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Gewässerschutzgesetz. Änderung

(04.086)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz22.12.2004
Speeches(67)
Sorted by Speech date, Descending
67 Results
  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Verschiedene Fraktionen teilen mit, dass sie dem Antrag der Kommission zustimmen.

    Ich entschuldige den französischsprachigen Berichterstatter, Herrn Christen, der im Zug aufgehalten wurde.

    [VS]

    Angenommen - Adopté

  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Mit dem gefundenen Kompromiss sind wir einverstanden.

  • Redetext
    Hans Rutschmann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Bei der Beratung der Änderung des Gewässerschutzgesetzes in der ersten Sessionswoche ergab sich eine Differenz zum Ständerat in Artikel 22. Gemäss der Vorlage des Bundesrates sollte die Verantwortung für die Sicherheit von Tankanlagen vor allem bei den Eigentümern und der entsprechenden Branche liegen. So hat der Bundesrat auf eine gesetzlich vorgeschriebene periodische Wartung verzichtet. Gleichzeitig hat er in Artikel 22 festgehalten, dass die Hersteller verpflichtet sind, zu gewährleisten, dass Tankanlagen dem Stand der Technik entsprechen.

    Die vorberatende Kommission hat die Fassung des Bundesrates mehrheitlich übernommen. Eine Minderheit beantragte bei Artikel 22 Absatz 1 jedoch den Zusatz: "Lageranlagen sind alle zehn Jahre nach den Regeln der Technik warten zu lassen. Die Kontrolle der Leckanzeigesysteme hat nach den Regeln der Technik zu erfolgen." Der Minderheitsantrag schreibt also eine konkrete Frist von zehn Jahren für die periodische Wartung der Tankanlagen vor. Die Kontrolle der Leckanzeigesysteme überlässt er hingegen den Eigentümern und der entsprechenden Branche. Der Nationalrat hat an seiner Sitzung in der ersten Sessionswoche vom 6. März diesem Minderheitsantrag zugestimmt. Diese vom Nationalrat beschlossene Fassung bedeutet bezüglich der Tankanlagen nicht nur eine Verschärfung gegenüber der bundesrätlichen Fassung. Er bedeutet auch eine Verschärfung gegenüber dem geltenden Recht. Heute brauchen Anlagen bis 4000 Liter ausserhalb der Gewässerschutzzone keine Bewilligung und unterstehen auch nicht der obligatorischen zehnjährlichen Wartungspflicht.

    Wie Sie der Fahne entnehmen können, ist der Ständerat unserem Rat bei diesem Artikel nicht gefolgt. Der Ständerat hat Artikel 22 neu formuliert. Gemäss Ständerat müssen nur jene Anlagen periodisch kontrolliert werden, welche die Gewässer gefährden können, wenn sie also in besonders bezeichneten Gewässerschutzzonen liegen. Mit dieser Formulierung macht der Ständerat auch einen Unterschied zwischen Wartung und Kontrolle, dies mit der Begründung, eine Wartung sei nur dann nötig, wenn die Kontrolle negativ sei. Sodann legt sich der Ständerat nicht auf ein fixes Wartungsintervall von zehn Jahren fest, sondern er sieht ein flexibles Kontrollintervall vor. Je nach Gefährdung der Gewässer könnte der Bundesrat zudem Kontrollintervalle für weitere Anlagen festlegen. Verzichtet hat der Ständerat auch auf eine spezielle Regelung der Kontrollpflicht für Leckanzeigesysteme bei Artikel 22, da der Bundesrat in der entsprechenden Verordnung wie bisher alle zwei Jahre eine Kontrolle vorsieht.

    Gegenüber der Fassung unseres Rates bringt jene des Ständerates im Bereich der Kontrollpflicht für Tankanlagen eine Erleichterung, im Bereich der Leckanzeigesysteme jedoch eine Verschärfung.

    Die UREK hat an der gestrigen Sitzung mit 18 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, dem Beschluss des Ständerates vom 16. März 2006 zu folgen. Namens der UREK beantrage ich Ihnen, ebenfalls der Fassung des Ständerates zuzustimmen.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Hans Hofmann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Diese Vorlage war in unserem Rat ja unbestritten. Wir haben ihr in der Herbstsession 2005 einstimmig zugestimmt. Es geht um eine sinnvolle und absolut verantwortbare Deregulierung. Der technische Fortschritt, kompetente Wartungsfirmen, aber auch ein gegenüber früheren Zeiten stark gestiegenes Verantwortungsbewusstsein der Inhaber von Tankanlagen rechtfertigen es, dass sich der Bund hier aus dem operativen Vollzug zurückzieht. Unfälle mit Tankanlagen sind zur Seltenheit geworden, und der grösste Teil davon sind Bagatellunfälle. Zudem betreffen die wenigen Unfälle heute kaum noch Lageranlagen, sondern Betriebsanlagen. Sie sind nicht auf Lecks zurückzuführen, sondern meist auf Fehler bei der Manipulation.

    In Artikel 22 haben wir damals festgeschrieben, dass Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dafür sorgen müssen, "dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden" müssen. In der Verordnung des Bundesrates, dessen Entwurf der Kommission vorlag, wurde diese Vorschrift präzisiert und auch nach der effektiven Gefährdung differenziert.

    Das genügte dem Nationalrat nicht. Er hat zusätzlich ins Gesetz aufgenommen, dass Lageranlagen alle zehn Jahre gewartet werden müssen. Der Beschluss des Nationalrates wurde mit 94 zu 86 Stimmen relativ knapp gefällt. Es handelte sich um einen Minderheitsantrag, der sicher gut gemeint war, der aber nicht nur über das Ziel hinaus-, sondern auch am Ziel vorbeischiesst. Es werden alle Anlagen über einen Leisten geschlagen, egal, ob es sich um einen erdverlegten Tank oder um einen Tank im Gebäudeinnern handelt, völlig unabhängig auch von Grösse und Inhalt des Tanks; es ist egal, ob es eine neue oder ältere Anlage ist, und es ist auch unabhängig vom Standort des Tanks in Bezug auf Gewässerschutzzonen.

    Der Nationalrat schreibt in seinem Text für alle Anlagen eine Wartung alle zehn Jahre vor. Eine Wartung, "entretien" auf Französisch, ist aber nur nötig, wenn eine Kontrolle zu einem negativen Befund kommt. Kontrolle ist also wichtig. Bei älteren, erdverlegten Tankanlagen kann eine fixe Frist von zehn Jahren auch zu lang sein. Zudem schlägt der Nationalrat vor, dass die Kontrolle der Leckanzeigesysteme "nach den Regeln der Technik" zu erfolgen hat.

    Vorgesehen ist diesbezüglich in der Verordnung des Bundesrates eine Kontrolle alle zwei Jahre, wie dies auch heute schon gilt. Die regelmässige Kontrolle der Leckwarnsysteme ist sehr wichtig. Die nationalrätliche Fassung ist in diesem Punkt sogar ein Rückschritt; sie überlässt es allein der Branche und den Inhabern, den Rhythmus festzulegen.

    Unsere Kommission hat nun versucht, eine Brücke zum Nationalrat zu bauen und gleichzeitig die Mängel der nationalrätlichen Version zu beheben. Laut unserem Antrag werden nach wie vor der einwandfreie Betrieb und ebenso die Wartung vorgeschrieben - wie in der ursprünglichen Fassung. Neu fügen wir aber einen Satz hinzu, wonach auch die periodische Kontrolle der Anlagen vorgesehen ist - dies jedoch nur bei bewilligungspflichtigen Anlagen gemäss Artikel 19 Absatz 2, das heisst bei Anlagen, welche die Gewässer gefährden können, und nicht undifferenziert bei allen Anlagen. Zudem verlangen wir mindestens alle zehn Jahre eine Kontrolle, was auch erlaubt, in begründeten Fällen, z. B. bei erdverlegten Tanks älteren Datums, eine kürzere Frist vorzusehen. Die weiteren Details wie auch die Kontrolle und Wartung der Leckwarnsysteme hat der Bundesrat in der Verordnung bereits sehr verantwortungsbewusst und im Einvernehmen mit den Kantonen geregelt.

    Der Antrag der Kommission, der Ihnen nun vorliegt, trägt den Befürchtungen des Nationalrates Rechnung. Er ist aber differenzierter und sachgerechter. Ein Antrag auf Festhalten an unserer ursprünglichen Version fand in der Kommission keine Mehrheit, nachdem der nun vorliegende Kompromissvorschlag uns letztlich zu überzeugen vermochte.

    Namens der Kommission beantrage ich Ihnen deshalb, unserem neuen Antrag zuzustimmen, dem sich, so hoffen wir, auch der Nationalrat wird anschliessen können.

  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 96 Stimmen

    Dagegen .... 60 Stimmen

    [PAGE 27]

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Hans Rutschmann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die Begründung für die Aufhebung dieses Artikels ist eine ähnliche wie jene zu Artikel 23. Heute sind Technik und Sicherheit im Bereich der Tankanlagen auf einem sehr hohen Stand. Eine entscheidende Weiterentwicklung auf diesem Gebiet ist kaum mehr vorstellbar und absehbar. Es ist deshalb nicht notwendig, dass die Kantone bezüglich Konstruktionsmaterial oder technischer Ausgestaltung der Tankanlagen noch zusätzliche Vorschriften erlassen müssen. Auch von dieser Aufgabe können die Kantone entlastet werden.

    Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.

  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    La commission vous propose de rejeter la proposition de la minorité Bäumle. L'argument principal qui a été évoqué en commission, c'est finalement que ces règles de la technique doivent être formulées par la branche professionnelle. Il en va de même de la plupart des branches professionnelles, et de la SIA entre autres. Il nous paraît superflu de demander ici encore aux cantons de formuler ces règles.

    C'est la raison principale pour laquelle nous vous proposons de rejeter la proposition de la minorité Bäumle.

  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Berufsverbände mit ihren fachkompetenten Gremien sind unseres Erachtens in der Lage, schweizweit einheitliche Regeln der Technik festzuschreiben. Es kommt dazu, dass der Stand der Technik künftig vermehrt auch auf europäischer Ebene durch EU-Normen festgeschrieben wird. Es ist deshalb nicht sinnvoll, diese Aufgabe den Kantonen zu überbinden.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die FDP-Fraktion und die CVP-Fraktion teilen mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen. Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützt.

  • Redetext
    Martin Bäumle(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Bei diesem Artikel 26bis geht es eigentlich um eine Präzisierung des eben angenommenen Artikels 22 Absatz 1, nämlich darum, die Regeln der Technik zu definieren. Für mich ist dieser Antrag eine logische Folge der vorherigen Zustimmung zu Artikel 22 Absatz 1, und zwar darum, weil bestimmt werden soll, wer diese Regeln der Technik definieren soll. Er entspricht auch einem Ersatz des bisherigen Artikels 26, wonach eben genau der Bund diese Regelungen getroffen hat.

    Der Bundesrat erliess bisher Vorschriften. Mit diesem Artikel gelingt es uns einerseits, die Kantone dazu zu bringen, ein einheitliches Raster festzulegen, wie das laut Artikel 22 Absatz 1 geschehen soll. Ebenfalls geht es darum, dass hier die Kantone die Ausnahmen, die bis heute der Bundesrat festgelegt hat, gerade für kleine Anlagen eben regulieren können. Der Vorwurf, es betreffe neu sämtliche Anlagen, kann eben hier wieder relativiert werden. Es geht also wirklich darum, dies als logische Folge von Artikel 22 Absatz 1 ins Gesetz aufzunehmen.

    Ich bitte Sie auch in diesem Sinne, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen und dem Sinn dieser Logik zu folgen. Falls Sie diesem Minderheitsantrag nicht folgen, kann ja dann der Ständerat auch hier über Formulierungen noch diskutieren. Ich finde es aber besser, wenn wir auch hier bereits einen Vorhaltewinkel geben.

    Nach Annahme von Artikel 22 Absatz 1 kann ich aber dem Gewässerschutzgesetz als Gesamtem zustimmen, mit oder ohne diesen Zusatzartikel 26bis, aber selbstverständlich lieber mit.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Berichterstatter verzichten auf das Wort.

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    Für den Antrag der Mehrheit .... 97 Stimmen

    Für den Antrag der Minderheit .... 57 Stimmen

    [VS]

    Art. 26bis

    Antrag der Minderheit

    (Bäumle, Menétrey-Savary, Nordmann)

    Titel

    Regeln der Technik

    Text

    Die Formulierung und Anwendung der Regeln der Technik erfolgen durch die Kantone.

    [VS]

    Art. 26bis

    Proposition de la minorité

    (Bäumle, Menétrey-Savary, Nordmann)

    Titre

    Règles techniques

    Texte

    Les règles techniques sont formulées et appliquées par les cantons.

  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Wenn dieser Artikel nicht aufgehoben wird, dann haben wir weiterhin die Pflicht, im Bereich der Tankanlagen detaillierte Spezialvorschriften zu erlassen. Diese Arbeit ist - als wie notwendig man sie auch ansehen mag - eben doch mit den Stellen, die uns gestrichen wurden, verbunden, weswegen wir aus unserer Optik am Vorschlag, den wir Ihnen gemacht haben, festhalten müssen.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützt.

  • Redetext
    Franziska Teuscher(Die Grünen)
    Schweiz

    Das ist die letzte Möglichkeit, die wir bei dieser Gesetzesrevision haben, um noch etwas vom heute gut funktionierenden Gesetz zu retten. Die Kantone [PAGE 26] haben wir ja vorhin bei der Debatte um Artikel 23 bereits aus ihrer Kontrollpflicht verabschiedet. Die Kantone können keine Standards mehr setzen, keine Regeln festlegen, wie die Tanks revidiert werden sollen. Von daher unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit bei Artikel 26, damit zumindest der Bund wenigstens noch Vorschriften über den Standort dieser Tankanlagen oder über Konstruktionsmaterial erlassen kann. Vorhin wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Tanks heute zweiwandig sein müssen. Ich denke, solche Dinge müsste der Bund für die ganze Schweiz vorgeben können.

    Frau Menétrey-Savary hat es vorhin erwähnt: Wenn wir hier keine Bundesregeln mehr haben, laufen wir Gefahr, dass wir 26 verschiedene Regelungen haben, in allen Kantonen eine eigene. Ich denke, das ist auch nicht im Interesse der Wirtschaft, die Sie hier auf meiner rechten Seite immer wieder vertreten wollen. Die Tankrevisionsfirmen haben ein Interesse daran, dass in diesem Bereich einheitliche Standards definiert sind, damit sie wissen, wie man diese Anlagen revidieren kann. Deshalb ist zumindest das ein Punkt, den wir im Gesetz behalten müssen. Es ist die mindeste, die kleinste Präventionsmassnahme, die der Bund gemäss diesem Gesetz im Bereich der Tankanlagen noch treffen könnte.

    Daher bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, diesen Artikel wirklich nicht aus dem Gesetz zu streichen.

  • Redetext
    Schweiz

    J'imagine, Monsieur Christen, que les ascenseurs fonctionnent pratiquement dans tout le pays de la même manière et que ce sont vraiment des prescriptions techniques qui s'imposent pour leur entretien, alors que la géologie des eaux est certainement quelque chose d'infiniment plus complexe et que la gestion des citernes et leur entretien nécessitent un certain nombre de critères qui, justement, étaient contenus dans cette fameuse ordonnance sur la protection des eaux. De ce fait, maintenant, les spécialistes se demandent qui déterminera dorénavant quelles sont les zones dangereuses, quelles installations peuvent mettre en danger les eaux. Les professionnels, comme les cantons, regrettent aussi que cette ordonnance disparaisse parce qu'elle apportait des définitions claires sur la nature des liquides dangereux, sur leur classification, sur les accidents possibles, sur les mesures de protection et de prévention.

    Je l'ai dit et je le rappelle encore une fois, le danger qu'il y a à la suppression de ces prescriptions fédérales, c'est de se retrouver avec des dispositions disparates, différentes d'un canton à l'autre, et même peut-être avec 26 systèmes différents de protection des eaux. Cela, c'est une situation qui serait certainement dommageable. Face à ce risque, 21 cantons suisses - 21! - ont demandé, lors de la consultation, que soit maintenue, d'une manière ou d'une autre, l'aide de la Confédération pour l'unification et la coordination des mesures.

    La minorité estime que la meilleure manière de répondre à cette demande des cantons est de conserver cet article 26 que la majorité veut abroger.

    C'est précisément cet article qui confie à la Confédération la tâche d'édicter les prescriptions concernant les emplacements, l'aménagement et l'entretien des installations.

    A l'article 19 alinéa 2 du projet de loi, par exemple, il est prévu que sont soumis à autorisation les travaux situés "dans les secteurs particulièrement menacés" et aussi "s'ils peuvent mettre en danger les eaux". Mais qui décidera quels sont les secteurs menacés et quels sont ces risques s'il n'y a plus d'ordonnance ni d'inventaire, et encore moins les prescriptions prévues à l'article 26?

    Selon ce que le directeur de l'Office fédéral de l'environnement a expliqué en commission, la définition des types d'installations agréées et des règles à appliquer selon l'état de la technique était jusqu'ici donnée par cet office. Si l'on suit le projet du Conseil fédéral et la majorité de la commission, cette tâche ne sera plus accomplie par personne désormais et les cantons pourront décider librement s'ils veulent s'y atteler ou non. Pour les experts et les professionnels, il semble au contraire impossible de se passer à tout le moins d'une coordination nationale. L'ordonnance sur la protection des eaux constituait une sorte de manuel de pilotage. Sans elle, il faudra rechercher diverses directives dispersées ou les réactualiser, voire les redéfinir.

    Le représentant des cantons que nous avons entendu en commission a insisté fortement sur le souhait des cantons que les règles de la technique continuent à être tenues par l'Office fédéral de l'environnement.

    La minorité estime qu'il faut prendre au sérieux cette demande et c'est pour cela qu'elle vous propose de maintenir l'article 26 de la loi sur les eaux tel qu'il existe actuellement.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0