Abschaffung der Sunset-Klausel im Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann

(25.406)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz06.03.2025
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
25.406
Start
06.03.2025
References & source
Official record
Official profile
External ID
20250406
Votings(1)
Contributions(13)
Timeline(8)
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Erledigt
  • In Ständerat geplant
  • Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
  • Vorprüfung - in Kommission des Ständerates
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Abschaffung der Sunset-Klausel im Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Parlament wird aufgefordert, das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann GIG zu ändern und die in Abschnitt 4a und Abschnitt 7, Art. 17a Abs. 2 und Art. 17b Abs. 2 verankerte «Sunset Klausel» zu streichen.

  • BegründungTEXT

    Der Bundesrat erstellt zurzeit einen Bericht für eine Zwischenbilanz der Revision des Gleichstellungsgesetzes im Bereich der Lohndiskriminierung. Der Bericht basiert auf einer externen Evaluation und ist noch in Bearbeitung. In der Zwischenzeit hat Travail Suisse seinerseits eine Evaluation der Umsetzung des revidierten Gesetzes im Rahmen des Projekts RESPEKT8-3.CH veröffentlicht. Der unabhängige Dachverband konnte die Daten von 187 Unternehmen mit insgesamt 500'000 Beschäftigten auswerten, die freiwillig am Projekt teilgenommen haben. Die Auswertungen zeigen nun, dass es erhebliche Lücken und Probleme bei der Anwendung des Gesetzes gibt, was eine weitere Revision des Gesetzes erforderlich macht. Vor allem aber müssen Gesetzesrevisionen glaubwürdig und nachhaltig wirken und gesetzliche Verpflichtungen dürfen nicht einfach auslaufen.

    Daher muss die «Sunset Klausel» gestrichen werden, die vorsieht, dass die Verpflichtung von Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen, am 1. Juli 2032 automatisch aus dem Gesetz gestrichen wird. Ein Gesetz darf kein Gesetz „auf Probe“ sein, zumal in der Schweiz jedes Jahr rund 15% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Stelle wechseln. Die Personalfluktuation in den Unternehmen ist hoch und rechtfertigt, dass die Analysepflicht über das Jahr 2032 hinaus beibehalten wird. Dazu kommt, dass sich der Lohngap zwischen den Geschlechtern nur zögerlich verringert.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0