Sie im September der Energiestrategie zu. Dann ist das Ganze sowieso erledigt, dann haben Sie im Gesetz die saubere Lösung.

    Deshalb würde ich jetzt hier nicht wegen dieser Frage eine Differenz zum Ständerat schaffen.

  • Redetext
    Peter Schilliger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Debatte zum Antrag meiner Minderheit wurde ja bereits sehr, sehr ausführlich geführt. Ein Moratorium ist ein Entscheidungsaufschub und damit eine Verlegenheitslösung. Wir haben die Meinung, dass aufgeschobene Entscheide entweder definitiv zu bestätigen oder aufzuheben sind. Für beides braucht es eine breite politische Diskussion. Deshalb: keine Verlängerung des Moratoriums auf Vorrat, sondern eine nochmalige Verlängerung um maximal vier Jahre statt der vorgeschlagenen zehn Jahre!

    Es wurde von der Frau Bundesrätin argumentiert, dass man üblicherweise zehnjährige Moratorien vorsehe. Im Gesetz steht, dass das Moratorium durch einen einfachen Bundesbeschluss um höchstens zehn Jahre verlängert werden kann. Man dürfte also auch problemlos weniger Jahre vorsehen. Wir sind uns darüber einig, dass diese Diskussion irgendeinmal zu Ende geführt werden muss. Wir sind uns einig: Wenn die Energiestrategie 2050, wie wir sie beraten haben, eine Mehrheit findet und definitiv wird, ist damit die Diskussion abschliessend geführt. Falls sie aber keine Mehrheit findet oder eine Referendumsabstimmung nicht übersteht, braucht es die Diskussion über dieses Moratorium.

    Ich möchte zwei Bemerkungen zu den Vorrednern machen. Sie sprachen von der "ideologischen Debatte", die hier geführt werde. Entschuldigung: Ideologische Voten habe ich vor allem von der links-grünen Seite gehört. Ich verstehe auch die Angst nicht, die man davor hat, diese Debatte zu führen. Wenn Sie so sicher sind, warum wollen Sie sie dann nicht führen? Warum wollen Sie ein Moratorium, mit dem Sie den Entscheid wieder für zehn Jahre auf die lange Bank schieben? Zehn Jahre braucht es nicht, zehn Jahre sind falsch.

    Unterstützen Sie deshalb meine Minderheit, und reduzieren Sie die Moratoriumsdauer auf maximal vier Jahre.

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Martin Bäumle(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Stellenweise hatte ich den Eindruck, es gebe hier eine Debatte "Ja oder Nein zur Kernenergie". Darum geht es heute nicht. Wir haben in der Debatte zur Energiestrategie 2050 ein Verbot der Wiederaufbereitung beschlossen. Es gab in beiden Räten keine Differenz mehr. Heute sprechen wir davon, ob das bestehende Exportmoratorium in einer Übergangsphase verlängert werden soll, und zwar um zehn Jahre, wie Bundesrat, Ständerat und die Kommissionsmehrheit beantragen, oder um vier Jahre, wie eine Kommissionsminderheit beantragt. Es ist nicht ein Nein zu neuen Technologien, sondern es ist ein Moratorium für alte Technologien, die beweisbar nicht funktionieren, beziehungsweise heute an drei Orten auf der Welt durchgeführt werden: Majak in Russland, untragbar belasteter Standort; Sellafield in England, ebenfalls belasteter Standort, in Schliessung begriffen; und La Hague, ebenfalls belasteter Standort.

    Es soll weniger Abfälle geben. Das stimmt sehr bedingt - die Frau Bundesrätin hat es gesagt. Aber um diese ein bisschen mehr oder weniger kurzlebigen Abfälle zu generieren, haben Sie, wie wir als Chemiker sagen, eine Schlunzerei mit Emissionen anzusetzen, und Sie haben ein Transportrisiko. Die Wirtschaftlichkeit stimmt nicht. Mischoxid-Brennelemente sind teurer, und der Gewinn besteht nur, weil man Plutonium gewinnt.

    Zu den Wertstoffen: Es gibt heute zwei Wertstoffe, die man verwenden kann. Der erste Wertstoff sind Mischoxid-Brennelemente. Diese waren in Fukushima eines der Probleme und verantwortlich dafür, dass der Unfall zu mehr Schäden beziehungsweise Plutoniumaustritt aus den Kernschmelzen geführt hat. Seither werden in Schweizer Kernkraftwerken die Mischoxid-Brennelemente schrittweise zurückgefahren beziehungsweise nicht mehr eingesetzt. Der zweite Wertstoff, der gewonnen wird, ist Plutonium für Atomwaffen. Hier besteht einerseits das Proliferationsrisiko, und andererseits haben wir mit unserer Wiederaufbereitung einen Deckungsbeitrag an das französische, englische oder russische Atomwaffenprogramm geleistet, und das sollte nicht im Sinne der Schweiz als neutraler Staat sein.

    Ein Moratorium und auch ein Verbot der Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung sind kein Verbot von neuen Technologien, von neuen Wertstoffe oder eine Transmutation, die alle als sinnvoll erachten; das bleibt weiterhin möglich. Aber wie gesagt, wissenschaftlich ist heute kaum ein Ansatz da, der funktioniert. Auch die Wiederaufarbeitung in der Schweiz bleibt mit diesem Beschluss eines Moratoriums erlaubt. Das heisst, Herr Müri und Herr Schilliger könnten morgen neben dem KKL eine Wiederaufarbeitungsanlage beantragen und diese erstellen. Dafür entsteht also mit dem heutigen Entscheid kein Verbot.

    Die Differenz, die in diesem Rat besteht, bezieht sich auf die Frist von vier oder zehn Jahren. Ich bitte Sie jetzt wirklich, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung dann über diese Anzahl Jahre zu entscheiden. Dann können wir mit dem Ständerat noch eine Diskussion führen, ob es jetzt vier, sechs, acht oder zehn Jahre sein sollen.

  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Wenn wir das Energiegesetz innert drei Jahren behandelt hätten, hätte ich Sie mit dieser Frage des Moratoriums nicht behelligen müssen. Weil dieses Gesetz offenbar aber erst in der Herbstsession in die Schlussabstimmung kommt, müssen wir die heutige Gesetzgebung anpassen respektive das heutige Moratorium verlängern.

    Herr Nationalrat Schilliger, seit zehn Jahren haben wir ein Moratorium beziehungsweise ein Verbot, und wir leben gut damit. Die ganze Branche hat sich schon längst darauf eingestellt, und es hat sich schon längst in ganz Europa ergeben, dass niemand mehr an die schnellen Brüter glaubt. Das, was wir seit zehn Jahren leben, wollen wir neu im Gesetz verankern, statt es mit dem Moratorium zu machen. Das ist das einzige, was ändern wird. In diesem Punkt sind sich beide Räte auch bereits einig; es gibt keine Differenz.

    Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben ihre Brennelemente, wie gesagt wurde, früher in Frankreich und Grossbritannien wiederaufarbeiten lassen. Seit dem Beginn des Verbots am 1. Juni 2006 wurden somit keine Brennelemente mehr zur Wiederaufarbeitung ausgeführt. Mittlerweile sind alle ausgeführten Brennelemente aufgearbeitet. Zudem wurde das gesamte bei der Wiederaufarbeitung zur Herstellung von Brennelementen aus Plutonium-Uran-Mischoxid gewonnene Plutonium für die Schweizer Kernkraftwerke Gösgen und Beznau verarbeitet. Sämtliche MOX-Brennelemente sind inzwischen abgebrannt beziehungsweise nicht mehr in Gebrauch. Das ist die Realität. Wenn also hier irgendwo von Technologie oder Kosten gesprochen wird, so stimmt das mit den Fakten nicht überein. Bei Ablauf des Moratoriums werden das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und damit das Verbot noch nicht in Kraft sein - deshalb hier diese Verlängerung.

    Herr Nationalrat Schilliger, Moratorien kennen wir aus anderen Bereichen. Nehmen wir das Moratorium für genveränderte Organismen. Auch vonseiten der SVP kämpft man darum, dass dieses Moratorium verlängert wird, und niemand spricht in diesem Fall von Technologieverbot. Es geht [PAGE 1008] dort insbesondere auch darum, dass man sagt, der Konsument und die Schweizer Politik wollten das nicht und die Auswirkungen auf die Umwelt seien grösser als der Nutzen, wenn man Freisetzungsversuche realisieren würde.

    Auch bei der Verlängerung des Moratoriums geht es um eine Umweltangelegenheit. Wiederaufbereitungsanlagen setzen radioaktive Stoffe an Wasser und Luft frei. Sie haben auch einen sehr grossen Impact auf die Nordsee. Das ist heute wissenschaftlich nachgewiesen. Deshalb ist die Wiederaufarbeitung auch aus umweltpolitischen Gründen keine Chance mehr. Das war vor dreissig Jahren anders. Es ist nicht konsequent, die Wiederaufarbeitung schweizerischer Brennelemente im Ausland wieder zuzulassen.

    Herr Nationalrat Müri hat Zweifel in Bezug auf die Nachhaltigkeit geäussert. Er sagte auch, die Abfallmenge werde dann vermehrt reduziert. Auch da sagen die Wissenschafter etwas anderes. Die gesamte Abfallmenge ist, nach heutigem Kenntnisstand, mit und ohne Wiederaufarbeitung etwa gleich gross. Auch diese Annahme wird deshalb von den Experten als falsch eingeschätzt.

    Die Befürworter arbeiten im Wesentlichen mit dem Argument, Brennelemente seien kein Abfall, sondern ein Wertstoff, der wiederverwendet werden könne. Nicht jede Rezyklierung von Wertstoffen ist auch sinnvoll. Hier hat man die Rezyklierung klar als mit zu grossen Risiken für die Umwelt qualifiziert. Das ist nicht nur in der Schweiz so, diese Auffassung hat sich heute weltweit durchgesetzt.

    Nicht zuletzt sprechen Gründe der Nonproliferation gegen die Wiederaufarbeitung. Sie wissen es, die Schweiz ist sehr aktiv in allen Fragen der Nonproliferation. Beim Prozess der Wiederaufarbeitung wird Plutonium abgetrennt und damit leichter zugänglich gemacht. Das ist für den Bundesrat ein wesentlicher Faktor, der ihn veranlasst, weiterhin am Verbot festzuhalten.

    Mit dem Antrag der Minderheit Schilliger stellt sich die Frage, ob die Frist um vier statt um zehn Jahre verlängert werden soll. Der Bundesrat geht natürlich davon aus, dass das Verbot im Rahmen des Gesetzes zur Energiestrategie innert dieser vier Jahre in Kraft sein wird. Insofern spielt die Frage dieser Frist keine grosse Rolle. Es ist aber üblich, dass man Moratorien um zehn Jahre verlängert. Das ist die Praxis des Bundesrates, die Praxis des Parlamentes. Insofern hält der Bundesrat daran fest, dass dieses Moratorium um zehn Jahre zu verlängern ist - egal, was Sie dann mit der Energiestrategie machen werden.

    Es wurde zu Recht auch von den Kommissionssprechern gesagt: Es sind heute keine neuen technischen Verfahren in Sichtweite, die ernsthafte Fortschritte auf diesem Gebiet verheissen, im Gegenteil: Es liegen auch hier mehr Fragen als mögliche Lösungsansätze auf dem Tisch. Mit Sicherheit sind Fortschritte, die gar zu einer industriellen Anwendung führen würden, nicht in vier Jahren möglich; wahrscheinlich ist auch in den nächsten zehn Jahren nicht damit zu rechnen. Somit ist es eben gerechtfertigt, das Moratorium um zehn Jahre zu verlängern, was im Übrigen historisch auch dem Willen des Gesetzgebers entspricht.

    Ich bitte Sie daher, der Fassung der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zuzustimmen.

  • Redetext
    Bastien Girod(Die Grünen)
    Schweiz

    Ein wichtiges Anliegen wäre damit wirklich erfüllt. Ein anderes Anliegen kommt im September zur Abstimmung. Bei der Volksinitiative "für eine grüne Wirtschaft" geht es auch um andere ökologische Faktoren. Wenn dieser Initiative auch noch zugestimmt wird, ist es wirklich so, dass wir sicher mal eine Retraite brauchen, um wieder neue Herausforderungen zu definieren.

  • Redetext
    Jean-François Rime(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Monsieur Girod, je vous ai écouté attentivement. Vous êtes très enthousiaste par rapport à l'arrêt du nucléaire. Mais ne craignez-vous pas que, si l'on suit vos propositions, les Verts n'auront plus aucune raison d'exister et que ce parti va tout simplement disparaître?

  • Redetext
    Bastien Girod(Die Grünen)
    Schweiz

    Liebe SVP-Fraktion, liebe FDP-Liberale Fraktion: Es stimmt zwar, Sie haben bei den Wahlen gewonnen und hier eine Mehrheit. Es stimmt, Sie haben in den Wahlen gesagt, dass Sie für weniger Regulierung sind. Das heisst aber nicht, dass das Laisser-faire-Mantra blind in jedem Geschäft angewendet werden soll. Es ist erschreckend, dass dieses Mantra auch hier, wo es um nukleare Risiken geht, mit einer erschreckenden Undifferenziertheit angewendet wird - in jenem Bereich also, der sicher als Erstes reguliert werden muss.

    Es ist nicht so, dass die Bevölkerung findet, es brauche hier eine Deregulierung. Es war interessant: Letzte Woche hat die Economiesuisse eine Medienmitteilung erlassen, in welcher sie sagte, die Bevölkerung sei gegen Regulierung. Wir haben eine Studie gemacht mit der Uni Zürich. Sogar der "Blick" hat herausgefunden, diese Studie zeige, dass die Bevölkerung Regulierung sehr wichtig findet - vor allem in den Bereichen Umwelt und Gesundheit. 90 Prozent finden, dass es wichtig ist, hier eine Regulierung zu haben. Das ist ja auch klar. All die Unfälle in den Bereichen AKW und nukleare Risiken geschahen, weil weggeschaut wurde und Risiken nicht ernst genommen wurden.

    Nun will man hier ab Ende Monat eine Gesetzeslücke schaffen und sozusagen vor der Energiestrategie noch ein Fenster für den Export von Brennelementen öffnen. Nun muss man wissen: Der Export von Brennelementen ist natürlich der Teil der ganzen Atomindustrie, der am umstrittensten ist. Er hat die grössten negativen Konsequenzen, sei es die Verstrahlung von Mitarbeitern bei der Wiederaufbereitung, sei es die Verstrahlung der Umwelt, sei es auch die Proliferation, also der Missbrauch - dies an die SVP-Fraktion: Wir arbeiten hier mit Atommächten zusammen. Sie sagen immer, Sie seien neutral, aber hier ist die Zusammenarbeit, bei der das Militärische und das Zivile immer voll verknüpft sind, dann kein Problem. Und es erhöht natürlich das Risiko des terroristischen Missbrauchs dieser nuklearen Materialien.

    Gerade hier wäre es also wichtig, eine Regulierung zu haben. Die Grünen sind deshalb klar für die Verlängerung des Moratoriums. Die Grünen waren ja seit ihrer Gründung gegen die zivile und militärische Nutzung dieser Technologie, dies zu Recht, wie sich leider herausgestellt hat, denn man hat diese Risiken nicht im Griff.

    Ich bitte Sie also, sowohl den Antrag der Minderheit Müri zum Eintreten als auch den Antrag der Minderheit Schilliger abzulehnen. Herr Schilliger, dieser Antrag zeigt ja, dass Sie immer noch daran glauben oder darauf hoffen, dass die nukleare Kehrtwende vielleicht doch noch kommt und plötzlich Atomkraftwerke die grosse Lösung sind. Ich möchte Sie einfach auch hier auf zwei Dinge hinweisen: Gemäss einer Umfrage der HSG, die kürzlich erschienen ist, sagen gerade einmal 6 Prozent der Befragten, dass sie für neue AKW sind. In der Stadt Zürich waren 70 Prozent für den Atomausstieg. Sie wissen das vielleicht nicht, aber es ist nicht so, dass Rot-Grün in der Stadt Zürich in dieser Frage 70 Prozent der Stimmen hat. Alle Bürgerlichen waren dagegen, trotzdem hat die Bevölkerung den Atomausstieg ganz klar mit 70 Prozent befürwortet.

    Ich bitte Sie, hier also nicht wieder auf den Atomkurs einzuschwenken. Ich bitte Sie, das, was eigentlich logisch ist - der Entscheid im Ständerat war unbestritten und fiel einstimmig -, fortzusetzen und diese Lücke in der Regulierung zu schliessen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0