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RB

Roland Rino Büchel

Active
Schweizerische VolksparteiFraktion V
SchweizSt. Gallen

Mandate
Party
Schweizerische VolksparteiSource: SVP
Parliamentary group
Fraktion V
Parliament
Schweiz
Electoral district
St. Gallen
Chamber / sector
NR
Seat number
3
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
8. Oktober 1965
Occupation
Sportmanager, Kleinunternehmer
Language
German
Contact
Address
Rheinstrasse 4
9463 Oberriet
Also active in
Kantonsrat (SG)
Schweizerische Volkspartei· RheintalFormer
References & source
Wikidata
Q118502
Source body
CHE
Source updated
18.09.2026
Record updated
18.10.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(20843)
  1. Nein
  2. Nein
  3. Nein
  4. Nein
  5. Nein
Interests(10)
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    Unnamed guest
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Speeches(527)
  1. Redetext
    Schweiz

    Nein, das Büro ist nicht schäbig. Das Büro respektiert die Demokratie. Artikel 33 der Bundesverfassung gewährleistet das Petitionsrecht. Das heisst, jede Person kann Anliegen, Vorschläge, Kritik oder Beschwerden an uns richten. Dieses Recht steht jeder urteilsfähigen Person zu, also auch Minderjährigen und juristischen Personen. Aus dem Petitionsrecht ergibt sich jedoch kein Anspruch darauf, dass ein Anliegen materiell behandelt wird. Das Parlament ist verfassungsrechtlich lediglich verpflichtet, von einer Petition Kenntnis zu nehmen. Das Verfahren nach dem Parlamentsgesetz geht weiter, es geht über diese verfassungsrechtliche Mindestgarantie hinaus. In der Regel beraten die zuständigen Kommissionen die Petitionen inhaltlich. Sie können die Petentinnen und Petenten zudem anhören, wenn Sie dies als zweckmässig erachten.

    Ich rufe den Text Ihrer Motion, Frau Prelicz-Huber, noch einmal in Erinnerung: Sie wollen das Büro des Nationalrates beauftragen, extrainstitutionellen Parlamenten, die im Schweizer Parlament tagen, also z. B. der Behindertensession oder der Jugendsession, in geeigneter Form ein Vorstellungsrecht ihrer Anliegen und Petitionen in den zuständigen nationalrätlichen Kommissionen gewähren.

    Würde einer bestimmten Gruppe ein Anspruch eingeräumt, vor einer Kommission Stellung zu nehmen, so hätte diese gegenüber anderen Gruppen ein besonderes Vorrecht. Das ist nicht ganz demokratisch. Das würde Fragen der Gleichbehandlung aufwerfen. Allein aufgrund der Möglichkeit, den Nationalratssaal für eine Session zu nutzen, würde diesen Gruppierungen ein zusätzlicher politischer Einfluss eingeräumt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Sessionen sind nicht gewählt - das steht auch nicht in der Motion; Sie haben jetzt in Ihrem Votum ein bisschen korrigiert, wahrscheinlich zu Recht -, sie werden nur von einer sehr kleinen ausgewählten Gruppe bestimmt. Es lässt sich deshalb ganz sicher nicht ohne Weiteres sagen, dass sie tatsächlich für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe sprechen. Ihre Vorschläge können wichtige Anliegen zum Ausdruck bringen, müssen aber nicht zwingend die Meinung der gesamten Gruppe widerspiegeln.

    Das bedeutet hingegen nicht, dass Ihre Anliegen keinen Platz in der parlamentarischen Arbeit hätten. Es steht ihnen frei, mit Ratsmitgliedern zusammenzuarbeiten, die bereit sind, Ihre Anliegen aufzunehmen - wie zum Beispiel Sie, Frau Prelicz-Huber - und sie im Rahmen der ordentlichen parlamentarischen Verfahren weiterzuverfolgen.

    Das Büro hat sich bereits im Zusammenhang mit Ihrer Motion 21.4413, "Vorstellungsrecht der Jugendsession und Kinderkonferenz in den Kommissionen", mit einer ähnlichen Frage befasst.

    Wie schon damals kommt das Büro zum Schluss, dass die via Motion verlangte Regelung nicht zweckmässig wäre. Sie würde Foren, die institutionell nicht formell im parlamentarischen Verfahren verankert sind, eine privilegierte Stellung einräumen. Eine solche Regelung hätte auch konkrete Auswirkungen auf die Arbeit der Kommissionen; die Zahl der Anhörungen nähme zu. Damit würde sich die Behandlung der übrigen Geschäfte wohl verzögern.

    Das Büro ist deshalb der Auffassung, dass es weiterhin Sache der Kommissionen sein soll, zu entscheiden, ob eine Anhörung von Petentinnen und Petenten sinnvoll und notwendig ist. Einen automatischen Anspruch auf Anhörungen soll es hingegen nicht geben. Aus diesen Gründen beantragt das Büro, die Motion abzulehnen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Herr Bundesrat Jans, haben Sie mit der Antwort an Herrn Egger nicht gerade das Argument gegeben, dass die geografische Lage der nördlichen Länder Schweden und Dänemark - Schweden liegt ja noch nördlicher als Dänemark - offenbar doch keine so grosse Rolle spielt, wie Sie vorhin gesagt haben?

  3. Redetext
    Schweiz

    Dann stelle ich die Frage auf Deutsch, geschätzter Kollege Blunschy. Warum lässt sich die Kommission so unter Druck setzen? Ich kenne weder einen Grossanlass noch habe ich einen erlebt, der mehr als sieben Jahre vor dem Anlass vergeben wurde. Warum jetzt mehr als elf Jahre vorher? Warum dieser Druck? Warum also nicht, wie vorgeschlagen und vom IOK offenbar in den Raum gestellt, die Möglichkeit aufrechterhalten, bis Ende 2027 zu verhandeln?

  4. Redetext
    Schweiz

    Geschätzte Kollegin Wyss, meine Frage ist etwas banaler, sie betrifft einfach Zahlen. Sie wollen ja die Ausgaben für die Entwicklungshilfe im Ausland auf 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung erhöhen. Können Sie den Leuten hier im Saal sagen, wie viele hundert Millionen Franken pro Jahr diese Erhöhung der Entwicklungshilfe betragen würde, die unser Land leistet?

  5. Redetext
    Schweiz

    Herr Bundesrat, meine Frage zielt auf die Regeländerung der EU zur Entschädigung von arbeitslosen Grenzgängern ab. Sie haben gesagt, der Bundesrat hätte zu wenig konkrete Angaben. Das erstaunt mich. Kann ich Ihnen ein bisschen helfen? Nehmen wir das Beispiel Vorarlberg-Rheintal: Von Vorarlberg kommen Tausende ins St. Galler Rheintal zum Arbeiten; umgekehrt sind es ein paar Dutzend. Wenn es jetzt im Alpenrheintal - Vorarlberg, Liechtenstein, Rheintal - eine Krise gäbe, welche Arbeitslosenkasse würde bezahlen, die Schweizer Arbeitslosenkasse oder jene des Bundeslandes Vorarlberg?

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  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0