Hans Hofmann
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- Schweizerische Volkspartei
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- Schweiz
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- Zürich
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- Male
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- 3. März 1939
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- Q1580292
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- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
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- 22.07.2026
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- 14.08.2025
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- RedetextSchweiz
Ich danke dem Bundesrat, dass er diese Motion in der zweiten, verbesserten Fassung ohne Wenn und Aber zur Annahme empfiehlt. Das ist ein schönes Abschiedsgeschenk. Deshalb brauche ich auch keine langen Worte mehr zu verlieren, sondern ich möchte - auch zuhanden der nationalrätlichen Kommission - ausdrücklich auf mein Votum vom 21. Juni 2007 zur zurückgezogenen Motion 07.3120 verweisen.
Herr Bundesrat, erlauben Sie mir aber, Ihnen noch einen Ratschlag mit auf den Weg zu geben: Die Volksinitiative der FDP zum Verbandsbeschwerderecht wird ja schon bald die Räte und allenfalls dann auch das Schweizervolk beschäftigen. Diese Initiative hat mindestens ebenso gute Chancen, angenommen wie abgelehnt zu werden. Auf der einen Seite wird mit dem Schutz von Umwelt und Natur, auf der anderen Seite mit Wahrung und Gewichtung der Volksrechte argumentiert werden. Es werden hüben und drüben grosse Mittel in einen allfälligen Abstimmungskampf fliessen, die wohl besser anderweitig Verwendung finden würden. Diese Volksinitiative ist gefährlich, und zwar für beide Seiten. Wird sie angenommen, so ist die Verbandsbeschwerde faktisch abgeschafft, und zwar auf allen Ebenen. Wird sie abgelehnt, so erhalten die Umweltschutzorganisationen einen Auftrieb, der auch nicht von Gutem ist.
Eigentlich hatte ich erwartet, dass der Bundesrat diesem Volksbegehren einen ausgewogenen Gegenvorschlag entgegensetzt, welcher es den Initianten erlaubt hätte, die Initiative ohne allzu grossen Gesichtsverlust zurückzuziehen. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 02.436 hat der Ständerat gemäss dem Einzelantrag Schmid Carlo zweimal eine solche Brücke bauen wollen, ist dann aber leider im Nationalrat gescheitert. Vielleicht gelingt es [PAGE 939] unserer Kommission für Rechtsfragen, bei der Vorberatung dieser Volksinitiative einen klugen Gegenvorschlag zu erarbeiten und dem Rate zu unterbreiten. Aber auch das könnte sich praktisch erübrigen, und da komme ich jetzt zu meinem Ratschlag: Der Bundesrat sollte die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung und deren Anhänge dergestalt anpassen, dass die Hürde, um eine Verbandsbeschwerde zu ergreifen, so hoch angesetzt wird, dass zum Beispiel in einer Bauzone für eine zonenkonforme Baute, welche zudem die Bauvorschriften einhält, die Beschwerde praktisch nicht mehr möglich ist.
Diese Forderung der parlamentarischen Initiative blieb in den Räten unbestritten. Bei diesen Verordnungsanpassungen muss der Bundesrat allerdings den Mut aufbringen, weiter zu gehen, als ihm dies die Verwaltung vorschlagen wird. Das ist unabdingbar, namentlich was die Schwellenwerte zum Beispiel für die Parkplatzzahlen oder Verkaufsflächen anbetrifft; ich habe diesen Punkt in meinem Votum vom 21. Juni 2007 ausführlich begründet. Ebenso hat es der Bundesrat in der Hand, in Bezug auf diese Fahrtenmodelle, die auch immer wieder zu reden geben, in der Verordnung auf einem vernünftigen Niveau Klarheit zu schaffen. Seien Sie mutig, denn mittels klarer, dem Willen des Gesetzgebers entsprechender Anpassungen in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat es der Bundesrat in der Hand, der damals vielleicht gutgemeinten, aber meines Erachtens in ihren Formulierungen unglücklichen und auch zu weit gehenden Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das heisst nichts anderes, als ihr so weit entgegenzukommen, dass sie vielleicht doch noch zurückgezogen wird. Ich bin überzeugt, dass dies für beide Seiten eine Erleichterung bedeuten würde. Ein Versuch kann sich allemal lohnen. Dafür danke ich Ihnen, Herr Bundesrat.
Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen, danke ich, wenn Sie der Annahme meiner Motion nicht opponieren.
- RedetextWürdige Rehabilitierung von Peter RegliNo. 07.3426Schweiz
Ich möchte Kollege Inderkum zunächst dafür danken, dass er diese Interpellation eingereicht hat. Ich möchte ihm auch für sein besonnenes und fundiertes Votum danken. Er hat uns aufgezeigt, wie Divisionär Regli Schritt für Schritt Unrecht widerfahren ist, bis sein Leben fast gänzlich zerstört war. Ich erlaube mir, zwei Punkte kurz zu vertiefen:
Kollege Inderkum hat die Medien angesprochen. Peter Regli ist ein Opfer der Medien geworden. Gewisse Medien haben über längere Zeit in periodischen Abständen, manchmal fast im Wochenrhythmus, sogenannte Enthüllungen über Peter Regli veröffentlicht und wurden nicht müde, Anschuldigungen zu erheben und ihn zu verurteilen. Dies zwang die Geschäftsprüfungsdelegation, in verschiedenen Untersuchungen immer wieder neue Abklärungen zu treffen. All die "Enthüllungen" haben sich dann in Rauch aufgelöst. Was gewisse Medien mit Peter Regli getan haben, ist verwerflich und unprofessionell. Es würde gewissen Medienschaffenden gut anstehen, sich heute bei Peter Regli für das Unrecht, das sie ihm zugefügt haben, genauso öffentlich zu entschuldigen, wie sie ihn damals angegriffen und beschimpft haben. Aber das ist wohl zu viel verlangt, denn das wäre ehrlich und professionell.
Kollege Hansheiri Inderkum wollte dem Bundesrat mit seiner Interpellation eine Brücke bauen, er wollte dem Bundesrat Gelegenheit geben, gegenüber Divisionär Regli sein Bedauern über das auszudrücken, was ihm widerfahren ist, und damit in Würde und mit Grösse einen Schlussstrich unter diese leidige Affäre zu ziehen. Leider hat der Bundesrat - zumindest in der uns vorliegenden schriftlichen Antwort - die Gelegenheit nicht ergriffen. Das hat mich sehr enttäuscht. Vielleicht wird Herr Bundesrat Schmid heute noch nachholen, was der Bundesrat in seiner Antwort leider unterlassen hat.
- RedetextImmunität von NR Schlüer. AufhebungNo. 06.088Schweiz
Ich habe keine Bemerkungen, aber eine Frage an den Kommissionspräsidenten. Ich habe jetzt sehr aufmerksam zugehört. Ich wollte mir eine Meinung bilden. Ich bin ohne vorgefasste Meinung in diese Debatte gekommen und verstehe jetzt etwas nicht: Kollege Germann hat dargelegt, dass die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen nach Diskussion mit 12 zu 11 Stimmen Eintreten und dann, nach weiterer Prüfung, mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen habe, die Immunität von Herrn Schlüer nicht aufzuheben.
Herr Wicki, der Kommissionspräsident, hat jetzt gesagt, dem Eintretensentscheid sei die materielle Beurteilung vorausgegangen. Schon wenn man über das Eintreten abstimme, müsse man die materielle Beurteilung vornehmen. Jetzt möchte ich von ihm wissen: Wieso ist dann in der nationalrätlichen Kommission nicht zweimal praktisch das gleiche Abstimmungsergebnis herausgekommen, sondern ein sehr knappes Eintreten und dann ein sehr deutlicher Entscheid? Da habe ich einen Knoten und hätte gerne eine Antwort gehabt.
- RedetextForschungsprogramm tiefe GeothermieNo. 06.3835Schweiz
Mit seiner Motion verlangt Nationalrat Theiler vom Bundesrat, dass er im Rahmen der BFI-Botschaft, der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011, dem Parlament einen Kredit von 60 Millionen Franken für die Forschung auf dem Gebiete der Tiefengeothermie beantragt und diese Mittel in die Budgets ab dem Jahre 2008 eingestellt werden.
Der Bundesrat lehnt die Motion aus formalen Gründen ab. Er weist darauf hin, dass er in der am 21. Februar dieses Jahres beschlossenen Energiestrategie dem UVEK unter anderem den Auftrag gegeben habe, bis Ende 2007 auch Aktionspläne für Energieeffizienzmassnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Wörtlich schreibt der Bundesrat: "Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern."
Der Nationalrat stimmte dem Vorstoss am 21. März 2007 mit 132 zu 20 Stimmen praktisch diskussionslos zu. Die UREK unseres Rates hat die Motion am 17. April erstmals [PAGE 617] beraten und festgestellt, dass die Erfüllung der Motion schon aus zeitlichen Gründen kaum mehr möglich ist. Die BFI-Botschaft war zu jenem Zeitpunkt bereits in der WBK in Beratung, und nur diese hätte das Anliegen zeitgerecht noch in ihren Antrag aufnehmen können. Unsere Kommission gelangte deshalb an die WBK, mit der Bitte, zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und unter welchen kompensatorischen Massnahmen das Anliegen der Motion im Rahmen der BFI-Botschaft berücksichtigt werden könnte. Diskutiert wurde in der UREK auch die Frage, ob dieses Anliegen überhaupt über die BFI-Botschaft zu finanzieren sei und nicht eher über die Ressortforschung im Rahmen der KTI-Kredite. Die Antwort der WBK war klar: "Die WBK-SR hält jedoch fest, dass eine gezielte Förderung der Forschung im Bereich der Geothermie über die Ressortforschung zu finanzieren wäre und nicht über die im Rahmen der BFI-Botschaft beantragten Kredite. Die Themen der Ressortforschung werden in Forschungskonzepten der beteiligten Ämter dargelegt, und die dafür eingesetzten Ressourcen werden im regulären Budgetprozess beantragt."
Daraufhin hat sich die UREK an der Sitzung vom 29. Mai 2007 erneut mit der Motion Theiler befasst. Materiell ist das Anliegen unbestritten. Die Geothermie ist eine grosse Hoffnungsträgerin im Rahmen der künftigen Energieversorgung unseres Landes. Auch das Bundesamt für Energie (BFE) erachtet das Potenzial der Geothermie als sehr bedeutend. Im Moment schaut alles nach Basel, wo der schon weit gediehene Versuch infolge der bekannten Erdbeben scheiterte. Aber dieser Rückschlag darf uns nicht entmutigen; es gibt weitere Projekte für die tiefere Geothermie in den Kantonen Wallis, Genf, Luzern oder Neuenburg, wo seit über einem Jahr auch ein Forschungszentrum für Geothermie existiert. Sobald diese Technologie ausgereift und auch risikofrei ist, besteht gemäss Aussagen des BFE ein höchst interessanter, fast idealer Träger erneuerbarer Energien, bei dem man entweder die Wärme nutzen oder Strom erzeugen kann, und das fast unbegrenzt und zudem kostengünstig ist. Sollte auf die Kernenergie dereinst tatsächlich verzichtet werden können, so ist dieser Ausstieg meines Erachtens ohne Geothermie nicht möglich. Studien zufolge wäre die Geothermie in der Lage, einen Drittel des gesamten schweizerischen Stromverbrauchs zu decken. Kaum eine andere in unserem Lande mögliche Technologie erneuerbarer Energien weist ein derart grosses Zukunftspotenzial auf wie die Geothermie. Aber dazu muss die Forschung auf diesem Gebiet zwingend gefördert werden, denn die Stromlücke wird kommen, und sie muss gemeistert werden.
Die UREK steht materiell voll und ganz hinter diesem Anliegen. Wir haben aber selbstverständlich auch die Höhe des beantragten Kredites hinterfragt. Warum Nationalrat Theiler gerade auf diese 60 Millionen Franken kam, ist unklar. Die Vertreter des BFE erachteten 60 Millionen Franken für vier Jahre als eher an der obersten Grenze liegend. Sie sind nicht sicher, ob der Kredit vollumfänglich und vor allem sinnvoll eingesetzt werden kann. Für rund 40 Millionen Franken hat man aber sicher eine nützliche Verwendung in bereits bestehenden oder geplanten Forschungsprojekten; das wurde uns gesagt.
Es ist sehr beachtlich, dass die Verwaltung - sprich das BFE - von sich aus sagt, dass 60 Millionen Franken eher zu viel seien und auch weniger Mittel genügten. Das kommt, wenn überhaupt, höchst selten vor, weshalb ich es hier lobend erwähnen möchte. Die Kommission wollte aber keinen Basar auftun und irgendeinen Betrag aus dem hohlen Bauch heraus festlegen. Es soll dem Bundesrat überlassen werden, welchen Betrag er, gestützt auf konkrete Forschungskonzepte des BFE, festlegen will. Unseres Erachtens dürfte der Betrag in die Grössenordnung der von den Vertretern des BFE genannten 40 Millionen Franken für vier Jahre zu liegen kommen.
Dass aber ein solcher Rahmenkredit für die kommenden vier Jahre unbedingt gesprochen werden muss, war in unserer Kommission ebenfalls unbestritten. Die Umwandlung der Motion in einen reinen Prüfungsauftrag, wie sie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorsieht, lehnt unsere Kommission ab. Sie hat aber den Text des Nationalrates, ihren Erkenntnissen entsprechend, wie folgt abgeändert: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Rahmenkredit von vier Jahren für die Forschung auf dem Gebiete der tiefen Geothermie zu beantragen und diese Mittel auch in den Budgets ab dem Jahre 2008 einzustellen." Damit tragen wir diesem wichtigen Anliegen Rechnung. Wir überlassen es bewusst dem Bundesrat, im Hinblick auf eine sichere und ausreichende Stromversorgung unseres Landes zukunftsorientiert und verantwortungsvoll zu handeln und den für diese Vierjahresperiode erforderlichen Betrag für die Erforschung der tiefen Geothermie selbst festzulegen. Ich weiss nicht, ob und gegebenenfalls wie stark der Bundesrat heute noch an seiner Stellungnahme festhält. Vielleicht - wir werden es hören - kann er mit der abgeänderten Motion auch leben.
Wenn Sie die abgeänderte Motion unterstützen, geht sie zurück an den Nationalrat, welcher sich schon in der Herbstsession, wenn er will, unserem Text anschliessen könnte. Bundesrat und/oder Finanzkommission könnten so tatsächlich schon im Rahmen des Voranschlages 2008 einen ersten Schwerpunkt zur forschungsmässigen Förderung der tiefen Geothermie setzen. Unser damaliger Kommissionspräsident Carlo Schmid brachte unseren Beschluss mit den folgenden Worten auf den Punkt: "Basel darf nicht das Ende sein!"
Im Namen der einstimmigen Kommission bitte ich Sie deshalb, der abgeänderten Motion zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Die eidgenössischen Räte haben das Umweltschutz- sowie das Natur- und Heimatschutzgesetz in der vergangenen Wintersession in Bezug auf eine Straffung und Vereinfachung der Bewilligungsverfahren sowie zur Bekämpfung von Missbräuchen beim Verbandsbeschwerderecht geändert. Dies ruft nun zwingend nach entsprechenden Anpassungen in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie deren Anhang. Mit meiner Motion wollte ich erreichen, dass diese Anpassungen auf den gleichen Zeitpunkt wie die Gesetzesänderungen in Kraft treten. Nun antwortet der Bundesrat, dass dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich sei, es sei denn, er verschiebe die auf den 1. Juli dieses Jahres vorgesehene Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen. Dies wäre - und da gehe ich mit dem Bundesrat einig - nicht im Interesse der Sache.
Ich danke dem Bundesrat, dass er das geänderte USG rasch in Kraft setzen will. Ich ging allerdings davon aus, dass die Verordnungsänderungen schon weitgehend vorbereitet sind. Da habe ich mich offensichtlich getäuscht. Die Annahme meiner Motion hätte, seiner Formulierung entsprechend, zur Folge, dass die Inkraftsetzung des geänderten Gesetzes hinausgeschoben werden müsste. Und das möchte auch ich nicht.
Leider ist es nicht möglich, eine Motion, wenn sie einmal eingereicht ist, noch abzuändern. Das könnte nur der Zweitrat. Ich habe mir deshalb überlegt, den Ständerat zu bitten, die Motion trotzdem anzunehmen, damit sie dann im Nationalrat entsprechend abgeändert werden könnte. Ich bin aber davon abgekommen. Denn bis die zuständige Kommission und dann das Plenum des Nationalrates sich damit befassen würden, sollte ja die ganze Sache schon längst erledigt sein.
Ich teile die Auffassung des Bundesrates, dass verschiedene neue Gesetzesbestimmungen keiner weiteren Präzisierung bedürfen und damit direkt anwendbar sind. Das trifft aber nicht für alle zu. Ich anerkenne auch den guten Willen des Bundesrates, die Verordnung, wo nötig, möglichst rasch zu ändern und den geänderten Gesetzesbestimmungen [PAGE 615] entsprechend anzupassen. Warum aber die Überarbeitung des Anhangs der Verordnung, welcher die UVP-pflichtigen Anlagen bezeichnet, nicht vor Mitte 2008 möglich ist, habe ich schon etwas Mühe zu verstehen.
Man kann dies doch auch in zwei oder mehreren Schritten tun und gerade die einfachen und dringenden Anpassungen - wie zum Beispiel die Schwellenwerte in rechtskräftigen Bauzonen - rasch machen und die Werte dergestalt erhöhen, dass eine UVP und damit die Möglichkeit der Verbandsbeschwerde für zonenkonforme Bauten nur noch in Ausnahmefällen überhaupt möglich sind.
Diese Forderung blieb damals sowohl in der Kommission für Rechtsfragen wie auch in unserem Rat stets unbestritten. Es darf nicht sein, dass 300 Parkplätze bei einer zonenkonformen Baute in einer rechtskräftigen Bauzone noch mehr als eine Jahr lang eine UVP-Pflicht auslösen. Oder, dass dies, wie verschiedene Beispiele zeigen, schon 50 neue Parkplätze tun, wenn bereits deren 250 seit Langem bestehen. Die Auswirkungen dieser 50 zusätzlichen Parkplätze auf die Umwelt sind gerade an einer starkbefahrenen Strasse irrelevant und überhaupt nicht mess- bzw. quantifizierbar.
Auch die Verkaufsflächen in Einkaufszentren, die eine UVP-Pflicht auslösen, sollten rasch vergrössert werden. Allein in meiner näheren Wohngegend ist an vier Standorten ein Aldi geplant - meist auf der grünen Wiese -, und Lidl wird mit Sicherheit auch noch kommen. Alle diese Vorhaben sind punkto Verkaufsfläche und Parkplätze so dimensioniert, dass sie keine UVP-Pflicht auslösen und damit auch keine Verbandsbeschwerde möglich ist. Das macht nun wirklich keinen Sinn.
Darum sollte hier unbedingt rascher gehandelt werden. Gewisse dringend notwendige Verordnungsänderungen könnten ohne Weiteres vorgezogen realisiert und auch vorgezogen in Kraft gesetzt werden.
Erachten Sie es bitte nicht als Misstrauen, Herr Bundesrat, aber ich möchte in dieser wichtigen Sache den Druck auf die Verwaltung aufrechterhalten und habe deshalb heute eine neue, abgeänderte Motion eingereicht. Aufgrund Ihrer jetzt vorliegenden Stellungnahme gehe ich davon aus, dass der Bundesrat die abgeänderte Motion zur Annahme beantragen wird, sodass wir sie dann in der Herbstsession ohne grosse Worte werden annehmen können. In diesem Sinne bin ich bereit, die vorliegende, leider etwas zu optimistisch formulierte Motion 07.3120 zurückzuziehen.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Empfehlung
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Persönlichkeitsschutz im MedienrechtNo. 99.3441
- EmpfehlungMitunterzeichner(-in)Übergangsbestimmungen SpielbankenverordnungNo. 99.3605
- StändigGeschäftsprüfungsdelegation(GPDel)Schweiz
- Präsident/in16.12.2005 – 02.12.2007
- Vizepräsident/in01.12.2003 – 15.12.2005
- Mitglied02.02.2000 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied28.11.2005 – 02.12.2007
- Präsident/in01.12.2003 – 27.11.2005
- Vizepräsident/in26.11.2001 – 30.11.2003
- Mitglied06.12.1999 – 25.11.2001
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission EDI/UVEK(GPK-S EDI/UVEK)Schweiz
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied02.02.2000 – 30.11.2003
- StändigNeat-Aufsichtsdelegation(NAD-V)Schweiz
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied21.06.2001 – 30.11.2003
- StändigGeschäftsprüfungskommission/DelegationSR(GPK/Delegation-S)Schweiz
- Mitglied01.12.2003 – 05.01.2006
- Mitglied17.02.2003 – 30.11.2003
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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