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KV Reform. Bilanz ziehen und Qualität wieder herstellen

(26.3904)InterpellationStellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Schweiz19.06.2026
Profile
Type
Interpellation
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Parliament
Schweiz
Number
26.3904
Start
19.06.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20263904
Contributions(9)
Timeline(2)
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    KV Reform. Bilanz ziehen und Qualität wieder herstellen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    1. In der beruflichen Grundbildung dienen die Qualifikationsverfahren (QV) der Überprüfung der im Bildungsplan festgelegten beruflichen Handlungskompetenzen in praxisnahen Situationen. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gehört zunehmend zum Arbeitsalltag von Kaufleuten. Entsprechend verändern sich die im Berufsalltag gefragten Kompetenzen ebenso wie die Art und Weise der Überprüfung. Die ersten Rückmeldungen aus den Kantonen und den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt zeigen, dass die digitalen schriftlichen QV für rund 10’000 Lernende erfolgreich durchgeführt wurden. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung der Reform der kaufmännischen Grundbildung («KV-Reform») dar. Ein Teil des QV wurde in Form von mündlichen Prüfungen durchgeführt. Diese ermöglichen eine ganzheitliche und umfassende Beurteilung der beruflichen Handlungskompetenzen. Die Qualität der Reform insgesamt lässt sich nicht anhand der Erfolgsquote eines einzigen ersten QV beurteilen. Aussagekräftige Schlussfolgerungen lassen sich erst auf der Grundlage mehrerer Durchführungen und einer umfassenden Evaluation ziehen.

    2. Im Bereich der beruflichen Grundbildung legt der Bund den Rahmen des QV fest, insbesondere die Systematik und die Bestehensnormen. Die Inhalte werden von den Organisationen der Arbeitswelt erarbeitet, und für die Durchführung sind die Kantone zuständig. Wird in einem Beruf Verbesserungsbedarf festgestellt, ist dieser im Rahmen der zuständigen, verbundpartnerschaftlich zusammengesetzten Organe zu prüfen. Mit dem ersten Durchführungszyklus in der kaufmännischen Grundbildung konnten Erfahrungen mit dem neuen QV gesammelt werden. Die digitale Transformation und insbesondere die Entwicklung der KI verlaufen sehr dynamisch und erfordern bei allen Beteiligten Flexibilität und Lernbereitschaft. Die bestehenden Rechtsgrundlagen, Strukturen und Gremien ermöglichen es, zeitnah – nicht erst nach fünf Jahren – Anpassungen vorzunehmen, wenn sich entsprechender Handlungsbedarf zeigt.

  • Eingereichter TextTEXT

    Im Sommer 2023 trat die so genannte "KV-Reform" (Reform Kaufleute) in Kraft. Erstmals begannen Lernende ihre Ausbildung nach der neuen Bildungsverordnung. In den letzten Wochen wurden nun erstmals die Qualifikationsverfahren (im Volksmund noch immer "Lehrabschlussprüfungen") gemäss KV-Reform durchgeführt. Dabei zeigen sich die eklatanten Schwächen der neuen Konzeption auf dramatische Weise: 

    • Frustrierte Lehrpersonen korrigieren tagelang von den (ebenfalls oft frustrierten) Lernenden vollständig (und gewollt) mit künstlicher Intelligenz produzierte Prüfungsantworten;
    • Fachwissen darf nicht mehr abgefragt werden und es wird nicht überprüft, ob die gemäss Reform-Bildungsplan unterrichteten Leistungsziele erreicht werden;
    • Die Validität ist stark eingeschränkt, da die Lernenden die Prüfung mit der KI lösen. Geprüft wird primär die Fähigkeit, Prompts zu formulieren und Ergebnisse zu filtern. Dafür braucht es keine 3-jährige Ausbildung;
    • Der Prüfungsumfang macht die KI-Nutzung für die Lernenden zwingend, so dass keine Unterschiede zwischen starken und weniger starken Lernenden festgestellt werden können, sondern die beste, kostenpflichtige KI das beste Ergebnis liefert; 
    • Da nicht alle Lernenden die gleichen (kostenpflichtigen) KI-Modelle nutzen können, widerspricht die Prüfung der Chancengleichheit;
    • Die Reliabilität leidet stark unter der Nutzung von KI. Die Systeme (wie ChatGPT, Copilot etc.) arbeiten probabilistisch und generieren bei identischen Eingaben unterschiedliche Antworten; 
    • Das Sprachniveau vieler Absolventinnen und Absolventen ist erschreckend tief;
    • Es ist praktisch unmöglich, die mündlichen Prüfungen "rekursfest" zu gestalten und zu bewerten mit der Folge, dass ein Nichtbestehen der Prüfung praktisch unmöglich ist;
    • Für künftige Arbeitgebende ist es völlig unmöglich, dem Abschlusszeugnis der KV-Lehre Erkenntnisse zu den Fähigkeiten der Absolventinnen und Absolventen zu entnehmen. 

    Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

    1. Welche Gesamtbilanz zieht der Bundesrat nach Durchführung der ersten Qualifikationsverfahren zur Gesamtwirkung der KV-Reform?
    2. Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen (OdA, Berufsschulen, Lehrbetriebe etc.) eine Überarbeitung des QV vor Ablauf der 5-Jahres-Frist für die Evaluation vorzunehmen, mit dem Ziel, die offensichtlichen Schwächen des jetzigen Verfahrens zu beseitigen?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0