Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2012-2015
(10.100)- RedetextHansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- Redetext
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Das Commitment im Jahr 2007 bezog sich auf die beiden Töpfe - auf den soziodemografischen Lastenausgleich und auf den geografischen Lastenausgleich -, die zu gleichen Teilen gefüllt werden sollten. Es war auch eine klare Übereinkunft zwischen den Kantonen und zwischen den Kantonen und dem Bund, dass es nicht eine Abgeltung der effektiven Kosten sein solle, sondern der Kosten und dann auch der Tragbarkeit der Kosten. Darum hat man sich auch dazu entschlossen und vereinbart, die Füllung der Töpfe auf diese Art und Weise vorzunehmen.
Der soziodemografische Lastenausgleich ist ein neues Instrument, das hinzugekommen ist; der geografische Lastenausgleich ist ein Ersatz für ein wegfallendes Instrument, das wir hatten, nämlich den Berggebietsindex im alten Finanzkraftindex. Damit hat sich auch gerechtfertigt, dass man in den Töpfen gleich viele Mittel hat, aber eben nicht die effektiven Lasten aufrechnet. Vielmehr sagt man einfach, dass die Lasten zu einem Teil ausgeglichen werden sollen und dass es zum anderen Teil eine Rolle spielt, wie die Tragbarkeit dieser Lasten ist. Ich habe auch einmal aufzuzeigen versucht, wie die Zusammensetzung der Bevölkerung, also auch die Steuerkraft, und die Steuerkraft der Unternehmen in den einzelnen Kantonen ist, und zwar nur, um zu zeigen, dass eben die Tragbarkeit der Lasten in den Kantonen auch eine unterschiedliche ist.
Aber noch einmal: Man wird das wieder diskutieren müssen, das ist selbstverständlich. Man wird es im Laufe der nächsten drei, vier Jahre, bis zum nächsten Wirksamkeitsbericht diskutieren und allenfalls auch eine zusätzliche Dotation für den SLA vorsehen müssen, ohne aber dieses Ersatzgefäss auf der anderen Seite zu schmälern - das kann es ja dann auch nicht sein.
[VS]
- RedetextPeter Malama(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Frau Bundesrätin, ich habe eine Anschlussfrage: Wir haben in der letzten Debatte vom 16. März ausführlich darüber gesprochen und dann beschlossen, dass die Zentrumskantone, bei welchen die soziodemografische Situation eine massive Belastung darstellt, aus diesem NLA-Topf höher entschädigt werden sollen.
Um jetzt nicht auf diese ganze Debatte vom 16. März 2011 zurückzukommen, stelle ich eine kurze Frage: Wann und wie bzw. wollen Sie überhaupt auf die Problematik der Städte bzw. der Stadtkantone wie z. B. Basel-Stadt eingehen und ihnen mit der Anpassung des Soziallastenausgleiches, mit der Erhöhung dieser entsprechenden Abgeltungen entgegenkommen?
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
2014 steht ja nicht zur Diskussion. Die Wirksamkeitsberichte sind auf vier Jahre ausgerichtet. Der neue Wirksamkeitsbericht betrifft also die nächsten vier Jahre. Selbstverständlich wird man jetzt im Verlauf der nächsten Jahre auch schauen, wie der NFA bzw. die Lastenverteilung sich auswirkt. Und Sie werden wieder einen Wirksamkeitsbericht erhalten, der die neuen Parameter enthalten und die neuen Auswirkungen ausweisen wird. Sie werden dazu Ihre Beurteilung abgeben können und auch allfällige Änderungen vorschlagen können. Dann haben Sie aber immerhin einen Überblick über ungefähr sechs oder sieben Jahre NFA; jetzt haben wir ihn erst über drei Jahre.
- RedetextPirmin Schwander(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Frau Bundesrätin, diverse Mängel am NFA werden auch vom Bundesrat nicht bestritten. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament allenfalls auch früher als 2014 eine Revisionsvorlage vorzulegen?
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Worum geht es eigentlich, und worüber sprechen wir? 2007 haben Bund und Kantone auf das Jahre 2008 hin vereinbart, dass man die Globalbilanz im NFA ausgleichen wird; das heisst, dass der Übergang zum NFA 2008 für beide Seiten haushaltneutral sein soll. Jetzt hat man, im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Wirksamkeitsbericht, festgestellt, dass 100 Millionen Franken auf der einen Seite nicht ausgeglichen worden sind, und zwar zum Teil im Ressourcenausgleich, zum Teil im Lastenausgleich. Im Bereich Ressourcen sind über diese vier Jahre ungefähr 80 Millionen jährlich nicht ausgeglichen worden, im Bereich der Lasten 30 Millionen; die Lasten wiederum aufgeteilt in SLA, den soziodemografischen Lastenausgleich, und GLA, den geografisch-topografischen Lastenausgleich. Das ist eine reine Bilanz, die man errichtet hat. Wir machen jetzt gar nichts anderes, als dieses Versprechen zu erfüllen oder die Vereinbarung einzuhalten, die man geschlossen hat, nämlich eine ausgeglichene Globalbilanz zu haben. Es geht nicht um eine philosophische Diskussion über die Grösse der effektiven Lasten oder die Tragbarkeit, sondern allein darum: Werden wir unserer Vereinbarung gerecht? Wollen wir sie erfüllen oder nicht?
Ich möchte Sie bitten, dem Antrag Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen.
- RedetextMarina Carobbio Guscetti(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Nous discutons aujourd'hui sur les projets 2 et 3 de la RPT, c'est-à-dire le projet d'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la péréquation des ressources et à la compensation des charges pour la période de contribution 2012 à 2015.
Le Conseil fédéral a demandé de nouvelles contributions de base pour les péréquations horizontale et verticale des ressources. Les cantons ont subi des charges supplémentaires de 100 millions de francs. Dans le cadre d'une solution négociée avec les cantons, comprenant aussi d'autres dossiers, il avait été convenu d'augmenter la contribution de base à la péréquation verticale des ressources de 112 millions de francs à partir de 2012. Ce montant correspond à l'écart constaté a posteriori par rapport à la neutralité budgétaire: 100 millions de francs par an.
Avec le projet 3, le projet d'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la compensation des charges pour la période de contribution 2012 à 2015, le Conseil fédéral demande les nouvelles contributions de base à la compensation des charges excessives dues à des facteurs géotopographiques et sociodémographiques. Le Conseil fédéral a soumis une proportion inchangée de 50 pour cent/50 pour cent, c'est-à-dire une dotation identique en termes de montants, pour la période de contribution 2012 à 2015.
Hier, sur ces deux projets aussi, le Conseil des Etats, par 28 voix contre 14, a suivi la proposition du Conseil fédéral et de sa commission.
Dans l'examen des divergences, la Commission des finances a aujourd'hui encore discuté de la répartition des fonds entre la compensation des charges excessives dues à des facteurs géotopographiques et la compensation des charges excessives dues à des facteurs sociodémographiques.
Une proposition visant à utiliser les 112 millions de francs selon une répartition de 52 pour cent pour charges dues à des facteurs sociodémographiques et de 48 pour cent pour les facteurs géotopographiques, ce qui correspond à 30,8 millions pour les facteurs sociodémographiques et 81 millions de francs pour les facteurs géotopographiques, a été présentée ce matin en commission. La commission a décidé de ne pas demander au Conseil fédéral de renégocier le ratio actuel et a donc rejeté cette proposition.
La commission, par 18 voix contre 5 et 1 abstention, propose d'adhérer à la décision du Conseil des Etats, vu que cette décision se base sur un compromis politique qui avait été accepté lors de la création de la RPT après une [PAGE 1143] négociation avec les cantons. Ce compromis est soutenu par la majorité des cantons lors de cette révision.
Comme je l'ai dit, la commission a décidé de suivre le Conseil des Etats.
- RedetextBrigitte Häberli-Koller(Die Mitte)Schweiz
Der Ständerat hat gestern die Vorlage behandelt und eine Differenz zu unserem Beschluss vom 16. März 2011 geschaffen. Diese Differenz betrifft die Verteilung der 112 Millionen Franken, die der Bundesrat für die Erreichung der bei der Einführung des NFA angestrebten Haushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen leisten will.
Unser Rat folgte am 16. März 2011 mit 87 zu 73 Stimmen dem Antrag einer Minderheit der Finanzkommission, welche diese 112 Millionen Franken vollumfänglich dem soziodemografischen Lastenausgleich zuteilen wollte. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Städte immer mehr Lasten zu tragen hätten und diese nicht genügend abgegolten würden.
Der Ständerat ist gestern mit 28 zu 14 Stimmen dem Antrag der Mehrheit seiner Finanzkommission gefolgt und hat beschlossen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Heute Morgen hat unsere Kommission getagt. Es lag sowohl der Antrag vor, dem Beschluss des Ständerates - gemäss Bundesrat - zuzustimmen, wie auch ein Antrag, am Beschluss unseres Rates festzuhalten; zudem wurde ein Kompromiss vorschlagen, nämlich den Anteil des Bundes beim Lastenausgleich ausschliesslich dem soziodemografischen Lastenausgleich zukommen zu lassen. In Zahlen: Vom geografisch-topografischen Lastenausgleich wären 15,4 Millionen Franken abgezogen und zum soziodemografischen Lastenausgleich verschoben worden; beim Ressourcenausgleich sollten keine Änderungen vorgenommen werden. Der geografisch-topografische Lastenausgleich hätte damit statt 370 Millionen Franken noch 355 Millionen Franken erhalten, der soziodemografische Lastenausgleich hätte statt 370 Millionen neu 385 Millionen Franken erhalten. Das Verhältnis zwischen diesen zwei Töpfen hätte sich damit verschoben: von 50 zu 50 Prozent auf neu 48 zu 52 Prozent. Die Verbesserung zugunsten des soziodemografischen Ausgleichs wäre gemäss dem Antragsteller gering und hätte primär eine symbolische Bedeutung.
Der Antrag auf Festhalten am Beschluss des Nationalrates wurde zugunsten des Kompromissvorschlags zurückgezogen. Für den Kompromissvorschlag wurde ins Feld geführt, dass man den Entwicklungen, die auch im Wirksamkeitsbericht aufgezeigt werden, wenigstens ein bisschen Rechnung tragen müsse. Die Städte benötigten jetzt ein Zeichen, dass man ihre Anliegen ernst nehme.
Zugunsten des Entwurfes des Bundesrates und des Beschlusses des Ständerates wurde angeführt, dass man das System nicht schon jetzt ändern solle; dafür gebe es keinen Grund. Es werde immer vergessen, dass die Zentren nicht nur Lasten zu tragen hätten, sondern auch viele Vorteile geniessen würden. Eingewendet wurde auch, dass man in diesem heiklen Bereich keine symbolische Politik betreiben solle und der Ständerat seinen Entscheid mit der klaren Mehrheit von 28 zu 14 Stimmen getroffen habe.
Unsere Kommission unterstützte mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag, es sei dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen. Es wurde kein Minderheitsantrag eingereicht.
- RedetextHansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Das Verhältnis zwischen horizontalem und vertikalem Ressourcenausgleich wurde - das ist festgehalten - bei der Einführung des NFA auf 70 Prozent festgelegt. In den folgenden Jahren ist das Verhältnis auf 73 Prozent gestiegen - also noch etwas, ganz wenig, unter den Durchschnitt, wie der Herr Kommissionspräsident es gesagt hat. Wenn nun diese Haushaltneutralitätskompensation, wie Sie sie unterstützen und wie sie hoffentlich dann auch im Endergebnis sein wird, umgesetzt wird, sind wir wieder bei ungefähr 70,4 Prozent; es ginge also wieder in diese Richtung der 70 Prozent zurück, und das ist auch richtig so.
Jetzt noch etwas zur Belastung der ressourcenstarken Kantone: Gemessen an den Einzahlungen in Prozenten ihres standardisierten Steuerertrages in den letzten Jahren - also des Steuerertrages, welcher über dem durchschnittlichen Steuerertrag liegt, kurz Überschuss-SSE -, ist es so, dass in den vier Jahren seit Einführung des NFA dieser prozentuale Anteil jährlich gesunken ist, und zwar von 19,7 auf 18,5 Prozent. Das heisst mit anderen Worten: In Prozenten bezahlen die Geberkantone weniger als bei Einführung des NFA. Das ist auch richtig so, das ist systembedingt; aber ich denke, es ist auch wichtig, dass man sich dessen bewusst ist.
- RedetextPankraz Freitag(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Wir haben bei Artikel 6 der Vorlage 1 schon ein ähnliches Anliegen behandelt, allerdings dort gekoppelt mit dem Anheben der ressourcenschwachen Kantone auf 85 Prozent. Darum können wir die Diskussion einigermassen kurz halten.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass der Anteil, den die ressourcenstarken Kantone in diesen Ressourcenausgleich geben, sogar in unserer Bundesverfassung festgehalten ist. Dort heisst es, die Leistungen der ressourcenstarken Kantone müssten mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes betragen. Wenn man dort die Mitte dieser "range", dieser Bandbreite, nimmt, dann wäre man bei 73,3 Prozent. Meines Wissens sind wir bisher immer unter dieser Mitte gewesen. Gestartet sind wir 2008 bei etwa 70 Prozent, bis 2011 sind wir auf 73 Prozent gestiegen. Wenn man jetzt dem Antrag der Mehrheit folgt und die unter dem Gesichtspunkt der Haushaltneutralität zu hohe Belastung auch noch ausgleicht, kommt man wieder auf etwa 70,4 Prozent zurück.
Es ist einfach darauf hinzuweisen: Selbstverständlich muss man auch die Situation der Geberkantone berücksichtigen; da sind wir uns einig. Ich erinnere aber noch einmal daran: Wenn man jetzt den Kanton Zug nimmt - davon war die Rede -, kann man feststellen, dass das Ressourcenpotenzial auch nach dem Ausgleich, also nach diesen hohen Zahlungen, sogar noch gestiegen ist. Damit ist es schlicht etwas schwierig zu argumentieren, dass wir jetzt - nachdem wir überall am System festgehalten haben -, gewissermassen im letzten Moment noch schnell irgendwo an der Schraube drehen. Ich bitte Sie, das nicht zu tun und konsequent zu bleiben.
Beim System haben sich - darauf weise ich noch einmal hin - bisher noch keine Extremsituationen gezeigt; das System funktioniert. Die Beobachtungszeit ist noch kurz. Wir sollten auch hier jetzt beim Antrag der Mehrheit bleiben.
- RedetextPeter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich besagt in Absatz 1, dass bei der Festlegung des Beitrages der Geberkantone die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichtes zu berücksichtigen seien - diese berücksichtigen wir ja jetzt - und dass am Ziel international konkurrenzfähiger Steuern festzuhalten sei. Damit die Geberkantone im nationalen, aber auch im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben und weiterhin ihre Zahlungen in den Finanzausgleich leisten können, muss die Ausgleichsleistung der Geberkantone eher an der gesetzlichen Untergrenze von zwei Dritteln des Bundesbeitrages liegen und darf sich nicht im Eiltempo in Richtung der gesetzlichen Maximalgrenze von 80 Prozent bewegen. Es ist auch für Nehmerkantone nicht interessant, wenn die Geberkantone im internationalen Umfeld an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und damit ihr Ressourcenpotenzial geschwächt wird.
Der Beitrag der Geberkantone an den Ressourcenausgleich ist seit Inkrafttreten des NFA bereits von 70 auf 73 Prozent angestiegen. Im Jahre 2011 sind auf diesem horizontalen Weg 1,53 Milliarden Franken verschoben worden. Das sind 250 Millionen Franken mehr als beim NFA-Start vor drei Jahren, obwohl ein Kanton, nämlich Baselland, nicht mehr mitzahlt. Das gesamte Transfervolumen hat seit 2008 um rund 600 Millionen Franken zugenommen. Das ist, relativ gesehen, ein wesentlich grösseres Wachstum als jenes des BIP im gleichen Zeitraum. Wenn diese Entwicklung unverändert fortschreitet, besteht die Gefahr, dass wir schon bald an die gesetzliche Höchstgrenze von 80 Prozent stossen. Es kann auch passieren, dass ein weiterer Geberkanton unter die 100 Indexpunkte fällt. Infolge des als Solidarhaftung ausgestalteten Ausgleichsmechanismus müssen die verbleibenden Geberkantone aufgrund der unveränderten Gesamtsumme des Transfers zusätzlich dafür aufkommen; Herr Schweiger hat das ja in seinem Beispiel aufgezeigt.
Bundesrat und Parlament haben es bis anhin stets abgelehnt, für die Transfersumme der ressourcenstarken zu den ressourcenschwachen Kantone eine absolute Obergrenze einzuführen. Man hat die Geberkantone bei der parlamentarischen Beratung des NFA jedoch mit dieser relativen Obergrenze beschwichtigt und auch das Argument der internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit ins Gesetz aufgenommen. Wenn man nun innert kürzester Zeit an die maximale Höhe dieser relativen Grenze stösst, so schwächt man diese Konkurrenzfähigkeit damit. Selbst auf nationaler Ebene zeigt es sich, dass einzelne Firmen aufgrund der massiven, ja geradezu provokativen Steuersenkungen für juristische Personen aus unseren Kantonen abziehen. So ist etwa eine Firma aus steuertechnischen Gründen aus meiner Wohngemeinde in einen finanzschwachen, dafür offensichtlich steuerlich attraktiven Kanton weggezogen, was in meiner Gemeinde zu einem massiven Steuerausfall geführt hat. Indem man den Anteil der ressourcenstarken Kantone auf 70 Prozent festlegt, erhalten diese Kantone auch eine gewisse Verlässlichkeit für ihre eigenen Haushaltbudgets. So sollte nicht wieder vorkommen, was im Kanton Schwyz geschah: Dieser hatte für 2010 eine um 22 Prozent höhere Ausgleichsleistung als im Vorjahr zu erstatten, was ihm jedoch erst im Juni für das folgende Jahr mitgeteilt wurde.
Die Frau Finanzministerin hat in der Kommission argumentiert, aufgrund der Haushaltneutralität, sprich der zusätzlichen 112 Millionen Franken, würde sich im Jahr 2012 ein Rückgang von 73 auf 70,4 Prozent ergeben. Diese Argumentation verkennt jedoch, dass sich die Konferenz der Kantonsregierungen geschlossen dahintergestellt hat, dass kein Kanton durch den Ausgleich der Haushaltneutralität schlechter fahren soll. Nach der Argumentation von Frau Bundesrätin würden die Geberkantone natürlich bestraft, indem sie noch höhere Leistungen zu erbringen hätten. Ihre Totalbelastung stiege auf ein Maximum von 82,6 Prozent gemäss alter Rechnung. Die Geberkantone haben sich denn auch geschlossen gegen eine Zahlung eines Teils der 112 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich ausgesprochen. Sie sind damit jedoch unterlegen. Der Nationalrat hat dem dann allerdings bekanntlich zugestimmt.
Ich kann mich hier dem Votum von Herrn Gutzwiller anschliessen. Auch als Zuger haben wir uns damals bei der Abstimmung für diesen NFA eingesetzt. Wir haben in unserem Kanton dafür nicht nur Lorbeeren geerntet, sondern ordentlich Prügel eingefangen. Ich trage trotzdem diese Aufgabe mit, bitte Sie aber doch, auch die Geberkantone, die aufgrund ihrer Ausgangslage vielleicht nicht mit den gleichen, dafür aber eben mit anderen Problemen zu kämpfen haben, so zu behandeln, dass sie in Zukunft auf nationaler Ebene nicht steuerlich unterlaufen werden und international nicht ihre Wettbewerbsfähigkeit einbüssen.
Insofern ist der Antrag meiner Minderheit I, auf 70 Prozent zu gehen, nicht eine maximale, sondern eine durchaus guteidgenössische und faire Forderung. Der Beitrag der Geberkantone wird damit im Verhältnis zum Beitrag des [PAGE 558] Bundes wieder auf das Niveau zurückgeführt, das bei der Einführung des NFA gültig war.
In dem Sinne möchte ich Sie bitten, diesem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.
- RedetextRolf Schweiger(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Es ist richtig, dass ich mich vorgängig zu Wort melde, weil ich den Antrag der Minderheit II zurückziehe, der zumindest politisch im Zusammenhang mit einem Antrag stand, den ich wegen der Mindestausstattung gestellt hatte. Nachdem dieser abgelehnt worden ist, erübrigt sich der Antrag der Minderheit II.
- RedetextHansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Ich erspare Ihnen eine nochmalige Herleitung des soziodemografischen und des geografisch-topografischen Lastenausgleichs. Das wissen Sie inzwischen, und es geht auch nicht um diese Frage. Herr Ständerat Gutzwiller, ich möchte auch nicht mit "Nicht jetzt, sondern ein anderes Mal" argumentieren, denn es geht um eine prinzipielle Frage.
Worum geht es? Man hat als Konzept und als Zielsetzung für die Umsetzung des NFA bestimmt, der NFA solle haushaltneutral sein, und zwar auf Seite Bund und auf Seite Kantone. Nun hat man gesehen, dass die Haushaltneutralität aufseiten der Kantone nicht hergestellt ist, dass in den letzten vier Jahren in der Bilanz immer 100 Millionen Franken gefehlt haben; und zwar zum einen auf der Seite Ressourcenausgleich und zum andern auf der Seite Lastenausgleich. Auf die 112 Millionen Franken bezogen, ist das Verhältnis: knapp 81 Millionen Ressourcenausgleich zu 32 Millionen Lastenausgleich. Heute geht es "nur" darum, dass man die Zusicherung, die man sich im Jahre 2008 gegenseitig gegeben hat, dass der NFA für beide Seiten haushaltneutral sein solle, erfüllt und damit diese Beträge nachbezahlt, und zwar in die Töpfe, in denen sie gefehlt haben, nämlich zum einen in den Ressourcenausgleich und zum andern in den Lastenausgleich.
Wenn Sie jetzt der Minderheit Schweiger folgen würden, würden Sie aus dem Ressourcenausgleich sogar mehr herausnehmen, als als Nachzahlung hineingegeben werden muss, um die Globalbilanz zu erfüllen. Es sind 81 Millionen Franken, die dort pro Jahr fehlen. Sie würden mit diesem Antrag dort 112 Millionen Franken wegnehmen und in den Lastenausgleich verschieben. Das ist schon vom Konzept her nicht nachvollziehbar. Es geht um eine systematische Frage: Wollen Sie die Abmachung, die man getroffen hat, [PAGE 557] erfüllen und die Globalbilanz ausgleichen, oder wollen Sie das nicht tun? Es geht überhaupt nicht um die Frage, wie der Lastenaugleich aussieht, oder um die Frage, welche Komponente des Lastenausgleichs wie begründet ist.
Ich möchte Sie, auch im Sinne der politischen Konsequenz, darum bitten, das zu machen, wozu wir uns im Jahre 2008 eigentlich verpflichtet haben, und diese Globalbilanz auszugleichen.
- RedetextPankraz Freitag(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich lege nach dem letzten Votum Wert darauf zu betonen, dass ich mit zwei Gründen argumentiert habe: Erstens sind die wissenschaftlichen Grundlagen gar nicht so wissenschaftlich. Am Schluss lässt sich nur politisch handeln, also fehlt gewissermassen die Basis. Zweitens habe ich damit argumentiert, dass es nicht systemlogisch ist, sondern der Logik widerspricht, wenn man, wenn etwas nicht genau gestimmt hat, dann beim Ausgleich irgendwie andere Zuweisungen macht. Ich habe nicht davon gesprochen, das sei jetzt falsch und das müsse man später einmal ändern.
Das wollte ich hier einfach noch festhalten, und ich möchte Sie noch einmal bitten, der Mehrheit zuzustimmen.
- RedetextFelix Gutzwiller(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich melde mich auch noch kurz zu Wort, um dem Wunsch des Kommissionssprechers gemäss noch politisch zu argumentieren. Die Gründe, aus welchen hier eine faire Abgeltung der Sonderlasten möglich wäre, wurden auf den Tisch gelegt, ich muss sie nicht wiederholen. Es wurde aber noch nach politischen Argumenten gefragt.
Ich möchte Ihnen einfach noch einmal sagen: Im Verlauf der Debatte habe ich bei jedem Minderheitsantrag als Hauptargument gehört: "Nicht jetzt, in ein paar Jahren dann. Nicht jetzt, das passt jetzt nicht, in ein paar Jahren dann."
Ich bin nicht sicher, ob wir in vier Jahren dann nicht wieder die genau gleiche Argumentation hören werden: "Nicht jetzt, aber vielleicht das nächste Mal." Ich muss Ihnen noch einmal sagen: Wir sind in den Geberkantonen viel herumgezogen und haben unseren skeptischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern an vielen Podien gesagt, das System werde evaluiert, das System sei anpassungsfähig, wenn Ungleichheiten entstehen sollten.
Sie hätten jetzt, nach der Ablehnung all dieser Minderheitsanträge, die Möglichkeit, ein Zeichen zu setzen, zu zeigen, dass dieser NFA anpassungsfähig ist - ein Zeichen zu setzen, das die Kantone nicht einmal etwas kostet, denn kein Kanton wird schlechtergestellt, wenn wir hier der Minderheit zustimmen. Ich bitte Sie, unter der Optik, dass wir unseren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern damit zeigen können, dass es hier Teilkorrekturen gibt - kein Kanton würde schlechterfahren! -, die Grosszügigkeit zu haben und diesen Betrag jenen zukommen zu lassen, die ursprünglich die Zeche bezahlt haben. Insofern ist auch das Beispiel des geschätzten Kommissionssprechers inadäquat, denn das Geld geht ja an die zurück, die ursprünglich die Zeche bezahlt haben.
Ich bitte Sie sehr: Nutzen Sie die Gelegenheit, an einem Punkt aufzuzeigen, dass das System auch korrigiert werden kann.
- RedetextAnita Fetz(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Nachdem mein Vorredner jetzt gesagt hat, das betreffe nur vier Kantone, möchte ich das schon korrigieren, damit es zumindest im Amtlichen Bulletin dann festgehalten ist: Von diesen 112 Millionen Franken werden, wenn sie in den geografisch-topografischen Lastenausgleich kommen, natürlich Zürich, natürlich Basel-Stadt, aber auch Schaffhausen, auch das Tessin, die Waadt, Neuchâtel und Genf profitieren. Es ist also nicht so, dass es nur die genannten vier sind.
- RedetextUrs Schwaller(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ganz kurz: Es ist eine Nachzahlung. Meines Erachtens wäre es systemfremd, die Nachzahlung nur in den soziodemografischen Lastenausgleich zu verschieben und diese Mittel dann den vier Kantonen Zürich, Basel-Stadt, Waadt und Genf zuzuleiten. Ich glaube, die Nachzahlung - um eine solche handelt es sich - muss auch für den Ressourcenausgleich sowie für den soziodemografischen und den geografisch-topografischen Lastenausgleich eingesetzt werden; dies umso mehr, als der geografisch-topografische Ausgleich als Ersatz für den mit dem neuen System wegfallenden Finanzkraftzuschlag entwickelt und eingeführt worden ist. Dagegen war der soziodemografische Ausgleich ein neues Gefäss, weil man einsah, dass es in diesem Bereich spezielle neue Lasten gab.
Wir müssen hier, davon bin ich überzeugt, auf der Linie des Systems bleiben. Wir können nicht einfach nur ein Element in diesen ganzen Ausgleichsgefässen berücksichtigen, sondern müssen die Mittel so verteilen, wie es das System vorsah und wie sie aufgeteilt worden wären, wenn man richtig gerechnet hätte.
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