Tobias Vögeli
- Party
- Grünliberale Partei
- Parliamentary group
- GLP
- Parliament
- Grosser Rat (BE)
- Electoral district
- Mittelland-Nord
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1995
- Occupation
- Kaufmann EFZ, Jurist MLaw
- Language
- lang_d
- Address
- Bern
- Source body
- BE
- Source updated
- 18.10.2026
- Record updated
- 16.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 151 Yes · 1 No · 1 Abst. · 1 Absent
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteBerner Wanderwege; Kantonsbeiträge 2025–2029 (Kreditgeschäft GR)Result: 137 Yes · 0 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Nicht abgestimmtGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 119 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- Nicht abgestimmtGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 3 Yes · 137 No · 3 Abst. · 3 Absent
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 75 Yes · 74 No · 0 Abst. · 0 Absent
- Ehrenamtlich
- Bezahlt
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- Speech
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- SpeechGrosser RatTobias Vögeli, Bern (GLP), Fraktionssprecher. Diese Motion hat ein berechtigtes und nachvollziehbares Anliegen. Anbieterinnen und Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen brauchen Planungssicherheit. Weil hier scheinbar doch auch eine gewisse Unklarheit besteht – zumindest, wenn ich der vorangehenden Votantin zugehört habe –, noch schnell eine Klarstellung: Es geht hier nicht um Betriebe oder Arbeitgeber, die den Stellensuchenden wieder eine Arbeit geben; darum geht es nicht. Es geht um jene, die z. B. Werbungskurse anbieten, Sprach- oder Fachkurse machen, Coachings, Beschäftigungsprogramme, Praxisfirmen, Motivationssemester etc. anbieten. Das sind Dienstleister am Markt, die Leistungen anbieten, die vom Staat eingekauft werden.
Die von den Motionären vorgeschlagenen Lösungen schiessen trotz Verständnis über das Ziel hinaus. Erstens – das ist ein extrem wichtiger Punkt – widerspricht eine grundsätzliche Vertragslaufzeit von 10 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit auf 15 Jahre der Logik des öffentlichen Beschaffungsrechts. Diesbezüglich verweise ich auf die Antwort des Regierungsrates, erlaube mir aber schon noch den Hinweis, weil es von liberaler Seite kommt ... – dass es von linker Seite unterstützt wird, mag vielleicht noch verständlich sein. Diese Logik ist ein urliberales Anliegen; dieses Beschaffungsrecht haben wir aus einem bestimmten Grund und aus einem guten Grund: weil wir eben einen liberalen Markt wollen. Die GLP will einen liberalen Markt; sie will nicht einfach Klientelpolitik betreiben. In der Motion fehlt denn auch das Argument, warum die pauschale und starre 10- respektive 15-Jahre-Regelung in jedem Fall sachgerecht sein soll, denn bereits heute kann man ja über die 5-Jahres-Regelung hinausgehen – in Einzelfällen, wenn angezeigt ist, dass das sinnvoll ist.
Zweitens brauchen die arbeitsmarktlichen Massnahmen fachliche Beweglichkeit. Der Arbeitsmarkt verändert sich extrem schnell. Wir haben die Digitalisierung, wir haben neue Kompetenzprofile, wir haben unterschiedliche Zielgruppen, wechselnde konjunkturelle Lagen: Das braucht Anpassungen, und dann muss es eben so sein, dass der Staat, der Kanton in diesem dynamischen Bereich jederzeit prüfen können muss, ob noch die richtigen Leistungen in der richtigen Form eingekauft werden, übrigens gerade im Interesse der arbeitssuchenden Personen.
Auch mit der vorgeschlagenen Berichterstattungspflicht – alle fünf Jahre – wird nicht eine Steuerung implementiert, denn ein Bericht kann einfach Erkenntnisse liefern, aber – das dürfte der Motionärin als Juristin auch bekannt sein – man kann nachher nicht einfach den Vertrag auflösen. Einen abgeschlossenen vergaberechtlichen Vertrag kann man nur sehr, sehr beschränkt ändern oder auflösen, was ja auch wichtig ist.
Ich habe gehört, Planungssicherheit sei wichtig. Das stimmt: Planungssicherheit ist wichtig; Rechtssicherheit, Wettbewerb, Qualität ... (Die Präsidentin bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’orateur de conclure.) ... und Anpassungsfähigkeit sind aber zentrale Werte. Übrigens: Deshalb lehnt die Wirtschaft es ja auch ab.
Die GLP lehnt den Vorstoss mit einer Ja-Stimme ab. Merci.
- SpeechGeltendes nationales Verhüllungsverbot im Kanton Bern durchsetzen!No. 2025.GRPARL.493Grosser RatTobias Vögeli, Bern (GLP), Fraktionssprecher. Ja, Thomas, Tobias, das scheint eine häufige Verwechslung zu sein.
Geschätzte Ratspräsidentin, lieber Regierungsrat, geschätzte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Tribüne. Ich kann es eigentlich kurz machen. Die GLP wird der Regierung folgen, und zwar in allen Punkten. Sprich, Punkt 1 annehmen und abschreiben, ebenso Punkt 4; die Punkte 2 und 3 ablehnen.
Wenn ich vielleicht doch kurz auf ein, zwei Argumente eingehen darf, die Nils Fiechter gebracht hat: Es ist ein grober Fehlschluss zu sagen: Weil wir wenig Bussen hatten respektive weil ich noch Fälle sehe von Personen, die verhüllt sind, die gegen das Gesetz verstossen, ist es Beweis genug, dass es nicht umgesetzt wird respektive nicht geahndet wird. Das ist ein völliger Trugschluss. Ich sehe extrem viele Falschparkierer, täglich sogar. Ich sehe täglich Falschparkierer, und trotzdem würde mir nie in den Sinn kommen, hier im Rat zu fordern, dass mehr Polizeiressourcen eingesetzt werden sollten, um jeden einzelnen Falschparkierer, der möglicherweise irgendwo in der Strasse sein könnte, zu ahnden, damit man ja niemanden mehr sieht, der irgendwo falsch parkiert.
Das kann nicht Sinn und Zweck eines Rechtsstaats sein. Das kann nicht Sinn und Zweck eines Mitteleinsatzes unserer Polizei sein. Statt die Polizeiressourcen auf zahlende Touristinnen, Touristen zu hetzen, sollte man vielleicht eher etwas gegen Kriminaltourismus machen. Man könnte etwas gegen die organisierte Kriminalität, gegen Femizid tun, oder generell einmal in den Sicherheitsbericht schauen und prüfen, wo die Probleme liegen, und unsere Polizeiressourcen dort einsetzen, statt irgendwie bei absoluten Nebenschauplätzen.
Ich erinnere daran: Das Verhüllungsverbot muss selbstverständlich umgesetzt werden. Dieser Meinung bin ich auch. Wenn es ein geltendes Gesetz gibt, muss man es umsetzen. Aber es ist eine Übertretung! Wir reden von einer Übertretung, einer Busse von 100 Franken. Es ist dasselbe oder sogar noch weniger schlimm, wie wenn ich auf der Autobahn links fahre. Denn links fahren, obschon eine Rechtsfahrbahn frei wäre, kostet mich 200 Franken. Es gibt nämlich ein Rechtsfahrgebot, das wissen viele Leute nicht. Dies noch kurz, um einzuordnen, wo dieses Vergehen etwa einzuordnen ist. Deshalb ist es auch etwas krass, wie viel Zeit wir in einen solchen Vorstoss investieren. Zu den Schildern wurde alles gesagt, glaube ich und ich wiederhole mich nicht.
Insgesamt bitte ich Sie darum, es so zu machen wie der Regierungsrat und unsere Staatsmittel, unsere Steuergelder sinnvoll einzusetzen, nämlich dort, wo es der Bevölkerung etwas bringt, dort, wo es tatsächlich Sicherheit schafft, und sicher nicht bei irgendwelchen Nebenschauplätzchen.
- MotionMitvorstösserin/Mitvorstösser
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserStärkung der Suizidprävention im Kanton BernNo. 2026.GRPARL.151
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserZügige Einführung der Individualbesteuerung im Kanton BernNo. 2026.GRPARL.137
- InterpellationHauptvorstösserin/Hauptvorstösser
- MotionMitvorstösserin/Mitvorstösser
- parliamentary_groupGrosser RatSource
- Fraktionsvizepräsident/insince 27.08.2026
- Mitgliedsince 02.06.2022
- Mitglied01.06.2022 – 26.08.2026
- committee
- council_legislative
- committee
- council_legislative
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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