Martin Bäumle
- Party
- Grünliberale Partei
- Parliamentary group
- Fraktion GL
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 125
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 3. Juni 1964
- Occupation
- Atmosphärenwissenschafter
- Language
- German
- Phone
- +41 79 358 14 85
- Address
- Raubbühlstrasse 23 b
8600 Dübendorf - Website
- www.martin-baeumle.ch
- Gemeinderat (ZH)
- glp – Grünliberale / GEU – Gruppe Energie und Umwelt
- Kantonsrat (ZH)
- Die Grünen· XII Uster
- Wikidata
- Q120934
- Source body
- CHE
- Source updated
- 18.09.2026
- Record updated
- 18.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- LobbyistMetzinger Peter Alois · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizMr. Campaigning
- LobbyistGrichting Thomas J. · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizGeneralsekretär Groupe Mutuel
- RedetextSchweiz
Ein Erdbeben ist ein Restrisiko, das eintreten und Schadenssummen in der Höhe von 15, 20 oder bis zu 50 Milliarden Franken auslösen könnte. Trotzdem vermögen weder die Vorlage des Bundesrates noch die neue Lösung der Kommission zu überzeugen. In dieser Variante ist nichts dazu gekommen, was im Entwurf des Bundesrates nicht drin war, auf die der Ständerat nicht eingetreten ist. Die Beiträge sind einfach etwas verschoben worden. Neu soll die Schadenssumme bis zu rund 6,3 Milliarden Franken freiwillig durch die Privatassekuranz versicherbar sein. Erst bei Schäden ab diesem Wert bis rund 22 Milliarden Franken müssen die Grundeigentümer obligatorisch 0,5 statt 0,7 Prozent gemäss Entwurf des Bundesrates bezahlen. Ab 22 Milliarden Franken wäre weiterhin nichts geregelt - wie heute.
Mit dem Verursacherprinzip lässt sich nicht rechtfertigen, dass hier ex post Eigentümer belastet würden, die keine Schuld tragen. Mutmasslich würden die Eigentümer die Kosten dafür auf die Mieten überwälzen. Das würde dann wieder eine nächste Diskussion über die Mieten auslösen.
Ich möchte aber auch festhalten, dass die Grünliberale Fraktion nicht bereit ist, über eine Lösung zu reden, die vor allem von Kantonen angestossen wird, die nicht einmal eine obligatorische Gebäudeversicherung kennen. Sie unternehmen selber nichts, um Schäden zu versichern oder zu vermeiden, erwarten im Schadenfall aber Solidarität von allen Grundeigentümern aus der Schweiz; Herr Graber ist da eine löbliche Ausnahme. Wir wissen, dass 80 bis 85 Prozent der Eigentümer keine freiwillige Erdbebenversicherung abgeschlossen haben. Es gibt keine Indizien, dass sich mit dieser neuen Lösung mehr Eigentümer absichern werden. Warum sollten sie auch?
Bleiben die Schäden bis 6 Milliarden Franken - das betrifft die meisten Schadensereignisse - unter dem Schwellenwert, haben wir auch wieder ungedeckte Kosten. Wir reden von 4 bis 5 Milliarden Franken. Wer bezahlt die Kosten von 4 bis 5 Milliarden Franken unter dem Schwellenwert, wenn so ein Ereignis eintritt? Auch das, sage ich Ihnen, wird am Ende der Bund sein. Denn ausser den wenigen, die versichert sind, werden die Privaten nicht in der Lage sein, ihre Gebäude wieder aufzubauen. Da man sie aber nicht im Stich lassen kann, wird am Ende für die Unversicherten für den Betrag bis zum Schwellenwert die implizite Staatsgarantie bestehen bleiben.
Folglich müsste man konsequent sein, wenn man so etwas will, und ein Obligatorium bis zum Schwellenwert verlangen. Das wäre aber, wie wir gehört haben, gerade in Risikokantonen schwierig umzusetzen. Oder wir bleiben bei der heutigen Lösung, bei der am Ende wohl der Bund zum Handkuss käme, und zwar dann halt für die Schadenssumme, die entsteht. Die Lösung, die hier beantragt wird, bringt überhaupt nichts. Man müsste dann konsequenterweise sagen: Wer nicht versichert ist, kriegt nichts oder nur einen massiv reduzierten Betrag, weil er seine Pflicht nicht wahrgenommen hat. Aber wie ich Ihnen geschildert habe, würde genau das nicht passieren. Es würde trotzdem subsidiär der Staat übernehmen.
Dazu kommt: Wo ist der Anreiz für erdbebensicheres Bauen? Wer eigenverantwortlich handelt, teurer baut, mehr bezahlt für sein Gebäude, würde am Ende für diejenigen zur Kasse gebeten, die das nicht gemacht haben. Ich möchte noch zu einer Analogie kommen. Kernkraftwerke sind bis zu einem Schaden von 2 Milliarden Franken versichert, bis 3 Milliarden Franken beträgt die internationale Versicherung. Bei Ereignissen darüber würde der Bund ebenfalls zum Handkuss kommen. Und da haben viele Redner einen Fehler gemacht: Das grösste Schadensereignis, das in der Schweiz eintreten kann, wäre ein grösster anzunehmender Unfall bei einem Kernkraftwerk, mit Schäden in der Höhe von mehreren Hundert Milliarden Franken.
Aber genau darüber will niemand reden. Man redet jetzt darüber, ob man für Schäden von 6 bis 22 Milliarden Franken, eine obligatorische Lösung machen soll. Aber bei Kernkraftwerken, wo die Risiken auch vorhanden sind und der Schaden viel grösser wäre, will man nicht einmal über eine implizite Staatsgarantie reden. Man will diese Kosten nicht einmal ausweisen, weil das die Kernenergie definitiv an einen Punkt bringen würde, an dem sie ökonomisch nicht mehr vertretbar ist.
Es kommt aber noch etwas dazu: Ein Erdbeben mit Schäden in der Höhe von 20, 30 Milliarden Franken könnte die Schweiz mit dem verbleibenden Rest der Volkswirtschaft über eine Lösung, die wir hier miteinander diskutieren, stemmen. Wenn aber ein Kernkraftunfall passiert, mit Schäden von mehreren Hundert Milliarden Franken, und wir evakuiert werden müssen, ist möglicherweise gar keine Volkswirtschaft mehr da, die ex post noch etwas diskutieren kann. Mit anderen Worten: Bevor wir über eine Erdbebendeckung durch Grundeigentümer reden, müssen wir zuerst einmal über eine Risikoversicherung für Kernkraftwerke reden.
In diesem Sinne: Die Grünliberale Fraktion wird nicht eintreten. Im Fall des Eintretens wird sie der Mehrheit folgen, weil deren Antrag weniger schlimm ist, und am Ende die Vorlage ablehnen. Besten Dank, wenn Sie uns dabei folgen.
- RedetextSchweiz
Herr Bundesrat, wir sind uns beide bewusst, dass die Festsetzung einer Preisobergrenze ein starker Markteingriff ist. Sind Sie auch der Meinung, dass die Elcom neben diesem Instrument zuerst andere, mildere Instrumente prüfen und einsetzen muss, bevor sie quasi zu dieser Holzhammermethode greift, die im Extremfall tatsächlich die Ultima Ratio ist?
- RedetextSchweiz
Eigentlich wollte ich mich nicht mehr äussern, aber nach dieser Debatte muss ich mich trotzdem noch äussern. Wir sind heute in der letzten Runde der Netzbeschleunigungsvorlage. Es geht um die letzten Differenzen einer Vorlage, die sehr gut austariert ist. Wir können heute überall der Mehrheit folgen und eine letzte kleine Differenz zum Ständerat stehenlassen, nämlich in der Frage der Ausgleichsenergie.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass dieser Passus in dieser Vorlage sachfremd ist - denn es geht nicht um Netzbeschleunigung - und dass damit ein massiver Markteingriff einhergeht. Die Mehrheit legt uns in dieser Vorlage einen Kompromiss vor, der jetzt zerredet wurde. Was ist die Differenz zwischen der nationalrätlichen en und der ständerätlichen Vorlage? In der ständerätlichen Vorlage steht ausdrücklich "Preisobergrenze" in der Bestimmung, und sonst steht nichts von Massnahmen. Das heisst, die Preisobergrenze wird dann die Massnahme sein, die man einfach trifft, weil man sich keine anderen überlegt. Die Formulierung der Mehrheit der Kommission des Nationalrates ist dagegen offen, das heisst, dass zuerst auch andere Massnahmen, die einen weniger starken Markteingriff bedingen, zu prüfen sind.
Ich lege jetzt noch meine Interessenbindung offen, damit niemand mit Fragen kommt: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Axpo. Wir sind von diesem Thema unter Umständen betroffen. Aber es wird tatsächlich möglich sein - wenn keine andere Massnahme greift - , auch eine Preisobergrenze festzulegen. Die Preisobergrenze ist keine gute Massnahme, es sollen zuerst andere Massnahmen kommen. Ich muss hier aber in Abrede stellen, wonach die Marktteilnehmer hier Manipulation gemacht hätten - solche Aussagen sind gekommen. Das ist mitnichten so, und das wurde auch von entsprechenden Gutachten bestätigt. Das möchte ich in aller Form zurückweisen.
Zur Problematik der Regelenergie: Es wurde jetzt dauernd behauptet, Schuld daran seien die erneuerbaren Energien. Es ist richtig, dass intelligentere Systeme nötig sind, um erneuerbare Energien und Speicher etwas zu steuern, als dies für irgendein tumbes Kraftwerk der Fall ist, das immer genau die gleiche Leistung bringt. Das ist so. Die erneuerbare Energie ist unter diesem Aspekt aber nicht nur ein Problem, sondern auch ein Teil der Lösung. Wir brauchen intelligente Steuerung, wir brauchen mehr Netze, und genau darum haben wir diesen Netzexpress auch gemacht: damit wir die die Energie, den Strom besser verteilen können. Was es auch braucht, sind bessere Prognosen, und daran arbeitet die Branche bereits. Und was wir vor allem brauchen - das hat hier heute niemand gesagt -: Wir brauchen das Stromabkommen. Wenn wir das Stromabkommen haben, wird die Ausgleichsenergie automatisch einen grösseren Markt erhalten und sinken, womit der Ausgleich zwischen den Ländern möglich ist. Das Stromabkommen ist ein wesentlicher Parameter für die Versorgungssicherheit, was von gewissen Leuten gerne ausgeblendet wird.
Jetzt noch zu den Preisen. Ich möchte einmal festhalten, dass sämtliche neuen Anlagen, die gebaut werden müssen, egal von welcher Technologie, heute nicht rentabel sind, weil der Preis von bestehenden Anlagen tiefer ist. Also, egal was wir bauen, es wird teurer, wenn wir neue Anlagen bauen. Zur Behauptung, dass die Regelenergie das grosse Problem der Preise sei, möchte ich einfach festhalten: Das Problem ist der Krieg in der Ukraine, das Problem ist Hormus, das Problem ist Trump. Das führt dazu, dass unsere Gaspreise markant ansteigen, auch jetzt wieder, und es ist nun einmal so, dass in der Marktordnung der Gaspreis den Strompreis bestimmt. Das sind die Fakten. Das heisst, wenn wir der Meinung sind, der Strompreis sollte sinken, dann müssen wir dafür sorgen, dass der Krieg beendet wird, was für uns in diesem Saal etwas schwierig zu erreichen ist. Aber zu behaupten, die Erneuerbaren seien schuld oder die Regelenergie sei schuld, ist einfach Polemik.
Ich bitte Sie also in diesem Sinne, bei der Sache zu bleiben. Wir haben heute eine sehr gute, austarierte Vorlage. Ich bitte Sie, bei der Mehrheit zu bleiben, weil diese jetzt noch ein kleines Angebot an den Ständerat macht, in der Form eines Kompromisses, der ein bisschen offener formuliert ist. Und ich habe gewisse Signale, dass der Ständerat hier einschwenken wird, sodass Sie nicht um 7 Uhr aufstehen müssen.
- RedetextSchweiz
Sehr geehrte Frau Suter, Sie haben die neue Regelung bezüglich der Trafostationen ausserhalb der Bauzone sehr gut erklärt. Können Sie mir bestätigen, dass für die Bewilligungsfähigkeit von Trafostationen ausserhalb der Bauzone kein Nachteil entsteht, wenn im vorliegenden Zusammenhang auf den Begriff der Standortgebundenheit verzichtet wird?
- RedetextSchweiz
Wir sind bei den Differenzen beim "Netz-Express". Das Netz ist ein wichtiges Puzzleteil in der ganzen Energie- und Strom-Politik. Was nützen neu gebaute Anlagen, wenn am Schluss die Netzanschlüsse fehlen oder über Jahre nicht erstellt werden können?
Ein paar wichtige Punkte: In der Frage des Freileitungsgrundsatzes haben wir von der Grünliberalen Fraktion uns bereits in der ersten Lesung klar dafür ausgesprochen. Die Technologie bei den Höchstspannungsnetzen ist heute einfach noch nicht so weit, dass unterirdische Leitungen Vorteile bringen, weder preislich noch von der Resilienz her. Im Gegenteil, die Umspannung von Hochspannungsleitungen als Freileitungen auf Kabel und zurück schwächt die Resilienz und die Versorgungssicherheit und ist zum heutigen Zeitpunkt fast nie der richtige Weg. Trotzdem: Wenn sich die Technologie weiterentwickelt und das beseitigt werden kann und sich die Preise annähern, lässt der Gesetzesparagraf zu, dass zum Beispiel im Siedlungsgebiet eine Verkabelung umgesetzt werden kann. Aber heute würden wir mit dem Antrag der Minderheit Pult lediglich weitere Verzögerungen und Beschwerdemöglichkeiten zulassen, was dazu führen würde, dass wir drei bis sieben Jahre verlieren könnten.
Es stellt sich vor allem aber auch die Frage, ob es für den Schutz der Moore zum Beispiel überhaupt sinnvoll ist. Ist es wirklich sinnvoller, für eine 220- oder 380-Kilovolt-Leitung einen Tunnel durch ein Moor zu bauen als eine Freileitung, die zwar die Landschaft etwas beeinträchtigt, aber insgesamt wahrscheinlich der deutlich geringere Eingriff in die Natur und Umwelt ist?
Darum bitte ich Sie hier, bei der Mehrheit zu bleiben und dem Ständerat zu folgen.
Bei Artikel 15bbis Absatz 3 bitten wir Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen und eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Es geht um die Wald- und Gewässerabstandslinien. Hier ist es unnötig, eine zusätzliche Verschärfung oder Regulierung einzuführen, die eigentlich nur zu Unsicherheit führt und uns keinen Schritt weiterbringt, allenfalls aber auf der Umweltseite neue Widerstände auslösen könnte, die wir nicht brauchen. Auch die Branche braucht diese Bestimmung nicht.
Dasselbe gilt für Artikel 15bbis Absatz 4 zu den Mooren. Es soll möglich sein, eine bestehende Leitung eins zu eins zu ersetzen, eine Verschiebung soll aber nicht möglich sein. Aus zwei Gründen wollen wir hier eine Differenz zum Ständerat schaffen. Erstens würde es neue Tatbestände schaffen, wenn man eine Leitung verschiebt, was die Verfahren sogar verkompliziert. Zweitens braucht die Branche diese Verschiebungsmöglichkeit nicht. In diesem Sinne bitten wir Sie hier, den Moorschutz höher zu gewichten und damit auch hier der Umweltseite etwas entgegenzukommen, vor allem, weil es der Branche gar nichts bringt.
Ich komme zur Standortgebundenheit der Transformationsstationen, einer wichtigen Sache in dieser Vorlage. Da haben wir gewisse Probleme in gewissen Orten. Wir haben mit dem Ständerat nun eine Einigung gefunden, dass man das nicht mehr standortgebunden nennt, damit es eben bewilligungsfähig bleibt. Wichtig ist festzuhalten, dass das eigentlich ein semantischer Unterschied ist. Es geht darum, dass die Fakten geprüft werden und dann entsprechend eine Bewilligung erteilt werden kann und dass nicht nachher durch die Hintertür über die Verordnung wieder ausgehebelt wird, was der Gesetzgeber eigentlich will. Der Gesetzgeber will nämlich, dass diese Möglichkeit grundsätzlich besteht, wenn eine Enteignung schwierig oder nicht möglich ist.
Nun komme ich zum Minderheitsantrag Candan Hasan. Dort ist es schon etwas schwierig. Denn der Ständerat hat eigentlich unseren Beschluss verbessert, indem er von Netzebene 7, die auch von nationalem Interesse ist, auf Netzebene 5 zurückgegangen ist. Wäre er uns beim ersten Schritt gefolgt, hätten wir gar keine Differenz mehr. Wenn wir jetzt aber noch weiter zurückzugehen auf Netzebene 3, wie es beantragt wird, um gewisse Anlagen, z. B. der Windenergie, zu berücksichtigen, dann könnte dagegen am Schluss noch eine Beschwerde geführt werden. Ich weiss nicht, ob die Umweltseite da nicht ein Eigentor schiesst, wenn sie einen allfälligen Verbündeten hat, der etwas ganz anderes will als sie. Es geht nicht um Biotope. Dort geht es allenfalls um die Verhinderung von Windkraftanlagen.
Wir bitten Sie also, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Zum Schluss komme ich zu den Artikeln 8v und 33d, der Übernahme der Verträge durch Swissgrid. Dazu habe ich meinen Minderheitsantrag begründet. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen, diese Artikel zu streichen und die Angelegenheit in einem separaten Gesetz zu behandeln.
Bei Artikel 22 Absatz 2ter bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Der Markteingriff ist sehr markant - ich lege als Verwaltungsrat der Axpo meine Interessenbindung offen. Die Axpo wäre neben anderen Unternehmen davon betroffen. Es ist ein markanter Markteingriff, der hier über die Hintertür eingefügt würde. Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen und diesen Passus ebenfalls zu streichen.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Klimadividende im Strassenverkehr No. 26.4521
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Spezial
- StändigSchweiz
- Stellvertreter/in04.12.2023 – 14.12.2023
- Stellvertreter/in02.12.2019 – 03.12.2023
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 04.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
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- RatNationalrat(NR)Schweiz
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- Parlament (Legislativrat)02.12.2019 – 03.12.2023
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- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
- StändigSchweiz
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