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Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Personen im Konkubinat

(2025.GRPARL.509)MotionPunktweise beschlossen
Grosser Rat Bern (BE)10.09.2025 – 03.06.2026
Speeches(19)
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19 Results
  • Speech
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Sie haben den Punkt 2 als Postulat angenommen.

    Somit sind wir am Schluss der Geschäfte der Finanzdirektion. Herzlichen Dank an die Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Erscheinen, und ich wünsche noch einen schönen Nachmittag. Wir warten auf den Regierungsrat der Sicherheitsdirektion, Philippe Müller.

  • Speech
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Sie haben den Punkt 1 als Motion angenommen.

    Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt 2 als Postulat. Wer den Punkt 2 als Postulat annimmt, stimmt Ja, wer ihn ablehnt, stimmt Nein.

  • Speech
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Wenn ich richtig aufgepasst habe: Punkt 2 als Postulat und Punkt 1 als Motion. Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Punkt 1 als Motion annimmt, stimmt Ja, wer ihn ablehnt, stimmt Nein.
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    Romeo Arnold(Grünliberale Partei)
    Grosser Rat
    Romeo Arnold, Oberhofen (GLP), Motionär. Danke für die interessanten Voten. Am Schluss sind wir, glaube ich, ein bisschen abgedriftet, aber das kann passieren. Ich bin der Meinung, dass wir beim Punkt 1 gleicher Meinung sind. Ich habe jetzt hier ein bisschen auf die Voten Rücksicht genommen, dass wir da eigentlich zusammen einen Schritt gehen könnten, und ich würde dementsprechend vorschlagen, dass wir punktweise abstimmen und beim Punkt 1 bei der Motion bleiben.

    Und beim Punkt 2 würde ich aufgrund der Voten zu einem Postulat wechseln, weil da noch nicht ganz klar ist, welche finanziellen Auswirkungen das hat. Ich habe ja auch geschrieben: bspw. fünf Jahre. Also, das lässt ein bisschen den Rahmen offen, und ich will diesen Rahmen weiterhin offenhalten und dementsprechend hier das Postulat zur Verfügung stellen, damit man noch vertieft überlegen kann, was denn sinnvoll ist und welche Folgen es hat. Merci für Ihre Unterstützung bei diesem Thema.

  • Speech
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
  • Speech
    Speech
    Grosser Rat
    Astrid Bärtschi, FIN-Direktorin. Ich finde das sehr spannend. Ich würde wahnsinnig gerne noch den ganzen Nachmittag mit Ihnen über Erbschafts- und Einkommenssteuern diskutieren. Sie können sich vorstellen: Da geht mir das Herz auf. Und eigentlich hätte ich gemäss Programm auch bis heute Abend um 19 Uhr Zeit eingeplant.

    Also nein, Spass beiseite. Wir befinden uns steuerlich mitten in der Umsetzung ganz grosser gesamtschweizerischer Vorhaben. Wir haben vorhin schon davon gesprochen: Abschaffung des Eigenmietwerts, also der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung per 2029. Die Individualbesteuerung voraussichtlich per 2032. Diesbezüglich sind die finanziellen Auswirkungen noch ungewiss. Sie sind dann letztlich auch von Ihren Entscheiden abhängig. Darüber hinaus sind wir auch voll an der Umsetzung unserer eigenen Steuerstrategie, an der Glättung der Progression, die Sie unlängst auch beschlossen haben, an den Steueranlagesenkungen bis 2029.

    Mir ist klar, und es liegt in der Natur der Sache, dass Sie als Politikerinnen und Politiker mit Herzblut Dinge verändern wollen. Ich habe einfach den Eindruck, dass im Steuerbereich momentan einfach wirklich wahnsinnig viel und in diesem Sinn genug im Fluss ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, jetzt dort nicht noch etwas oben draufzupacken. Wie in Aussicht gestellt, werden wir dieses Thema sicher weiterverfolgen und bei der Aktualisierung der Steuerstrategie aufnehmen.

    Ich bitte Sie, diesen Vorstoss als Postulat anzunehmen und danke für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen weiterhin einen guten Nachmittag.

  • Speech
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
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    Samuel Krähenbühl(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Samuel Krähenbühl, Unterlangenegg (SVP), Einzelsprecher. Jetzt hat mich Kollege Vögeli gerade nach vorne geholt. Ich war jetzt ein bisschen irritiert beim Zuhören. Du hast jetzt x-fach gesagt: statt der Einkommenssteuer eine Erbschaftssteuer. Und das irritiert mich jetzt schon ein bisschen. Also, ich glaube, wenn schon, dann müsste die Alternative die folgende sein. Wenn man die Erbschaftssteuer erhöhen will oder für bis jetzt nicht Erbschaftssteuerpflichtige wieder einführen will, müsste man, wenn schon, die Vermögenssteuern senken oder abschaffen.

    Das ist das System, das in vielen Ländern besteht. In vielen Ländern gibt es zwar Erbschaftssteuern, auch für direkte Nachkommen, aber keine Vermögenssteuern. Mich irritiert schon ein bisschen, dass du sogar gesagt hast: die Einkommenssteuern abschaffen. Wie soll das gehen? Also, überlegen Sie es sich nur rein buchhalterisch. Wenn man die Einkommenssteuern abschaffte, würde es erstens ein Riesenvolumen brauchen, denn die Einkommenssteuern sind nämlich nicht unerheblich, und zweitens wäre es auch schwierig für die Finanzdirektion, so etwas zu budgetieren. Da muss ich Ihnen sagen: Ich weiss nicht, wo das hinführen soll. Das ist jetzt für mich eine ganz komische Aussage.

    Wenn schon, wenn man das schon will, dann sollte man die Vermögenssteuer abschaffen. Ich möchte das hier einfach noch betonen, weil mir das noch ein bisschen wichtig ist, denn diese Diskussion verstehe ich also nicht ganz. Und sonst soll mich dann die Frau Finanzdirektorin korrigieren. Also, die Einkommenssteuer abschaffen zugunsten der Erbschaftssteuer – ich glaube, da würden wir wohl unseren Staatshaushalt ziemlich auf den Kopf stellen.

  • Speech
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
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    Tobias Vögeli(Grünliberale Partei)
    Grosser Rat
    Tobias Vögeli, Bern (GLP), Mitmotionär, Fraktionssprecher. Ich möchte v. a. auf das eingehen, was die EVP gesagt hat. Sie hat ja mit Unverständnis darauf reagiert, dass dieser Vorstoss ausgerechnet aus den Reihen der GLP kommt, von uns, die wir ja auch für einen Systemwechsel zur Erbschaftssteuer sind. Und genau dort liegt eben ein bisschen der Hund begraben. Eine Erbschaftssteuer à la GLP wäre ein Ersatz – ein Ersatz für eine Einkommenssteuer. Wir sind der Meinung: Ja, ein Systemwechsel ist sinnvoll. Es ist nicht sinnvoll, dass man Leistung besteuert, dass man Einkommen besteuert. Viel sinnvoller wäre es – der Staat muss sich ja finanzieren, irgendwo müssen Steuereinnahmen herkommen –, dass man das im Erbfall holen würde.

    Warum? Wir würden dem liberalen Versprechen, dass es jeder und jede mit eigener Leistung an die Spitze, an die ökonomische Spitze der Gesellschaft schaffen könnte, ein bisschen gerechter werden, und wenn man erbt, dann hat man nicht eine eigene Leistung erbracht. Es ist klar, wenn man jetzt einfach zusätzlich eine Erbschaftssteuer einführt, dann ist es so, dass das schon einmal versteuert worden ist, nämlich als Einkommenssteuer. Wenn man aber die Einkommenssteuer ersetzt oder zumindest um den Betrag reduziert, in dessen Höhe die Erbschaftssteuer eingeführt wird, dann geht das Argument eben nachher auch ins Leere.

    Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Demografie eher so aussieht, dass mehr Leute aus der Erwerbstätigkeit aussteigen werden, stellt sich dann auch irgendwann einmal die Frage der Finanzierung des Staats, denn wenn wir uns einfach nur auf die Einkommenssteuer oder sehr grossmehrheitlich auf die Einkommenssteuer abstützen, ist das nicht sehr nachhaltig.

    Hier in diesem Vorstoss geht es aber um eine komplett andere Frage. Es geht nicht um die Frage, ob die Erbschaftssteuer grundsätzlich eine sinnvolle Steuer ist oder nicht, sondern es geht um die Frage, ob das Steuersystem, das eben immer eine lenkende Wirkung hat ... Und weil es eine lenkende Wirkung hat, wollen wir ja übrigens auch die Erbschaftssteuer einführen und die Einkommenssteuer senken.

    Wenn es eine lenkende Wirkung hat, soll diese Lenkung dahingehend sein, dass der Staat unterscheidet zwischen den verschiedenen Lebensmodellen, die man wählt, zwischen den verschiedenen Zivilständen, die man wählt? Hier ist die GLP klar der Meinung: Wie jemand lebt, soll den Staat. gar nichts angehen, und er soll auch nicht irgendwie lenkend eingreifen und Anreize für ein gewisses Lebensmodell schaffen. Deshalb ist es sehr sinnvoll, dass man sämtliche Anreize respektive Nachteile zugunsten oder zuungunsten eines bestimmten Lebensmodells reduziert. Lassen wir doch die Leute so leben, wie sie wollen. Die GLP-Fraktion wird diesen Vorstoss entsprechend annehmen. Merci.

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    Samuel Kullmann(Eidgenössisch-Demokratische Union)
    Grosser Rat
    Samuel Kullmann, Thun (EDU), Fraktionssprecher. Ich glaube, ich muss es nicht allzu sehr verlängern. Ich kann mich eigentlich dem Votum von Grossratskollegin Barbara Stotzer-Wyss anschliessen, die für die EVP-Fraktion bereits gut ausgeführt hat, wieso dieser Vorstoss abzulehnen ist. Als EDU-Fraktion teilen wir diese Haltung, und es kommt einem vielleicht ein bisschen so vor, als ob die Motionäre den Fünfer und das Weggli haben möchten.

    Klammerbemerkung auf: Ich habe gegoogelt, woher dieser Spruch «der Fünfer und das Weggli» kommt. Er kommt aus einer Zeit, in der das Weggli noch 5 Rappen kostete, und heute kostet es 1 Franken. Es ist interessant, was der Wertverlust des Schweizer Franken ist, wie er in dieser Redewendung zu finden ist. Klammerbemerkung zu und zurück zum Vorstoss.

    Ja, es ist gesagt worden: Ehe und Konkubinat haben unterschiedliche Rechte und Pflichten. Es sind zwei unterschiedliche Lebensmodelle, und deshalb müssen sie auch nicht in allem oder auch nicht in diesem Bereich gleichgemacht werden. Die EDU-Fraktion lehnt diesen Vorstoss ab.

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    Anna de Quervain(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Anna de Quervain, Bern (GRÜNE), Fraktionssprecherin. Die Fraktion GRÜNE/AL wird diesen Vorstoss grossmehrheitlich ablehnen, nicht weil wir irgendetwas gegen das Konkubinat haben, im Gegenteil, sondern weil verschiedene Partnerschaftsformen halt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich bringen.

    Die Motionärinnen schreiben in ihrer Begründung von fehlender Rechtsgleichheit. Das ist ein Argument, das mich im Normalfall hellhörig macht, aber in diesem Fall nicht. Für uns ist irgendwie klar, dass es keine absolute Rechtsgleichheit zwischen Konkubinat und Ehe gibt, denn es sind ja eben verschiedene Formen, und darum gibt es sie auch. Es gibt bei beiden Formen Vor- und Nachteile, und deshalb ist das hier ein Argument, das für uns nicht das gleiche Gewicht hat wie an anderen Orten.

    Aber was v. a. für uns der Schwerpunkt ist, ist die Frage, ob die Erbschaftssteuer eher reduziert werden soll oder nicht, und hier haben wir eine ganz klare Haltung. Wir Grünen setzen uns seit Langem dafür ein, dass die Erbschaftssteuer eher aus- und nicht abgebaut wird, denn die Erbschaftssteuer – hier sehe ich sie ein bisschen anders als mein Vorredner – ist für uns die fairste von allen Steuern.

    Das Vermögen in der Schweiz vermehrt sich immer mehr durch Erbschaften. So wird die bereits bestehende Ungleichheit laufend, automatisch weiter verstärkt. Dieser Tendenz beugt die Erbschaftssteuer vor. Sie kommt dort ins Spiel, wo das Geld fliesst, ohne dass man selbst dafür etwas gemacht hat. Sie trägt einen wesentlichen Teil dazu bei, dass es zu einer gerechteren Vermögensverteilung kommt und dass die soziale Ungleichheit nicht noch weiter zunimmt.

    Weitere Ausnahmen von der Erbschaftssteuer zu schaffen, geht also komplett in die falsche Richtung. Aus diesen Überlegungen heraus wird unsere Fraktion den vorliegenden Vorstoss grossmehrheitlich ablehnen. Bei einem Postulat gibt es allerdings gegenüber einer Motion noch ein paar zusätzliche abweichende Ja-Stimmen. Punktweise haben wir es nicht diskutiert, aber ich gehe davon aus, dass wir den Punkt 2 annehmen werden, weil eine Reduktion der Zeitdauer beim Konkubinat unabhängig davon, was bei Punkt 1 beschlossen wird, grundsätzlich sinnvoll ist.

  • Speech
    Reto Zbinden(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Reto Zbinden, Mittelhäusern (SVP), Fraktionssprecher. Bei dieser Vorlage geht es um faire steuerliche Rahmenbedingungen, um Eigenverantwortung und um die Entlastung des Mittelstands. Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten ist es wichtig, dass der Staat den Menschen nicht immer mehr wegnimmt, sondern ihnen möglichst viel von ihrem erarbeiteten Vermögen lässt. Es ist deshalb richtig, dass auch die Berner Wirtschaft diese Motion ausdrücklich unterstützt.

    Man kann sagen, dass die heutige Regelung nicht mehr zeitgemäss ist, und insbesondere bei gemeinsamem Wohneigentum kann sie auch zu grossen Problemen führen. Wenn ein hinterbliebener Partner im Todesfall plötzlich steuerlich massiv belastet wird, obwohl man über Jahre gemeinsam gelebt und auch gewirtschaftet hat, entspricht das halt nicht mehr den heutigen Realitäten. Die SVP steht grundsätzlich für tiefere Steuern. Steuerentlastungen sind richtig und wichtig, insbesondere wenn sie den Mittelstand entlasten. Leistung soll ja nicht bestraft werden.

    Gerade die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist aus unserer Sicht ohnehin kritisch zu betrachten. Das Vermögen ist in den allermeisten Fällen bereits mehrfach besteuert worden: als Einkommen, als Unternehmensgewinn, als Vermögen und über Gebühren und Abgaben. Wenn der Staat beim Weitergeben innerhalb einer Partnerschaft oder einer Familie noch einmal zugreift, ist das letztlich wieder eine Form von Doppelbesteuerung. Aus Sicht der SVP wäre deshalb auch eine grundsätzliche Abschaffung der Erbschaftssteuer zumindest zu diskutieren.

    Trotz unserer klaren Unterstützung gibt es zwei Punkte, die wir auch kritisch erwähnen wollen. Erstens darf man nicht vergessen, dass auch traditionelle Familien und Ehepaare entlastet werden sollten. Es wäre falsch, wenn am Schluss nur neue Lebensformen steuerlich verbessert würden und klassische Familien weiterhin stark belastet blieben. Die SVP wird sich deshalb weiterhin generell eine familien- und mittelstandsfreundliche Steuerpolitik wünschen und sich vehement dafür einsetzen. Einzelne Fraktionsmitglieder sehen es bezüglich der Ehe ähnlich wie die EVP und lehnen deshalb den Vorstoss sogar ab.

    Zweitens zeigt die Diskussion einmal mehr ein grundsätzliches Problem im Kanton Bern. Sobald irgendwo eine moderate Steuerentlastung vorgeschlagen wird, warnt der Regierungsrat sofort vor Einnahmeausfällen. Aber das eigentliche Problem des Kantons Bern sind nicht zu tiefe Einnahmen, das Problem sind steigende Ausgaben und ein immer grösserer werdender Staatsapparat. Die SVP setzt deshalb auf tiefere Steuern, weniger Umverteilung, mehr Eigenverantwortung und bessere Rahmenbedingungen für Familien, Unternehmen, für den Mittelstand und eben auch für Konkubinatspaare. Deshalb unterstützen wir diese Motion in beiden Punkten grossmehrheitlich, und auch ein allfälliges Postulat würden wir unterstützen. Merci vielmals.

  • Speech
    Stefan Nobs(FDP.Die Liberalen)
    Grosser Rat
    Stefan Nobs, Lyss (FDP), Fraktionssprecher. Konkubinatspartnerschaften sind weit verbreitet und eine gesellschaftliche Realität. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) lebten 2024 rund 44 Prozent der heterosexuellen Paare ohne Kinder zwischen 25 und 64 Jahren in einem Konkubinat. Bei den gleichgeschlechtlichen Paaren leben sogar rund drei Viertel in einem Konkubinat. Bei Paaren mit Kindern ist der Konkubinatsanteil ein bisschen tiefer, aber immer noch wesentlich.

    Die FDP-Fraktion steht für eine Besteuerung ein, die unabhängig vom Zivilstand und von den Lebensmodellen ist, und sie unterstützt deshalb die vorliegende Motion, die eine Gleichstellung von Konkubinatspaaren mit Ehepaaren verlangt.

    Ebenso unterstützen wir den Punkt 2, der im Rahmen einer Anpassung die nötige Dauer eines Konkubinats auf eine zeitgemässe Dauer reduzieren soll. Hier ist zu erwähnen, dass bereits eine Mehrheit der Kantone nur fünf Jahre verlangt.

    Wir sind überzeugt, dass es richtig ist, Ehe- und Konkubinatspaare bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gleichzustellen. Egal in welchem Zivilstand sie zusammenleben, übernehmen die Menschen in diesen Paaren einander gegenüber Verantwortung und unterstützen sich gegenseitig. Mit der Motion kann eine faire und zeitgemässe Lösung gefunden werden. Die Argumentation des Regierungsrates, es sei jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, überzeugt uns nicht. Im Gegenteil, es ist höchste Zeit, die Gleichstellung auch bei dieser Besteuerung zu vollziehen. Die FDP unterstützt beide Punkte als Motion.

  • Speech
    Thierry Gagnebin(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Thierry Gagnebin, Tramelan (PS), porte-parole de groupe. La motion qui nous est soumise poursuit deux objectifs : exonérer les couples vivant au concubinage de l’impôt sur les successions et donations et réduire de dix à cinq ans la durée minimale de vie commune exigée pour bénéficier du traitement fiscal privilégié actuellement par la loi. Cette réflexion intervient dans un contexte où les formes de vie commune et les modèles familiaux ont sensiblement évolué ces dernières décennies. Le groupe socialiste considère que les motionnaires soulèvent une question légitime qui mérite un examen approfondi.

    Les deux demandes formulées n’appellent toutefois pas nécessairement la même réponse. Concernant la durée minimale de vie commune, le canton de Berne exige aujourd’hui dix ans de ménage commun et de domicile fiscal partagé. Cette exigence apparaît relativement restrictive en comparaison intercantonale ; plusieurs cantons reconnaissent déjà le concubinage après cinq ans de vie commune. Il est dès lors légitime de se demander si la réglementation bernoise est encore adaptée aux réalités actuelles.

    S’agissant de l’exonération complète de l’impôt sur les successions et donations, la situation est plus nuancée : si certains cantons ont adopté des régimes plus favorables pour les couples vivant en concubinage, allant parfois jusqu’à une exonération sous certaines conditions, cette solution demeure loin d’être généralisée. Une telle évolution mérite donc une analyse approfondie sur les implications et la cohérence de notre système fiscal.

    Pour le groupe socialiste, ces questions méritent toutefois d’être examinées dans le cadre de la prochaine stratégie fiscale cantonale plutôt que par une modification ponctuelle de la loi. Le postulat nous paraît donc pour les deux points être l’instrument adéquat pour disposer des éléments nécessaires avant toute adaptation législative. C’est pourquoi le groupe socialiste vous invite à accepter les deux points sous forme de motion, mais les refusera par contre sous forme de motion. Merci de votre attention.

  • Speech
    Barbara Stotzer-Wyss(Evangelische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Barbara Stotzer-Wyss, Büren an der Aare (EVP), Fraktionssprecherin. Die Motion wirft die grundsätzliche Frage auf, ob das Konkubinat erbschaftssteuerlich der Ehe gleichgestellt werden soll. Die EVP-Fraktion beantwortet diese Frage mit Nein. Für uns ist die Ehe nach wie vor eine besondere und schützenswerte Lebensgemeinschaft. Sie bringt Rechte und Pflichten mit sich, gegenseitige Verantwortung, Beistandspflichten und eine rechtlich verbindliche Form des Zusammenlebens. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Ehe auch steuerlich anders behandelt werden soll als andere Lebensformen.

    Natürlich gibt es auch langjährige und sehr stabile Konkubinate, das bestreitet niemand. Trotzdem bleiben die Verhältnisse dort einfach ein bisschen weniger klar geregelt als bei einer Ehe oder bei einer eingetragenen Partnerschaft. Zudem: Wenn dieser Vorstoss jetzt so durchkäme, würden nachher Leute, die eigentlich ausserhalb der Familie sind, also nicht verwandt sind, von den Erbschaftssteuern befreit, Leute, die aber verwandt sind, also z. B. die Eltern oder die Geschwister, die auch in diesem zweiten Kreis sind, müssten nach wie vor die Erbschaftssteuern zahlen. Das können wir nicht ganz nachvollziehen, und deshalb ergibt für uns diese Änderung keinen Sinn.

    Weiter kommt noch dazu, dass die EVP ja eher eine Partei ist, die der Erbschaftssteuer nicht gerade abgeneigt ist. Wir finden, dass die Erbschaftssteuer eigentlich eine faire Steuer ist, weil nicht die Arbeit oder das Einkommen besteuert wird, sondern einfach Vermögen, das weitergegeben wird. Es hat uns noch ein bisschen erstaunt, dass aus den Reihen der GLP ein solcher Vorstoss kommt, weil ja eigentlich die GLP auch immer dafür ist, dass man die Erbschaftssteuer vielleicht sogar noch ein bisschen erhöhen sollte. Vielleicht gibt es dann noch irgendeine Erklärung dazu.

    Selbstverständlich kann man noch über die Frist diskutieren. Im Gegensatz zu meinem Vorredner sind wir der Meinung, dass man vielleicht wirklich darüber reden könnte, dass man schon nach fünf Jahren von einem Konkubinat sprechen kann. Darüber könnten wir allenfalls noch nachdenken. Eine vollständige Steuerbefreiung für Konkubinatspaare lehnt die EVP aber einstimmig ab.

  • Speech
    Alfons Bichsel(Die Mitte)
    Grosser Rat
    Alfons Bichsel, Merligen (Die Mitte), Mitmotionär, Fraktionssprecher. Was will die Motion? Sie will eine Ungerechtigkeit im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Personen im Konkubinat beseitigen. Mit der Ziffer 1 wird die Aufhebung der Steuer beantragt, mit der Ziffer 2 wird der Nachweis für das Konkubinat von zehn auf fünf Jahre reduziert. Die beiden Anliegen sind auch für die Regierung berechtigt und bestätigen eigentlich die Realität der dauerhaften Lebensform, die es heute so gibt.

    Die beiden Ziffern haben mit der Antwort der Regierung aber auch ein entsprechendes Preisschild erhalten respektive Mindereinnahmen für die Umsetzung erhalten. Bezüglich der Umsetzung der Ziffer 1: Bei der Aufhebung der Steuer wird der Betrag mit rund 2 Mio. Franken beziffert. Bei der Ziffer 2 sind es 10 bis 37 Mio. Franken. Für uns von Die Mitte sind diese Beträge nicht unrelevant, und v. a. die Ziffer 2 passt nicht in die laufende Steuerstrategie, die bereits mit grossen Mindereinnahmen planen muss.

    Die Regierung ist bereit, das Anliegen als Postulat zu prüfen, da viele andere Kantone die Steuer bereits abgeschafft haben und das Fünfjahresmodell ebenfalls schon anwenden, und so unter anderem auch die Pensionskasse. Wir von Die Mitte beantragen somit einen punktweisen Beschluss. Die Ziffer 1 würden wir einheitlich als Motion unterstützen, und die Ziffer 2 würden wir auch geschlossen als Postulat unterstützen. Danke.

  • Speech
    Romeo Arnold(Grünliberale Partei)
    Grosser Rat
    Romeo Arnold, Oberhofen (GLP), Motionär. Ist es wirklich sinnvoll und zweckmässig, wenn der Staat der Bevölkerung vorschreibt, ob man heiraten soll oder doch besser im Konkubinat leben sollte? Ich glaube, das gehört nicht zu den Aufgaben des Staates. Aktuell ist es aber so, dass es bei verheirateten Paaren oder Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft keine Erbschafts- und Schenkungssteuern gibt, bei Paaren im Konkubinat fallen aber diese Steuern an. Das ist ein Ungleichgewicht im System, das so in einer modernen Gesellschaft keinen Platz mehr hat.

    Die Realität zeigt, dass das Konkubinat für viele Paare eine bewusste und dauerhafte Lebensform darstellt, die mit gemeinsamen Verpflichtungen, gegenseitiger Unterstützung und Verantwortung verbunden ist. Diese Paare unterscheiden sich in ihren faktischen Lebensumständen nicht von Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften. Die steuerliche Ungleichbehandlung im Erbfall ist deshalb sachlich nicht gerechtfertigt und widerspricht dem Grundsatz der Rechtsgleichheit.

    Die heutige Regelung kann bei Familien im Konkubinat auch zu grossen finanziellen Problemen führen. Dazu ein kurzes Beispiel. Wenn eine junge Familie sich gerade so knapp eine kleine Eigentumswohnung hat finanzieren können und dann z. B. der Partner unerwartet verstirbt, dann geht das Erbe je nach Testament in der Regel zu den Kindern und zur Partnerin. Auf demjenigen Teil, der zur Partnerin geht, sind aber nach heutiger Regelung Erbschaftssteuern zu zahlen, und das sind durchaus so grosse Beträge, dass diese Familie in ernsthafte finanzielle Probleme kommt, und das alles notabene noch zur Tragik des Todesfalls dazu.

    Ich glaube, das ist nicht wirklich das, was wir für unsere Bevölkerung wollen. In Punkt 2 der Motion ist vorgeschlagen, die benötigte Dauer des Zusammenlebens zur Anerkennung des Konkubinats von aktuell zehn auf bspw. fünf Jahre zu reduzieren. Die Dauer von fünf Jahren ist auch in mehreren anderen Kantonen so festgelegt, und auch bei diversen anderen Regelungen hier im Kanton Bern kommen diese fünf Jahre für das Konkubinat zum Tragen, bspw. bei der beruflichen Vorsorge, im Sozialhilfebereich oder bei unterhaltsrechtlichen Fragen.

    Es wäre also eine Vereinheitlichung, wenn wir auch hier auf die Fünf-Jahre-Regelung wechselten. Zudem ist es sicher zeitgemäss, wenn man sagt, dass man nach fünf Jahren Zusammenleben am gleichen Ort eine bedeutende Beziehung aufgebaut hat, und man kann dann von einem Konkubinat sprechen.

    Die Gleichsetzung der Ehe und des Konkubinats in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuer ist einer von vielen Schritten. Es gibt auch noch andere Dinge zu regeln, damit wir eine Rechtsgleichheit bei diesem Thema bekommen. Diese sind aber zu einem grossen Teil auch auf nationaler Ebene anzugehen. Hier wollen wir unsere Hausaufgaben auf kantonaler Ebene machen und das regeln, was in unserer Kompetenz ist.

    Nebenbei gesagt ist diese Gleichsetzung jetzt ein erster Schritt. Wir von der GLP sind aber auch weiterhin offen, in einem nächsten Schritt über eine moderate und haushaltsneutrale Erbschaftssteuer zu sprechen. Die finanziellen Auswirkungen des Vorstosses sind beim Punkt 1 mit 2 Mio. Franken sehr überschaubar. Das sagt auch der Regierungsrat in seiner Antwort.

    Für die Reduktion von fünf auf zehn Jahre gemäss Punkt 2 beziffert der Regierungsrat den Steuerausfall im Bereich von 10 bis 37 Mio. Franken. Diese Zahlen sind sicher mit Vorsicht zu geniessen, denn das würde implizieren, dass die Hälfte der Kategorie «Nicht verwandt» aus Personen im Konkubinat besteht, die dann noch genau in diesem Zeitraum zwischen fünf und zehn Jahren eine Erbschaft oder Schenkung machen. Das ist für mich nicht ganz plausibel, und man müsste es im Rahmen der Gesetzesanpassung sicher noch im Detail anschauen.

    Ich glaube, die Stossrichtung, das Ungleichgewicht im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer aufzulösen, wird mehrheitlich hier im Rat mitgetragen, und deshalb bin ich der Meinung, dass wir das jetzt anpacken können und nicht noch länger warten müssen, sondern dass wir es in die nächste Steuerstrategie aufnehmen sollten, so wie es der Regierungsrat vorschlägt, zumal es ja ein eigenständiges Gesetz ist, das man gut vorher anpassen kann. Deshalb werde ich an der Motion festhalten und nach dem Regierungsrat noch einmal an das Rednerpult kommen. Merci.

  • Speech
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Wir schreiten weiter zu Traktandum 75. Das ist eine Motion von Grossrat Romeo Arnold: «Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Personen im Konkubinat». Der Regierungsrat schlägt ein Postulat vor, und wir führen eine freie Debatte. Ich gebe dem Motionär, Grossrat Romeo Arnold, das Wort.

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