Regina Durrer-Knobel
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Fraktion M-E
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Nidwalden
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 11
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 17. August 1971
- Occupation
- Prorektorin Berufsfachschule Nidwalden
- Language
- German
- Phone
- 041 610 23 75
- Address
- Gotthardlistrasse 13
6372 Ennetmoos
- Landrat
- Die Mitte· Fraktion der «Die Mitte»
- Wikidata
- Q123154718
- Source body
- CHE
- Source updated
- 30.06.2026
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- GastDurrer Jonathan04.12.2025 – 31.12.2199Schweiz
- LobbyistHintz Fernanda · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizSchweizerischer Gehörlosenbund. Public Affairs
- RedetextSchweiz
Der Ständerat ist an seiner Sitzung vom 3. Juni 2026 dem Nationalrat gefolgt und hat den indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative angenommen. Wie der Nationalrat am 11. Dezember 2025 entschieden hat, möchte auch der Ständerat das Sprengstoffgesetz insofern ergänzen, dass Feuerwerkskörper, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, also sogenannte Böller, verboten werden. Zudem sollen die Kantone den Abbrand von Feuerwerkskörpern zeitlich und örtlich auf bestimmte Anlässe beschränken, an zusätzliche Bedingungen knüpfen oder gänzlich verbieten dürfen. Damit besteht keine materielle Differenz mehr zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat.
Die einzige Differenz ist eine redaktionelle. Neu soll der Titel des Sprengstoffgesetzes folgenden Zusatz erhalten: "Einfuhr und Verwendung von Feuerwerk". Diesem Titelzusatz hat die WBK-N bereits am 21. Mai 2026 einstimmig zugestimmt.
Die Kommission beantragt Ihnen, diesem Titelzusatz ebenfalls zuzustimmen und damit den Gegenentwurf für die Schlussabstimmung bereit zu machen.
- RedetextSchweiz
Wir haben uns als Land ein klares Ziel gesetzt: 95 Prozent aller 25-Jährigen sollen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, über eine Lehre, eine Maturität, eine Fachmittelschule. Dieser Abschluss ist in der Schweiz das Eingangstor zum Arbeitsmarkt, zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit, zur gesellschaftlichen Teilhabe. Und wo stehen wir heute? Der Bildungsbericht 2026 gibt eine klare Antwort: Die Abschlussquote liegt bei 90,1 Prozent - sie ist sogar noch gesunken. Wir entfernen uns von unserem Ziel, und das ist nicht akzeptabel.
Wer sind die fehlenden knapp 5 Prozent? Ein beträchtlicher Teil davon sind junge Erwachsene, Menschen, die ihre Ausbildung abbrechen mussten wegen familiärer Pflichten, gesundheitlicher Probleme, schwieriger Lebensumstände; Menschen, die jetzt nachholen wollen, was sie einst nicht abschliessen konnten; Menschen, die bereit sind, sich anzustrengen, aber keine finanzielle Unterstützung bekommen, schon gar nicht, wenn sie älter werden. Deswegen müssen wir alles daransetzen, dass alle, die willens sind, auch einen Sek-II-Abschluss machen können. Der Bildungsbericht 2026 macht den Zusammenhang schonungslos deutlich: Mehr als 51 Prozent der jungen Erwachsenen, die Sozialhilfe bezogen, hatten keinen Abschluss auf Sekundarstufe II. Kein Abschluss bedeutet erhöhtes Armutsrisiko; erhöhtes Armutsrisiko bedeutet, dass man sich keine Nachholausbildung leisten kann - ein Teufelskreis. Hier kommt das eigentliche Versagen des heutigen Systems zum Vorschein. Der Bund beteiligt sich gemäss Artikel 66 Absatz 1 der Bundesverfassung und gemäss dem Ausbildungsbeitragsgesetz an Stipendien und Darlehen, aber nur auf der Tertiärstufe. Die Sekundarstufe II liegt in alleiniger Zuständigkeit der Kantone, und hier haben wir einen Flickenteppich.
Mehrere Kantone kennen faktisch oder rechtliche Altersobergrenzen: Wer über 25, 30 oder 35 Jahre alt ist, erhält kein Stipendium mehr; einzelne Kantone gewähren Erwachsenen ab einem bestimmten Alter gar keine Ausbildungsbeiträge für Sek-II-Ausbildungen mehr.
Meine Motion ist präzise und massvoll. Sie verlangt, der Bundesrat solle analog dem bestehenden Ausbildungsbeitragsgesetz ein Gesetz erarbeiten, das Bundesbeiträge an die kantonalen Aufwendungen für Stipendien und Darlehen im sekundären Bildungsbereich für Erwachsene regelt. Das ist kein Eingriff in die Kantonsautonomie, es ist eine gezielte Ergänzung. Der Bund schreibt den Kantonen nicht vor, wie sie ihre Stipendien gestalten - er setzt Anreize, genauso wie er es auf Tertiärstufe seit Jahren tut. Das deckt sich mit den Zielen, die wir selbst beschlossen haben. In der BFI-Botschaft weist der Bundesrat ausdrücklich auf die Bedeutung von Stipendien und Darlehen in der Berufsbildung hin - jetzt soll er auch die Konsequenzen ziehen.
Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion. Er begründet dies mit drei Punkten: dem Stipendienkonkordat, der "Entflechtung 27" und dem Postulat 24.3010.
1. Stipendienkonkordat: Nur 22 von 26 Kantonen sind beigetreten, und auch unter den Konkordatskantonen ist die Umsetzung für Erwachsene lückenhaft.
2. "Entflechtung 27": Mit Verlaub, wir wissen spätestens seit dem EP 27, wie schwierig es ist, mehrheitsfähige Lösungen zu finden. Es ist jetzt Zeit zu handeln und nicht, auf Projekte zu warten.
3. Das Postulat 24.3010 fordert einen Bericht - das haben wir bereits: Wir haben den Bildungsbericht 2026, wir haben die Bass-Studie. Wir brauchen nicht noch mehr Berichte. Übrigens fordert der Bundesrat bei Annahme der Motion, dass das Ganze in ein Postulat umgewandelt wird. Auch hier: Wir haben genügend Berichte, es ist, wie gesagt, Zeit zu handeln.
Wiedereinsteiger und tiefer qualifizierte Arbeitnehmende sind kein Randphänomen, sie sind Fachkräfte. Deswegen: Stimmen Sie der Motion zu, geben wir dem Bundesrat den Auftrag, die Lücke im Gesetz zu schliessen; für Erwachsene, die eine zweite Chance verdienen, und für ein Land, das seine eigenen Bildungsziele endlich ernst nehmen sollte.
- RedetextSchweiz
Die Volksinitiative "für eine Einschränkung von Feuerwerk" wurde am 3.[NB]November 2023 eingereicht und wird von verschiedenen im Tierschutz tätigen Organisationen unterstützt. Sie sieht vor, den Verkauf und die Verwendung von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern zu verbieten, wobei Ausnahmebewilligungen für Anlässe von überregionaler Bedeutung, wie die 1.-August-Feier, gewährt werden könnten. Dadurch will sie insbesondere Tiere, aber auch die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Feuerwerken schützen.
Zurzeit gibt es keine anerkannte Definition, was lärmerzeugende Feuerwerkskörper sind. Die Sprengstoffverordnung, über die wir heute sprechen werden, unterteilt die Feuerwerkskörper in die vier Kategorien F1 bis F4. Die Einteilung beinhaltet als eines der Kriterien auch den maximal erlaubten Lärmpegel innerhalb einer bestimmten Distanz. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 erzeugen einen vernachlässigbaren und diejenigen der Kategorie F2 einen geringen Lärmpegel. Bei Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 gefährdet der Lärmpegel bei bestimmungsgemässem Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht. Alle Kategorien können Feuerwerkskörper enthalten, die als lärmerzeugend betrachtet werden können. Lady Crackers zum Beispiel werden der Kategorie F1 zugeteilt. Diese können im Abstand von einem Meter einen Impulsschalldruckpegel von bis zu 120 Dezibel erzeugen.
Zusammengefasst kann dennoch festgehalten werden, dass vor allem Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 als besonders lärmerzeugend empfunden werden. Das geltende Recht sieht eine Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht für Feuerwerkskörper der Kategorie F4 vor. Der Ausweis wird heute bereits aufgrund einer Prüfung erteilt. Die Initiative verlangt ein Verbot von Verkauf und Verwendung über alle vier Kategorien hinweg. Eine solche Verfassungsänderung käme einem Feuerwerksverbot gleich, so wie es gewisse Gemeinden der Schweiz bereits für ihr Gemeindegebiet beschlossen haben, und es wäre ein starker Eingriff in die persönliche Freiheit.
Der Bundesrat beantragt, die Volksinitiative abzulehnen. Auch die WBK-N lehnte die Initiative an ihrer Sitzung vom 23.[NB]Oktober 2024 mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Anders als der Bundesrat zu jenem Zeitpunkt erachtete es die Mehrheit der Kommission aber als richtig, der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberzustellen, um die berechtigten Anliegen der Bevölkerung aufzunehmen, da eine repräsentative Umfrage zeigte, dass zwei Drittel der Bevölkerung die Initiative sicher oder ziemlich sicher annehmen würden. Daher reichte sie am 31.[NB]Januar 2025 mit 14 zu 11 Stimmen den indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative ein. In diesem Gegenentwurf nimmt die WBK-N die Hauptanliegen der Initiative auf, ohne ein Feuerwerksverbot in die Verfassung schreiben zu müssen. Die Schwesterkommission des Ständerates gab dieser parlamentarischen Initiative am[NB]7.[NB]April 2025 mit 10 zu 1 Stimmen Folge.
Im Grundsatz ist sich die Kommission einig, dass ein Verbot von Knallkörpern ohne visuelle Effekte, sogenannte Böller, sinnvoll ist, zumal diese nur Lärm verursachen und für Dritte kaum attraktiv sind. Diese Anpassung bedingt eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Sprengstoffgesetzes auf die Verwenderinnen und Verwender, um eine Handhabe für die Durchsetzung zu haben. Es ist zudem vorgesehen, die Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht auf weitere Produktkategorien auszuweiten, um die Lärm- und Umweltbelastung durch Feuerwerk zu reduzieren. Die Vorlage sieht insbesondere für beliebte Feuerwerkskörper wie Vulkane, die in der Regel als wenig störend empfunden werden, Ausnahmen vor. Zudem wird den Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit belassen, weitere Einschränkungen im Umgang mit Feuerwerk vorzusehen.
Von August bis September fand die Vernehmlassung statt, bei der nebst der Ausdehnung auf die Verwender und dem Böllerverbot auch die Variante Durrer und die Variante Baumann zur Stellungnahme unterbreitet wurden. Die Variante Durrer, die jetzige Mehrheit, will die Ausweispflicht von der heutigen Kategorie F4 auf die Kategorie F3 ausweiten. Die Variante Baumann möchte die Ausweispflicht auf die Kategorien F2 und F3 ausdehnen und eine Bewilligungspflicht für Feuerwerke an öffentlichen Anlässen einführen.
Der indirekte Gegenvorschlag, insbesondere die Variante der Mehrheit, wurde in der Vernehmlassung auch von den Kantonen mehrheitlich positiv bewertet. An ihrer Sitzung vom 23.[NB]Oktober 2025 trat die WBK-N mit 14 zu 11 Stimmen auf den indirekten Gegenentwurf ein. Die Minderheit Hug beantragt Nichteintreten.
Die Kommission hat sich an dieser Sitzung mehrheitlich für die Variante Durrer ausgesprochen, die nebst dem, umgangssprachlich ausgedrückt, Böllerverbot auch für Feuerwerke der Kategorie F3 eine Ausweispflicht vorsieht. Eine solche Ausweispflicht besteht bereits für die Kategorie F4, in die Feuerwerke gehören, die eine grosse Gefahr darstellen. Neu sollen nun auch Feuerwerke, die eine mittlere Gefahr darstellen, nur von Personen abgefeuert werden dürfen, die einen kurzen Kurs besucht haben. Damit Sie sich vorstellen können, um was es geht: Es betrifft insbesondere sogenannte Batterien, die auf einmal mehrere Explosionen zünden. Alle anderen Feuerwerke der Kategorien F1 und F2 sowie ungefährliche Feuerwerke wie Vulkane sollen weder im Handel noch beim Abbrand eingeschränkt werden.
Im Nachgang zu dieser Sitzung hat der Bundesrat nochmals Stellung zur Vorlage genommen. Er anerkennt, dass ein Gegenentwurf doch sinnvoll sei, wenn man nicht Gefahr laufen wolle, dass die Initiative angenommen werde. Der Bundesrat hat an der Kommissionssitzung vom 8.[NB]Dezember 2025 ausgeführt, dass er ein Böllerverbot unterstützt, weitergehende Massnahmen aber ablehnt.
Die Kommission hat beschlossen, dass Artikel 1 Absatz 2 aufgehoben werden soll, um das Anwendungsgebiet des Gesetzes auf den Verwender auszudehnen. Diese Änderung ist unbestritten. Die Einteilung der Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien, wie es die WBK-N bei Artikel 7 Absatz 2 forderte, ist gemäss Bundesrat obsolet, da diese Kategorisierung bereits in der Verordnung festgeschrieben steht. Auch dieser Argumentation folgte die Kommission einstimmig. Dasselbe gilt für das Böllerverbot bei Artikel 8b, das gemäss Bundesrat neu bei Artikel 15 Absatz 6 geregelt werden soll.
Entgegen der Stellungnahme des Bundesrates hält die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen an Artikel 9 Absatz 2b fest, gemäss dem nur Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen - sprich bengalische Zündhölzer usw. -, aus dem Ausland ins Inland eingeführt werden dürfen. Bisher war auch die Einfuhr von kleineren Feuerwerksraketen der Kategorie F2 erlaubt.
Differenzen gibt es bei der Ausweispflicht unter Artikel 14 Absatz 2. Die Minderheit II (Sauter) möchte wie der Bundesrat bei der geltenden Regelung mit einer Ausweispflicht nur für die Kategorie F4 bleiben. Eine Mehrheit von 14 zu 11 [PAGE 2242] Stimmen unterstützte jedoch die Ausweitung der Ausweispflicht. Mit 17 zu 8 Stimmen sprach sich die Kommission in einem zweiten Schritt für eine Ausweitung der Ausweispflicht auf die Kategorie F3 aus, sprich Batterien und Ähnliches. Die Minderheit I (Baumann) möchte die Ausweispflicht auch auf die Kategorie 2 ausdehnen, die Feuerwerkskörper mit einem geringen Gefahrenpotenzial umfasst.
Bei Artikel 44 unterstützt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen den neuen Absatz 2, der den Kantonen explizit das Recht gibt, Feuerwerke zeitlich und örtlich zu beschränken oder an zusätzliche Bedingungen zu knüpfen. Die Minderheit Baumann fordert bei Artikel 44 Absatz 2 zusätzlich eine Bewilligungspflicht für Feuerwerke der Kategorie F3.
In der Gesamtabstimmung wurde der indirekte Gegenvorschlag mit 14 zu 11 Stimmen angenommen. Somit empfiehlt Ihnen die Kommission, den Gegenvorschlag anzunehmen, überall die Mehrheit zu unterstützen und so dem Volk einen Gegenvorschlag zu unterbreiten, der den Anliegen eines grossen Teils der Bevölkerung entgegenkommt, ohne aber Feuerwerke ganz zu verbieten. [GZ]
Die Feuerwerks-Initiative ist abzulehnen.
- RedetextSchweiz
Wie der Nationalrat im September 2025 beschlossen hat, sollen die praxisintegrierten Bachelorstudiengänge, die sogenannten Pibs, im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz verstetigt werden. Der Ständerat ist diesem Beschluss an seiner Sitzung vom 4.[NB]Dezember 2025 im Grundsatz gefolgt. Er fordert aber bei Artikel 25a einen neuen Absatz 4: Falls die in Absatz 3 geforderte Evaluation ergibt, dass bildungspolitisch unerwünschte Effekte auftreten, soll der Bund das Angebot der Pibs anpassen oder ganz streichen.
Die WBK-N hat dieses Geschäft am 8.[NB]Dezember 2025 nochmals beraten. Auch wenn dieser neue Absatz 4 nicht unbedingt notwendig ist, wie wir es vorhin auch gehört haben, folgt unsere Kommission mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss des Ständerates und ist bereit, die letzte Differenz mit dem Ständerat zu beseitigen.
Wenn Sie also ebenfalls dem Ständerat bzw. der Mehrheit der WBK-N folgen, ist diese Vorlage bereit für die Schlussabstimmung und kann nach Annahme dazu beitragen, die Attraktivität der Mint-Studiengänge an Fachhochschulen zu steigern. [PAGE 2218]
- RedetextSchweiz
Erlauben Sie mir, die Minderheit Durrer vorzustellen und gleichzeitig für meine Fraktion zu sprechen.
Die Berufsbildung ist eines der erfolgreichsten Elemente des schweizerischen Bildungssystems. Mit der dualen Berufsbildung stehen den jungen Menschen viele Wege im Berufsleben, aber auch in der Weiterbildung offen, und die jungen Fachkräfte sind in der Arbeitswelt hochbegehrt. Wenn sie sich weiterbilden wollen, haben sie die Möglichkeit, sich entweder über die Fachhochschulen oder über die höhere Berufsbildung weitere Qualifikationen anzueignen. Gerade der letztere Weg hat eine lange Tradition, hat sich gut bewährt und ist stark auf die Praxis ausgerichtet. Man muss aber auch sagen, dass die anwachsende Titelflut der letzten Jahrzehnte und insbesondere die Einführung des Bachelor- und Mastersystems auf universitärer Ebene und auf Fachhochschulebene einerseits zu Verwirrungen geführt haben und andererseits die Titel und Berufsbezeichnungen ohne Bachelor und Master abgewertet haben. Wo früher noch die Meisterprüfung ein fester Begriff war, fragt man sich heute, was dieser Titel bedeutet.
Deswegen schlägt der Bundesrat nach langen Gesprächen mit allen beteiligten Akteuren vor, auch für die höhere Berufsbildung den Bachelor und Master einzuführen, ergänzt durch den Zusatz "Professional", damit klar wird, dass dieser Titel nicht ein akademischer, sondern ein berufsbezogener, ein praxisorientierter Titel ist. Mit dem "Professional Bachelor" und "Professional Master" kann man die höhere Berufsbildung marketingmässig stärken und auch im internationalen Umfeld sichtbarer und vergleichbarer machen. Dieser Schritt ist notwendig und auch breit abgestützt.
Mit meiner Minderheit zu Artikel 44a Absatz 1 möchte ich noch eine Präzisierung einbringen, nämlich den Buchstaben[NB]c: "'Professional Bachelor in [Fachrichtung]', wenn der Titel durch einen eidgenössisch anerkannten Bildungsgang an einer höheren Fachschule erworben wurde". Entgegen dem, was die Kommissionssprecherin in ihrem Votum gesagt hat, wird im Deutschen und Französischen die Fachrichtung nicht genannt.
Warum ist dieser Zusatz wichtig? Mit dieser gezielten Gesetzesanpassung wollen wir die höheren Fachschulen klar von den eidgenössischen Berufsprüfungen abgrenzen und ihre Abschlüsse als eigenständigen, schulisch organisierten Bildungsweg auf der Tertiärstufe sichtbar machen. Für die Verwaltung und die Schulen entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand. Es ist vielmehr ein starkes politisches Signal der Wertschätzung und eine Anerkennung der intensiven Leistungen der HF-Studierenden. Im Englischen ist dieser Zusatz eh schon vorgesehen. Der Unterschied zwischen den Abschlüssen der höheren Fachschulen und den Berufsprüfungen ist objektiv erheblich. Während Berufsprüfungen in der Regel 600 bis 1000 Lernstunden umfassen und auf berufsbegleitenden Vorbereitungskursen basieren, absolvieren HF-Studierende 3600 bis 5400 Lernstunden, also bis zu neunmal mehr Stunden in einem mehrjährigen, schulisch organisierten Bildungsgang. HF-Ausbildungen sind umfassend strukturiert, mit einem hohen Praxisanteil und klar definierten Qualitätsstandards. Ihre Abschlüsse sind praxisnah, anspruchsvoll und entscheidend für die Fachkräfteversorgung in der Schweiz.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene einheitliche Titelzusatz "Professional Bachelor" für beide Bildungswege trägt diesen fundamentalen Unterschieden keine Rechnung. Damit werden zwei strukturell sehr unterschiedliche Abschlüsse gleichgesetzt, was aus Sach- und Fairnessgründen nicht gerechtfertigt ist.
Der beantragte Buchstabe c in Artikel 44a Absatz 1 korrigiert diese Unschärfe, ohne Mehraufwand zu verursachen oder das Gesamtsystem zu verändern. Ich gebe Ihnen [PAGE 1992] natürlich recht, dass dieses "in ..." nicht die Welt bedeutet und dass bei dieser Titelflut schon heute kaum jemand mehr den Durchblick hat. Wer kennt schon den Unterschied zwischen HF und FH, zwischen einem eidgenössischen Diplom und einem Diplom HF? Das ändern wir mit der Vorlage nicht, da der Sündenfall schon früher passiert ist.
Ich glaube aber, dass das neue System mit "Professional Bachelor" und "Professional Master" für viele prinzipiell einfacher zu verstehen und einfach von FH- und Uni-Bachelor und -Master abzugrenzen ist, so wie heute die Unterscheidung zwischen der Berufsmaturität und der gymnasialen Maturität auch bei den meisten Leuten angekommen ist. Wenn wir die berufliche Bildung und Weiterbildung so stärken können, dann machen wir das doch.
Deswegen bitte ich Sie, auch im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, die Vorlage zu unterstützen - selbstverständlich auch die restlichen Anpassungen des BBG, die Fachprüfungen in Englisch ermöglichen, HF-Weiterbildungen flexibilisieren und den Titelschutz für die höheren Fachschulen gewährleisten - sowie auch den Antrag der Minderheit Durrer zu Artikel 44a Absatz 1 Buchstabe c anzunehmen.
- Parlamentarische InitiativeBerichterstattung
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- Fragestunde. FrageUrheber(-in)
- AnfrageUrheber(-in)
- Ständig
- Ständig
- Rat
- Ständig
- BodyKantonsrat ObwaldenLandrat
- Parlament (Legislativrat)01.07.2022
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
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