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Sterbehilfe. Gesetzeslücke schliessen statt Tötung erlauben

(01.3523)MotionErledigt
Schweiz03.10.2001
Speeches(43)
Sorted by Speech date, Descending
43 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Überweisung der Motion .... 149 Stimmen

    Dagegen .... 19 Stimmen

    [PAGE 1836]

  • Redetext
    Guido Zäch(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Es ist jetzt der Moment, in dem wir zum Handeln aufgerufen sind.

    Ich halte an der Motion fest und bitte um Ihre Unterstützung.

  • Redetext
    Ruth Metzler-Arnold(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich kann mich heute nur zur Motion Zäch äussern und nicht zu den beiden Parlamentarischen Initiativen Cavalli und Vallender, die in der ersten Phase der Behandlung sind.

    Zur Beantwortung des Postulates Ruffy 94.3370, das verlangte, dass unter bestimmten Voraussetzungen direkte aktive Sterbehilfe erlaubt sein sollte, setzte der Bundesrat 1997 eine Arbeitsgruppe unter dem Präsidium von alt Ständerätin Josi Meier und mit Fachleuten aus Medizin, Ethik und Jurisprudenz ein. Diese Arbeitsgruppe kam einstimmig zum Schluss, dass die passive und die indirekte aktive Sterbehilfe ausdrücklich im Gesetz geregelt werden sollten. In seinem Bericht vom Juli des letzten Jahres kam der Bundesrat in Übereinstimmung mit der Arbeitsgruppe zum Schluss, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der passiven und der indirekten aktiven Sterbehilfe erfolgen sollte.

    Die Überlegungen des Bundesrates sind folgende: Die Sterbehilfe betrifft das Leben und damit das höchste Rechtsgut überhaupt. Deshalb sollte die Festlegung der Grenze zwischen erlaubter und nicht erlaubter Tötung vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorgenommen und nicht den medizinischen Wissenschaften überlassen werden. Eine klare gesetzliche Grundlage böte den Vorteil, Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

    Trotz dieser Argumente würde es der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt aber vorziehen, wenn Ihr Rat die Motion Zäch nur als Postulat überweisen würde. Diese Haltung hat ihren Grund darin, dass sich die politische Diskussion darüber, wie weit die Hilfe zum und beim Sterben gehen soll, aufgrund von Ereignissen in der jüngeren Zeit noch einmal ausgeweitet hat. Ich denke dabei an die Todesfälle in Alters- und Pflegeheimen des Kantons Luzern wie auch an die Reglementierung der Aktivitäten von Sterbehilfeorganisationen in Altersheimen durch die Stadt Zürich. Diese beiden Ereignisse haben sehr viel Betroffenheit ausgelöst; unter anderem ist die Parlamentarische Initiative Vallender Zeugnis davon. Vor diesem Hintergrund erscheint dem Bundesrat ein behutsames Vorgehen angezeigt. Die erwähnten Geschehnisse sollen Anstoss sein, um insbesondere auch die Regelung der Beihilfe zum Selbstmord noch einmal zu überdenken.

    Ein vorsichtiges Voranschreiten erscheint dem Bundesrat aber auch darum angezeigt, weil ja selbst in Bezug auf die passive und indirekte aktive Sterbehilfe noch keine definitiven Konzepte vorliegen, die auch Antworten auf heikle Grenzfragen geben. Ich denke dabei etwa an die Sterbehilfe bei Neugeborenen und bei unmündigen oder entmündigten Personen. Die Arbeitsgruppe "Sterbehilfe" hatte sich ja ausserstande gesehen, diese Fragen zu beantworten.

    Wir haben deshalb in unserem Bericht zum Postulat Ruffy betreffend die passive und die indirekte aktive Sterbehilfe auch gesagt, dass noch eine vertiefte Prüfung unerlässlich wäre und dass nochmals eine Expertenkommission eingesetzt werden müsste. Ob eine Expertenkommission der richtige Weg wäre, ist nochmals zu überprüfen. Auf jeden Fall wird diese Motion langwierige Arbeiten auslösen.

    Heute ist im Parlament eine erste, wichtige Diskussion zur gesamten Problematik geführt worden. Diese Diskussion zeigte, dass noch nicht genügend Entscheidungsgrundlagen für eine konkrete künftige Gesetzgebung vorliegen.

    Deshalb, ich wiederhole es noch einmal, scheint es dem Bundesrat richtig, das Anliegen von Herrn Zäch in der unverbindlicheren Form eines Postulates zu überweisen.

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    00.441

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Folgegeben .... 56 Stimmen

    Dagegen .... 120 Stimmen

    [VS]

  • Redetext
    Liliane Maury Pasquier(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Schweiz

    Vous me la raconterez à la prochaine occasion. Je me réjouis de la connaître.

    [VS]

  • Redetext
    Flavio Maspoli(Lega dei Ticinesi)
    Schweiz

    J'ai entendu avec une certaine peur ce que vous avez dit. Je trouve vos mots épouvantables. Je vous pose une petite question: vous connaissez la petite histoire du loup déguisé en mouton?

  • Redetext
    Schweiz

    Deux ou trois réponses aux interventions qui ont été faites.

    D'abord sur l'assistance au suicide et l'initiative parlementaire Vallender: on peut évidemment déplorer que des gens se suicident. C'est un gaspillage incroyable et intolérable de vies humaines et de possibilités de vie, mais c'est un fait. On peut redouter que de limiter l'assistance au suicide nous amène à accepter que les gens aillent se jeter sous le train. Mme Vallender citait M. Neukomm à propos de l'expérience de Zurich. M. Neukomm, en commission, nous a dit qu'il était beaucoup plus troublé et gêné par les deux ou trois suicides violents qui ont lieu chaque année dans les établissements médicosociaux de la ville que par les un ou trois suicides assistés.

    M. Baumann J. Alexander fait un mauvais procès à Exit. Je ne sais pas d'où il tient ses informations. Nous avons entendu Exit en commission, nous avons reçu les textes d'Exit, et la majorité a pu se convaincre qu'Exit n'avait jamais une attitude incitative au suicide, je dirai même que c'est exactement le contraire. Le représentant d'Exit a expliqué ses approches des gens qui les appellent en précisant qu'ils se retirent toujours lorsque la personne n'est pas décidée, n'est pas prête à accomplir ce geste. Exit prétend que de cette manière-là, par le simple fait de savoir qu'une mort digne pourrait survenir, les gens renoncent à mourir - et que c'est un prolongement de la vie!

    Je voudrais encore préciser que si la majorité de la commission n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire Vallender, ce n'est pas seulement à cause du chiffre 5, dont on a beaucoup parlé, mais aussi pour d'autres raisons.

    Quelques mots encore sur l'euthanasie. Je crois qu'il est important qu'on revienne aux conditions dans lesquelles l'euthanasie active directe ne serait pas punissable en Suisse, avec ce projet, et qu'on arrête de parler des Pays-Bas. Ici, les conditions sont extrêmement strictes. Je crois qu'il faut arrêter de fantasmer sur toutes les extensions possibles et de dire qu'on va en venir à tuer délibérément les vieux, les malades psychiques, les pauvres, les enfants handicapés, qu'on va tuer délibérément des gens.

    J'aimerais juste insister, M. Gutzwiller vient de le dire, mais je le redis encore en français parce que c'est très important: les abus dont on a peur peuvent être commis actuellement au moyen de l'euthanasie active indirecte. C'est là qu'on a toute cette zone grise, et qu'il y a actuellement déjà des morts qui sont délibérées dans ce domaine-là. La seule garantie pour que les conditions strictes soient respectées, c'est précisément qu'on franchisse ce pas. Non pas de légiférer, Madame Polla, non pas de faire une loi; ça, la majorité de la commission ne l'a justement pas voulu.

    Cela, c'est le projet de M. Zäch. Nous ne voulons pas une loi sur l'euthanasie; nous voulons en rester au Code pénal, à la protection de la vie et à l'interdiction de l'homicide, et ceci aussi pour l'euthanasie active indirecte. Il s'agit simplement d'introduire un principe d'opportunité. M. Cavalli l'a dit trois fois, M. Gutzwiller l'a dit une quatrième, je le redis une cinquième: il n'est pas question de légaliser, mais de dépénaliser.

    Enfin, on m'a reproché personnellement de relativiser la valeur de la vie. Si j'ai choqué des collègues par mes propos, je le regrette. Mais je voudrais souligner encore une fois, et je crois que là aussi je parle au nom de la majorité, que nous sommes animés par un grand respect pour la vie; pour la vie [PAGE 1835] en soi, même si nous sommes particulièrement attentifs aux conditions de vie des gens. Mais nous devons aussi admettre que la mort fait partie de la vie. La maladie, la mort ne sont pas quelque chose d'exogène, quelque chose qui vient d'ailleurs et qui nous tombe dessus. La maladie et la mort sont la vie elle-même.

    M. Mariétan nous dit que, de nos jours, la mort n'est pas une fatalité. Si, elle l'est. Je crois que de penser que nous pouvons vaincre la mort est une preuve d'orgueil. Nous devons avoir un peu plus d'humilité. Pour conclure, je dirai qu'en commission personne, Monsieur Mariétan, n'a eu des propos tonitruants. Je crois que nous avons tous abordé cette question avec prudence, avec conscience et aussi avec humilité.

    Que chacun de vous maintenant se détermine dans le même état d'esprit.

  • Redetext
    Liliane Maury Pasquier(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    J'attire votre attention sur le fait que, comme nous sommes en première phase, le Conseil fédéral ne s'exprime pas sur les initiatives et que nous voterons sur celles-ci après les propos de Mme Ménétrey-Savary.

  • Redetext
    Felix Gutzwiller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich darf zuerst noch ganz kurz eine persönliche Antwort an Herrn Baumann J. Alexander geben, der mich ja auf meine Interessenlage in dieser Sache angesprochen hat: In der Tat, Herr Baumann, führen wir zurzeit eine Untersuchung durch, an der mein Institut beteiligt ist. Es handelt sich um eine Untersuchung bei der Schweizer Ärzteschaft zum Thema des Ausmasses der direkten und indirekten Sterbehilfe. Es ist eine Untersuchung, die Mitarbeiterinnen von mir durchführen und die vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft und von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften finanziert wird. Sie wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich durchgeführt.

    Gestatten Sie mir, noch kurz einige Kommentare aus der Sicht der Kommissionsmehrheit anzubringen: Ich glaube, wenn diese Debatte etwas gezeigt hat, dann sicher als erstes, dass dieses Thema eigentlich vertieft werden sollte. Wenn Sie an die vielen Aspekte der Fragestellung denken, die heute Morgen auf den Tisch des Hauses gelegt worden sind, dann sollten wir diesen Prozess jetzt wohl nicht stoppen, indem wir hier der Initiative keine Folge geben, sondern - wir sind ja in der ersten Phase - wir sollten dafür sorgen, dass die Diskussion weitergehen und vertieft werden kann. Wenn wir das tun - das ist der Eindruck der Kommissionsmehrheit -, sollten wir sämtliche Fragen ansehen, die heute thematisiert werden; Fragen der indirekten aktiven Sterbehilfe, aber eben auch der aktiven Sterbehilfe müssen hier thematisiert werden.

    Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, weil hier Missverständnisse im Raum stehen, worum es bei der Parlamentarischen Initiative Cavalli geht: Es geht nicht, wie das von verschiedenen Referenten immer wieder gesagt worden ist, um eine Legalisierung; es geht nicht darum - wie das sogar polemisch gesagt worden ist -, dass die Tötung gesetzlich zu erlauben sei, sondern es geht um eine Strafbefreiungsklausel. Ich darf Sie Ihnen noch einmal vortragen, weil diese Formulierung sehr wichtig ist und viele Fragen beantwortet: Trotz weiterhin geltender Rechtswidrigkeit der Tat seien jene von einer Strafe zu befreien, "die aus Mitleid" - das Motiv - "einen unheilbar und schwer kranken, vor dem Tode stehenden Menschen" - ein klarer medizinischer Zustand - "auf sein ernsthaftes und eindringliches Verlangen hin von einem unerträglichen Leiden befreien". Es ist keine Fremdbestimmung im Spiel, es wird nicht durch irgendjemand anderes entschieden, sondern es wird auf das ernsthafte, eindringliche und persönliche Verlangen des Kranken hin getan. Um diese Frage geht es und um keine der vielen Ausweitungen, die diskutiert worden sind. Es geht letztlich um die Frage der Autonomie vor dem Sterben, es geht um Selbst- oder Fremdbestimmung, wenn Sie so wollen.

    Schliesslich wäre noch darauf hinzuweisen, dass diese Frage aus der Sicht der Kommissionsmehrheit keinesfalls verpolitisiert werden sollte, wie das teilweise hier erwähnt worden ist. Aber sie soll auch nicht in eine bequeme und tabuisierende Schublade abgelegt werden, wie dieses Parlament das seit 1994 nun getan hat.

    Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass Patienten, Ärzteschaft, Pflegende, Sterbehilfeorganisationen und letztlich wir alle verlässlich wissen müssen, was erlaubt und was verboten ist. Die von Ihnen befürchteten Missbräuche sind in der indirekten aktiven Sterbehilfe mindestens so ausgeprägt oder so riskant wie eventuell in der aktiven Sterbehilfe. Das müssen Sie sich zu Herzen nehmen: Wir müssen verlässlich wissen, was erlaubt und was verboten ist.

    Aus dieser Optik bitten wir Sie, die gesamte Thematik der Parlamentarischen Initiative Cavalli auf dem Tisch des Hauses zu behalten, ihr also Folge zu geben, dagegen der Parlamentarischen Initiative Vallender keine Folge zu geben.

  • Redetext
    Pia Hollenstein(Die Grünen)
    Schweiz

    Einige Mitglieder der grünen Fraktion werden der Parlamentarischen Initiative Cavalli Folge geben; sie teilen die Argumente, wie sie von Frau Ménétrey-Savary und von Herrn Gutzwiller vorgetragen wurden. Ich vertrete den Standpunkt der Fraktionsmehrheit, die eine Strafbefreiung aktiver Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen ablehnt.

    Mit der heutigen Diskussion brechen wir ein Tabu, indem wir über den letzten Lebensabschnitt öffentlich nachdenken. Nichts im Leben ist so sicher wie das Sterben, und nichts im Leben ist so individuell wie das Sterben. Das macht es auch so schwierig, brauchbare, für alle gültige Rahmenbedingungen zu formulieren. Die individuelle Einstellung zu Leben und Sterben ist auch gesellschaftlich geprägt und verändert sich im Laufe der Jahre. Während früher das Sterben im engen Familienkreis stattfinden konnte, hat sich das Sterben heute in die Institutionen verlagert.

    Die Medizin hat enorme Fortschritte gemacht, viel mehr Krankheiten sind heute heilbar. Die medizinische Ausbildung hat damit auch dazu geführt, dass es von ärztlicher Seite oft als medizinisches Versagen gewertet wird, wenn Heilung nicht mehr möglich ist. Weil die medizinischen Therapiemöglichkeiten enorm zugenommen haben, läuft die Medizin seit einigen Jahren Gefahr, die Grenzen der Machbarkeit nicht mehr zu erkennen und die ganze Palette von Therapiemöglichkeiten auch in der letzten Lebensphase anzuwenden. Dies macht vielen Menschen Angst. Sie befürchten, in eine Medizinmaschinerie zu geraten, die oft nur noch schwer zu stoppen ist. Aus diesem Unbehagen heraus entscheiden viele Menschen, Exit- oder Dignitas-Mitglied zu werden. Diese Tatsache zeigt auf, dass im heutigen System tatsächlich etwas nicht stimmt.

    Die Zulassung aktiver Sterbehilfe - im Klartext Tötung durch Dritte, und darum geht es in der Parlamentarischen Initiative Cavalli - wäre aber die falscheste Antwort, die es nur geben kann. Die Gefahren der Zulassung aktiver Sterbehilfe sind zu gross. Herr Cavalli und die Kommissionsvertreter haben darauf hingewiesen, dass im Bereich der indirekten aktiven Sterbehilfe ein Graubereich existiert. Dazu ist festzuhalten: Grauzonen wird es in einem so sensiblen Bereich immer geben; es wäre aber fatal, mit der Initiative Cavalli den Bereich dieser Grauzone zur aktiven Sterbehilfe hin zu verschieben.

    Die heutige Diskussion ist besonders wichtig, weil auf mögliche Gefahren der Strafbefreiung der aktiven Sterbehilfe hingewiesen werden kann. Die Diskussion macht auch Sinn, weil auf heute bestehende Mängel in der Begleitung und Betreuung hingewiesen werden kann. Dort ist für mich der Ansatzpunkt für gute Lösungen. Eine Lockerung des Tötungstabus führt in eine falsche, in eine verheerende Richtung. Wir müssen Bedingungen schaffen, die ein menschenwürdiges Sterben ohne Tötung ermöglichen. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die eine qualitativ hoch stehende Pflege gewährleisten. Wir müssen alles daransetzen, dass Menschen am Ende ihres Lebens der Zugang zu palliativer Medizin und palliativer Pflege ermöglicht wird. Tötung auf Verlangen darf nie zum medizinischen Auftrag werden. Innerhalb und ausserhalb der Institutionen braucht es vermehrtes Engagement gegen die Vereinsamung Betagter und Kranker.

    Ich komme nun zu den Hauptgründen, die gegen eine Strafbefreiung der aktiven Sterbehilfe sprechen: Es sind die gravierenden Gefahren, welche das Folgegeben mit sich bringen würde. Das gesellschaftliche Klima für Kranke und Sterbende würde sich verändern; das ist unbestritten. Es bestünde die Gefahr, dass das, was erlaubt wäre, bald auch als wünschenswert erachtet werden könnte. Aktive Sterbehilfe wäre dann ein legitimer Weg. Auch die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften befürchtet, dass durch die Strafbefreiung der Ärzte bei aktiver Sterbehilfe die Kranken sehr rasch einen Anspruch auf aktive Sterbehilfe erheben könnten. Entsprechender Druck würde auf Ärztinnen und Ärzten lasten.

    Das Schlimmste ist vielleicht: Sobald wir eine technische Lösung erlauben, welche die Tötung durch Dritte in bestimmten Situationen straffrei macht, laufen wir Gefahr, dass die Suche nach anderen Möglichkeiten, wie der optimalen Begleitung und Betreuung todkranker Menschen, sehr schnell aufgegeben werden könnte. Wer garantiert, dass mit der absehbaren Zunahme der Zahl von betagten und sehr alten Menschen künftig nicht aus finanziellen Gründen nach technischen Lösungen gesucht wird? Natürlich ist eine optimale medizinische und pflegerische Versorgung in der Endphase des Lebens sehr anspruchsvoll und bringt mit der Frage, wie mit Leiden und Sterben umzugehen ist, manche Betreuende hie und da an die eigenen Grenzen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns als Gesellschaft der Frage stellen, wie die medizinische Behandlung und die Pflege von Menschen in der Endphase des Lebens aussehen soll.

    Ich habe in meiner Pflegepraxis viel Erfahrung bei der Begleitung Sterbender gewinnen dürfen. Ich habe einen Grossteil meiner Berufstätigkeit im Spital auf verschiedenen Intensivpflegestationen gemacht. Nicht selten haben Patientinnen und Patienten den Wunsch ausgesprochen, man möge ihnen doch die Todesspritze geben. In allen Situationen, an die ich mich erinnere, war aus diesem Verlangen ein Hilfeschrei der oft todkranken Menschen unüberhörbar. Beim genauen Hinhören ging es aber diesen Menschen, die die Spritze verlangten oder danach fragten, darum, von Schmerzen befreit zu werden, oder es war Ausdruck von Verlassensein und ein Hilfeschrei nach Zuwendung und Verstandenwerden. Wurden diese echten Probleme physischer oder oft auch seelischer Natur ernst genommen, wurden die wirklichen Bedürfnisse gemeinsam erkannt, so war auch der Wunsch nach Tötung nicht mehr existent. Meist wurde dieser Wunsch zu einem Sterbewunsch, verbunden mit konkreten Wünschen, um in den letzten Tagen und Stunden eine möglichst hohe Lebensqualität zu erfahren. Zugegeben, solche Assessments brauchen Zeit, Einfühlungsvermögen und gut geschultes Personal.

    Das bedeutet für mich nicht nur, dass die Palliativmedizin und Palliativpflege in der Pflegeausbildung einen höheren Stellenwert bekommen muss, sondern es bedeutet vielmehr auch, dass eine Verbesserung der Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte nötig ist. Der Palliativmedizin müsste sowohl in der theoretischen als auch in der klinischen Ausbildung vermehrt Raum gegeben werden. Dabei darf es nicht einfach um eine Pflichtübung gehen, darum, auch noch diesen Fachinhalt lernen zu müssen, sondern es muss die Einsicht wachsen, dass Fälle, in denen Heilung nicht mehr möglich ist, nicht weiterhin als medizinisches Versagen angesehen werden.

    Es handelt sich um einen eigentlichen Paradigmawechsel; diesen muss auch die Gesellschaft erst noch vollziehen. Ein Spitaleintritt ist nicht mit einer Revision des Autos vergleichbar. In jedem Fall Heilung zu erwarten, ist ein Anspruch, der nicht in jeder Situation eingelöst werden kann. Die medizinische Ausbildung muss die Sichtweise vermitteln, dass unheilbar Kranken in ihrer letzten Lebensphase eine entsprechende persönliche, individuelle Begleitung zu gewährleisten ist. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat sich schon 1999 gegen eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe ausgesprochen.

    Ich fasse zusammen:

    1. Wir dürfen nicht zulassen, dass Ärztinnen und Ärzte in ihrer Rolle als Vertrauenspersonen, die sich dem Leben und nicht dem Töten verpflichtet haben, neu auch für aktive Sterbehilfe, für das Töten, zuständig sind.

    2. Die Gefahr, dass Kranke oder Sterbende unter Druck kommen, ist zu gross.

    3. Wenn Tötung durch Dritte in bestimmten Fällen straffrei wird, ist absehbar, dass dann nicht mehr alles darangesetzt werden wird, um alle anderen aufwendigen Möglichkeiten zu einer bestmöglichen Verbesserung der Lebensqualität wahrzunehmen, auch in der letzten Lebensphase.

    [PAGE 1834] Setzen wir alles daran, damit Sterbehilfe als echte Lebenshilfe ohne aktive Sterbehilfe erlebt werden kann.

    Der Parlamentarischen Initiative Cavalli darf keine Folge gegeben werden. Wenn keine Heilung mehr möglich und zu erwarten ist, wenn so genannt "nichts mehr getan werden kann", dann gibt es eben noch sehr viel zu tun: Die Palliativmedizin und die Palliativpflege sind die Antwort darauf.

  • Redetext
    Walter Bosshard(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich spreche in Ergänzung zum Votum von Kollege Messmer vor allem zur Parlamentarischen Initiative Vallender und zur Motion Zäch. Das Thema Sterbehilfe ist ja ein Thema, das jeden Einzelnen von uns persönlich betrifft, das unsere Gesellschaft herausfordert. Diese Diskussion wird nicht nur bei uns in der Schweiz geführt, diese Diskussion wird ja in vielen Ländern geführt. Die Politik muss sich dieser Diskussion stellen; das erwartet nicht nur der Bundesrat von uns, wie er signalisiert hat, das erwartet sicherlich auch die Bevölkerung von uns.

    Die FDP-Fraktion befürwortet eine differenzierte Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis. Wir sind uns bewusst, dass viele Begriffe in diesem Bereich nicht klar definiert sind. Bei uns sind ja weder die indirekte aktive noch die passive Sterbehilfe gesetzlich geregelt. Die heutige Praxis stützt sich auf die Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Die FDP steht zu dieser Praxis.

    In Richtung mehr Rechtssicherheit zielen sowohl die Motion Zäch als auch die Parlamentarische Initiative Vallender. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass bestehende Gesetzeslücken geschlossen werden sollten und dass ein entsprechender Handlungsbedarf besteht. Die FDP-Fraktion spricht sich auch grossmehrheitlich dafür aus, der Parlamentarischen Initiative Vallender Folge zu geben. Die Fraktion ist wie die Initiantin der Meinung, dass auch hier Handlungsbedarf besteht. Mit klaren gesetzlichen Regelungen können Missbräuche - sie werden vor allem anvisiert - verhindert und bestehende Grauzonen eliminiert werden. Es ist nicht einzusehen, dass wir in diesem Hause unbedeutende Fragen gesetzlich genau regeln, aber diese für unser Leben doch so zentrale Frage von einer gesetzlichen Regelung ausklammern wollen.

    Die Parlamentarische Initiative Vallender ist als allgemeine Anregung formuliert. Es geht also um einen Prüfungsauftrag. Dabei ist es möglich, noch weitere Probleme aufzugreifen und verschiedene Lösungen anzubieten. Wir nehmen in diesem Zusammenhang davon Kenntnis, dass die Initiantin ausdrücklich auf die Ausarbeitung der Ziffer 5 ihrer Initiative verzichtet. Der Prüfungsauftrag ist eine Chance. Bestritten wird nicht die Beihilfe zur Selbsttötung, wenn sie aus nicht selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt, anvisiert werden aber Missbräuche, die leider im Alltag vorkommen und die mit einer klaren gesetzlichen Regelung vermindert werden könnten.

    Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, dass die Bedingungen, unter welchen Beihilfe zur Selbsttötung geleistet werden darf, klar im Gesetz festgelegt werden müssen. Bei der Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage ist aus Sicht der FDP-Fraktion auch das Thema der Kontrolle von Sterbehilfeorganisationen aufzugreifen und für die Suizidhilfe in Alters- und Pflegeheimen eine Regelung auf schweizerischer Ebene anzustreben.

    Die FDP-Fraktion steht zur heutigen Praxis im Bereich der passiven und indirekten aktiven Sterbehilfe, befürwortet aber klare gesetzliche Regelungen, wie sie die Motion Zäch verlangt. Mit der Unterstützung der Parlamentarischen Initiative Vallender will die FDP-Fraktion erreichen, dass Missbräuche im Bereich der Beihilfe zur Selbsttötung bekämpft werden können.

    Herr Messmer hat die Meinung der Mehrheit unserer Fraktion zur Parlamentarischen Initiative Cavalli bereits erläutert. Eine Minderheit unserer Fraktion ist der Meinung, dass bei einer umfassenden Diskussion des Themas Sterbehilfe die aktive Sterbehilfe nicht ausgeklammert werden sollte. Als Parlament sind wir aufgerufen, uns vertieft mit diesen Fragen aus ethischer und rechtlicher Sicht auseinander zu setzen. Um dies zu ermöglichen, aber ohne Präjudiz für eine [PAGE 1833] zukünftige Regelung der Sterbehilfe in der Schweiz, spricht sich eine Minderheit der FDP-Fraktion dafür aus, der Parlamentarischen Initiative Cavalli Folge zu geben.

  • Redetext
    Werner Messmer(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich spreche zur Parlamentarischen Initiative Cavalli. Eine klare Mehrheit der FDP-Fraktion sagt Nein zu dieser Initiative - dies nicht deshalb, weil wir einer Diskussion zu diesem Thema ausweichen wollen, sondern ganz einfach deshalb, weil wir mit einer Zustimmung zu dieser Initiative ein falsches Signal setzen würden. Wir stimmen nämlich nicht darüber ab, ob wir einfach eine Diskussion zum Thema Sterbehilfe führen wollen, sondern wir stimmen über einen Vorschlag ab, der wohl die Sterbehilfe regeln will, aber mit dem klaren Endziel der Liberalisierung. Wer heute Ja sagt, signalisiert sein Einverständnis mit diesem Endziel.

    Wir unterstützen die Meinung, die der Bundesrat in seinem Bericht vom 5. Juli 2000 geäussert hat, nämlich dass zwar die passive und indirekte aktive Sterbehilfe einer Regelung bedarf, dass aber jegliche Lockerung der Strafbestimmungen über die direkte aktive Sterbehilfe, und sei sie noch so restriktiv, abzulehnen ist. Gemäss dem Vorschlag der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe soll ja die Tötung durch aktive Sterbehilfe dann straffrei sein, wenn die aktive Person aus Mitleid handelt, und dies auf mehrmaliges Verlangen der schwer und unheilbar kranken, vor dem Tod stehenden Person hin tut.

    Dabei gilt es aber zu beachten - das ist eben von zentraler Bedeutung -, dass Sterbewünsche bei Schwerkranken sehr oft Ausdruck einer psychischen oder physischen Belastung sind, ausgelöst durch Schmerzen, Atemnot, depressive Verstimmungen oder auch durch familiäre Konflikte. Klinische Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass bei einer fachgerechten Behandlung die Wünsche nach direkter aktiver Sterbehilfe in der Regel offensichtlich nur vorübergehend bestehen. Der Wunsch, möglichst rasch zu sterben, ist häufig nicht konstant, und es ist auch unsicher, ob er immer dem festen Willen entspringt, sich selbst zu töten oder getötet zu werden. Die Frage der Selbstbestimmung ist besonders dann heikel, wenn es sich um äusserst verletzliche Menschen handelt, seien es kleine Kinder oder Menschen, die unfähig sind, ihren Willen kundzutun, oder die in ihrer Wahrnehmung gestört sind. Im Weiteren muss die Frage erlaubt sein, was mit jenen Patienten geschieht, die sich nicht mehr äussern können oder die in einer unhaltbaren Situation mit einer zutiefst belastenden chronischen Krankheit leben.

    Zudem ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass sehr bald, nachdem einer bestimmten Gruppe das Recht auf den Tod zugestanden wird, aus Gerechtigkeitsgründen - auch ohne ausdrückliches Verlangen nach aktiver Sterbehilfe - einfach aus Mitleid getötet wird.

    Mit einem Nein zur Parlamentarischen Initiative Cavalli sind wir aber nicht zum Nichtstun verurteilt. Ich gehe da mit den Berichten der FMH, dem Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie der Schweizerischen Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung einig, dass in erster Linie, in erster Priorität die Palliativmedizin und -pflege zu fördern sind. Eine nationale Bestandesaufnahme hat offensichtlich zum Ergebnis geführt, dass in der Schweiz massive interkantonale Unterschiede bestehen, dass Palliativ-Care noch stark auf urbane Zentren konzentriert ist und dass vor allem Krebskranke Zugang zu Palliativ-Care haben. Patienten mit anderen Erkrankungen, Kinder und ältere Menschen können dagegen aufgrund dieser Untersuchung anscheinend kaum von den Leistungen der Palliativ-Care profitieren.

    Eine fachkompetente Schmerz- und Symptombehandlung sowie eine individuelle Begleitung in der Endphase des Lebens im Sinne einer echten Sterbehilfe verhindert unnötiges Leiden, verbessert entsprechend die Lebensqualität und verringert daher den Wunsch nach Tötung. Darum Ja zu einer Diskussion über dieses sensible Thema - aber nicht über den Umweg einer Initiative, die letztlich das will, was wir nicht wollen.

    Ich bitte Sie darum, der Parlamentarischen Initiative Cavalli keine Folge zu geben.

  • Redetext
    Franco Cavalli(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Herr Dunant, noch einmal: In meiner Parlamentarischen Initiative habe ich nicht die Legalisierung verlangt, sondern die bedingte Straffreiheit. Das habe ich heute schon drei Mal gesagt. Aber sind Sie nicht auch der Meinung, dass gerade in der heutigen Grauzone sehr viele ärztliche Kollegen den lieben Gott spielen, weil sie Patienten ohne deren Willensäusserung bei Schmerzzuständen häufig einfach einschläfern? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass gerade das eher der staatlich verordneten Euthanasie der Nazis gleicht als das, was wir vorschlagen, nämlich dass [PAGE 1832] diese Tat aufgrund einer Willensäusserung der einzelnen Person unter bestimmten Bedingungen nicht mehr bestraft wird? Das ist genau das Gegenteil von dem, was die Nazis gemacht haben. Heute geschehen Sachen, die möglicherweise mit denjenigen der Nazis zu vergleichen sind.

  • Redetext
    Jean Henri Dunant(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Das ist eine provokative Frage. Ich glaube selbstverständlich, dass die Grenzen durch unsere Erziehung und Moral gegeben sind. Auch die Erziehung zum Arzt muss dahin gehen, dass man ganz genau weiss, wo die Grenze ist. Aber dass die Juristen das im Einzelfall genau festlegen wollen, das ist für mich undenkbar.

  • Redetext
    Christine Egerszegi-Obrist(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Herr Dunant, die indirekte aktive Sterbehilfe wird ja heute praktiziert. Braucht es nicht auch da Grenzen? Auch da könnte man der Versuchung erliegen, den lieben Gott zu spielen.

  • Redetext
    Jean Henri Dunant(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Für den Arzt bleibt auch bei einem Patienten mit unheilbarer Krankheit die Aufgabe bestehen, körperliche und seelische Leiden zu lindern. Die absichtliche Tötung eines Menschen - das ist die direkte aktive Sterbehilfe - darf niemals Aufgabe des Arztes oder gar irgendeines anderen Täters werden. Das Gesetz verbietet es, einem Mitmenschen das Leben zu nehmen. Die praktische Medizin indessen wird mit Situationen konfrontiert, in denen sich die Möglichkeit der indirekten aktiven Sterbehilfe aufzudrängen scheint. Nicht selten wird der Arzt durch den Sterbenden oder durch dessen Familie gebeten, die Leiden zu verkürzen, wenn alle Therapien versagt haben. Es ist deshalb verständlich, wenn die Niederlande versucht haben, einer stillen Usanz einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Die aktive Sterbehilfe darf jedoch niemals zu einer harmlosen Tat oder gar zu einer Routinehandlung werden. Die Tötung eines Menschen muss grundsätzlich ein Tabu bleiben.

    Die Legalisierung der direkten aktiven Sterbehilfe lässt mangelnden Respekt vor dem Leben erkennen. Es ist nur ein kleiner Schritt von der direkten aktiven Sterbehilfe aus Mitleid zur Sterbehilfe aus ökonomischen Gründen, z. B. zur Entlastung der Spitäler von hoffnungslos erkrankten Patienten mit grossem Behandlungsaufwand. Die moderne Gesellschaft ist nicht mehr imstande, ihre Sterbenden zu begleiten. Diese sind in ihren Augen unbequem und unnütz geworden. Die Legalisierung der direkten aktiven Sterbehilfe erscheint in diesem Licht als erschreckende Bequemlichkeit.

    Die Fristenlösung am Anfang und die aktive Sterbehilfe am Ende der Lebenslinie passen ins gleiche Bild. Wir setzen uns über höhere Werte hinweg. Was für Indikationen, Gründe und Weltanschauungen könnten dazu führen, dass Leben auch mitten in der Lebenslinie willkürlich ausgelöscht wird? Wurde dies nicht schon in der Zeit eines Menschenlebens im zivilisierten Europa so gemacht? Wollen wir eine staatlich gebilligte, vorsätzliche Tötung? Die Bevölkerung soll so etwas schon gar nicht vom Arzt erwarten können.

    Wir Politiker sind es dem Volk schuldig, dafür zu sorgen, dass Missbräuche nicht aufkommen, dass die Grenze zum Tötungsakt ernst genommen wird. Die Autonomie, also die Selbstbestimmung des Patienten, ist hochzuhalten. Sie hat aber ihre Grenzen dann, wenn Selbstbestimmung zur Fremdbestimmung wird. Der Patient darf nicht erwarten, dass andere ihn umbringen. Bei der Beihilfe zum Suizid wird der letzte Entscheid zur Tötung dem Patienten überlassen. Bei der direkten aktiven Sterbehilfe wird der Arzt zum Täter.

    Herr Cavalli, ich verstehe Ihren Vorstoss, ist er doch aufgrund Ihrer täglichen Erfahrung mit Endzuständen bei hoffnungslos Erkrankten entstanden. Wie gesagt, ich verstehe ihn, billige ihn jedoch nicht. Ein Arzt darf nicht den lieben Gott spielen.

    Die SVP-Fraktion ist gegen die Aufhebung der Strafbarkeit der direkten aktiven Sterbehilfe und bittet Sie, der Parlamentarischen Initiative Cavalli keine Folge zu geben.

  • Redetext
    Hanspeter Seiler(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Zwei Vorbemerkungen:

    1. Es ist begrüssenswert, dass dank den Parlamentarischen Initiativen Cavalli und Vallender sowie der Motion Zäch die im Raum stehenden Fragen um die Sterbehilfe einmal im Parlament generell diskutiert werden. Gerade mit Blick auf die bekannten Ereignisse in verschiedenen Institutionen, z. B. in den Kantonen Zürich und Luzern und womöglich auch anderswo, ist es an der Zeit, dass sich das Parlament damit befasst.

    2. Meine Stellungnahme gründet auch auf persönlichen Erfahrungen. Ich habe nämlich mir sehr nahe stehende Menschen beim Sterben begleitet. Ich kann Ihnen sagen: Diese Tage und Stunden der Sterbebegleitung gehören zu meinen eindrücklichsten Lebenserinnerungen.

    Ich verschweige nicht, dass mir in einem Fall in gewissen Momenten auch die Frage durch den Kopf gegangen ist, ob dem schmerzvollen Leiden während den Tagen des Sterbens durch entsprechende ärztliche Massnahmen nicht ein Ende hätte gesetzt werden sollen und ob man einem entsprechenden, vom Sterbenden früher einmal geäusserten Wunsch hätte stattgeben müssen. Ich bin nachträglich sehr froh, dass ich dem Arzt diesen Wunsch nicht übermittelt habe. Niemand hätte nämlich beweisen können, ob dieser Wunsch beim Sterbenden in diesen letzten Tagen und Wochen noch vorhanden gewesen wäre. Das ist mein erster Grund, warum ich die Straffreiheit von aktiver Sterbehilfe ablehne. Dieser Wunsch ist eben nicht sehr konstant. Ich wäre im erwähnten Fall heute noch verunsichert und würde vermutlich mit einer schweren Gewissenslast herumlaufen.

    Im Übrigen - ich stütze mich da auf eine Studie - sind nicht nur unerträgliche Schmerzen ein wichtiges Motiv für den Wunsch nach direkter aktiver Sterbehilfe und assistiertem Suizid. Es stehen vielmehr auch psychosoziale Leiden wie Vereinsamung, Sinnlosigkeit des Daseins, Angst vor Entstellung und Ablehnung durch die Gesellschaft im Vordergrund. Voraussetzung für einen freien, selbst bestimmten Todeswunsch muss doch zudem die Fähigkeit des Leidenden sein, seine Situation rational zu beurteilen. Es stellt sich also hier auch die Frage nach der Urteilsfähigkeit. Wenn Schwerkranke ihre eigene Situation inkonstant beurteilen, so gibt es insbesondere bei alten leidenden Personen eine grosse Zahl von anderen Einflüssen, die die Beurteilung der eigenen Situation eben sehr trüben können. Wer wollte sich anmassen, in dieser Vielzahl von gemeinsam vorhandenen und [PAGE 1831] wechselnden Motiven die Urteilsfähigkeit des leidenden Menschen zu bejahen oder zu verneinen? Direkte aktive Sterbehilfe - im Klartext: gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden von sterbenden Menschen - ist zumindest aus dieser Sicht auch problematisch.

    Ein Weiteres: Wenn aktive Sterbehilfe zu einer staatlich anerkannten Problemlösung würde, so entstünde automatisch ein Druck auf schwer kranke Personen, ihr Leben zu beenden oder beenden zu lassen. Es ist unbestritten, dass depressive Menschen, die unerwartet mit einer unheilbaren Krankheit konfrontiert werden, diesem Druck besonders stark ausgesetzt sind. In verschiedenen Stellungnahmen in Zeitschriften und anderen Schriftstücken klingen unterschwellig sogar auch ökonomische Erwägungen mit. Ich möchte Herrn Cavalli ausdrücklich bestätigen, dass er nicht zu dieser Gruppe gehört.

    Aber auch wenn man sie dort als nicht berücksichtigbar ablehnt, so sind Überlegungen dieser Art halt einfach existent, und sie könnten sich sogar verstärken. Die Hürde für eine Ausweitung der direkten aktiven Sterbehilfe auf andere, ganz besonders kostenintensive Krankheitsgruppen wie etwa alte Chronischkranke oder noch nicht sterbende Schwerkranke würde, in einem Land, das unter seinen explodierenden Gesundheitskosten ächzt, wohl schleichend niedriger. Wo führt diese Entwicklung hin, wo liegen die Grenzen?

    Leider ist eine wirksame und umfassende Palliativmedizin, die Krankheiten nicht heilt, sondern deren belastende Symptome bekämpft - sie ist hier mehrmals erwähnt worden -, in unserem Land bei weitem nicht allen Patienten zugänglich. Zudem ist auch die Palliativpflegequalität zugegebenermassen sehr unterschiedlich. Hier ist offensichtlich noch Nachholbedarf, der bereits im Bereich der Ausbildung beginnt.

    Zur direkten aktiven Sterbehilfe: Es wird wohl - Herr Cavalli hat das eigentlich auch angetönt - sehr wenige Fälle geben. Ist es aber auch in Berücksichtigung, dass dies nur sehr selten vorkommen wird, und in Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismässigkeit verantwortbar, aufgrund von wenigen Einzelfällen die direkte aktive Sterbehilfe zu reglementieren? Was gewännen wir damit? Ich teile hier die Überlegungen von Mitarbeiterinnen von Fachkliniken:

    1. Ich glaube auch, dass die Gefahr steigt, dass Personen, die sich nicht mehr äussern können, aufgrund eines bloss vermuteten Willens aus Mitleid getötet werden.

    2. Ein ungerechtfertigter und unguter Vertrauensschwund gegenüber Ärzten, Heimen und Spitälern ist nicht auszuschliessen.

    3. Die Gefahr, dass aktive Sterbehilfe auf Personen ausgedehnt wird, die dem Tode an sich noch nicht nahe sind, würde wohl wachsen.

    4. Ein Entscheid über aktive Sterbehilfe würde ein ganz allmähliches Herabsetzen der Hemmschwelle bewirken.

    Leben - und dazu gehört auch das Sterben - ist ein unveräusserbares Gut. Es steht dem Menschen um seiner selbst willen zu und kann nicht delegiert werden, ganz besonders nicht an die Politik. Das Tötungsverbot gehört zu den Fundamenten des Zusammenlebens der Menschen und zu den Grundpfeilern des Rechtsstaates. Aktive Sterbehilfe führt zu einer Aufweichung dieses Fundamentes.

    Aus all den dargelegten Gründen - einige andere sind heute in der Diskussion auch schon erwähnt worden - beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, der Parlamentarischen Initiative Cavalli keine Folge zu geben.

    Die Parlamentarische Initiative Vallender, die offen formuliert den Auftrag zur Prüfung all dieser Fragen erteilen will, können wir unterstützen, nachdem Frau Vallender Ziffer 5 zurückgezogen hat. Auch die Motion Zäch geht in die richtige Richtung, nämlich dass man das prüft, was zu regeln ist, was in diesem Bereich zu tun ist. Wir unterstützen in diesem Sinne auch die Motion Zäch.

  • Redetext
    Franco Cavalli(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Vous avez parlé de légalisation de l'euthanasie. Vous rendez-vous compte que mon initiative ne demande pas la légalisation de l'euthanasie, mais seulement sa dépénalisation? C'est une différence essentielle.

  • Redetext
    Fernand Mariétan(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Lorsque la vie et la mort sont en jeu, le législateur doit s'efforcer d'intervenir avec tact et décence. Sur cette question difficile et cruciale de l'assistance au décès, le groupe démocrate-chrétien a adopté une position qui se veut réaliste et pondérée, sans arrogance et sans [PAGE 1830] certitude, une position qui s'écarte des avis tonitruants et extrêmes à la fois des partisans d'un assouplissement de l'euthanasie active et des inconditionnels de la vie, à savoir de ceux qui la défendent farouchement et qui s'érigent en garants d'une société moralement inattaquable.

    C'est un fait que, de nos jours, la mort n'est plus considérée comme une fatalité. Cette modification des valeurs sociales a pour conséquence que, dans des situations extrêmes, un malade peut vouloir préserver l'individualité qui lui reste et écourter sa fin de vie plutôt que de subir passivement un long naufrage. Nous comprenons et respectons cela. Nous savons aussi qu'à l'heure actuelle, les patients incurables ne peuvent bénéficier de tout le soutien que leur état justifierait et qu'à court terme du moins, il est peut-être illusoire de penser que les soins palliatifs pourront faire disparaître toutes les démarches d'assistance au décès. Il y aura toujours, nous en sommes parfaitement conscients aussi, des situations extrêmes, médicalement sans issue, en présence d'une souffrance intense, où l'on pourra considérer que le patient lui-même a le droit de ne pas être abandonné dans sa détresse et qu'une demande d'euthanasie fondée sur un consentement éclairé constitue en quelque sorte le substitut d'un geste suicidaire qu'un tel patient n'est plus en mesure de s'administrer.

    Mais, dans ces situations extrêmes et tellement exceptionnelles, un tel geste de compassion doit-il vraiment être codifié? Ne nous trouvons-nous pas dans une zone de non-dit, dans une zone, comme le relevait M. Eggly en commission, qui n'appartient plus à la politique ou au juridique? N'entrons-nous pas, toujours selon l'expression de M. Eggly, dans quelque chose de trop subtil pour nous? Et ce, et chacun le sait, d'autant que les professionnels de la santé sont pour le moins partagés sur la question.

    D'abord, parce que de toute évidence le nombre de patients qui, à la fin de leur vie, se trouvent dans un état insupportable malgré un traitement et des soins adéquats, est faible: ça concerne manifestement peu de gens. Ensuite, l'expérience sur le terrain démontre que les souhaits de mort sont souvent, M. Aeschbacher l'a rappelé, l'expression d'un accablement passager et que, face à cette instabilité de la demande du patient ou de son choix, on n'est pas à l'abri de tentatives d'abus ou d'influences de toutes sortes. Enfin, ce débat met en exergue le rôle central du médecin. Celui-ci serait non seulement la personne qui passerait à l'acte, mais celle qui devrait décider si tous les critères requis sont remplis. On ferait ainsi courir au médecin le risque d'être un acteur contre son gré, car, contrairement au suicide, l'euthanasie est la revendication d'un droit qui engage autrui, en l'occurrence le médecin ou l'infirmière qui, par la suite, en supporteront seuls les conséquences psychologiques et morales. Or, peut-on admettre que le devoir absolu du médecin, qui est de soigner et de soulager les souffrances, d'accompagner et non de précipiter l'ordre naturel des choses, puisse s'opposer dans certains cas à l'autonomie du patient et à son droit à l'autodétermination? Ne convient-il pas d'opérer une distinction fondamentale entre la fonction médicale individuelle exercée par le médecin, où des accommodements paraissent concevables, et sa fonction sociale qui impose au médecin de respecter le caractère intangible de la vie humaine?

    Au vu de l'ensemble de ces considérations, vous l'aurez compris, le groupe démocrate-chrétien, sans se voiler la face devant la détresse extrême dans laquelle se trouvent certains malades ou mourants, vous invite à ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Cavalli.

    Il ne s'agit pas, Monsieur Cavalli, pour reprendre vos propos, de chercher à étouffer la réflexion sur cette question ou de s'abriter dans un no man's land légal, mais tout simplement de faire preuve d'humilité et d'admettre que la réflexion n'est pas encore arrivée à un degré de maturation permettant de formuler les conditions légales nécessaires à une prise de décision responsable par le Parlement et la population. En outre, en légalisant l'euthanasie directe, on prend des risques considérables, me semble-t-il, au regard de l'évolution de notre société. On parle de la dignité. Mais que penser d'une société qui jugerait indigne l'état de dépendance? A partir de quand un handicap physique ou mental devient-il inacceptable au regard de la dignité humaine? C'est la société dans son ensemble qui accréditerait alors la thèse selon laquelle une très grande dépendance physique ou physiologique équivaut à une absence de dignité. La pression sociale qui pèse déjà sur les personnes ultradépendantes s'en trouverait à nos yeux renforcée de manière intolérable.

    Quand à l'initiative parlementaire Vallender, dans un premier temps, le groupe démocrate-chrétien souhaitait ne pas y donner suite dans sa formulation originelle, étant donné qu'elle était trop restrictive par rapport à la situation actuelle. Compte tenu des déclarations de Mme Vallender tout à l'heure en relation avec le chiffre 5 de son initiative et sous réserve évidemment que cela soit possible, la majorité du groupe démocrate-chrétien pourrait donner suite à cette initiative parlementaire.

    Enfin, nous vous demandons de transmettre la motion Zäch, car le débat que nous avons aujourd'hui est prématuré à nos yeux, tant que nous n'aurons pas l'assurance que l'on réservera à toute personne un accompagnement afin que sa vie se termine dans la dignité. Cette motion ouvre des perspectives pour la poursuite du débat.

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