Barbara Stotzer-Wyss · EVP
Natürlich gibt es auch langjährige und sehr stabile Konkubinate, das bestreitet niemand. Trotzdem bleiben die Verhältnisse dort einfach ein bisschen weniger klar geregelt als bei einer Ehe oder bei einer eingetragenen Partnerschaft. Zudem: Wenn dieser Vorstoss jetzt so durchkäme, würden nachher Leute, die eigentlich ausserhalb der Familie sind, also nicht verwandt sind, von den Erbschaftssteuern befreit, Leute, die aber verwandt sind, also z. B. die Eltern oder die Geschwister, die auch in diesem zweiten Kreis sind, müssten nach wie vor die Erbschaftssteuern zahlen. Das können wir nicht ganz nachvollziehen, und deshalb ergibt für uns diese Änderung keinen Sinn.
Weiter kommt noch dazu, dass die EVP ja eher eine Partei ist, die der Erbschaftssteuer nicht gerade abgeneigt ist. Wir finden, dass die Erbschaftssteuer eigentlich eine faire Steuer ist, weil nicht die Arbeit oder das Einkommen besteuert wird, sondern einfach Vermögen, das weitergegeben wird. Es hat uns noch ein bisschen erstaunt, dass aus den Reihen der GLP ein solcher Vorstoss kommt, weil ja eigentlich die GLP auch immer dafür ist, dass man die Erbschaftssteuer vielleicht sogar noch ein bisschen erhöhen sollte. Vielleicht gibt es dann noch irgendeine Erklärung dazu.
Selbstverständlich kann man noch über die Frist diskutieren. Im Gegensatz zu meinem Vorredner sind wir der Meinung, dass man vielleicht wirklich darüber reden könnte, dass man schon nach fünf Jahren von einem Konkubinat sprechen kann. Darüber könnten wir allenfalls noch nachdenken. Eine vollständige Steuerbefreiung für Konkubinatspaare lehnt die EVP aber einstimmig ab.