Ruth Humbel
- Party
- Die Mitte
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Aargau
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- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 23. Juli 1957
- Wikidata
- Q275490
- Source body
- CHE
- Source updated
- 19.08.2026
- Record updated
- 29.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizRechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit Chile (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 176 Yes · 4 No · 13 Abst. · 7 Absent
- NeinSchweizResult: 57 Yes · 112 No · 17 Abst. · 14 Absent
- JaSchweizBekämpfung der Kriminalität. Abkommen mit Bosnien-Herzegowina (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 136 Yes · 0 No · 10 Abst. · 54 Absent
- JaSchweizAbgas- und Lärmtest für Motorräder und Motorfahrräder (Motion)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 105 Yes · 44 No · 3 Abst. · 48 Absent
- JaSchweizResult: 92 Yes · 64 No · 3 Abst. · 41 Absent
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- RedetextSchweiz
Die grosse Mehrheit der Seniorinnen und Senioren lebt in guten finanziellen Verhältnissen. Das wird insbesondere dann sichtbar, wenn das Vermögen zum Einkommen hinzugerechnet wird. Gemäss einer Studie sind 73 Prozent der Rentnerinnen und Rentner mit ihrer finanziellen Situation zufrieden. Bei den Unter-65-Jährigen, also bei der erwerbstätigen Bevölkerung, sind es lediglich 58 Prozent. Über ein Drittel der Seniorinnen und Senioren kann sogar noch Geld zur Seite legen. Die vorliegende Initiative will alle Rentnerinnen und Rentner mit einer 13. AHV-Rente beglücken. Damit würde die grosse Mehrheit der zufriedenen Pensionierten noch zufriedener, und die Minderheit der wenig bemittelten Rentnerinnen und Rentner würde weiterhin Ergänzungsleistungen beziehen. [PAGE 2365]
Es ist unbestritten: Es gibt Altersarmut. Sie hat aber verschiedene Ursachen und verlangt daher differenzierte Lösungen. Es gibt mittellose Menschen im Alter, namentlich nicht verheiratete Frauen, die meistens Teilzeitjobs in Tieflohnbereichen ohne berufliche Vorsorge hatten. Für sie wurden auf Verfassungsstufe die EL geschaffen. Dann gibt es jene, welche im Rentenfall das Kapital statt einer Rente beziehen. Wenn sie dann alles verprasst haben, sind sie plötzlich von Altersarmut betroffen und müssen EL beziehen. Nach einer Erhebung der EL-Stellen von 2014 haben etwa 33 Prozent der EL-Beziehenden zuvor ihr Kapital bezogen. Es gibt auch jene, welche sich in jungen Jahren um die Altersvorsorge foutieren. Obwohl sie finanziell in der Lage wären, fürs Alter vorzusorgen, tun sie es nicht. Jede dieser Kategorien braucht eine andere Lösung, auf die ich jetzt nicht weiter eingehen kann. Klar ist indes: Eine 13. AHV-Rente löst kein Problem. Sie kostet viel und bringt die AHV zulasten der jungen Generation aus[NB]dem[NB]finanziellen Gleichgewicht. Deshalb lehne ich die Initiative ab.
1948 wurde die AHV eingeführt. Damals lag die Minimalrente bei 40 Franken. Die AHV war also nie existenzsichernd, sondern sollte es zusammen mit der zweiten Säule werden. Noch immer aber basiert die AHV auf dem Familienverständnis der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit dem Prinzip des Ein-Ernährer-Haushalts: Die Frau ist mit dem Mann mitversichert. Inzwischen sind aber 87 Prozent der Frauen in der Schweiz erwerbstätig. Nicht erwerbstätige Mütter erhalten Erziehungsgutschriften. Dessen ungeachtet werden aktuell munter Leistungen ausbezahlt, welche aus der Zeit gefallen sind: Beim Tod ihres Mannes bekommen Frauen lebenslang eine Witwenrente, auch wenn sie keine Kinder haben; geschiedene Frauen erhalten eine Witwenrente, auch wenn sie nie Unterhaltsbeiträge vom verstorbenen Exmann beanspruchen mussten; Jungväter im Rentenalter erhalten grosszügige Kinderzulagen, Kinderrenten genannt, bei einer vollen Rente sind es 948 Franken pro Monat für ein Kind. Die AHV muss daher grundsätzlich reformiert und den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Ein genereller Ausbau der AHV leistet nichts zur Weiterentwicklung der AHV, sondern führt zu Finanzierungslücken und ist deshalb abzulehnen.
Wie der Präsident gesagt hat, stehe ich als letzte Rednerin zu diesem Geschäft gleichzeitig zum letzten Mal an diesem Rednerpult. Ich erachte es als grosses Privileg, dass ich über neunzehn Jahre im Bundeshaus für unser Land und seine Bevölkerung in meinen Schwerpunktthemen, der Sozial- und Gesundheitspolitik, politisieren und aktiv sein durfte. Die Arbeit in der SGK, fachliche Diskussionen, die Suche nach Lösungen, also das Ringen um Kompromisse in der Gesetzgebung, waren das, was mir an der Parlamentsarbeit am besten gefallen hat. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich dafür zu bedanken. Die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen wie auch die Zusammenarbeit mit den stets hilfsbereiten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und der Parlamentsdienste, namentlich der Kommissionssekretariate, habe ich sehr geschätzt. Ich danke allen ganz herzlich dafür. (Beifall)
- RedetextSchweiz
Herr Bundesrat Berset, wenn ich Ihnen zuhöre, dann ziehe ich den Schluss aus Ihrer Antwort, dass wir unterschiedliche Qualitäten in den verschiedenen Kantonen haben. Wenn ein Arzt mit ausländischem Diplom lange Jahre in einem Kanton tätig war, dann muss er in einem Nachbarkanton wieder eine Prüfung bzw. die dreijährige Ausbildung durchlaufen, weil er offenbar den Kriterien nicht genügt. Ist das wirklich die Meinung, dass er den Kriterien nicht genügt, wenn er im Nachbarkanton schadlos tätig war?
- RedetextSchweiz
Die Motion 22.3869, "Förderung von Forschung und Therapie für spezifische Frauenkrankheiten", hat Ihre SGK nach der Beratung von zwei Petitionen zur Gender-Medizin aus der Frauensession vom Oktober 2021 angenommen. Diese Motion nimmt den Aspekt der Gender-Medizin im engeren Sinn auf. Es geht um Fragen der Berücksichtigung des Geschlechts bei der Forschung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Es geht um Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei der Gesundheit und bei Krankheiten und um die Frage, inwieweit diese biologisch bedingt sind. Es gibt verschiedenste Frauenkrankheiten, die biologisch bedingt sind und über die man schlicht zu wenig weiss, weil viele unerforschte Krankheiten eben gerade Frauen betreffen.
Sie werden nachher von Gegnern der Motion hören, dass Frauen ja eine höhere Lebenserwartung hätten als Männer und es diese Motion nicht brauche. Ja, Frauen haben eine längere Lebenserwartung als Männer, dies vor allem, weil sie besser zu ihrer Gesundheit schauen als Männer; Frauen rauchen weniger und trinken weniger Alkohol. Wenn Frauen gesundheitsbewusster leben, heisst das nicht, dass Frauen gesundheitlich weniger Probleme haben, im Gegenteil. Es gibt spezifische Frauenkrankheiten und Frauenleiden, über die man zu wenig weiss, weil kaum geforscht wird. Krankheiten bleiben in der Folge lange unerkannt und werden falsch [PAGE 1751] behandelt. Das verursacht vermeidbares Leid und unnötige Kosten.
Zu frauenspezifischen Gesundheitsproblemen zählen beispielsweise regelmässige Menstruationsbeschwerden. In Spanien wird darüber diskutiert, ob diese Zeit arbeitsfrei werden soll. Das kann ja nicht die Lösung sein: arbeitsfrei, weil man über Beschwerden und Schmerzen und über deren Ursachen und Behandlungen zu wenig weiss! Die Endometriose, eine sehr schmerzhafte Krankheit und Wucherung der Gebärmutterschleimhaut, wurde schon mit Vorstössen thematisiert. Auch diese Krankheit dauert lange, verursacht viel Leid und unnötige Kosten, bis eine richtige Diagnose gestellt ist. Ein weiteres Beispiel ist das Lipödem, eine sehr schmerzhafte Erkrankung des Fettgewebes. Es ist eine spezifische Frauenkrankheit, die nicht erforscht ist. Das Lipödem trifft nur Frauen, ist bis heute nirgends abgehandelt und wird verbreitet einfach mit Adipositas gleichgesetzt. Für betroffene Frauen ist das eine endlose, tragische Leidensgeschichte. Sie werden stigmatisiert, leben oft mit falscher Diagnose und falschen Behandlungen. Das wiederum verursacht unnötige Kosten.
Der Bundesrat anerkennt, dass die erwähnten frauenspezifischen Krankheiten grosses Leid verursachen, sieht sich für die Lösungsansätze indes nicht in der Verantwortung. Er verweist auf das Postulat Fehlmann Rielle 19.3910, "Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten", das in Bearbeitung ist, und empfiehlt die Motion zur Ablehnung.
Die Motion verlangt aber keinen Bericht, sondern konkretes Handeln für die Besserung der Situation betroffener Frauen. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass frauenspezifische Krankheiten und Beschwerden klarer identifiziert und gezielter erforscht werden, dass zusammen mit Fachgesellschaften Guidelines für Diagnose, Indikation und Therapie erstellt und durchgesetzt werden und dass die Förderung der Qualität der Behandlung frauenspezifischer Krankheiten als Ziel der Eidgenössischen Qualitätskommission definiert wird.
Mit der Empfehlung, die Motion abzulehnen, macht es sich der Bundesrat zu einfach. Er muss Verantwortung übernehmen. Er kann dafür sorgen, dass der Nationalfonds entsprechende Forschungen unterstützt, und muss mit Qualitätsvorgaben Guidelines gemäss den neuen KVG-Bestimmungen durchsetzen. Dafür hat er das Instrument der Qualitätsentwicklungsziele und der Eidgenössischen Qualitätskommission bekommen. Somit kann und muss der Bundesrat im Interesse betroffener Frauen und der Versorgungsqualität tätig werden. Es braucht verbindliche Guidelines für Medizinalpersonen, damit Patientinnen zeitgerecht eine Diagnose und wirksame Therapien erhalten.
Ihre SGK hat absatzweise über die Motion abgestimmt: Absatz 1 wurde mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, Absatz 2 mit 14 zu 11 Stimmen und Absatz 3 mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
- RedetextSchweiz
Ich übernehme die Begründung des Antrages der Minderheit Hess Lorenz zu Artikel 3 Absatz 4bis des Covid-19-Gesetzes.
Verfassungsgemäss sind die Kantone zuständig für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Bei der Bewältigung der Pandemie, der grössten Gesundheitskrise seit hundert Jahren, haben die Kantone keine gute Rolle gespielt. Sie waren schlicht überfordert, diesen Verfassungsauftrag wahrzunehmen, hatten weder genügend Schutzmaterialien noch ausreichend Spitalkapazitäten und insbesondere keine ausreichende Zahl an IPS-Plätzen. Die nationale Koordination der IPS-Betten musste der Bund übernehmen, weil es die Kantone untereinander nicht fertiggebracht haben, die Zuteilung auf IPS-Betten zu koordinieren.
Seit sich die Bevölkerung impfen lassen kann, ist nicht mehr der Schutz der Bevölkerung das zentrale Kriterium für Massnahmen, sondern die Verhinderung einer Überlastung unseres Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler. Covid-Massnahmen, welche die gesamte Bevölkerung betrafen, hingen folglich von den Spitalkapazitäten ab. Genügend Bettenkapazitäten waren und sind der entscheidende Faktor für allfällige Einschränkungen der Bevölkerung.
Die Auseinandersetzungen über die Finanzierung der Vorhalteleistungen unter den Kantonen waren auch penibel; dies hat im letzten Dezember dazu geführt, dass das Parlament Artikel 3 Absatz 4bis ins Gesetz aufgenommen hat. Diese Bestimmung verpflichtet die Kantone, die zur Abdeckung von Auslastungsspitzen nötigen Vorhalteleistungen zu finanzieren.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Kantone zu wenig für die Umsetzung dieser Bestimmung tun, sodass der Bund in Absatz 4bis klarere Vorgaben machen muss. Auch wenn der Mehrheitsentscheid verständlich ist, lehnt die Kommissionsminderheit diese Regulierung ab, im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
1. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist Sache der Kantone. Die Kantone müssen genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen. Wenn ein Kanton ohne IPS einem ausserkantonalen Zentrumsspital einen Leistungsauftrag erteilt, gilt dieser in guten und in schlechten Zeiten. Die Spitäler müssen die Patientinnen und Patienten aufnehmen.
2. Wenn der Bund Vorgaben macht, kommen sofort Forderungen nach einer Abgeltung der Leistungen durch den Bund. Die Kantone haben sich denn auch bereits dahingehend geäussert. Die Mitte-Fraktion ist entschieden dagegen, dass der Bund auch noch Spitalkapazitäten mitfinanzieren muss. Ich möchte einfach daran erinnern, dass der Bund in diesen beiden Jahren je rund 18 Milliarden Franken Defizit geschrieben hat, während die Kantone für die grösste Gesundheitskrise schwarze Zahlen in ihren Abschlüssen ausweisen können.
3. Dieses Gesetz tritt erst am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2024. Die Kantone müssen sich indes jetzt auf den Herbst und den Winter vorbereiten und gewappnet sein, falls in den nächsten Wochen wider Erwarten vermehrt Covid-Patientinnen und -Patienten hospitalisiert werden müssen. Die Kantone müssen also jetzt Vorbereitungen und Absprachen vornehmen. Sie sollten nicht erst ab Anfang des nächsten Jahres untereinander Vereinbarungen darüber treffen, wer diese Leistungen finanziert.
Die Bestimmung ist daher zeitlich falsch, staatspolitisch problematisch und auch in Bezug auf die Umsetzung mit grossen Vorbehalten behaftet. Ich bitte Sie deshalb namens der Kommissionsminderheit, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen und dem Antrag der Minderheit Hess Lorenz zuzustimmen. Das heisst nicht, dass die Kantone nicht in der Pflicht stehen; wir haben ja Artikel 3 Absatz 4 im Gesetz. Im Gegenteil: Die Kantone müssen vielmehr sofort handeln und sich vorbereiten, damit sie ihren verfassungsmässigen Auftrag, die Versorgungssicherheit auch für Spitalaufenthalte zu garantieren, erfüllen können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Hess Lorenz zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Wir gehen davon aus oder hoffen zumindest, dass wir Covid im Griff haben. Dennoch müssen wir vorbereitet sein, falls wider Erwarten eine weitere Infektionswelle kommen würde.
Weil die meisten Bestimmungen des geltenden Covid-19-Gesetzes Ende Jahr auslaufen, braucht es eine Verlängerung gewisser Massnahmen. Was der Sprecher der Minderheit, die Nichteintreten beantragt, hier vorgetragen hat, ist ein weiterer Rundumschlag, der sich aber eigentlich nicht zum Gesetz äussert. Er ignoriert wissenschaftliche Grundlagen, ebenso praktische Erfahrungen und auch, dass unsere Massnahmen immer demokratisch legitimiert waren, weil die Bevölkerung zum Covid-Gesetz zweimal Ja gesagt hat.
Die Mitte-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Ich erinnere daran, dass mit der Rückkehr zur normalen Situation gemäss Epidemiengesetz seit dem 1. Januar 2022 wieder die [PAGE 1739] ordentliche Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen gilt. Das bedeutet, dass die Kanone wieder in der vollen Verantwortung stehen und für die Bekämpfung der Epidemie zuständig sind. Gewisse gesetzliche Grundlagen braucht es indes auf Bundesebene, damit die Kantone tätig werden können. Es geht um bewährte Instrumente, welche falls nötig wieder eingesetzt werden müssen.
Es geht um eine Verlängerung der befristet erteilten Kompetenzen des Bundesrates für den Erwerb, die Herstellung und die Förderung von wichtigen medizinischen Gütern, namentlich von Medikamenten, sowie die Ermächtigung der Kantone, Kapazitäten sicherzustellen. Weiter muss die Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Covid-Zertifikats verlängert werden, insbesondere für Reisen ins Ausland. Wir wissen nicht, welche Länder künftig wieder Zertifikate verlangen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass dies geschehen wird. Hat die Schweiz keine gesetzliche Grundlage, kann die Schweiz auch keine Zertifikate ausstellen, was das Reisen erschweren bzw. die Reisefreiheit einschränken würde.
Die Verlängerung der Rechtsgrundlage für die Anwendung der Swiss-Covid-App im Epidemiengesetz braucht es, damit dieses Instrument zur Überwachung bei Bedarf reaktiviert werden kann. Weiter soll die Verpflichtung der Kantone, Kapazitätsreserven zur Bewältigung von Spitzenbelastungen in Spitälern zu finanzieren, weitergeführt werden. Die Mitte-Fraktion wird bei Artikel 3 Absatz 4bis den Minderheitsantrag Hess Lorenz unterstützen.
Bei Artikel 3 Absatz 5 stimmt die Mitte-Fraktion mit der Kommissionsmehrheit. Sie will beim geltenden Recht bleiben und die Covid-19-Analysen weiterhin durch den Bund finanzieren lassen. Sollte es im anstehenden Winter wieder zu einer Ansteckungswelle kommen - was wir alle nicht hoffen -, wird schnelles, zuverlässiges Testen entscheidend sein, um Infizierte zu erkennen, Ansteckungen zu verhindern und Ansteckungsketten sofort durchbrechen zu können.
Es dürfte in den nächsten Monaten auch wieder mehr Erkältungen und Grippe-Erkrankte geben als vor einem Jahr. Umso wichtiger wird eine frühe Erkennung und Unterscheidung des Grippe- vom Coronavirus sein. Dazu braucht es ein gutes Testregime.
Wenn wir 26 verschiedene Testregimes haben und die Kantone finanzieren müssen - nach der Bevölkerung, wie es der Bundesrat vorsieht -, dann dürfte es aufgrund der Erfahrung mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht oder nur schlecht funktionieren. Auch wenn es gemäss Epidemiengesetz von der ordentlichen Lage her angezeigt wäre, die Kantone wieder vollumfänglich in die Finanzierungsverantwortung zu nehmen, macht es wenig Sinn, in dieser Übergangsphase, in der wir stehen, die Finanzierung der Tests zu ändern und damit das Risiko einzugehen, dass wegen Finanzierungskonflikten unzureichend getestet wird. Die Mitte-Fraktion wird daher der Kommissionsmehrheit zustimmen und beim bisherigen Recht bleiben.
Ich fasse zusammen: Die Mitte-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und wird mit Ausnahme von Artikel 3 Absatz 4bis des Covid-19-Gesetzes mit der Mehrheit stimmen.
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionBerichterstattung
- Motion
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- MotionUrheber(-in)
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR Prämienentlastung und Kostenbremse(SGK-N 21.063/21.067)Schweiz
- Mitglied07.02.2022 – 26.02.2023
- StändigSchweiz
- Mitglied29.11.2021 – 26.02.2023
- Präsident/in02.12.2019 – 28.11.2021
- Vizepräsident/in27.11.2017 – 01.12.2019
- Mitglied30.11.2015 – 26.11.2017
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied03.10.2003 – 30.11.2003
- Spezial
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR Monismus(SGK-N Subko-N Monismus)Schweiz
- Präsident/in02.12.2019 – 26.02.2023
- Präsident/in30.05.2016 – 01.12.2019
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 11.12.2019
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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