Schutz der Herkunftsangabe "Schweiz". Stopp chinesischer Piraterieware
(21.3591)- Abstimmung
- Redetext
- RedetextKarin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich möchte eines klar vorausschicken: Dem Bundesrat sind der Schutz des geistigen Eigentums in China und weltweit - also nicht nur in China, sondern weltweit - und der Kampf gegen Fälschungen ein wichtiges Anliegen.
Warum lehnt der Bundesrat die Motion dennoch ab? Er lehnt sie nicht ab, weil er nicht inhaltlich einverstanden wäre, dass die Anstrengungen fortzusetzen sind, sondern weil der Bundesrat der Meinung ist, die Motion sei bereits umgesetzt. "Umgesetzt" heisst, dass die Schweiz von China in einem Abkommen bereits jetzt aktiv Bestimmungen zum Schutz von geografischen Angaben und Herkunftsangaben fordert; dies sowohl im Hinblick auf eine allfällige Aktualisierung des Freihandelsabkommens als auch in einem separaten Abkommen nur über geografische Angaben und Herkunftsangaben, wie wir eines mit Russland abgeschlossen haben. Hierfür setzt sich die Schweiz gegenüber China seit mehreren Jahren ein und tut das auch weiterhin. Leider, das muss man auch sagen, zeitigen diese Bemühungen bisher noch wenig Erfolg.
Die Swissness-Evaluation empfiehlt, die ganze Bandbreite der Instrumente zu nutzen, mit denen wir Missbrauch verhindern können, so z. B. auch eine Verschärfung der Markeneintragungspraxis im Partnerland. Dieses Ziel haben wir mit China bereits im Dialog erreicht, ohne Abkommen: Wenn in China eine Marke eingetragen werden soll, die beispielsweise "Swiss" oder das Schweizerkreuz enthält, verlangt das chinesische Markenamt heute eine schriftliche Zustimmung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum. Die Zahlen bestätigen, dass das funktioniert; Nationalrat Büchel hat verdankenswerterweise darauf hingewiesen.
Auch bei anderen Rechten am geistigen Eigentum setzt sich die Schweiz gegenüber China für einen effektiven Schutz ein. Sie tut dies namentlich im bilateralen Dialog zum geistigen Eigentum. Das Beispiel China zeigt: Es braucht hier das Zusammenspiel der für ein Land passenden Instrumente - Abkommen, Durchsetzungsaktionen und Dialog mit den Behörden. So haben wir mit China schon konkrete Verbesserungen erreicht und werden uns weiterhin dafür einsetzen.
Was den Import von Fälschungen in die Schweiz anbelangt, so laufen die Arbeiten für eine effektivere Bekämpfung. Mit dem Wachstum des Online-Handels hat die Zahl der Fälschungen, die in kleinen Paketen in die Schweiz gelangen, stark zugenommen. Über die Hälfte davon stammt aus China und Hongkong. Um diese Menge bewältigen zu können, braucht es wirkungsvolle Kontrollen und schlankere Verfahren.
Zum einen werden im Transformationsprogramm Dazit die Prozesse der Eidgenössischen Zollverwaltung vereinfacht und auch digitalisiert; das erlaubt effektivere Kontrollen. Zum andern sollen gefälschte Produkte aus Kleinsendungen einfacher vernichtet werden können. Der Bundesrat plant, die Botschaft, mit der ein vereinfachtes Vernichtungsverfahren für Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht vorgeschlagen wird, nächstes Jahr zu verabschieden. In diesen Fällen soll dann auch neu das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum das Administrativverfahren führen; dadurch wird die Zollverwaltung entlastet.
Sie sehen also: Der Bundesrat unternimmt bereits viel. Er hat zwar Verständnis für diese Motion, ist aber der Meinung, dass sie bereits umgesetzt ist und abgelehnt werden kann.
- RedetextRoland Rino Büchel(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Was ist der Inhalt der Motion, worüber stimmen wir ab? Das ist ja die Frage. Einerseits soll der Schutz der geografischen Herkunftsangabe "Schweiz" besser durchgesetzt, andererseits sollen die in der Schweiz registrierten Marken besser geschützt werden. Das tönt eigentlich ganz okay, aber wenn man etwas genauer hinschaut, dann stellen sich Fragen. Gemäss Motion sollen auch Massnahmen ergriffen werden, um die Einfuhr von gefälschter Piraterieware aus China zu unterbinden. Das wurde übrigens von der Kommissionssprecherin in deutscher Sprache, Frau Badran, sehr gut und fair dargelegt.
Jetzt richte ich mich aber an die Kolleginnen und Kollegen der Aussenpolitischen Kommission: Ich frage mich seit einer gewissen Zeit, wie die Mehrheit der Kommission den Umgang mit China eigentlich gestalten will. Aber nicht nur diesbezüglich, sondern auch in Bezug auf das Verhältnis zur Europäischen Union gehen die Pferde mit der Kommission manchmal durch. Das war jüngst der Fall, als die APK-N eine zusätzliche Kohäsionsmilliarde in die EU schieben wollte. Hier wurde sie zum Glück von Ihnen, vom Rat, zurückgepfiffen. Eine massive Blamage konnte gerade noch abgewendet werden.
Es ist heute Abend wieder an der Zeit, einen Fehlentscheid der APK zu korrigieren; machen Sie es. Die Kommission sagt in ihrer Motion: "Trotz Freihandelsabkommen mit China und neuerlicher 'China-Strategie' wird dem Thema Schutz der geografischen Herkunftsangabe 'Schweiz' kaum Bedeutung zugemessen. Dasselbe gilt für die Rechtsdurchsetzung von registrierten Schweizer Marken im Ausland und insbesondere in China." Der Bundesrat müsse daher gegen die Weltmacht aktiver vorgehen. Die Kommission ist gar der Ansicht, dass Freihandelsabkommen mit Ländern wie Jamaika und Georgien die Leitlinie für unseren Umgang mit China sein sollten. China, China, China - einmal mehr steht China im Fokus der Kommission!
Nun zu den Fakten: Das aktuelle Freihandelsabkommen Schweiz-China enthält bereits einen Artikel zum Schutz von Herkunftsangaben wie "Swiss" oder "Switzerland". Die chinesische Gesetzgebung schützt, im Gegensatz zu denjenigen von Jamaika und Georgien - wenn diese denn wirklich so wichtig sein sollten -, den Ländernamen und die Herkunftsangabe "Schweiz". Zudem gibt es bereits heute eine systematische Überwachung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Diese Überwachung gilt den Markenregistrierungen mit Herkunftsangabe "Schweiz" in China. Dies geschieht übrigens nicht ohne Erfolg. Bis ins Jahr 2017 musste das IGE pro Jahr jeweils mehr als hundertmal Widerspruch gegen falsche Swissness-Marken einlegen. Seither nehmen die Fallzahlen stark ab. In den Jahren 2019 und 2020 musste das IGE zusammengerechnet nur noch achtzehnmal intervenieren.
Seit September des letzten Jahres wurde dank dem Verein "Swissness Enforcement", einer öffentlich-rechtlichen/privaten Partnerschaft, der Schutz der Herkunftsangabe Schweiz weiter verbessert; das wurde gesagt.
Zum Online-Handel: Dessen starke Zunahme stellt die Eidgenössische Zollverwaltung vor Herausforderungen; das ist so. Dort müssen die Prozesse weiter verbessert werden. Wissen Sie, wie viele Fälschungen aus Kleinsendungen des Online-Handels in die Schweiz kommen? Es sind mehr als 90 Prozent. Mehr als 90 Prozent! Davon stammt gegen die Hälfte nicht aus China oder Hongkong. Wenn wir es tatsächlich ernst meinen, dann dürfen wir nicht China-Bashing betreiben. Mit anderen Worten: Es geht nicht darum, China zu [PAGE 2386] zeigen, wo der Hammer hängt oder wo der Bart-Li den Most holt - das war der Versuch eines Wortspiels, aber dafür ist es heute Abend schon etwas spät. Trotzdem geht es sehr wohl darum, Schweizer Unternehmen vor Piraterieware zu schützen. Für dieses Ziel ist diese Motion nicht der richtige Weg. Es braucht keine Schnellschüsse, weder von der APK des Ständerates noch von der APK des Nationalrates.
Seien wir seriös, lehnen wir diese Motion ab, und arbeiten wir dann in der Kommission einen Vorstoss aus - er wurde erwähnt -, der den Unternehmen in der Schweiz dient, anstatt einmal mehr und völlig unnötigerweise eine diplomatische Verstimmung hervorzurufen!
- RedetextNicolas Walder(Die Grünen)Schweiz
Le 10 mai dernier, la Commission de politique extérieure du Conseil des Etats a déposé cette motion qui, durant la session d'automne, a été très largement soutenue, soit par 27 voix contre 7 et 1 abstention.
Cette motion demande de mieux mettre en oeuvre et de faire respecter par la Chine la protection de l'indication de provenance géographique "Suisse" ainsi que des marques et raisons commerciales enregistrées en Suisse. Elle demande également de prendre des mesures pour faire cesser l'importation en Suisse de contrefaçons et de produits piratés en provenance de Chine. Car malgré la signature d'un accord de libre-échange avec la Chine en 2013, dont plusieurs articles touchent au respect de la propriété intellectuelle, les abus en matière d'indication de provenance et de marques enregistrées en Suisse sont extrêmement nombreux. Et cela va croissant avec le développement du commerce en ligne.
C'est que la majorité des fraudes a pour origine la Chine qui, malgré une législation qui lui permettrait d'intervenir, semble ne pas vouloir empoigner cette question de manière très résolue. Les responsables de l'Institut fédéral de la propriété intellectuelle mènent bien un dialogue régulier avec leurs homologues chinois, mais sans résultats concrets suffisants. Car si, selon cet institut, les dénonciations liées à des abus au lieu géographique semblent avoir baissé sensiblement ces deux dernières années, cela ne concerne pas le non-respect des marques. Cette question relevant des droits individuels privés, elle est gérée par les acteurs économiques eux-mêmes.
Notre commission a salué les efforts du Conseil fédéral afin d'obtenir du gouvernement de Pékin une meilleure collaboration sur la question, ainsi que les démarches pour accroître l'efficacité de la lutte contre les fraudes en renforçant les contrôles de marchandises. Mais contrairement au Conseil fédéral, qui estime que les mesures prises sont suffisantes et que la question est en voie d'être réglée, la majorité de la commission considère que la situation actuelle est toujours loin d'être satisfaisante. Comme le Conseil des Etats, elle souhaite maintenir la pression afin que ces préoccupations conduisent à des améliorations concrètes et durables. Pour la majorité de notre commission, le respect de la propriété intellectuelle est essentiel pour l'économie suisse, et la Chine, avec qui nous avons signé un accord de libre-échange, ne doit pas faire exception.
Une minorité de la commission partage l'avis que la question des contrefaçons mérite que nous prenions rapidement des mesures supplémentaires. Elle juge par contre l'orientation de cette motion trop unilatérale. Elle souhaite une approche plus globale qui ne pointerait pas spécifiquement la Chine, estimant que cela pourrait inutilement affecter nos bonnes relations avec Pékin.
La majorité de notre commission reconnaît que le problème des contrefaçons est une question qui dépasse la Chine, mais considère néanmoins que cette motion est pertinente. D'abord parce que, comme cela a déjà été exposé, la majorité des fraudes concerne bien la Chine. Ensuite, parce que nous avons signé avec la Chine un accord de libre-échange. Nous avons donc des relations commerciales privilégiées qui impliquent le respect, par les deux parties, des principes de base du commerce international.
La majorité de notre commission considère également que, l'économie chinoise étant sous le contrôle total de son gouvernement, les autorités auraient le pouvoir, si elles le souhaitaient, de mettre un terme très rapidement à la majorité de ces fraudes. Enfin, il semblerait que la Chine ait fait du marché des contrefaçons un outil quasi-officiel de croissance économique et de conquête de nouveaux marchés, ce qui expliquerait l'ampleur du problème avec ce pays.
Il ne s'agit donc pas de stigmatiser la Chine, mais bien de demander au Conseil fédéral de travailler à des solutions concrètes avec un pays dont les pratiques commerciales font peser un risque majeur et bien spécifique sur l'économie suisse.
C'est pourquoi, par 19 voix contre 5 et 1 abstention, notre commission vous appelle à soutenir cette motion du Conseil des Etats, qui participera à lutter plus efficacement contre les contrefaçons.
- RedetextJacqueline Badran(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
In dieser Vorlage geht es um verstärkte Massnahmen gegen chinesische Piraterieware. Erstens soll der Schutz der geografischen Herkunftsangabe "Schweiz" von in der Schweiz registrierten Marken in China besser um- und durchgesetzt werden. Zweitens sollen Massnahmen getroffen werden, um den Import chinesischer gefälschter Ware und Piraterieware in die Schweiz zu unterbinden. So verlangt es eine Kommissionsmotion der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates. Diese Motion hat der Ständerat am 23. September 2021 mit 27 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat diese Motion mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls angenommen. Die Mehrheit der Kommission erachtet das Problem der gefälschten Ware und Piraterieware sowie die Verletzung der geografischen Herkunftsmarke "Schweiz" als gravierend. Der Kommission ist zwar bewusst, dass bereits einiges unternommen wird. So wurde im September 2020 der Verein "Swissness Enforcement", eine Public-Private-Partnership, ins Leben gerufen. Zudem enthält das Freihandelsabkommen mit China einen Artikel zum Schutz von Herkunftsangaben wie "Swiss" oder "Switzerland". Schliesslich überwacht das Institut für Geistiges Eigentum die Markenregistrierungen mit Herkunftsangabe "Schweiz" in China systematisch und führt mit China einen bilateralen Dialog.
Die Mehrheit der Kommission möchte jedoch mehr Anstrengungen und möchte ein klares Zeichen setzen, dass die Verletzung der Herkunftsangaben sowie Importe gefälschter Waren nicht hinzunehmen sind. In der Kommission wurden zudem Fragen laut, ob mit dieser Motion auch der Diebstahl geistigen Eigentums innerhalb von China gemeint sei, wenn also Schweizer Marken in China selbst produziert werden und regelmässig von chinesischen Herstellern kopiert werden.
Eine Minderheit der Kommission hingegen argumentiert, es gehe nicht an, dass sich die Motion nur auf China beziehe. Schliesslich gebe es ja auch gefälschte Ware aus Südostasien, Osteuropa und der Türkei. Dies wurde von der Mehrheit der Kommission nicht bestritten, auch wenn über die Hälfte der an der Schweizer Grenze entdeckten Fälschungen aus China stammt, zum Beispiel aus Online-Portalen wie Wish und Alibaba. Zudem wurde eingewendet, dass Fälschungen und Diebstahl geistigen Eigentums speziell in China System hätten und die Strategie Chinas, die Wirtschaftsentwicklung so zu forcieren, gar in den Fünfjahresplänen nachgelesen werden könne. Deshalb komme China eine besondere Stellung zu. Die Kommission nahm diesen berechtigten Einwand auf und wird sich an einer nächsten Sitzung in Form eines Kommissionspostulates mit der gefälschten Ware und Markenschutzverletzungen aus anderen Gegenden befassen.
Im Weiteren wendete eine Minderheit der Kommission ein, es sei gefährlich, wenn sich die Schweiz in eine Art singuläre Konfrontationsstellung zu einem ganz spezifischen Land begebe, das viel grösser sei als sie selbst. Auch dies ist ein Einwand, der nicht von der Hand zu weisen ist. Darauf wurde jedoch von der Mehrheit entgegnet, dass im Freihandelsabkommen schliesslich eine entsprechende Klausel bestehe und diese auch durchgesetzt werden müsse. Mit der Türkei zum Beispiel hätten wir kein gültiges Freihandelsabkommen, und in neueren Freihandelsabkommen wie zum Beispiel mit Russland oder Georgien liege explizit die Nennung des Ursprungslandes zugrunde. Hier gilt nicht das Recht des ausländischen Schutzlandes, sondern dasjenige des Ursprungslandes, also der Schweiz.
Im Übrigen würde die Schweiz mit anderen Ländern zusammenarbeiten, die vor dem gleichen Problem ständen. Zudem [PAGE 2385] sei nun mal die Motion so formuliert, wie sie formuliert sei. Es wäre also ein Rückschritt, sie nicht anzunehmen. Dem Problem der Singularität würde man mit dem vorgängig erwähnten Kommissionspostulat begegnen.
Auch wenn der Kommissionsmehrheit bewusst ist, dass die Motion nicht perfekt und schwierig durchzusetzen ist, empfiehlt sie Ihnen - der Entscheid fiel mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung -, sie anzunehmen.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextKarin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Vielen Dank für die Gelegenheit, hier zu dieser Motion zu sprechen und aufzuzeigen, was der Bundesrat in dieser Hinsicht unternimmt. Es sind in verschiedenen Departementen Aktivitäten im Gange, die der Zielsetzung der Motion durchaus entsprechen. Die Motion hat das zentrale Anliegen, Bestimmungen über geografische Angaben und Herkunftsangaben nicht nur auf Papier festzuschreiben, sondern auch durchzusetzen. Damit nimmt die Motion eine Empfehlung aus der Evaluation zur Swissness-Gesetzgebung auf. Die Studienautoren empfehlen, den Ausbau des Netzwerkes bilateraler Verträge zur Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums fortzusetzen. Der Bundesrat hat seinen Bericht zur Evaluation der Swissness-Gesetzgebung Ende 2020 verabschiedet. Er legt dort dar, dass die Schweiz diese Empfehlung bereits umsetzt. Der Bericht wurde erst gerade jetzt, am 2. September, in der WBK des Nationalrates behandelt.
Es gibt zur Durchsetzung dieser Anliegen mit China zwei Möglichkeiten: Erstens könnte im Zusammenhang mit einer [PAGE 963] allfälligen Aktualisierung des Freihandelsabkommens versucht werden, auch den Schutz der geografischen Angaben und Herkunftsangaben zu verbessern. Ich kann hier nicht für das WBF sprechen, das diese Arbeiten führt. Aber offensichtlich dürfte es nicht ganz einfach sein, das, was die Motion wünscht, über den Weg der Aktualisierung des Freihandelsabkommens zu erreichen. Das muss man einfach offen und ehrlich sagen, damit man nicht irgendwelche Illusionen schürt. Die zweite Möglichkeit wäre, zu versuchen, mit China ein separates Abkommen über die geografischen Angaben und Herkunftsangaben abzuschliessen. Das wurde mit Russland erfolgreich gemacht. Diesbezüglich setzt sich die Schweiz gegenüber China seit mehreren Jahren ein und tut das auch weiterhin. Ich muss Ihnen aber sagen: Bisher tut sie es erfolglos, diese Bemühungen haben keinen Erfolg gebracht.
Die Swissness-Evaluation empfiehlt aber auch, die ganze Bandbreite der Instrumente zu nutzen, mit denen wir den Missbrauch der Swissness verhindern können, zum Beispiel auch eine Verschärfung der Markeneintragungspraxis im Partnerland, d. h., dass die Marke im anderen Staat eingetragen wird. Dieses Ziel, das möchte ich hier schon erwähnen, weil es nicht unwesentlich ist, haben wir mit China im Dialog bereits erreicht, und zwar ohne Abkommen. China verlangt heute bei Markenanmeldungen mit Swissness-Bezug systematisch die Zustimmung des IGE. Die Zahlen bestätigen, dass es funktioniert. China meldet Markenanmeldungen mit Swissness-Bezug dem IGE schon heute.
Das Beispiel China zeigt, dass es eben das Zusammenspiel der für ein Land passenden Instrumente braucht: Abkommen, Durchsetzungsaktionen und den Dialog mit den Behörden. Es ist nicht immer einfach ein Abkommen, das zum Ziel führt. So haben wir mit China konkrete Verbesserungen erreicht, und wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen.
Auch was den Import von Fälschungen in die Schweiz anbelangt, laufen Arbeiten für eine effektivere Bekämpfung; Herr Ständerat Minder hat darauf hingewiesen. Mit dem Wachstum des Online-Handels hat die Zahl der Fälschungen, die in kleinen Paketen in die Schweiz gelangen, markant zugenommen. Die Hälfte der kleinen Pakete kommt aus China oder Hongkong. Um diese Menge bewältigen zu können, braucht es wirkungsvolle Kontrollen und schlanke Verfahren. Zum einen werden im Transformationsprogramm Dazit die Prozesse der Eidgenössischen Zollverwaltung vereinfacht und digitalisiert. Das erlaubt effektivere Kontrollen. Zum andern sollen gefälschte Produkte aus Kleinsendungen einfacher vernichtet werden können. Der Bundesrat möchte die Botschaft, mit der ein vereinfachtes Vernichtungsverfahren für Kleinsendungen im Materialgüterrecht vorgeschlagen wird, noch dieses Jahr verabschieden. Ausserdem soll in diesen Fällen neu das IGE das Administrativverfahren führen und dadurch die Eidgenössische Zollverwaltung weiter entlasten.
Sie sehen also, wir haben nicht nichts erreicht. Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, dass der Schutz von Herkunftsangaben in China gewährleistet ist. Dem Bundesrat ist der Kampf gegen Fälschung ein wichtiges Anliegen.
Wir erachten aber das Anliegen der Motion bereits als erfüllt und beantragen Ihnen deshalb deren Ablehnung.
- RedetextThomas Minder(Parteilos)Schweiz
Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme, das Anliegen hinter dieser Kommissionsmotion sei erfüllt. Wie kann er das behaupten, wo doch täglich sehr viele Postpakete mit gefälschter Ware aus China oder Hongkong in die Schweiz kommen? Der Bundesrat beabsichtigt eine unbürokratische Vernichtung von Kleinstsendungen. Die Vernichtung gefälschter Ware ist gut gemeint und unterstützungswürdig, jedoch reine Symptombekämpfung. Das Problem liegt in Hongkong und China bei der produzierenden Industrie und den tolerierenden Behörden.
Damit diese Behauptung nicht im luftleeren Raum bleibt, nenne ich hier ein paar Zahlen: Man schätzt, dass Produktepiraterie, Fälschungen und Plagiate weltweit einen Schaden von über 300 Milliarden Euro verursachen. Der Umsatz mit Fälschungen wird von der OECD jährlich auf weltweit über 500 Milliarden Euro geschätzt. Der Umsatz mit gefälschten Arzneimitteln wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum auf über 10 Milliarden Euro geschätzt. An vorderster Front befinden sich China, Hongkong und die Türkei. Die OECD schätzt, dass 63 Prozent, also fast zwei Drittel, aller Fälschungen weltweit aus China kommen. Zählt man Hongkong hinzu, so sind es gegen 80 Prozent. Im gesamteuropäischen Raum schätzt man den dadurch entstandenen Verlust von Arbeitsplätzen auf 300[NB]000.
Ein paar Zahlen zur Schweiz: Eine dieses Jahr publizierte Studie der OECD - Kollege Bischof hat letzte Woche bereits auf diese Studie hingewiesen - kommt zum Schluss, dass die Schweiz im Jahr 2018 wegen Piraterie und Fälschungen gegen 10[NB]000 Arbeitsplätze verloren hat. Insbesondere die Uhren- und Schmuck- sowie die Textilbranche, aber auch die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie stehen im Fokus. 48 Prozent der Fälschungen betreffen Uhren. Für die MEM-Branche liegt der Schadenswert bei 1,88 Milliarden Franken. Die OECD-Studie kommt zum Schluss, dass sich die Umsatzverluste von Schweizer Rechteinhabern durch Produktefälschungen im Jahr 2018 auf mehr als 4,45 Milliarden Franken beliefen.
Was will die APK mit dieser Motion? Sie will den Bundesrat zwingen, sich endlich mutig und fundiert des Missbrauchs der geografischen Herkunftsangabe "Schweiz" in China anzunehmen, und zwar nicht, wie der Bundesrat es in seiner Stellungnahme vorschlägt, mit der blossen Vernichtung von gefälschter Ware. Vielmehr soll er auf höchster politischer Ebene in China vorstellig werden, dies im Zusammenhang mit der anstehenden Erweiterung des bestehenden Freihandelsabkommens. Der Zeitpunkt ist ideal, denn der Bundesrat ist gegenwärtig an einer Weiterentwicklung dieses Freihandelsabkommens; er will das Freihandelsabkommen von 2014 aktualisieren.
In diesem Freihandelsabkommen, in Kraft seit dem 1. Juli 2014, gibt es zwar einen Artikel zum Schutz der geografischen Herkunft, doch er wird von vielen Produzierenden in chinesischen Firmen noch immer verletzt. Die chinesischen politischen Behörden setzen das mit der Schweiz Vereinbarte viel zu wenig durch. Bestes und eklatantestes Beispiel ist die Kopie eines Fünflibers: unser Fünfliber made in China, im Jahr 2017. Nicht einmal als unsere eigene Landeswährung von den Chinesen kopiert wurde - man konnte diesen Fünfliber für zwei Franken online bestellen -, hat der Bundesrat diplomatisch interveniert. In der APK-S sagte der damalige Wirtschaftsminister, China sei ein extrem grosses Land und da habe man keine Chance, solche Fälschungen zu unterbinden.
Es stimmt, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern hat seit dem Inkrafttreten der Swissness-Vorlage ein paar positive Resultate zum besseren Schutz der Swissness in China vorzuweisen. Die Fallzahlen haben abgenommen. Dazu gratuliere ich dem IGE. Das Piraterievolumen bleibt aber gewaltig hoch. Hervorzuheben ist die positive Errungenschaft, dass das chinesische Markenamt alle Anmeldungen von Swissness-Marken zuerst dem IGE zur Prüfung überlässt. Dadurch konnte die Situation in China bezüglich Swissness-Markeneintragung markant verbessert werden.
Das Hauptproblem jedoch bleibt das gewaltige Handelsvolumen mit gefälschter Swissness und mit gefälschten Schweizer Marken aus dem chinesischen Raum. Genau dieses Verhalten der chinesischen Wirtschaft will die APK-S mit diesem Vorstoss ändern; sie möchte es zumindest versuchen. Sie will nicht nur das Thema öffentlich debattieren, sie will den Bundesrat zwingen, sich auf hochpolitischem Weg dafür einzusetzen, dass sich China innen- und aussenpolitisch endlich dazu bekennt, die Produktepiraterie im eigenen Land zu bekämpfen.
Wir sind mit diesem Anliegen bei Weitem nicht alleine. Die ganze westliche Hemisphäre beklagt sich über den gewaltigen Schaden, der durch chinesische Piraterieware entsteht. Sie ist für einen Teil der aktuellen Spannungen zwischen den USA und China im Wirtschaftsbereich verantwortlich. Der Bundesrat hat den Mut gehabt, das erste Mal in der aussenpolitischen Geschichte eine Strategie für ein einziges Land - eben China - zu publizieren. Genau da setzt die Motion Ihrer APK nun an. Sie will die Thematik der Produktepiraterie, unter welcher die Schweiz leidet, bei der Weiterentwicklung des schweizerisch-chinesischen Freihandelsabkommens bindend mit einfliessen lassen.
Die APK-S hat dem Antrag für diese Kommissionsmotion mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Sie bittet nun den Rat, Gleiches zu tun und der Motion zuzustimmen.
- Redetext
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