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Tierschutzgesetz

(02.092)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz09.12.2002
Speeches(304)
Sorted by Speech date, Descending
304 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 166 Stimmen

    Dagegen .... 22 Stimmen

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für den Antrag der Minderheit .... 105 Stimmen

    Für den Antrag der Mehrheit .... 63 Stimmen

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Berichterstatterinnen verzichten auf das Wort.

  • Redetext
    Pascal Couchepin(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Vous évoquez la question de l'accord de libre-échange avec les Etats-Unis d'Amérique. Je crois qu'il s'agit d'un problème en soi; on en est au stade de l'évaluation de la faisabilité d'un tel accord. Tout le monde sait qu'un accord avec les Etats-Unis comporte des difficultés importantes dans le domaine agricole.

    Je crois que ce qu'il faut viser dans le domaine agricole, c'est d'avoir, sur une période de dix ans, une agriculture capable d'être concurrentielle au niveau du continent. Pour l'instant, ne parlons pas de la concurrence avec les Etats-Unis; c'est un autre sujet qui, probablement, ne sera pas à notre portée dans les années qui viennent. Ce qu'il faut, c'est être concurrentiel avec nos produits sur le marché européen; et il faut tout entreprendre pour y aboutir dans les délais les plus brefs.

    [PAGE 1858]

  • Redetext
    Elmar Bigger(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Herr Bundesrat, ich wollte ja nur eine Grobdeklaration. Ich habe Verständnis dafür, dass es nicht in zehn Gesetzen platziert wird, aber ich habe doch die Auffassung, dass eine Bestimmung über tierische Produkte, die tierschutzgerecht produziert worden sind, in diesem Gesetz eigentlich Platz gehabt hätte.

    Ich befürchte etwas anderes: Ist es etwa das Handelsabkommen mit den USA, das verhindert, dass diese Bestimmung in diesem Gesetz Platz hat?

  • Redetext
    Pascal Couchepin(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    D'abord, une simple constatation de bon sens: les dispositions sur la déclaration n'ont pas leur place dans une loi sur la protection des animaux: une disposition sur la déclaration a sa place dans la loi sur l'agriculture ou dans le droit sur les denrées alimentaires.

    Votre conseil a motivé la nouvelle disposition sur la déclaration en disant qu'il voulait distinguer la production suisse de la production étrangère. Or, cette distinction est déjà prescrite par le droit sur les denrées alimentaires en vigueur. La semaine passée, au Conseil des Etats, on nous a aussi dit que les consommateurs souhaitaient connaître les conditions de détention des animaux à l'origine des produits qu'ils achetaient. Alors, quelle est la solution pratique? Tout d'abord, le Parlement a débattu de l'initiative parlementaire Ehrler 02.439. Le Conseil fédéral soutient cette intervention parlementaire. Le Conseil fédéral a aussi fait un pas dans le sens de ce que souhaite Monsieur Walter, puisqu'il a modifié l'ordonnance sur les denrées alimentaires et les objets usuels. Il y a maintenant possibilité d'introduire la déclaration positive: je me réfère à l'article 10 alinéa 2 lettre b de cette ordonnance. Cet article s'applique non seulement aux denrées alimentaires suisses, mais aussi aux denrées alimentaires étrangères. Nous sommes convaincus qu'on fera usage de cette déclaration dès qu'on s'apercevra que le marché a réagi par un accroissement de la demande.

    L'initiative parlementaire Ehrler n'est pas entièrement satisfaite. La commission du Conseil des Etats qui examine l'initiative a suspendu temporairement les délibérations sur le nouvel article 16a de la loi sur l'agriculture. Nous espérons que la commission reprendra la discussion sur cet article dès que possible afin que les deux conseils puissent élaborer une base légale permettant d'inscrire la déclaration positive dans la loi sur l'agriculture.

    Donc, on va reprendre la discussion sur l'article 16a dans la loi sur l'agriculture et il y aura une amélioration. Les choses bougent en matière de déclaration positive, d'une part au niveau de l'ordonnance sur les denrées alimentaires avec son article 10, et d'autre part au niveau de la loi sur l'agriculture avec la proposition de l'article 16a. Il n'en reste pas moins que ce type de législation n'a pas sa place dans la loi sur la protection des animaux.

    C'est donc la minorité qu'il faut soutenir et renvoyer la solution de ce problème à la discussion sur la loi sur l'agriculture ou dans la loi sur les denrées alimentaires - mais là, c'est déjà fait dans la pratique.

  • Redetext
    Otto Ineichen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Lieber Herr Bigger, ich schätze Sie sehr, und ich glaube nicht, dass Sie links politisiert haben. Aber überlegen Sie: Sie selber - und ich habe versucht, es zu erklären - schiessen ein Eigengoal. Ich möchte Sie wirklich davor bewahren. Sie sind einer, der die Freiheit liebt - es soll möglichst wenige Vorschriften geben. Sie beweisen das jeden Tag. Sie können wirklich mit ruhigem Gewissen der Minderheit zustimmen.

  • Redetext
    Elmar Bigger(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Herr Ineichen, ich bin bitter enttäuscht, dass Sie meinen Einzelantrag als linken Antrag betrachten. Ich habe das Gefühl, dass ich bis zum heutigen Tag nicht derart links politisiert habe.

  • Redetext
    Otto Ineichen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Wir haben es hier - wieder einmal - mit einem Fall von Überregulierung zu tun. Wir alle hier drin kämpfen dafür, dass weniger reguliert wird, und ich bin sehr dankbar für das Votum des Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes, der klar sagt, dass er die Minderheit unterstützt. Liebe Bauern, überlegt euch mal: Würdet ihr nicht schlicht und einfach ein Eigengoal schiessen?

    Ich versuche immer, mit Beispielen zu reden: Wir alle essen ja gerne Fleisch aus Südamerika. Das wird heute gemäss Lebensmittelverordnung offen deklariert. Stellen Sie sich jetzt vor, wir würden dem Antrag der Linken zustimmen, und es müsste dann stehen: In der Schweiz sind die Tiere angebunden und in Südamerika nicht. Das wäre ein völliger Nonsens - Sie würden sich selbst strafen. Ich möchte Sie wirklich bitten, endlich mit dieser Überregulierung aufzuhören. Ich habe es wirklich langsam satt! Wir Unternehmer, auch die Bauern - ich sage es bewusst auch für die Bauern -, alle haben es satt. Diese Überregulierungen, die nichts bringen und die nur Geld kosten, müssen aufhören.

    Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.

  • Redetext
    Hansjörg Walter(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich spreche zur Frage der Deklaration. Es erstaunt mich nicht, dass als letzte Differenz in diesem Gesetz die Frage der Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion übrig geblieben ist. Diese Differenz zeigt auf, dass zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat fundamentale Unterschiede in der Auffassung über eine korrekte und informative Deklaration bestehen. [PAGE 1857]

    Unser Rat hat sich in den letzten Jahren und vor einem halben Jahr für eine informative Deklaration ausgesprochen, um den Konsumenten die Identität des Produktes aufzuzeigen. So haben wir uns auch einstimmig für die sogenannte Positivdeklaration ausgesprochen. Dort, wo die Deklaration gesetzlich umfassend geregelt ist - in den Artikeln 14 bis 18 des Landwirtschaftsgesetzes -, ist diese Positivdeklaration in Artikel 16 nach dem Willen des Nationalrates ergänzt worden. Diese Positivdeklaration ist nach internationalen Handelsregeln nichtdiskriminierend, was bei der Formulierung des Gesetzes betreffend Deklaration im Tierschutzgesetz mindestens fraglich wäre.

    Die Positivdeklaration gestattet eine freiwillige Auslobung unserer Produktionsmethoden. Die Herkunft der Produkte ist bei der Deklaration zwingend zu bezeichnen. Hier besteht eigentlich kein neuer Handlungsbedarf, welcher sich in diesem Gesetz niederschlagen müsste. Inzwischen ist die Positivdeklaration für die Umsetzung sogar in der Lebensmittelhygieneverordnung aufgenommen worden.

    Interessant ist die Feststellung - das ist nun für unsere Fraktion entscheidend -, dass die Verwaltung, welche sich immer gegen die gesetzliche Verankerung des Prinzips der Positivdeklaration geäussert hat, das in der Verordnung aufgenommen hat.

    Der Ständerat hat aber darüber noch nicht entschieden. Für uns ist es fraglich, ob der Ständerat auf die Positivdeklaration einschwenkt und mitmacht, obschon das hier einstimmig beschlossen ist. Die WAK des Ständerates berät dieses Geschäft erst in der Sitzung vom Januar. Für uns ist es ganz entscheidend, wie sich der Bundesrat und mit ihm die Verwaltung zu dieser parlamentarischen Initiative stellen.

    Ich stelle nun Herrn Bundesrat Couchepin folgende Frage: Können Sie uns klar machen, dass sich die Verwaltung und insbesondere auch das Bundesamt für Gesundheit im Ständerat für die Positivdeklaration einsetzen und dafür sorgen, dass es nicht nochmals eine Differenz gibt? Wenn die Antwort darauf befriedigend ausfällt, so sind die SVP-Fraktion und wahrscheinlich noch andere hier im Saal bereit, auf eine zusätzliche Deklaration zu verzichten und mit dieser Positivdeklaration im Landwirtschaftsgesetz zu fahren. Wir sind auf Ihre Ausführungen gespannt, Herr Bundesrat.

  • Redetext
    Barbara Marty Kälin(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Vor genau sechs Monaten, am 9. Juni dieses Jahres, hatten Sie hier in diesem Saal die Gelegenheit, Massnahmen gegen Kampfhunde und ihre Halter im Tierschutzgesetz zu verankern. Sie haben darauf verzichtet. Sie können die Debatte und den Entscheid mit Namensliste im Amtlichen Bulletin im Internet nachlesen. Wenn nur ein Teil der Unterzeichner der Petition damals nicht Nein gesagt hätte, dann könnten wir uns die gegenwärtige Betroffenheitspolitik ersparen.

    Warum sage ich Ihnen das? Ich sage Ihnen das, weil wir zwar Fehler machen dürfen, aber aus ihnen lernen sollten. Ich sage Ihnen das, weil wir eine Wiederholung vermeiden sollten. Ich gehe mit Ihnen fast jede Wette ein, dass es eine Frage der Zeit ist, bis wir einen Lebensmittelskandal auf unseren Tellern haben. Dann werden sich alle die Augen reiben und die Hände verwerfen und fragen: Wie konnte das passieren? Eine grosse Tageszeitung wird eine Medienkampagne lancieren und fragen: Warum hat man nicht gewusst, was da über die Grenze kommt? Wieso hat uns niemand informiert, was auf unseren Tellern landet? Haben wir als Konsumentinnen nicht ein Anrecht zu wissen, was wir essen und wie es produziert worden ist? Man wird sofort griffige Massnahmen auf Bundesebene fordern und die Gesetze verschärfen wollen. Das können wir uns alles ersparen, indem wir es jetzt tun, indem wir nicht warten, bis die Katastrophe passiert ist, und erst dann reagieren, sondern indem wir agieren, indem wir handeln, was ja eigentlich unsere Aufgabe hier in diesem Parlament ist.

    Wir können auf überstürzten nachträglichen Aktivismus verzichten, wenn wir dem Antrag der Mehrheit der Kommission zustimmen und vorausschauend legiferieren. Denken Sie deshalb an die Kampfhunde, und sagen Sie Ja zur Deklarationspflicht.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die grüne Fraktion teilt mit, dass sie dem Antrag der Mehrheit zustimmt.

  • Redetext
    Kathy Riklin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Wir kommen in die Schlussrunde. Ich bin froh, dass die Bauern wahrscheinlich auf das Festhalten an der Deklarationspflicht verzichten werden. Erstens gehört diese nicht ins Tierschutzgesetz, zweitens brächte eine Deklarationspflicht für Nahrungsmittel aus tierischer Produktion einen gewaltigen Kontrollapparat, und drittens wäre sie im Ausland nicht durchführbar. Damit würde der von den Bauern erhoffte Marktvorteil zum Bumerang.

    Die späte Einsicht ist offenbar nun da. Die CVP-Fraktion hat sich immer für eine Positivdeklaration im Landwirtschaftsgesetz eingesetzt und lehnt daher den Antrag der Mehrheit ab.

    Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung aus aktuellem Anlass. Wir haben die Beratung des Gesetzes unter grossem Druck für den Schutz der Tiere begonnen. Tausende von Postkarten wurden verschickt; ich habe meine Postkarten in der Schublade aufbewahrt. Das war der Beginn der Debatte des Tierschutzgesetzes. Nun soll das Tierschutzgesetz plötzlich zu einem Menschenschutzgesetz mutieren: So rasch kehrt der Wind. Wir alle sind über die tödliche Hundeattacke in Oberglatt entsetzt. Wir alle wollen rasche und griffige Massnahmen, darin sind wir uns einig. Eine Minderheit in diesem Rat wollte schon vor dem tragischen Todesfall Massnahmen und hat die Motion Studer Heiner 00.3018 im Jahr 2000 unterstützt.

    Nun hat das Boulevardblatt "Blick" offensichtlich das Zepter in die Hand genommen. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sahen sich veranlasst, in letzter Minute einen neuen Artikel zu kreieren. Damit gefährdeten sie den raschen Abschluss des zu Ende beratenen Gesetzes.

    Absatz 2 von Artikel 9 ist in diesem Rat einstimmig gutgeheissen worden. Der Bundesrat kann die Zucht, das Erzeugen und das Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten, verbieten. Wir zählen darauf, dass der Bundesrat rasch handelt und die entsprechende Verordnung mit griffigen Massnahmen im Bereich der Zucht und Haltung erlässt.

    Ich werde mich als WBK-Präsidentin dafür einsetzen, dass von der WBK eine gleichlautende Motion, wie sie jetzt im Ständerat eingereicht wurde (05.3790), auch in diesem Rat eingereicht wird.

  • Redetext
    Johannes Randegger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Mit Ihrer Zustimmung zum Antrag der - starken - Minderheit können wir die letzte Differenz zum Ständerat ausräumen und damit eine Einigungskonferenz vermeiden. Der Ständerat hat den von unserem Rat eingefügten Deklarationsartikel mit 32 gegen 9 Stimmen sehr deutlich abgelehnt. Er ist damit erneut der von der Minderheit bereits in der Kommission und später zweimal hier im Plenum vertretenen Auffassung gefolgt, dass dieser Deklarationsartikel im Tierschutzgesetz fehl am Platze ist. Nochmals: Warum ist das so?

    Der Zweckartikel sagt ganz klar, dass es in diesem Gesetz um den Schutz des Wohlergehens des Tieres als Mitgeschöpf geht. Es geht somit um lebende Tiere und nicht um tierische Produkte, die als Nahrungsmittel verwendet werden. Was bei den Nahrungsmitteln den Gesundheitsschutz und den Schutz vor Täuschungen anbetrifft, das ist im Lebensmittelgesetz bereits heute geregelt. Alles, was die Deklaration der Produkteherkunft oder die Produktionsart anbetrifft, ist im Landwirtschaftsgesetz - in den Artikeln 14, 15, 16 und 18 - abgehandelt. Wenn es diesbezüglich noch berechtigte Ansprüche gäbe, sollten diese in der entsprechenden Verordnung oder bei der nächsten Revision des Landwirtschaftsgesetzes aufgenommen werden. Zudem sind Bundesrat und Parlament daran, die Forderungen der parlamentarischen Initiative Ehrler 02.439 nach einer gesetzlich geschützten Positivdeklaration umzusetzen, bei der der Produzent im Hinblick auf die Tierhaltung eine bestimmte artgerechte Haltung seiner Tiere beim Verkauf seiner Produkte erwähnen darf.

    Äusserungen von Kollegen aus dem Bauernverband zur Positivdeklaration haben mir gezeigt, dass diesbezüglich zwar noch nicht alle Fragen geklärt sind, man aber auf gutem Wege ist. Auf keinen Fall dürfen diese Fragen zu einer Gefährdung der ganzen Vorlage führen. Ich hoffe deshalb, dass noch offene Fragen vonseiten des Bauernverbandes hier und heute an den Bundesrat gestellt werden und seine Antwort so befriedigend ausfällt, dass alle den Antrag der Minderheit unterstützen können.

    Unterstützen Sie den Antrag der Minderheit.

  • Redetext
    Martine Brunschwig Graf(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Vous aurez constaté qu'il subsiste une divergence dans la loi sur la protection des animaux. Elle a trait à l'article 5 et porte sur l'obligation de déclaration des denrées alimentaires issues de la production animale.

    Vous vous souvenez que notre conseil a déjà décidé, lors de sa séance du 15 juin 2005, d'adopter un alinéa 3 à l'article 5 qui prévoit cette déclaration et qui précise un certain nombre d'éléments, à savoir la provenance, la méthode de production et le mode de détention des animaux. Le Conseil des Etats a décidé, le 27 septembre 2005, de biffer cette disposition. Notre conseil a décidé, le 30 novembre 2005, de la maintenir. Le Conseil des Etats a à nouveau décidé de la biffer, le 7 décembre 2005. La commission de notre conseil propose maintenant son maintien, pour toutes les raisons déjà évoquées. Une minorité s'y oppose, comme elle l'a déjà fait précédemment, estimant que cette déclaration, et plus particulièrement son application, est extrêmement délicate. Pour la majorité, l'idée de connaître la provenance des denrées alimentaires issues de la production animale et de savoir de cette façon-là comment sont traités les animaux, a prévalu.

    La commission, lorsqu'elle a siégé le 7 décembre 2005, a souhaité, à la majorité, ajouter une disposition à l'article 9, un alinéa 3 concernant les chiens dangereux, à savoir l'interdiction de l'importation, de l'élevage et de la détention de chiens présentant un danger élevé pour les êtres humains, chargeant le Conseil fédéral de régler les détails. Une minorité s'y est opposée. L'ensemble de la commission estime indispensable de prendre un certain nombre de dispositions à l'égard des chiens dangereux. Cependant, les avis ont divergé quant au mode de faire puisque le Conseil fédéral a donné l'assurance, par la voix du chef du département concerné, de mettre dans les meilleurs délais une ordonnance en application, qui permette de régler cette problématique. Tel est l'avis de la minorité.

    [PAGE 1856]

    La majorité a estimé nécessaire d'exprimer sa volonté dans un alinéa 3. Comme vous le savez, l'accord des deux commissions est nécessaire pour une telle disposition, s'agissant de revenir sur une loi qui a déjà été traitée dans la deuxième navette.

    C'est la raison pour laquelle la commission du Conseil des Etats a dû s'en occuper. Elle a pris les dispositions suivantes: elle n'a pas accepté d'entrer en matière s'agissant de la modification de l'article 9 alinéa 3; elle a en revanche adopté la motion 05.3790 qui demande que la protection concernant les chiens dangereux puisse entrer en vigueur le plus vite possible. Il s'agit de mettre en vigueur les articles 7a et 7c de la loi sur la protection des animaux et de prévoir par voie d'ordonnance l'interdiction des chiens susceptibles de représenter un danger considérable pour l'homme.

    Par ailleurs, dans le cadre des dispositions qui existent déjà dans la loi sur le génie génétique, la commission du Conseil des Etats demande de mettre en vigueur sans délai les modifications d'ores et déjà adoptées et introduites dans la loi sur la protection des animaux. Ceci permettra déjà de prendre les mesures nécessaires.

    Nous vous recommandons ainsi de soutenir la majorité de la commission en vous rappelant qu'il n'y aura donc pas de vote sur l'article 9 alinéa 3.

  • Redetext
    Schweiz

    Die Kommission hat nach einer kurzen Diskussion mit 12 zu 8 Stimmen beschlossen, am Entscheid des Rates zu Artikel 5 Absatz 3 festzuhalten; die Bestimmung lautet: "Der Bundesrat regelt die Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion." Es wurden in der Diskussion keine neuen Argumente eingebracht. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass mit dieser Regelung dem Bundesrat ein genügend grosser Spielraum eingeräumt wird, um eine praktikable Lösung auf Verordnungsstufe einzuführen.

    Die Minderheit erachtet diese Bestimmung als unnötig und verweist darauf, dass die Deklaration im Lebensmittelgesetz und im Landwirtschaftsgesetz geregelt ist. Falls der Bundesrat eine entsprechende Erklärung abgibt, werden allenfalls auch Vertreter aus landwirtschaftlichen Kreisen dem Ständerat folgen.

    Weiter hat unsere Kommission an ihrer letzten Sitzung auch über einen Rückkommensantrag abgestimmt und diesen mit 13 zu 11 Stimmen angenommen. Der Antrag, welchem die Kommission mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt hat, verlangt, es sei eine Bestimmung ins Tierschutzgesetz aufzunehmen, welche die Einfuhr, Zucht und Haltung von Hunden mit einem erheblichen Gefahrenpotenzial für Menschen verbietet.

    Diese Ergänzung in der noch laufenden Revision ist gemäss Artikel 89 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes jedoch nur dann möglich, wenn auch die ständerätliche Kommission dem Rückkommen zustimmt. Die WBK des Ständerates hat nun gestern Nachmittag kein Rückkommen beschlossen, sondern sie will mit der Motion 05.3790, die das gleiche Anliegen zum Ziel hat, den Bundesrat auffordern, sofort tätig zu werden.

    Es ist unserer Kommission ein grosses Anliegen, dass die Revision des Tierschutzgesetzes in dieser Session zu Ende beraten wird. Dies ist auch für die Volksinitiative "für einen zeitgemössen Tierschutz (Tierschutz - Ja!)" von grosser Wichtigkeit. Unsere Kommission wird alles daransetzen, dass nun in einer raschen Revision eine Ergänzung in die entsprechende Verordnung eingebracht wird, welche eine Bestimmung betreffend Verbot von gefährlichen Hunden beinhaltet. Diese Arbeiten müssen sofort aufgenommen werden. Die Kommission hat sich mit klarer Mehrheit für ein solches Verbot ausgesprochen. Der dringende Handlungsbedarf ist unbestritten, zumal wir bereits im Rahmen der Gen-Lex-Debatte eine Teilrevision des Tierschutzgesetzes - mit Artikel 7 - vorgenommen haben.

    Damit erhält der Bundesrat die Möglichkeit, die Zucht und Haltung von Tieren mit aggressivem Verhalten zu verbieten. Die Motion 05.3790 der WBK des Ständerates fordert den Bundesrat auf, die Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes umgehend in Kraft zu setzen und dazu die erforderlichen Massnahmen in der Verordnung zu erlassen.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

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