Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
(17.480)- Type
- Parlamentarische Initiative
- State
- In Kommission des Ständerats
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 17.480
- Start
- 27.09.2017
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20170480
- CHE03.12.2019
- CHE16.06.2021
- CHE30.09.2022
- CHE27.09.2024
- CHE27.09.2024
- CHE18.03.2026
- Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 4 Absent
- Result: 71 Yes · 114 No · 7 Abst. · 8 Absent
- Result: 108 Yes · 85 No · 2 Abst. · 5 Absent
- Toni BrunnerSchweizerische Volkspartei
- Lorenz HessDie Mitte
- Erich EttlinDie Mitte
- Ruth HumbelDie Mitte
- Thomas de CourtenSchweizerische Volkspartei
- Beschluss gemäss EntwurfNationalrat
- In Kommission des Ständerats
- In Nationalrat geplant
- Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
- Titel des GeschäftesGebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die gesetzlichen Regelungen sind so anzupassen, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr von beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen. Diese ist nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Ausgenommen werden von dieser Gebühr können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit ärztlicher Zuweisung oder einer nachfolgenden stationären Behandlung.
- Begründung
Die Schweiz kennt die bewährte Tradition, dass Hausärzte in der Regel die erste Anlaufstelle für die medizinische Versorgung sind. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl Konsultationen im Spitalnotfall stark zugenommen. Dies aus verschiedenen Gründen. So entpuppen sich viele Fälle als Bagatellfälle. Eine spitalambulante Konsultation kostete 2015 im Durchschnitt 427 Franken und ist somit mehr als doppelt so teuer wie die durchschnittliche Konsultation in der Arztpraxis. Auch ein Besuch in einer Apotheke wäre viel billiger und oft ausreichend.
Die Angewohnheit, wegen Bagatellen vermehrt die Notfallabteilungen der Spitäler aufzusuchen, überlastet dort die Notfallorganisation. Zudem entstehen unnötiger Stress beim medizinischen Personal und unnötige sowie unter Umständen auch gefährliche Wartezeiten für echte Notfälle.
Die Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme schärft das Bewusstsein für die unterschiedlichen Elemente des schweizerischen Gesundheitswesens. So leistet sie einen Beitrag zur Entlastung der Notfallpforten der Spitäler und kann auch zur Dämpfung der Kostenentwicklung im schweizerischen Gesundheitswesen beitragen.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0