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JB
dipl.phil.II et lic.rer.publ.HSG

Jacqueline Badran

Active
Sozialdemokratische ParteiFraktion S
SchweizZürich

Mandate
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliamentary group
Fraktion S
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Chamber / sector
NR
Seat number
129
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
12. November 1961
Occupation
Unternehmer/in
Language
German
Contact
Address
Badenerstrasse 65
8004 Zürich
Also active in
Gemeinderat (ZH)
Sozialdemokratische Partei· 7 und 8Former
References & source
Wikidata
Q1369110
Source body
CHE
Source updated
04.09.2026
Record updated
09.10.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(17588)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interests(3)
Access badges(4)
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Gada Anja
    01.09.2026 – 31.12.2199Schweiz
  • Lobbyist
    Tissot Jacques · Interessenvertreter/in
    04.03.2026 – 31.12.2199Schweiz
    WWF
  • Lobbyist
    Roth Mark · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.08.2026Schweiz
    Vizepräsident Zürcher Kantonalbank
  • Lobbyist
    Keller Ulrich · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 02.03.2026Schweiz
    Wohnbaugenosschenschaften Schweiz
Speeches(551)
  1. Redetext
    Schweiz

    Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin erwähnt, dass der Anteil der Kosten für das Bundespersonal am Budget zurückgeht. Was Sie aber nicht gesagt haben, ist, wie hoch der Anteil der Kosten für das Bundespersonal am Budget ist. Er ist, soviel ich weiss, seit über zwanzig Jahren mit unter 8 Prozent einigermassen konstant und wächst eben nicht, sondern ist jetzt sogar leicht rückläufig. Können Sie bitte bestätigen, dass der Anteil lediglich unter 8 Prozent liegt?

  2. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Kollege Meier, Ich habe Sie nicht ganz verstanden. Sie haben gesagt, es sei ein Finanzreferendum. Die 200 Millionen Franken sind ja ein klitzekleiner Beitrag an die ganze Sache. Es geht nicht um ein Finanzreferendum, sondern es geht darum, dass wir mit diesem Entscheid eine Olympiakandidatur auslösen. Das bedeutet, dass man es in einen ordentlichen Bundesbeschluss kleiden muss, und das ist halt nun mal referendumsfähig. Können Sie sich dazu äussern?

  3. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollege Blunschy, entgegen dem, was wir hier hören, steht in der Charta des IOC zur Vergabe der Spiele, dass man bis Ende 2027 Zeit habe, und dass die "Future Host Commission" alle Flexibilität haben soll, auf die Rahmenbedingungen des Kandidatenlandes Rücksicht zu nehmen. War dies Teil der Kommissionsunterlagen?

  4. Redetext
    Schweiz

    Lassen Sie mich noch ein, zwei Worte zu den in der Kommission sehr ausführlich diskutierten Anträgen von Herrn Kollege Feller von der FDP-Fraktion zu allfälligen Einkommenslimiten und Belegungsvorschriften sagen, die man mit der Vorlage verknüpfen könnte: Dies hat die Kommission aus verschiedenen Gründen klar abgelehnt. Denn es gibt dafür einerseits keine Verfassungsgrundlage, aber andererseits auch keine Legitimation, insbesondere, da etwa 70 Prozent der Wohnbaugenossenschaften in ihren Statuten, wie das vorgesehen ist, selbst solche Regelungen kennen.

    Man darf nicht vergessen: Wir reden hier von Eigentümergenossenschaften. Zumindest in der Deutschschweiz ist dies das absolut dominante Prinzip. In Genf gibt es noch ein paar Vermietergenossenschaften. Das heisst, in der Regel sind die Menschen Miteigentümer ihrer Genossenschaft, und in solchen Fällen gibt es keine Legitimation dafür, staatlich zu regeln, wer dort wohnen darf und wer nicht, zumal wir hier nicht von bestimmten Subventionen reden. Ich betone nochmals: Über den Fonds de Roulement verdient der Bund Geld und gibt keines aus.

    Dann noch zu den Anträgen, die auch klar abgelehnt wurden und jetzt als Minderheiten vorliegen: Ich meine, auch da gibt es ganz viele gesetzliche Hürden. Das könnten wir, selbst wenn wir wollten, gar nicht so umsetzen. Man muss schon sagen: In Zürich, da, wo die meisten Baugenossenschaften sind - Kollege Hübscher -, führen wir seit Jahren diese Debatte. Es gibt Statistiken, die zeigen, dass in den Wohngenossenschaften viel weniger Personen ohne Schweizer Pass leben. Unter anderem liegt dies daran, dass sich diese Personen schneller einbürgern, weil sie sich auch schneller integrieren. Das wird uns vorgeworfen. Jetzt kommt man und sagt, die Wohnraumförderung soll stärker an das Kriterium des Passes gebunden werden.

    Lassen Sie mich dazu noch ein Wort sagen: Wir kennen die zinslosen Darlehen an die Bauern. Im Gegensatz zu dem, worüber wir jetzt beraten, kosten diese den Bund etwas. Würde man diese Darlehen an Einkommenskriterien binden wollen - sodass nur Bauern, die nicht so viel verdienen, oder nur solche, die sehr viel verdienen, solche Darlehen bekämen -, dann würde ich hier drin wahrscheinlich zu hören bekommen: Hey, alle bekommen das; das ist ein System, wie es bei uns in der Schweiz üblich ist. Auch bei der Schule ist es so, dass alle das Recht auf einen Schulplatz haben, so wie auch alle eine AHV-Rente erhalten. Das ist die Schweiz. Hier geht es aber ebenfalls um ein System und - ich erinnere daran - um die Erfüllung eines Verfassungsgrundsatzes. Deshalb sind allfällige Einschränkungen - de facto Schikanen -, die auf dem Buckel der Wohngenossenschaften abgeladen werden, wirklich nicht wünschbar.

  5. Redetext
    Schweiz

    Gemäss Artikel 108 unserer Bundesverfassung soll der Bund den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus fördern.

    Umgesetzt wird dieser Verfassungsauftrag mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG). Möglich sind direkte und indirekte Förderung, wobei die direkte Förderung ab 2003 mit dem neu erlassenen WFG sistiert und nie mehr aufgenommen wurde.

    Im Vordergrund der Förderung steht der Fonds de Roulement mit zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften für Anleihen der Emissionszentrale sowie Rückbürgschaften für Bürgschaften der Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft.

    An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass dem Bund dadurch keine Kosten im eigentlichen Sinne entstehen, denn der Bund nimmt das Geld billiger auf als er es als Darlehen an die gemeinnützigen Wohnbauträger weitergibt. Zu einem Rückzahlungsausfall kam es bisher in den vielen Jahrzehnten kein einziges Mal.

    Die so mit zinsgünstigen Darlehen versorgten gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften haben, wie die kommerziellen Vermietenden auch, eine Kostenmiete zu verlangen. Sie dürfen aber keine Rendite machen - im Gegensatz zu kommerziellen Vermietenden, die eine limitierte Rendite von zurzeit 3,25 Prozent auf das indexierte Eigenkapital machen dürfen.

    Die Festlegung der Kostenmiete von Wohnbaugenossenschaften wird in verschiedenen Kantonen und Wohnbauträgern unterschiedlich gehandhabt, was in der Vergangenheit verschiedentlich zu mietrechtlichen Streitigkeiten geführt hat. Deshalb hat das Bundesamt für Wohnungswesen ein einheitliches Kostenmietmodell verabschiedet und mit der Botschaft zur Änderung des WFG vom 20. Juni 2025 in die Vernehmlassung geschickt.

    Die ursprüngliche Vorlage sah eine weitestgehende Delegation der Festlegung des Kostenmietmodells an den Bundesrat auf Verordnungsstufe vor. Dazu wurden Eckwerte für die Festlegung des Kostenmietmodells in der Botschaft beschrieben. So sollten bei den Fremdkapitalzinsen die tatsächlichen Kosten umgelegt werden, und nicht - wie bei der mietrechtlichen Festlegung der Finanzierungskosten - der Referenzzinssatz herbeigezogen werden, der die Volatilität der Zinsen glättet. Da sich auch Baugenossenschaften ständig refinanzieren, um die Hypothekarkosten möglichst gering zu halten, hätte diese Umlegung der tatsächlichen Kosten bei den Bewohnenden zu beinahe monatlichen Anpassungen der Mieten mit Bagatellbeträgen geführt.

    Weiter wurden in der Betriebskostenpauschale die Abschreibungen und Rückstellungen in Erneuerungsfonds - wie bei den Eigentümergenossenschaften häufig üblich - nicht berücksichtigt. Diese Eckwerte wurden sodann in der Vernehmlassung deutlich kritisiert.

    Die Kommission führte in der Folge Hearings mit Vertretern beider Verbände der Wohnbaugenossenschaften und des Mieterverbandes durch. Daraufhin hat man dann, in einem Hin und Her mit der Verwaltung, Eckwerte in die Gesetzesvorlage aufgenommen, indem die konkreten Kostenelemente aufgelistet werden. Die Finanzierungskosten werden an den Referenzzinssatz für Hypotheken gebunden, wie sich das gehört. Die anderen Kostenelemente sind explizit die Baurechtszinsen, wertmässig begründete Abschreibungen und eine Pauschale für die übrigen Betriebskosten. Das Ganze wird auch als Prozentsatz des Gebäudeversicherungswertes festgelegt, und dabei ist eine Bandbreite vorzusehen. Das war nötig, da bei Gebäuden zwar der gleiche Versicherungswert bestehen kann, aber deutlich abweichende Betriebskosten - abhängig von der Nutzung. Zum Beispiel sind Alterswohnungen im Betrieb deutlich teurer als Familienwohnungen. Die Alterswohnungen verfügen je auch über einen Kühlschrank, einen Ofen, eine Dusche etc. Zudem kommt es viel häufiger zu Wohnungswechseln, was die Verwaltungskosten pro Wohnung natürlich erhöht. Allein deshalb, aber auch aus anderen technischen Gründen, ist eine Bandbreite der Kostenpauschale zwingend.

    Die stark bereinigte Vorlage wurde einstimmig von der Kommission angenommen. In diesem Sinne empfiehlt Ihnen unsere Kommission einstimmig die Annahme der Vorlage.

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Images(6)

  • Version 1
    01.01.2025 – 19.01.2026
  • Version 1
    01.01.2025 – 19.01.2026
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199
  • Version 2
    19.01.2026 – 31.12.2199
  • Version 3
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0