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Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes

(05.470)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz03.02.2005
Speeches(203)
Sorted by Speech date, Descending
203 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes ... 114 Stimmen

    Dagegen ... 68 Stimmen

  • Redetext
    André Bugnon(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Christian Waber(Eidgenössisch-Demokratische Union)
    Schweiz

    Einmal mehr stehen wir in der Drogenpolitik an einer Wegkreuzung und gehen in die falsche Richtung. Wir wollen kein Gesetz, das die Abstinenz als Feigenblatt der Heuchelei und der Hoffnungslosigkeit missbraucht; wir wollen keine erweiterte Giftabgabe durch den Staat; wir wollen keine Strafbestimmungen, mit denen die Jugendlichen der Polizei ins Gesicht lachen und sagen können, dass sie die Drogen, die sie auf sich tragen, nur für den Eigenkonsum oder für eine Gruppe brauchen. Die EDU wird das Referendum ergreifen, zusammen mit anderen Gruppierungen, anderen Parteien, zusammen mit Menschen, die daran glauben, dass die Abstinenz der einzige glaubwürdige Weg ist, den die Politik bieten kann.

    Sie haben heute Morgen auf Ihren Sitzen eine Todesanzeige vorgefunden; das wurde nicht inszeniert. Wir haben sehr viele Eltern hinter uns, die eben gerade in Bezug darauf, was die Politik in diesem Saal hinsichtlich Drogen fertiggebracht hat, in sehr grosser Sorge sind. Das Referendum wird das Volk dazu bringen, dafür zu sorgen, dass Sie selber die Verantwortung dafür übernehmen müssen, was dieses Gesetz hier bringt und welche Folgen es haben wird. Ich bin überzeugt, dass das Referendum zustande kommen wird. Dennoch wünsche ich Ihnen allen ganz schöne Ostern mit viel Hoffnung.

  • Redetext
    Jean Henri Dunant(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die SVP-Fraktion kann dem Gesetzentwurf als Ganzem auch heute nicht zustimmen. Dieser leistet weiterhin einer Aufweichung der Drogenpolitik Vorschub. Die sogenannte Risikoreduktion sowie die Heroinabgabe als von den Krankenkassen zu bezahlende Therapie würden in diesem Gesetz verankert. Dies würde alle Bemühungen für eine echte, abstinenzorientierte Prävention und Therapie zunichtemachen, ebenso - wegen der Fixerräume - die Repression. Diese Einrichtungen zum Spritzen illegaler Drogen würden legal werden. Es kann doch nicht behauptet werden, dass eine Drogenabgabe eine grosse Straftat ist, wenn der Staat sie selber betreibt.

    Drogenkonsum darf in keinem Fall straffrei bleiben. Der Internationale Suchtstoffkontrollrat hat festgehalten, dass das Bereitstellen von Räumen für den Konsum von Drogen in jedem Fall gegen das internationale Abkommen über Drogen verstösst. Der gleiche Kontrollrat fordert die schweizerische Regierung auf, jede Gesetzesänderung in Übereinstimmung mit den internationalen Verträgen über Drogenkontrolle vorzunehmen. Drogenhandel, Drogenabgabe und Drogenkonsum müssen konsequent und ohne gesetzliche Schlupflöcher verboten und die abstinenzorientierte Therapie muss gefördert werden.

    Die SVP-Fraktion lehnt wegen der Drogenabgabe, den Fixerräumen und den zu milden Strafbestimmungen die Vorlage ab und wird bei einer Annahme das Referendum ergreifen oder allenfalls ein solches unterstützen.

  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Hans Altherr(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die SGK Ihres Rates schlägt Ihnen einstimmig vor, sich der Fassung des Nationalrates anzuschliessen und so in diesem Geschäft sämtliche Differenzen zu bereinigen. Wenn Sie sich die Fahne angeschaut haben, so haben Sie festgestellt, dass diese Differenzen noch recht umfangreich sind. Es geht aber inhaltlich nur um zwei Punkte. Ich erlaube mir, beide Punkte bereits jetzt zu behandeln:

    1. In Artikel 1 hat der Nationalrat die Reihenfolge der Ziele umgestellt. Er erwähnt neu zuerst den präventiven Ansatz und die Förderung der Abstinenz und erst in zweiter Linie die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken. Materiell ist damit keine Änderung verbunden. Diese beiden Ziele sind voneinander unabhängig. Ihre Reihenfolge ist damit nicht von Bedeutung. Man kann es aber immerhin als psychologisch wichtig erachten, das eine, also die Prävention und die Abstinenz, zuerst zu erwähnen. Das ist die Absicht des Nationalrates. Ihre Kommission hat sich dem, wie gesagt, angeschlossen. [PAGE 189]

    2. Die zweite Differenz ist etwas bedeutsamer, auch wenn damit nicht gesagt werden soll, dass sie wirklich bedeutsam ist. Sie geht aus von Artikel 8 Absatz 1 Litera b. Dort steht unter den verbotenen Betäubungsmitteln "Diazetylmorphin und seine Salze". Der Bundesrat und Ihr Rat wollten dieses absolute Verbot - darum geht es in Artikel 8 Absatz 1 - aufheben. Der Nationalrat hielt am absoluten Verbot fest. Das Argument für die Aufhebung des Verbots war die besondere Regelung der heroingestützten Behandlung in Artikel 3e Absatz 1 des Gesetzes. Der Nationalrat hat nun ein Konzept gefunden, welches am absoluten Verbot festhält, aber trotzdem Ausnahmen ermöglicht. Das tönt etwas widersprüchlich und ist es im Grunde auch. Es ermöglicht aber alles, was unser Rat im bisherigen Differenzbereinigungsverfahren wollte, insbesondere die heroingestützte Behandlung und die Arzneimittelentwicklung mittels Ausnahmebewilligungen des BAG.

    Ergeben sich aus der Arzneimittelentwicklung Arzneimittel, die durch Swissmedic für eine bestimmte Anwendung zugelassen werden, so unterstehen diese dann dem Heilmittelgesetz, womit in diesen Fällen eine generelle Ausnahmebewilligung geschaffen wird. In der Kommission wurde uns versichert, dass damit keine Differenz zu dem geschaffen wird, was wir bisher vertreten haben. Nötig waren aber einige Umformulierungen, die das Gesetz nicht verständlicher, aber mehrheitsfähig gemacht haben; das ist hier entscheidend. Die Lösung ist nicht gerade das Ei des Kolumbus, aber der Nationalrat hat uns damit auch kein vorösterliches Ei gelegt.

    Ihre Kommission beantragt einstimmig Zustimmung zu allen neuen Formulierungen in den Artikeln 3e und 8.

  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für den Antrag der Kommission ... 92 Stimmen

    Für den Antrag von Siebenthal ... 77 Stimmen

  • Redetext
    André Bugnon(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Madame Meyer, s'agissant de la procédure, je préciserai ceci: en première lecture, notre conseil avait décidé de maintenir la version proposée par notre commission, alors que le Conseil des Etats avait, lui, décidé d'adopter la version du Conseil fédéral. Il y a donc formellement toujours une divergence, même si la commission propose désormais, à l'unanimité, d'adhérer à la décision du Conseil des Etats. La procédure n'est pas close et la proposition von Siebenthal est recevable.

  • Redetext
    Thérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Monsieur von Siebenthal a déposé une proposition à l'article 1a. Cela nous pose quand même un problème parce que cet article parle du modèle des quatre piliers et il comporte déjà un alinéa 2 qui a été accepté sans divergence par les deux conseils - je ne sais pas comment il a été accepté, la procédure est peut-être élastique. Sur le fond, Monsieur von Siebenthal a une ambition tout à fait louable, mais il demande une protection générale de la santé de la jeunesse ainsi que de la prévention, alors qu'en définitive le but de cette loi est délimité aux problèmes de la consommation de drogue. Il serait donc très difficile d'ajouter la phrase proposée par Monsieur von Siebenthal à l'article 1 alinéa 2 de cette loi en particulier, car elle aurait plutôt sa place dans un article sur la santé en général. La commission vous a bien sûr proposé beaucoup d'articles nouveaux concernant la prévention, les risques et la prise en charge des jeunes qui auraient des problèmes liés à la possibilité d'addiction à la drogue.

    Dans ces circonstances, la commission n'ayant pas examiné cet article parce qu'il n'y avait pas de proposition visant à ne pas adhérer à la décision du conseil des Etats, je pense que nous devons la rejeter et nous en tenir aux décisions de la majorité de la commission.

  • Redetext
    Ruth Humbel(Die Mitte)
    Schweiz

    Wir haben die Frage der Abstinenz in der Kommission und auch in der letzten Debatte über dieses Gesetz ausführlich diskutiert. Wir sind jetzt in der Differenzbereinigung. Das Gesetz hat klar zum Ziel, die Viersäulenpolitik gesetzlich mit einer klaren Priorisierung von Prävention und Jugendschutz zu verankern. Die Massnahmen der Überlebenshilfe wie eben die Heroinabgabe sind ein Element der Viersäulenpolitik; das haben wir in der letzten Debatte auch breit diskutiert. Die Heroinabgabe wollen wir als letzte Möglichkeit, wenn die anderen Behandlungsformen versagen, sehr restriktiv und nur unter Leitung und Kontrolle von Fachpersonen eingesetzt haben. Wir können hier nicht mehr mit anderen Möglichkeiten versuchen, die Heroinprogramme auszuhebeln, sondern wir müssen jetzt zu dieser Viersäulenpolitik stehen.

    Wir besprechen hier kein Suchtbekämpfungsgesetz, sondern das Betäubungsmittelgesetz. Wenn wir die Abstinenz beim Suchtmittelkonsum generell durchsetzen wollten, dann würde das in der jetzigen Zeit bedeuten, dass wir ein totales Alkoholverbot einführen müssten, angesichts der täglichen Zeitungsmeldungen über Alkoholexzesse und Spitaleinweisungen von Jugendlichen. Wir können in diesem Gesetz nicht Visionen legiferieren, sondern wir müssen uns klare, realistische Ziele setzen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich für ein restriktives System bin, dass ich auch gegen die Legalisierung von Cannabis bin. Aber wir müssen die Verhältnismässigkeit wahren und Abstinenz als das maximale, übergeordnete Ziel deklarieren, wie wir es im Zweckartikel getan haben. Dann müssen wir aber auch die Möglichkeiten und die Mittel der Überlebenshilfe in Ausnahmefällen zulassen.

    Deshalb bitte ich Sie, den Antrag von Siebenthal abzulehnen.

  • Redetext
    Andrea Martina Geissbühler(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Das Ziel der Abstinenz muss vor allem mit den Säulen Therapie und Schadenminderung angestrebt werden. In der aktuellen Drogenpolitik wird diese Ausrichtung sträflich vernachlässigt. Die Leidtragenden sind die Drogensüchtigen und die Gesellschaft. Das eigentliche Versprechen an die Bürger und Bürgerinnen, [PAGE 76] dass die drogenkranken Menschen mit den niederschwelligen Angeboten wie Fixerräumen, Methadon- und Heroinabgabe stabilisiert würden, dass ihr Autonomieverlust gestoppt würde und sie zur Weiterbehandlung an stationäre Institutionen vermittelt würden, wird nicht eingehalten. Durch die Nichtbehandlung werden zu den bestehenden Problemen der Drogenabhängigkeit weitere hinzukommen wie die Gewaltbereitschaft, die Ausgrenzung aus der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und erhöhter Mittelbedarf im Fürsorgebereich und in der Repression.

    Sowohl in der Marktwirtschaft wie in der Sozialarbeit gibt es den Grundsatz, dass sich das Angebot nach den Abnehmenden zu richten hat. In der Wirtschaft meint man damit, dass die Kunden zu sagen haben, was sie kaufen wollen und was produziert werden soll. Werden aber Marktmechanismen auf die Suchtarbeit übertragen, entsteht das, was derzeit abläuft. Der Drogenkonsument wird als Kunde bezeichnet, und ein Werben um die Kundschaft ist im Gange. Was allerdings dem umworbenen Kundenkreis fehlt, ist das Geld, um das zu bezahlen, was man konsumiert. Wird in der Suchthilfe nur noch diese sogenannte kundenorientierte Ausrichtung gepflegt, besteht die Gefahr, dass fachlich qualifizierte Angebote unterliegen.

    Die Kundschaft der Drogenabhängigen hat aufgrund der psychotropen Wirkung und des hohen Abhängigkeitspotenzials der Drogen kein Interesse daran, auf Suchtmittel zu verzichten. Das jahrelange Warten auf den eigenen Entscheid des Süchtigen zum Ausstieg aus der Sucht suggeriert den Betroffenen, dass Drogensucht etwas Harmloses sei und es jederzeit möglich sei, diese aufzugeben. Wer Suchtkranke ernst nimmt, muss sie mit Liebe, Konsequenz und Druck aus ihrer unmenschlichen Lebenssituation führen. Anstatt die suchtunterstützenden Infrastrukturen zu erhalten und auszubauen, würde es in der Schweiz dringend Therapieangebote wie zum Beispiel jenes in San Patrignano bei Rimini benötigen, wo ein Heilerfolg von 70 Prozent erzielt wird.

    Dass sich Heroinsüchtige durch das Spritzen von staatlich kontrolliertem Heroin einer Therapie, also einer Heilbehandlung, unterziehen würden, ist eine Lüge. Im besten Fall handelt es sich bei der Heroinabgabe um kurzfristige Schadensminderung bei den Süchtigen. Mit etwa 5 Prozent Ausstiegswilligen muss diese Therapie als Misserfolg gewertet werden. Vergleicht man schweizerische Städte ohne Angebote wie Fixerräume und Heroinabgabestellen mit solchen, welche diese Infrastrukturen den drogensüchtigen Menschen anbieten, kann man feststellen, dass diese Angebote die Nachfrage steigern. Da im Verlauf der Suchtentwicklung die Willens- und Entscheidungsfreiheit zunehmend eingeschränkt wird, wählen immer mehr drogensüchtige Menschen die Heroinabgabe oder bleiben Dauerkunden in Fixerräumen. Dieser Tendenz muss entgegengewirkt werden.

    Deshalb bitte ich Sie, der Ergänzung, dass das Ziel der Abstinenz im Vordergrund steht, zuzustimmen. Die Fraktion der SVP unterstützt den Antrag von Siebenthal.

  • Redetext
    Erich von Siebenthal(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die Ergänzung bei Artikel 1a Absatz 2 ist sehr wichtig. Das Ziel, dass möglichst viele Heroinabhängige wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können und ein normales Leben führen dürfen, müssen wir erreichen. Heute führt die Heroinabgabe dahin, dass höchstens 5 Prozent den Ausstieg erreichen. Das darf in Zukunft so nicht weitergehen. All diese Menschen haben Anrecht auf ein normales Leben, ein Leben in Würde. So, wie die Heroinabgabe heute durchgeführt wird, erhalten die meisten Heroinabhängigen keine Chance, aus dieser Abhängigkeit herauszukommen. Wir müssen den Druck in Richtung Ausstieg ganz klar erhöhen. Mit der Ergänzung bei Absatz 2 haben wir die Möglichkeit, diesem Anliegen Nachdruck zu verschaffen. Es darf doch nicht sein, dass die Schweiz eine Drogenpolitik betreibt, die in der Realität einem Süchtigen keine Möglichkeit gibt, sich von seiner Sucht zu befreien - ein Land, das sich für Menschenrechte, Gleichberechtigung und Menschenwürde starkmacht!

    Ich bitte Sie, dieser Ergänzung zuzustimmen. Die Heroinabhängigen werden Ihnen dafür danken.

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Erste Abstimmung - Premier vote

    [NAM]

    Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen

    Für den Antrag der Minderheit II ... 60 Stimmen

  • Redetext
    André Bugnon(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Thérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    J'ajoute juste un mot pour attirer votre attention sur le fait que l'ancien article proposé par la commission, soutenu par Monsieur Ruey pour des raisons pertinentes, afin de favoriser l'abstinence, ne contient malheureusement pas un des buts très importants de la loi qui prévoit de mettre à disposition des stupéfiants à des fins médicales et scientifiques.

    Donc, je vous demande de soutenir la majorité de la commission, sinon ce but très important manquera dans le "Zweckartikel".

  • Redetext
    Jacqueline Fehr(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    In der Tat unterscheiden sich ja die Anträge der Mehrheit und der Minderheit II nur in der Abfolge der einzelnen Bestimmungen, während der Antrag der Minderheit I eine inhaltlich andere Position vorschlägt. Die Reihenfolge in Artikel 1 gemäss dem Antrag der Mehrheit ist zwar etwas unorthodox, weil zuerst der Spezialfall genannt wird und dann der allgemeine Zweck des Gesetzes. Ich denke, dass es insofern sicher logisch wäre, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen. Aber damit ein Scheitern der Vorlage zu provozieren wäre dann auch wieder nicht angemessen. Letztlich wird sich praktisch, in der Anwendung dieses Gesetzes, nichts ändern.

    Wie gesagt: Es ist eine etwas unorthodoxe Gesetzgebung, wenn man es so macht; aber das ist möglicherweise der politische Preis für eine Lösung.

  • Redetext
    Pascal Couchepin(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Le Conseil fédéral est favorable à la décision du Conseil des Etats. Je crois qu'il ne s'agit pas d'un vote décisif, mais la version du Conseil des Etats est raisonnable. Elle commence par régler l'accès aux stupéfiants pour des raisons médicales, elle prévoit ensuite comment les choses doivent se passer "pour les autres usages".

    Les deux usages doivent être réglés dans la loi et la proposition qui est faite par le Conseil des Etats est rationnelle. Il ne s'agit ici ni de se battre contre des ombres ni de faire des combats symboliques qui ne mènent à rien.

  • Redetext
    Ruth Humbel(Die Mitte)
    Schweiz

    Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit. Wir unterstützten immer das Ziel der Abstinenz, wie es im Mehrheitsentscheid festgehalten ist. Wir können aber im Gesetz keine Vision festhalten, sondern wir müssen uns ein realistisches Ziel setzen. Die Priorisierung ist mit der Mehrheitsfassung so festgesetzt, dass die Vorbeugung, namentlich durch die Förderung der Abstinenz, Priorität hat und die Verfügbarkeit der Betäubungsmittel nachgestellt wird.

    Aus diesen Gründen bitten auch wir Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Wir werden die Minderheitsanträge I (Ruey) und II (Fehr Jacqueline) ablehnen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0