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Überprüfung der Vergabe von Gutachten, Verträgen und Mandaten im VBS

(24.4273)MotionErledigt
Schweiz22.11.2024
Speeches(12)
Sorted by Speech date, Descending
12 Results
  • Redetext
    Andrea Caroni(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Martin Pfister(Die Mitte)
    Schweiz

    Ich bin froh über diese Ausführungen, die sich mit der Haltung des Bundesrates decken. Da ich gelernt habe, dass Wiederholungen hier nicht üblich sind, verzichte ich darauf, zu wiederholen, was die Kommissionspräsidentin gesagt hat, nämlich, dass wir uns an die Regeln halten.

    La Commission de gestion est le bon endroit pour contrôler la pratique du Conseil fédéral concernant ces questions.

  • Redetext
    Charles Juillard(Die Mitte)
    Schweiz

    Je suis membre de la commission et je suis aussi président de la Commission de gestion. Je vous confirme que nous avons bien reçu la lettre de la Commission de la politique de sécurité et que la Commission de gestion s'intéressera à cette problématique dès cet automne.

  • Redetext
    Schweiz

    Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, zu überprüfen, unter welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien das VBS externe Beratermandate, Gutachten und Dienstleistungsverträge vergibt. Zudem soll gewährleistet sein, dass bei der Vergabe von Gutachten, Verträgen und Mandaten jegliche Gefälligkeitsdienstleistungen und sonstige Befangenheiten verhindert werden.

    Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat die Motion am 11.[NB]März 2025 mit 144 zu 25 Stimmen angenommen. Ihre SiK hingegen hat die Motion am[NB]2.[NB]Mai 2025 einstimmig abgelehnt. Warum?

    Die Kommission geht grundsätzlich davon aus, dass die ganze Bundesverwaltung, namentlich auch das VBS, öffentliche Aufträge nach den Vorgaben des Beschaffungsrechts vergibt. Die Bedarfs- und Beschaffungsstellen haben sich bei der Vergabe von Aufträgen auch an die Verfahrensgrundsätze zu halten und, basierend auf dem tatsächlichen Bedürfnis, das beschaffungsrechtskonforme Vergabeverfahren auszuwählen.

    Dennoch möchte die Kommission die Vergabepraxis von externen Mandaten in der Bundesverwaltung unter die Lupe nehmen. Das in der Motion vorgeschlagene Vorgehen erachtet Ihre SiK aber als nicht erfolgversprechend. Der Bundesrat ist nicht das richtige Organ, um solche Überprüfungen vorzunehmen. Die Zuständigkeit liegt bei den Aufsichtskommissionen. Die korrekte Adressatin ist also die Geschäftsprüfungskommission unseres Rates. Unsere Kommission hat deshalb beschlossen, die GPK-S in einem Schreiben zu bitten, sich spezifisch der Vergabepraxis zu widmen, dies allerdings nicht nur im VBS, sondern in allen Departementen und Sachbereichen. [PAGE 657]

    Ihre SiK hat die Motion deshalb einstimmig abgelehnt. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.

  • Redetext
    Andrea Caroni(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Viola Amherd(Die Mitte)
    Schweiz

    Sie haben gehört, was die Motion der SiK-N zum Ziel hat.

    Die Bundesverwaltung und insbesondere auch das VBS vergeben öffentliche Aufträge nach den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts. Die Bedarfs- und Beschaffungsstellen halten sich bei der Vergabe von Aufträgen an die Verfahrensgrundsätze und wählen, jeweils basierend auf dem tatsächlichen Bedürfnis, das beschaffungskonforme Vergabeverfahren. Jede Vergabe erfolgt unter dem Gesichtspunkt des volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozial nachhaltigen Einsatzes der öffentlichen Mittel. Externe Unterstützung wird nur in Anspruch genommen, wenn erstens sämtliche internen Möglichkeiten in Bezug auf Personalressourcen und Fachwissen geprüft und ausgeschöpft worden sind, zweitens das notwendige Fachwissen zur Aufgabenerfüllung intern nicht vorhanden ist und drittens eine Befangenheit die interne Beauftragung verunmöglicht.

    Die Überprüfung der Vergabe von Aufträgen beim VBS, die auch Aufwand und Kosten verursachen würde, ist nicht notwendig. Sollten Sie eine solche Prüfung dennoch als notwendig erachten, so ist diese nicht Aufgabe des Bundesrates, sondern der Geschäftsprüfungskommission im Rahmen der Oberaufsicht über die Geschäftsführung der Bundesverwaltung.

    Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen.

  • Redetext
    Reto Nause(Die Mitte)
    Schweiz

    Es ist schon ein etwas aussergewöhnliches Bild, wenn "Capitaine" Addor und Frau Zryd gemeinsam hier sitzen und mit einem Vorstoss, einer Motion, eine Prüfung des VBS verlangen. Deshalb hat das dann schon einen politischen Beigeschmack.

    Ich muss Ihnen sagen, gegen die Überprüfung externer Beratermandate haben wir uns in der Kommission gar nicht gewehrt; dagegen ist auch nichts einzuwenden. Wir wollen aber, dass man die externen Mandate bundesweit überprüft und sicher nicht einfach auf das VBS beschränkt. Kollege Lukas Reimann reichte eine Interpellation ein. Aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation 23.3473 wissen wir, dass externe Beratungsmandate des Bundes, Stand 2021, Ausgaben von 175 Millionen Franken erreichen. Das führende Trio, mit externen Beratungsmandaten im Umfang von je 23 Millionen Franken, sind das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Umwelt und die Gruppe Verteidigung.

    Hauptnutzniesser unter den Lieferanten waren 2021 die Umweltberatungsfirma Hintermann & Weber AG - sie hat 14 Millionen Franken kassiert -, Deloitte mit 7,5 Millionen und die Eraneos Group, die digitale Dienstleistungen im Umfang von 6,4 Millionen Franken erbrachte.

    Was ich damit sagen will: Die externen Mandate sind bedeutsam, sie sind bedeutsam über die gesamte Bundesverwaltung hinweg. Ihre Kommission will hier lediglich das VBS überprüfen. Ich finde, das ist viel zu kurzsichtig. Ich finde, im VBS müssen jetzt Rüstungsgüter beschafft werden, im VBS müssen jetzt Boden-Luft-Raketen beschafft werden und nicht irgendwelche Berichte über Beratermandate erstellt werden.

  • Redetext
    Andrea Zryd(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat an der Sitzung vom 21.[NB]und 22.[NB]November 2024 mit 19 zu 4 Stimmen diese Kommissionsmotion angenommen, welche den Bundesrat auffordert, die Bedingungen für externe Beratermandate, Gutachten und Dienstleistungsverträge im VBS zu überprüfen.

    Es ist wohl hinfällig, hier zu erklären, wie wichtig es ist, das Vertrauen in die Politik wiederherzustellen. Transparenz und die Vermeidung von Interessenkonflikten müssen an oberster Stelle stehen. Alternativen müssen jeweils geprüft werden. Die Vergabe externer Beratermandate und Gutachten durch das VBS erfordert eine sorgfältige Prüfung. Besonders in sicherheits- und verteidigungspolitischen Belangen ist das Vertrauen der Bevölkerung zentral. Hierzu gehört eine transparente und wirtschaftlich vertretbare Vergabepraxis, die sicherstellt, dass externe Gutachten objektiv und unabhängig erstellt werden, dass keine Interessenkonflikte bestehen oder Gefälligkeitsgutachten erstellt werden.

    Es muss klar sein, dass solche externen Einschätzungen eine kritische Distanz zum VBS wahren, um die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der Erkenntnisse zu gewährleisten. Oftmals sind Beratermandate und Gutachten im VBS kostenintensiv und bergen das Risiko, langfristige Abhängigkeiten zu schaffen und intern notwendige Kompetenzen nicht ausreichend zu fördern. Eine umfassende Analyse der Vergabepraxis ist daher angezeigt, um sicherzustellen, dass externe Beratung und Gutachten nur dort genutzt werden, wo [PAGE 258] internes Wissen nicht genügt und keine wirtschaftlichen Alternativen bestehen.

    In der Diskussion ist deutlich geworden, dass die Kommission dem Anliegen grundsätzlich zustimmt; sie tat dies mit 19 zu 4 Stimmen. Es wurde aber auch ganz klar, dass es nicht ausschliesslich ein Problem des VBS ist, sondern auch der anderen Departemente. Deswegen haben wir in einem Schreiben an die Finanzkommission zusätzlich Druck gemacht, damit sie sich des Anliegens annimmt.

    Wie schon erwähnt, eine deutliche Mehrheit hat dem Anliegen zugestimmt. Eine Minderheit hat die Motion mit der Begründung abgelehnt, sie sei zu eng gefasst und beziehe sich nur auf das VBS. Wir sind uns in der Kommission aber sicher, dass es wichtig ist, jetzt beim VBS hinzuschauen, denn auf der Auftragsliste im VBS sind viele externe Gutachten aufgelistet. Sie ist umfangreich, und es ist durchaus angezeigt, hier etwas genauer hinzuschauen.

    Der Bundesrat hat unser Anliegen mit einer ziemlich knappen Begründung abgespiesen. Er schreibt, ich zitiere: "Die Bundesverwaltung vergibt öffentliche Aufträge nach den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts." Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht unsere Aufgabe sei, sondern die Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, allenfalls genauer hinzuschauen, falls es bei der Vergabe ein Problem gibt.

    Wir hoffen, dass wir Sie überzeugen können, die Kommissionsmotion anzunehmen.

  • Redetext
    Jean-Luc Addor(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Vous l'avez compris, cette motion, ce n'est pas une manoeuvre politicienne: c'est une motion de commission, une commission qui, par une majorité écrasante de 19 voix contre 4 - donc presque à l'unanimité sauf les représentants d'un groupe -, a jugé la problématique suffisamment préoccupante[NB]pour[NB]demander[NB]au Conseil fédéral un examen approfondi des pratiques d'un département fédéral, celui de la défense, de la protection de la population et des sports (DDPS), en matière de recours à des consultants et autres experts externes à l'administration.

    Pourquoi mettre le DDPS spécifiquement sous la loupe? Ce n'est certes pas parce que ce département serait le seul dans lequel, parfois, on sollicite à grands frais des prestataires externes pour des mandats que les ressources internes à l'administration devraient permettre d'assumer. Ce n'est pas non plus le seul dans lequel on est parfois tenté de multiplier les rapports, externes ou non, plutôt que de décider. Alors pourquoi la majorité de la commission a-t-elle souhaité limiter l'objet de cette motion au DDPS? Parce que c'est le seul de tous les départements au sujet duquel on a appris coup sur coup l'existence d'une multitude de mandats externes, parfois fort juteux, dont rien, contrairement à ce que répond le Conseil fédéral, n'indique qu'ils ont été adjugés dans le respect de la procédure des marchés publics ni de la transparence en évitant les conflits d'intérêts et autres mandats de complaisance. On parle ainsi de l'ancienne collaboratrice personnelle de la cheffe du département ou encore d'anciens hauts responsables du département, comme l'ancien commandant des Forces aériennes. Parlons aussi des derniers en date de ces mandats qui ont été révélés par les médias: ceux qui ont été adjugés pour accompagner la réforme du Service de renseignement de la Confédération, avec un budget qui se monterait à pas moins de 2,4 millions de francs. Ces derniers mandats, en tout cas, sont toujours en cours. C'est dire que la problématique soulevée par cette motion conserve toute son actualité.

    Contrairement au Conseil fédéral, la majorité de la commission considère que la haute surveillance des Commissions de gestion ne suffit pas, et que c'est bel et bien au collège gouvernemental dans son entier qu'il appartient de mettre de l'ordre dans ces pratiques qui, pour le moins, interpellent.

    Au nom de la majorité de la commission, je vous prie donc d'accepter cette motion.

  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

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