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Warnsignal Kleinhüningen (Kanton BS). Asylpolitik muss nachschärfen

(26.3998)MotionStellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Schweiz19.06.2026
Profile
Type
Motion
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Parliament
Schweiz
Number
26.3998
Start
19.06.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20263998
Contributions(40)
Timeline(3)
  • Annahme (teilweise)
    Bundesrat
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
  • Eingereicht
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Warnsignal Kleinhüningen (Kanton BS). Asylpolitik muss nachschärfen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Ziffern 1, 2 und 4, da die Anliegen bereits umgesetzt sind. Ziffer 3 ist nicht umgesetzt, der Bundesrat beantragt deshalb deren Annahme.

     

    Zu 1: Die zuständigen kantonalen Behörden gewährleisten die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausserhalb der Bundesasylzentren (BAZ). Das Staatssekretariat für Migration (SEM) seinerseits gewährleistet die Sicherheit in den BAZ. Zudem entrichtet der Bund den BAZ-Standortkantonen eine angemessene Sicherheitspauschale und setzt auf Wunsch der Standortgemeinden Aussenpatrouillen ein. Dadurch wirkt bereits heute ein gemeinsames Sicherheitsdispositiv. Das SEM bestimmt Standorte von BAZ stets mit der Zustimmung der betroffenen Gemeinde.

    Die Behörden arbeiten laufend daran, die Situation im Sicherheitsbereich zu verbessern. Diverse Massnahmen wurden in jüngster Zeit im Bereich «Migration und Sicherheit» ergriffen, um ein konsequentes Reagieren der Behörden auf Kriminalität zu gewährleisten: Seit Anfang 2024 stehen in allen Asylregionen ehemalige Polizeikader als «Verantwortliche für Gewaltprävention und Personensicherheit» im Einsatz. Ausserdem finden ebenso seit 2024 in allen Asylregionen «strategische runde Tische Sicherheit» statt. Schliesslich ist seit Juni 2025 die «Taskforce Intensivtäter im Ausländer- und Asylbereich» tätig. Nach Abschluss der zwölfmonatigen Pilotphase haben die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gemeinsam entschieden, das Projekt vorderhand bis Ende 2026 weiterzuführen. Die Zukunft der Taskforce wird im Rahmen der Asylstrategie 2027 entschieden.

     

    Zu 2: Das SEM wendet Disziplinarmassnahmen konsequent an. Auch für den Betrieb eines besonderen Zentrums ist die Zustimmung der betroffenen Gemeinde notwendig. In den letzten Jahren wurden schweizweit rund 30 mögliche Standorte ohne Erfolg geprüft.

     

    Zu 3: Das SEM veröffentlicht die sicherheitsrelevanten Vorfälle in den BAZ bereits heute. Künftig kann das SEM diese Berichterstattung mit einer standortbezogenen Auswertung ergänzen. Angaben zu Sicherheitsvorfällen ausserhalb der BAZ sowie zu Deliktarten und Herkunftsstaaten liegen hingegen in der Zuständigkeit der kantonalen Behörden.

     

    Zu 4: Die Schweiz gehört zu den vollzugstärksten Ländern Europas. Wegweisungen werden so rasch wie möglich durchgeführt. Dies beinhaltet auch die prioritäre Wegweisung von straffälligen Personen. Der Wegweisungsvollzug ist eine Verbundaufgabe mit kantonalen und ausländischen Behörden, welche von zahlreichen Faktoren abhängig ist, unter anderem der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten. Eine starre Frist von 15 Tagen ist daher nicht umsetzbar. Der Bundesrat arbeitet jedoch stets an einer Optimierung der Zusammenarbeit mit den betroffenen Herkunftsstaaten. Im Kontext Marokko konnte im Mai 2026 eine Vereinbarung abgeschlossen werden, die deutlich kürzere Fristen für die Identifikation von weggewiesenen Personen sowie für die Beschaffung von Ersatzreisepapieren vorsieht. Auch mit Algerien und Tunesien konnten die Rahmenbedingungen im Rückkehrbereich in den letzten Jahren deutlich verbessert werden.



    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Ziffern 1, 2 und 4 sowie die Annahme der Ziffer 3.

  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt:

    1. dafür zu sorgen, dass die Vorfälle von Unruhen und Gewalt in und um die Durchgangsanlage Schäferweg in Kleinhüningen deutlich reduziert werden. Sollte sich die Situation nicht nachhaltig verbessern, sind alternative Standorte ausserhalb dicht besiedelter Wohnquartiere zu prüfen.
    2. die Disziplinarmassnahmen gegenüber renitenten Asylsuchenden konsequent anzuwenden und besondere Zentren für unkooperative Asylsuchende wieder einzurichten.
    3. das SEM zu verpflichten, dem Parlament jährlich Bericht über Sicherheitsvorfälle in und um Bundesasylzentren zu erstatten. Die Berichterstattung soll differenziert nach Standort, Deliktart und Herkunftsregion erfolgen, damit eine faktenbasierte politische Debatte sowie ein standortbezogenes Qualitätsmanagement möglich werden.
    4. Staatsangehörige aus Nordafrika neben einem beschleunigten Asylverfahren auch einem priorisierten Wegweisungsverfahren zu unterstellen, mit dem Ziel, Wegweisungen innert kürzester Frist und grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen zu vollziehen.
  • BegründungTEXT

    Die Situation rund um die Durchgangsanlage Schäferweg in Kleinhüningen gibt seit längerem Anlass zur Sorge. Anwohner berichten über Lärm, Gewaltvorfälle, Belästigungen und ein vermindertes Sicherheitsgefühl. Auch Polizei und Behörden mussten wiederholt eingreifen. Dies belastet das Quartier und gefährdet die Akzeptanz der Asylpolitik.

    Die Anlage befindet sich in einer unterirdischen Zivilschutzanlage mitten in einem dicht besiedelten Wohnquartier. Angesichts der wiederkehrenden Probleme ist die langfristige Eignung des Standorts zu prüfen.

    Eine glaubwürdige Asylpolitik setzt voraus, dass Regeln konsequent durchgesetzt werden. Das Asylgesetz sieht besondere Zentren für unkooperative Asylsuchende ausdrücklich vor. Dieses Instrument soll wieder genutzt werden, um reguläre Strukturen zu entlasten und die Sicherheit zu erhöhen.

    Zudem fehlt eine schweizweit vergleichbare Berichterstattung über Sicherheitsvorfälle im Umfeld von Bundesasylzentren. Eine jährliche Auswertung schafft Transparenz und ermöglicht eine faktenbasierte politische Diskussion.

    Bundesrat und SEM weisen regelmässig darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit Algerien, Marokko und Tunesien bei Rückführungen funktioniert. Deshalb sollen Staatsangehörige dieser Länder auch priorisierten Wegweisungsverfahren unterstellt werden. Wegweisungen sind rasch und konsequent zu vollziehen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0