Walter Bosshard
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 3. Februar 1950
- Occupation
- Vize-Direktor
- Language
- German
- Address
- Churfirstenstrasse 31
8810 Horgen
- Kantonsrat (ZH)
- FDP.Die Liberalen· IX Horgen
- Wikidata
- Q138870244
- Source body
- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 06.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- RedetextGeschäftsbericht des Bundesrates 2001No. 02.016Schweiz
Die Behandlung des Berichtes des Bundesrates über seine Geschäftsführung gehört zweifellos zum parlamentarischen Pflichtprogramm, das weder hier im Saal noch in der Öffentlichkeit gross zur Kenntnis genommen wird. Trotzdem: Auch in einer schnelllebigen Zeit wie der unsrigen muss ein kurzer Blick zurück möglich sein. Die Beratung, aber auch die Hinterfragung des Geschäftsberichtes des Bundesrates gehört im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht zu den zentralen Aufgaben unseres Parlamentes. Gerade dieser Oberaufsicht, auch im Sinne eines politischen Controllings, müssen wir unser besonderes Augenmerk schenken. Parlamentarische Oberaufsicht ist aber auch eine Daueraufgabe, die sich nicht auf einige wenige medienträchtige Themen konzentrieren darf.
Gestatten Sie mir, dass ich aus dem Geschäftsbericht einige wenige Wirtschaftsthemen herausgreife. Noch vor einem Jahr sorgte die Umsetzung des Geldwäschereigesetzes für Negativschlagzeilen in der Öffentlichkeit, fand aber auch Niederschlag im Bericht. Der eigentliche Schwachpunkt wurde nicht beim Gesetz, sondern vielmehr bei den bundeseigenen Organisationen mit ihren Personalproblemen geortet. Ich sagte damals, dass sich der Finanzplatz Schweiz diese Negativschlagzeilen auf die Dauer weder im Inland noch im Ausland leisten könne. In der Zwischenzeit bestätigt der Bundesrat in seinem neuesten Bericht, aber auch im Gespräch mit der GPK, dass das Geldwäschereigesetz umgesetzt wird und insbesondere die Personalprobleme bei der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei behoben sind. Ich meine, das ist eine sehr positive Entwicklung! Die Schweiz nimmt bei der Bekämpfung der Geldwäscherei international eine Vorreiterrolle ein. Wir haben eine strenge Gesetzgebung - das wollten wir so -, und die Umsetzung funktioniert. Das attestiert uns heute auch der Internationale Währungsfonds in den Medien. Zwischen diesen positiven Tatsachen und der öffentlichen Wahrnehmung, insbesondere bei uns im Inland, klafft aber eine Lücke. Es gilt nun, diese positive Entwicklung endlich auch bei uns im Inland zur Kenntnis zu nehmen. Ebenso gilt es zu akzeptieren, dass sich das System der Selbstregulierung allen Unkenrufen zum Trotz bewährt. Für die so genannten Bagatellfälle konnte im vergangenen Jahr, obwohl in Aussicht gestellt, leider noch keine Lösung gefunden werden. Die für Mitte dieses Jahres angekündigte Bagatellfallregelung sollte deshalb meines Erachtens nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.
Wie schnell Themen, die in die Schlagzeilen geraten, aus diesen auch wieder verschwinden, zeigt sich am Beispiel der nachrichtenlosen Vermögen. Die in Aussicht gestellte gesetzliche Regelung sollte an die Hand genommen werden. Die Vernehmlassung war ja - das haben wir gelesen - kontrovers, aber auch hier sollte wie beim Geldwäschereigesetz auf das System der Selbstregulierung gesetzt werden.
Ein weiterer von mir aufgegriffener Punkt betrifft das Binnenmarktgesetz: Vor wenigen Jahren mit hohen Erwartungen lanciert, ist dieses Gesetz über weite Strecken toter Buchstabe geblieben. Das als Rahmengesetz konzipierte Binnenmarktgesetz wäre auf die Mitwirkung der Kantone angewiesen, die es aber nicht mittragen. Auch wenn die Eliminierung der Schwachstellen vorgesehen ist, stellt sich grundsätzlich die Frage nach dem Stellenwert dieses Gesetzes.
Im Interesse eines konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandortes Schweiz muss auf die zeitgerechte Realisierung, aber auch auf die Umsetzung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen künftig ein noch grösseres Augenmerk gerichtet werden.
- RedetextSchweiz
Obwohl sich das geltende Jugendstrafrecht grundsätzlich bewährt hat, besteht auf diesem Gebiet Handlungsbedarf. Unser heutiges Jugendstrafrecht ist - das wurde bereits gesagt - als Täterstrafrecht ausgestaltet. Gerade dies muss, wenn auch sehr überlegt und differenziert, aber auch mit einem Blick auf die Entwicklung in anderen Ländern, genau überprüft werden. Dieser Entwicklung trägt - das ist zu begrüssen - der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung.
Die FDP-Fraktion begrüsst die Erweiterung des Strafensystems und die genauere Regelung von Sanktionsvoraussetzungen und Sanktionsinhalten. Damit wird unseres Erachtens ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit gemacht.
Als konsequent und richtig zu beurteilen ist auch der vorgeschlagene Freiheitsentzug bis zu vier Jahren, wenn der jugendliche Täter über 16 Jahre alt ist und ein besonders schweres Verbrechen begangen hat. Es wurde gesagt: Darüber haben wir lange diskutiert. Wir sind froh, dass wir zu diesem Entscheid gekommen sind.
Als richtig erachten wir es auch, dass künftig Massnahmen und Strafen - und nicht nur das eine oder das andere - angeordnet werden können. Neben der erzieherischen Seite des Jugendstrafrechtes muss es auch die repressive Seite geben. Es muss sich um ein Jugendstrafrecht handeln, und es darf sich nicht um ein Jugendschutzgesetz handeln.
Die im Gesetz neu verankerte Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen in der Untersuchungshaft wird von der FDP-Fraktion grundsätzlich begrüsst. Wir gehen aber davon aus, dass die Einrichtung einer separaten Abteilung für Jugendliche innerhalb eines Gebäudes genügen muss und auf teure neue Infrastrukturen verzichtet werden kann. Entsprechend hat auch der Ständerat entschieden.
Die FDP-Fraktion steht hinter dieser Vorlage und ist geschlossen für Eintreten. Sie unterstützt bis auf ganz wenige Ausnahmen die Anträge der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen.
- RedetextSchweiz
Ich spreche in Ergänzung zum Votum von Kollege Messmer vor allem zur Parlamentarischen Initiative Vallender und zur Motion Zäch. Das Thema Sterbehilfe ist ja ein Thema, das jeden Einzelnen von uns persönlich betrifft, das unsere Gesellschaft herausfordert. Diese Diskussion wird nicht nur bei uns in der Schweiz geführt, diese Diskussion wird ja in vielen Ländern geführt. Die Politik muss sich dieser Diskussion stellen; das erwartet nicht nur der Bundesrat von uns, wie er signalisiert hat, das erwartet sicherlich auch die Bevölkerung von uns.
Die FDP-Fraktion befürwortet eine differenzierte Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis. Wir sind uns bewusst, dass viele Begriffe in diesem Bereich nicht klar definiert sind. Bei uns sind ja weder die indirekte aktive noch die passive Sterbehilfe gesetzlich geregelt. Die heutige Praxis stützt sich auf die Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Die FDP steht zu dieser Praxis.
In Richtung mehr Rechtssicherheit zielen sowohl die Motion Zäch als auch die Parlamentarische Initiative Vallender. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass bestehende Gesetzeslücken geschlossen werden sollten und dass ein entsprechender Handlungsbedarf besteht. Die FDP-Fraktion spricht sich auch grossmehrheitlich dafür aus, der Parlamentarischen Initiative Vallender Folge zu geben. Die Fraktion ist wie die Initiantin der Meinung, dass auch hier Handlungsbedarf besteht. Mit klaren gesetzlichen Regelungen können Missbräuche - sie werden vor allem anvisiert - verhindert und bestehende Grauzonen eliminiert werden. Es ist nicht einzusehen, dass wir in diesem Hause unbedeutende Fragen gesetzlich genau regeln, aber diese für unser Leben doch so zentrale Frage von einer gesetzlichen Regelung ausklammern wollen.
Die Parlamentarische Initiative Vallender ist als allgemeine Anregung formuliert. Es geht also um einen Prüfungsauftrag. Dabei ist es möglich, noch weitere Probleme aufzugreifen und verschiedene Lösungen anzubieten. Wir nehmen in diesem Zusammenhang davon Kenntnis, dass die Initiantin ausdrücklich auf die Ausarbeitung der Ziffer 5 ihrer Initiative verzichtet. Der Prüfungsauftrag ist eine Chance. Bestritten wird nicht die Beihilfe zur Selbsttötung, wenn sie aus nicht selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt, anvisiert werden aber Missbräuche, die leider im Alltag vorkommen und die mit einer klaren gesetzlichen Regelung vermindert werden könnten.
Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, dass die Bedingungen, unter welchen Beihilfe zur Selbsttötung geleistet werden darf, klar im Gesetz festgelegt werden müssen. Bei der Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage ist aus Sicht der FDP-Fraktion auch das Thema der Kontrolle von Sterbehilfeorganisationen aufzugreifen und für die Suizidhilfe in Alters- und Pflegeheimen eine Regelung auf schweizerischer Ebene anzustreben.
Die FDP-Fraktion steht zur heutigen Praxis im Bereich der passiven und indirekten aktiven Sterbehilfe, befürwortet aber klare gesetzliche Regelungen, wie sie die Motion Zäch verlangt. Mit der Unterstützung der Parlamentarischen Initiative Vallender will die FDP-Fraktion erreichen, dass Missbräuche im Bereich der Beihilfe zur Selbsttötung bekämpft werden können.
Herr Messmer hat die Meinung der Mehrheit unserer Fraktion zur Parlamentarischen Initiative Cavalli bereits erläutert. Eine Minderheit unserer Fraktion ist der Meinung, dass bei einer umfassenden Diskussion des Themas Sterbehilfe die aktive Sterbehilfe nicht ausgeklammert werden sollte. Als Parlament sind wir aufgerufen, uns vertieft mit diesen Fragen aus ethischer und rechtlicher Sicht auseinander zu setzen. Um dies zu ermöglichen, aber ohne Präjudiz für eine [PAGE 1833] zukünftige Regelung der Sterbehilfe in der Schweiz, spricht sich eine Minderheit der FDP-Fraktion dafür aus, der Parlamentarischen Initiative Cavalli Folge zu geben.
- RedetextPost- und Fernmeldeverkehr. ÜberwachungNo. 98.037Schweiz
Die verdeckte Ermittlung ist ein Instrument der Polizei, das den Strafbehörden für schwierige Verfahren zur Verfügung stehen muss. Das ist eine Notwendigkeit; das wurde hier auch unterstrichen. Die FDP-Fraktion ist sich bewusst, dass die Legiferierung in diesem Bereich - auch das wurde wiederholt betont - einer schwierigen Gratwanderung zwischen Grundrechtsschutz auf der einen und effizienter Strafverfolgung auf der anderen Seite gleichkommt.
Die Fraktion bejaht die Stossrichtung des Antrages der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates; dieser Antrag setzt gegenüber der bundesrätlichen Fassung der verdeckten Ermittlung tendenziell noch engere Schranken. Als wichtig erachten wir, dass eine verdeckte Ermittlung nur gegen schwere Straftaten angeordnet werden kann, die in einem restriktiven Deliktskatalog umschrieben sind. Als wichtig erachten wir seitens der FDP-Fraktion auch, dass das Gesetz für alle verdeckten Ermittlungen auf kantonaler Ebene und auf Bundesebene gelten soll und dass die verdeckte Ermittlung eine subsidiäre Massnahme sein muss, welche erst eingesetzt wird, wenn die herkömmlichen Instrumente nicht zum Ziel führen.
Die FDP-Fraktion bejaht einen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Auch wenn die verdeckte Ermittlung ein heikles Instrument ist und bleibt, muss man sich bewusst sein, dass man einer gewissen Art von Kriminalität nicht anders beikommen kann.
Die FDP-Fraktion spricht sich für Eintreten auf die Vorlage aus und lehnt den entsprechenden Minderheitsantrag ab. Sie stimmt im Übrigen allen Mehrheitsanträgen der Kommission zu und lehnt die Minderheitsanträge ab.
- Redetext"Für Mutter und Kind". VolksinitiativeNo. 00.089Schweiz
Es ist eigentlich praktisch alles gesagt. Mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch haben wir uns in diesem Rat bereits früher sehr intensiv auseinander gesetzt und haben nach Lösungen gesucht. Wir mussten Lösungen oder wenigstens Regelungen finden, weil die heutige Situation - ich glaube für alle - unwürdig und unbefriedigend ist. Nach langen Diskussionen, nicht nur in diesem Rat, sondern auch in der Öffentlichkeit, haben wir uns dann für die Fristenregelung - ich sage explizit "Regelung" und nicht "Lösung" - entschieden. Die FDP-Fraktion hat sich für diese Fristenregelung ausgesprochen.
Die Volksinitiative "für Mutter und Kind" zielt nun aber in eine ganz andere Richtung und käme praktisch einem allgemeinen Verbot der Abtreibung gleich. Die heute praktizierte medizinische Indikation beruht auf einem weiten Gesundheitsbegriff und berücksichtigt auch juristische und soziale Indikationen. Die Volksinitiative dagegen berücksichtigt all dies nicht und lässt nur eine enge medizinische Indikation zu. Das wäre ein unverständlicher Rückschritt hinter das geltende Recht und hinter die heutige Praxis zurück. Die Initiative berücksichtigt in keiner Art und Weise den gesellschaftlichen Wandel in den letzten Jahrzehnten. Das kann aus unserer Sicht nicht der Weg sein.
Die FDP-Fraktion lehnt die Volksinitiative "für Mutter und Kind" und auch den entsprechenden Antrag Waber entschieden ab und unterstützt den entsprechenden Antrag der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen. Die FDP-Fraktion lehnt auch den Minderheitsantrag Studer Heiner ab, der mit einem Gegenentwurf praktisch ebenfalls in Richtung eines Verbotes der Fristenregelung zielt.
- MotionDirektion
- Dringliche InterpellationDirektion
- Interpellation
- Dringliche InterpellationMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
- MotionMitunterzeichnerin / MitunterzeichnerGesetze mit VerfalldatumNo. 220/1994
- StändigSchweiz
- Mitglied01.02.2000 – 30.11.2003
- Ständig
- StändigSchweiz
- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
- Spezial
- Ständig
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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