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Europäisches Patentsystem und Änderung des Patentgesetzes

(05.040)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz18.05.2005
Speeches(34)
Sorted by Speech date, Descending
34 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 131 Stimmen

    Dagegen .... 17 Stimmen

    [VS]

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 112 Stimmen

    Dagegen .... 26 Stimmen

    [VS]

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    J. Alexander Baumann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wesentliches ist bereits gesagt worden. Ich möchte noch präzisieren, dass eine Ratifikation ohne die Artikel 7c und 7d nicht möglich sein wird. Wir können auch keine Vorbehalte anbringen, es ist ein "Entweder alles oder nichts".

    Die verhandelnden Behörden haben im Vorfeld den Spielraum ausgeschöpft; in Reaktion auf die Vernehmlassungsergebnisse hat man Artikel 7d so eng wie möglich gefasst. Es gab eine erste Variante, mit der man einen rechtstechnisch [PAGE 1925] besseren Schutz zugesprochen hätte. Man hat aber zurückbuchstabiert; man ist bis an die Grenze dessen gegangen, was der konventionsrechtliche Spielraum zuliess.

    Ich muss noch eine Information präzisieren, die uns Frau John-Calame übermittelt hat; sie betrifft die Gerichte. Das angesprochene Urteil war ein Urteil des Distriktsgerichtes von Den Haag aus dem Jahre 2000. Dieses hielt dafür, dass die schweizerische Anspruchsform, diese sekundäre medizinische Indikation, in Wahrheit ein medizinisches Verfahren beanspruche und daher nicht patentierbar sei. Mit der Formulierung von Artikel 54 Absatz 5 des revidierten EPÜ ist jede Rechtsunsicherheit betreffend die Patentierbarkeit von weiteren medizinischen Indikationen, namentlich vor dem Hintergrund dieses Den Haager Distriktsgerichtsentscheides, ausgeräumt und geklärt. Ein zweckgebundener Stoffschutz wird so unzweifelhaft für jede weitere medizinische Anwendung eines Stoffes - oder eines Stoffgemischs - gewährt, der als Arzneimittel bereits bekannt ist. In diesem Sinne entspricht dies der geläufigen Praxis. Sie soll grundsätzlich auch nicht durch ein Gericht gestört werden.

  • Redetext
    Jean-Paul Glasson(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Il n'y a rien de véritablement nouveau dans les propos de Madame John-Calame. Je me réfère donc à ce qui a été dit jusqu'ici.

    La commission a décidé, par 12 voix contre 9, de s'opposer à une proposition semblable qui avait été faite en son sein.

    Je répète qu'il s'agit là d'une adaptation à l'article 54 alinéa 5 de la Convention sur le brevet européen et que, si on n'accepte pas cet article, il n'y aura pas de ratification par la Suisse de l'Acte portant révision de la convention, en tout cas pas pour l'instant, ce qui serait dommageable pour notre pays. A mon avis, une renégociation n'est pas à envisager trop sérieusement. On ne va pas reprendre des négociations avec 29 Etats et plus pour un seul article de la convention.

    Je vous demande donc de repousser la proposition John-Calame.

  • Redetext
    Christoph Blocher(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich habe Ihnen in der Eintretensdebatte bereits gesagt, warum diese Anträge unseres Erachtens abzulehnen sind. Die Streichung dieses Artikels schafft zudem eine Differenz zum Europäischen Patentübereinkommen. Wenn Sie den Artikel 7d streichen und gleichzeitig das Übereinkommen ratifizieren würden, dann gilt das Übereinkommen. Das Übereinkommen hat also eine stärkere Kraft als der gestrichene Artikel 7d, und dann würde es bei der heutigen Praxis bleiben. Es gibt keinen Grund, warum dieser Artikel 7d jetzt hier gestrichen werden sollte, ausser Sie stellen das ganze heutige System überhaupt infrage.

    Aber es macht bei diesem Übereinkommen keinen Sinn, dass wir jetzt untersuchen, ob wir die heutigen Patentverfahren, die Denkweise über Patente und die Einstellung zu neuen Erfindungen völlig neu überprüfen. Das ist sicher der falsche Moment. Sie werden dann sicher diese Fragen bei der Revision des Patentgesetzes aufwerfen wollen, und dann kommt es darauf an, wie die Schweiz zu neuen Erfindungen, wie sie zur Innovation steht: Akzeptiert sie die Patentierung von neuen Produkten als den Wegbereitern von Innovation? Oder möchte sie das Patentwesen streichen? Dann wird niemand mehr forschen: Der Forschungsstandort Schweiz wird selbstverständlich mit der Zeit verschwinden, und Sie werden keine neuen Schweizer Produkte mehr in der Welt haben, sei das in der Pharmaindustrie, sei das in anderen Bereichen. Für diese Grundsatzfragen ist aber dieses Übereinkommen das falsche Diskussionsobjekt.

    Ich bitte Sie, selbst wenn Sie für diesen inhaltlichen Teil Sympathien haben, diese Frage jetzt nicht hier zu entscheiden und übers Knie zu brechen und den Antrag John-Calame deshalb abzulehnen.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie dem Antrag der Kommission zustimmt. Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag John-Calame unterstützt.

  • Redetext
    Schweiz

    L'extension de la possibilité d'obtenir un brevet pour de nouvelles indications concernant des substances connues s'inscrit dans le tendance actuelle de l'industrie pharmaceutique et de la guerre permanente qu'elle mène - qu'elle doit absolument mener, dit-elle - pour protéger ses inventions. Mais l'ouverture à une deuxième indication, prévue par ce nouvel article 7d, ouvre un champ d'action très large pour de nouveaux profits.

    Toute une série de substances, commercialisées pour un but bien défini, peuvent aussi servir à d'autres fins. Il suffit de se rappeler que l'héroïne a d'abord été découverte et utilisée comme médicament, puis comme moyen miraculeux pour soigner la dépendance à la morphine et qu'à ce titre elle pourrait aujourd'hui obtenir un brevet!

    Par tous les moyens, l'industrie pharmaceutique s'efforce de tirer profit des brevets d'invention, que ce soit en les étendant à de fausses nouveautés ou en cherchant à en prolonger la durée, ce qui entrave fortement la production de génériques. C'est exactement pour cette raison que Santésuisse s'oppose à ce projet. Selon cette organisation, il découle de cette modification du droit des brevets "des conséquences inacceptables pour la fabrication et la diffusion de génériques, ce qui va à l'encontre des efforts déployés dans le cadre de la révision de la loi sur l'assurance-maladie".

    C'est aussi ce que démontre le comportement du géant pharmaceutique Pfizer qui a fait bloquer la vente de génériques contre l'hypertension auxquels Swissmedic avait déjà donné son feu vert, prétendant que le brevet sur la substance active était encore protégé.

    Il a été dit que la protection des brevets sur la deuxième indication correspondait déjà à la jurisprudence des tribunaux. Pourtant, le message du Conseil fédéral mentionne qu'en 2000, le Tribunal d'arrondissement de la Haye avait estimé qu'une méthode thérapeutique nouvelle ne constituait pas une nouveauté et n'était pas brevetable. C'est précisément la raison pour laquelle cette disposition a dû être ajoutée dans la convention européenne. Alors qu'on ne vienne pas nous dire qu'il faut suivre la jurisprudence des tribunaux!

    En biffant l'article 7d de la loi sur les brevets, nous ne portons pas atteinte à la participation de la Suisse au système du brevet européen, quoi qu'en disent les représentants de l'administration et le Conseil fédéral. Cette convention sera de toute manière mise en oeuvre par étapes. Cela nous laisse la possibilité de renégocier, le cas échéant, avec les partenaires européens tout en donnant un signe que nous ne voulons pas une extension exagérée des brevets parce que cette politique ne fait qu'accroître les coûts de la santé.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    J. Alexander Baumann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Also ich habe nicht behauptet, es werde jedes Mal ein neues Patent geben, ich habe vielmehr eine Unterscheidung zwischen dem Generikum und der ersten und zweiten medizinischen Wirkung gemacht. Es geht darum, dass beim Generikum nach Ablauf des Patentes der gleiche Wirkstoff für verschiedene Anwendungen frei ist und zur Anwendung kommt. Wenn Sie auf diese Weise eine neue Anwendung Ihres Wirkstoffes patentieren, dann können Sie neu nur die Anwendung für eine gewisse Zeit über die Runden bringen. Wenn Sie das Produkt also als Fusssalbe bezeichnen, ist es nur in dieser Form geschützt. Wenn Sie den Wirkstoff vorher für Magentropfen patentiert haben, dann läuft der Schutz für diese Verwendung mit dem Ende der normalen Patentdauer aus. Ihre Befürchtung ist also nicht begründet.

  • Redetext
    Carlo Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Monsieur Baumann, vous nous avez indiqué que, lorsqu'il y a un brevet, cela a souvent plusieurs facettes parce qu'un médicament est présenté sous différentes formes: capsules, pommade, gouttes, etc. L'enjeu n'est pas là, mais bien plus dans le fait que tous les dix ans les entreprises pharmaceutiques brevètent une nouvelle thérapie, pour la remettre sur le marché régulièrement, après l'avoir gardée dans leurs tiroirs.

    Ne pensez-vous pas qu'avec ce système on contourne la durée maximale de la validité d'un brevet et que de ce fait on maintient des brevets pour des décennies et des décennies au profit des entreprises pharmaceutiques, ce qui va finalement à l'encontre de l'intérêt des patients et du public en général?

  • Redetext
    J. Alexander Baumann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Erlauben Sie mir, dass ich gerade auch noch zur Frage von Madame Menétrey-Savary eine Bemerkung mache. Es ist ein Unterschied, ob man eine Zulassung von Swiss Pharma oder ein Patent beantragt. Wenn man einen Wirkstoff hat, dann muss man diesen in den menschlichen Körper bringen, damit er dort zum Tragen kommt, also wirkt. Nun kann man diesen Wirkstoff beispielsweise über die Haut in Form einer Salbe anwenden. Man kann ihn in eine Tablette einbauen, dann kommt er über den Magen und über die Verdauungsorgane in den Körper. Man kann ihn als Zäpfchen verabreichen, dann wirkt er sehr schnell über die Schleimhäute. Man kann ihn als Tropfen einnehmen. Jede dieser Formen braucht eine Zulassung und muss erprobt sein, denn es ist wichtig, dass die Dosierungen dann passen. Wenn man für kleine Kinder Zäpfchen macht, genügt es nicht, wenn man das in eine Analogie bringt. Man muss dann belegen, dass das keinesfalls schädlich ist und dass der Nutzen gegeben ist. Es handelt sich immer um den gleichen Wirkstoff, und deshalb gibt es mehr Patente als Zulassungen, aber mehr Zulassungen als neue Wirkstoffe.

    Wenn wir aus dem EPÜ herausfallen - Frau Menétrey hat gesagt, das hätte keine grossen Folgen -, dann ist das sehr nachteilig. Am materiellen Recht würde sich nichts ändern. Wir haben auch andere staatsvertragliche Bindungen. Es würde aber bedeuten, dass wir in der Schweiz ein neues, voll ausgerüstetes Patentamt aufbauen müssten, mit voraussichtlich Hunderten von Prüfern. Ich will nicht bestreiten, dass es der Stadt Bern nicht schaden könnte, wieder einmal einen Einstein zu beherbergen - aber das kann nicht der Auslöser sein. Heute haben wir noch etwa 25 Prüfer. Wenn wir alle Patente, die aus der Schweiz angemeldet werden, hier prüfen müssten, kämen wir auf über 100 Prüfer, um den Bedarf abzudecken. Damit würden riesige Kosten auf die Anmelder, auf die Wirtschaft zukommen. Ich glaube auch nicht, dass die Medikamente dadurch billiger würden. Es wäre aber ein dramatischer Rückschlag für unsere Bemühungen, die Kosten des Patentwesens zu senken, günstige Bedingungen für die Wirtschaft zu schaffen.

    Nun hat Herr Vischer der Kommission vorgeworfen - er hat sie damals noch nicht präsidiert, sonst wäre das natürlich anders -, man habe nicht seriös gearbeitet. Nun muss ich ihm sagen, dass er vielleicht, weil er noch nicht Präsident war, nicht so gut aufgepasst hat. Mit Generika hat das nun überhaupt nichts zu tun. Ein Generikum ist ein Präparat, das nach Ablauf eines Patentes von einem Dritten mit einem bis anhin patentierten Wirkstoff hergestellt wird. Es ist eine Kopie. Das hat mit der ersten und zweiten medizinischen Indikation überhaupt nichts zu tun. Das können Sie in der Botschaft nachlesen: Es geht bei der ersten und zweiten Indikation darum, dass ein bekannter Stoff für eine neue medizinische Anwendung patentiert werden kann. Das ist kein Generikum. Wenn man bei der ersten medizinischen Indikation bemerkt, dass ein solcher Stoff, der in der Medizin bereits Anwendung findet, noch zu einem anderen Zweck dienen kann, wäre das eine weitere medizinische Indikation. Der Schutz ist unterschiedlich ausgestaltet.

    Es liegt also eine neue Erfindung vor, obwohl es der gleiche Stoff ist. Aber in der Pharmaindustrie ist es immer so: Man arbeitet mit ursprünglich bekannten Stoffen. Der Erfindungsprozess und die Neuheit beziehen sich darauf, dass jemand herausfindet und wissenschaftlich nachweist, dass ein Mittel unerwartet auf etwas ganz anderes anwendbar ist. Wenn es für den Fachmann naheliegend ist, dass man auch in andere Richtungen Versuche machen sollte, dann sind die erste und die zweite Indikation überhaupt nicht patentierbar, sondern die Neuheitsidee ist es, welche die Grundlage für die Patentierbarkeit schafft.

    Die erste medizinische Indikation ist heute in unserem Recht ausdrücklich verankert. Das ist das, was wir in Artikel 7c übernehmen. Die weiteren medizinischen Indikationen kommen in Artikel 7d zum Zuge, und das ist die Kodifizierung der heute geltenden Praxis. Mit der Ratifizierung ändern wir an unserem materiellen Recht eigentlich wirklich nichts. Wir bestätigen den heutigen Zustand. Es ist falsch zu sagen, die Gesetzesrevision würde allenfalls Preissteigerungen nach sich ziehen.

    Und bei den medizinischen Indikationen geht es nicht zuletzt um die kleinen und mittleren Unternehmungen. Sie betreiben primär Nischenforschung. Die Erforschung neuer Wirkstoffe findet vor allem in der Grossindustrie statt. Die Kleinen haben das Geld dazu nicht. Aber die Forschung darüber, wofür man einen bekannten Wirkstoff in der Medizin auch noch anwenden könnte, wird typischerweise in kleinen und mittleren Unternehmungen betrieben. Man spricht von "orphan drugs", also von "Arzneimittel-Waisenkindern" - nicht weil sie bei Waisenkindern zur Anwendung kämen, sondern weil es Arzneimittel für sehr seltene Krankheiten sind, die niemals breit vermarktet werden können. Um diese "orphan drugs" kümmern sich nur die KMU. Das gibt nie Blockbuster. Die KMU können solche Forschung auch nur betreiben, wenn sie ihren Überlegungen einen entsprechenden Patentschutz zugrunde legen können.

    Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission, den Rückweisungsantrag abzulehnen, auf die Vorlagen einzutreten und den Antrag John-Calame abzulehnen.

  • Redetext
    Jean-Paul Glasson(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ecoutez, c'est une question très controversée. Bien sûr qu'il y a [PAGE 1923] des substances mises sur le marché courant après avoir été brevetées et que toutes les nouvelles applications ne font peut-être pas l'objet d'une très grande recherche, mais de là à dire que ce n'est pas utile à la science et aux patients en général, il y a un pas que je ne saurais franchir.

    Il y a lieu de faire de la publicité et de promouvoir les génériques, tout le monde est d'accord là-dessus, mais vous savez que la production de nouveaux médicaments demande énormément d'argent. Il faut donc laisser à l'industrie la faculté de promouvoir de nouvelles substances, y compris quand celles-ci sont relativement peu modifiées.

  • Redetext
    Schweiz

    On parle beaucoup de favoriser l'innovation. Quand vous entendez que sur 400 nouveaux médicaments agréés, il y a seulement 38 nouvelles substances actives, pensez-vous qu'on favorise véritablement l'innovation? Ne pensez-vous pas qu'on favorise plutôt les profits de l'industrie pharmaceutique?

  • Redetext
    Jean-Paul Glasson(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    J'aimerais rapidement rappeler deux ou trois choses.

    Tout d'abord, à votre réflexion, la Suisse peut-elle se passer du système du brevet européen et ne plus être partie à la convention y relative? Je crois que c'est à peine pensable du fait de l'importance de l'industrie chez nous, de l'innovation dont nous faisons preuve. Nous avons tout intérêt à continuer d'être pleinement partie à cette convention, sans interruption; et le temps presse, comme on l'a dit et rappelé.

    Aucune modification substantielle des articles n'est proposée. Il s'agit simplement d'inscrire dans le droit des modernisations formelles de manière générale. Il est vrai que les articles 7c et 7d suscitent des questions intéressantes.

    Je crois que si nous renvoyons cet objet au Conseil fédéral, nous prendrions un retard que les places économique et scientifique suisses ne peuvent pas accepter. Et il faut encore relever que l'article 7d, notamment, ne fait qu'adapter la législation suisse pour pouvoir accepter la Convention sur le brevet européen. Si nous n'entrions pas en matière, il n'y aurait pas de ratification et nous nous exposerions aux dangers que nous venons d'évoquer.

    Il y a en vérité, comme l'a rappelé Monsieur le conseiller fédéral Blocher, l'article 7c qui est en vigueur déjà depuis 1973 et l'article 7d qui codifie la législation actuelle. Je crois que, de manière tout à fait claire, il s'agit de savoir si l'on veut ratifier et continuer de participer pleinement au système du brevet européen ou pas.

    La commission, par 13 voix contre 10, s'est prononcée contre le renvoi, et au vote sur l'ensemble elle a accepté, par 12 voix contre 2 et 7 abstentions, le projet qui vous est soumis. Je vous demande d'en faire de même.

  • Redetext
    Christoph Blocher(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die Berichterstatter der Kommission sind bereits eingehend auf die wesentlichen Punkte eingegangen. Ich verzichte deshalb darauf, den Inhalt dieser Vorlage hier noch einmal darzustellen. Es ist mir aber ein Anliegen, die Vorlage in den Kontext der Patentrechtsrevision als Ganzes zu stellen, also in ihrer Gesamtheit darzustellen und die wirtschaftliche Bedeutung der [PAGE 1922] Vorlage zu beleuchten. Dann werden Sie auch sehen, warum hier der Minderheitsantrag auf Rückweisung mit dieser eingehenden Untersuchung über die Gesundheitskosten - bei dieser Vorlage jedenfalls - völlig fehl am Platz ist.

    Die Patentrechtsrevision im Gesamten betrifft einen umfangreichen Katalog von Themen unterschiedlicher Dringlichkeit und Tragweite. Der Bundesrat hat deshalb ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen beschlossen. Heute behandeln Sie die erste Tranche. Das ist von allen die am wenigsten brisante. Es geht um die Frage, ob die Schweiz im europäischen Patentsystem bleiben soll oder nicht. Es geht nur um diese Frage. Sie beinhaltet auch keine neuen materiellen Fragen. Der Bundesrat hat beschlossen, Ihnen die Genehmigung von zwei Abkommen betreffend das europäische Patentsystem und die Änderung des Patentgesetzes als erste Tranche vorzulegen. Es geht also um die Revisionsakte des Europäischen Patentübereinkommens und zweitens um das Sprachenabkommen.

    Die zweite Tranche ist dann substanzieller. Das ist die Revision des Patentrechtes der Schweiz. Der Bundesrat hat diese am 23. November verabschiedet, und die Vorlage ist bereits dem Parlament zugegangen. Sie werden sie im nächsten Jahr in den Kommissionen und im Parlament beraten. Dann folgt noch eine dritte Tranche. Sie ist vom Bundesrat noch nicht verabschiedet. Dort geht es um die Fragen der innerstaatlichen Rechtspflege im Patentsystem. Das ist die Frage der Patentanwälte, die Frage der Patentgerichtsbarkeit usw.

    Nun zum heute zu behandelnden Abkommen: Bei der Revisionsakte hat man gesagt, die Ratifizierung dränge. Sie drängt auch, ausser Sie wollen die Konsequenzen in Kauf nehmen. Die revidierte Fassung des Europäischen Patentübereinkommens tritt zwei Jahre nach Hinterlegung von 15 Ratifikations- oder Beitrittsurkunden in Kraft. Bis heute haben 14 Staaten unterzeichnet. Wir gehen davon aus, dass Finnland noch in diesem Jahr die Revisionsakte ratifizieren wird, sodass das Übereinkommen bis 2007 in Kraft tritt. Wenn wir bis dahin nicht unterschreiben - das können wir -, dann fallen wir aus dem europäischen System heraus, und das ist ausserordentlich nachteilig für alle, welche Patente anmelden und mit Patenten arbeiten.

    Es trifft nicht vor allem die grossen Unternehmen, sondern in erster Linie die kleinen und mittleren Unternehmen, weil die grossen mit ihren europäischen Standorten natürlich andere Mittel haben. Wenn wir das nicht unterzeichnen würden, dann würde die Schweiz also aus dem europäischen Patentsystem ausgeschlossen, was sich insbesondere auf die Einbindung ins europäische Wirtschaftsgefüge auswirken würde.

    Ich persönlich muss Ihnen sagen: Die Konsequenzen für die auf Innovation aufbauende schweizerische Wirtschaft wären fatal. Die schweizerische Wirtschaft ist in besonderer Weise auf Innovationen angewiesen, weil wir ein Hochpreisland sind, ein Land, das keine Rohstoffe hat und keine Massenprodukte produzieren kann: Innovation und damit natürlich auch das Patentrecht sind das Kernstück.

    Die Genehmigung der beiden Übereinkommen - also auch des Sprachenübereinkommens - ist von zentraler Bedeutung für die schweizerische Industrie und ihre Stellung in Europa. Das Sprachenübereinkommen ist für uns besonders wertvoll, weil von den drei verlangten Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch zwei Landessprachen sind und Englisch im Patentrecht eine Sprache ist, die sich durchgesetzt hat. Für uns gibt es also auch hier grosse Kostenvorteile für die schweizerischen Unternehmen.

    Nun zum Antrag der Minderheit auf Rückweisung mit dem Auftrag, die Kosten, die sich aus den Artikeln 7c und 7d ergeben, zu berechnen: Ich muss Ihnen sagen, dass Artikel 7c seit dreissig Jahren im Patentgesetz verankert ist. Es ist wörtlich die gleiche Bestimmung. Artikel 7d macht nichts anderes, als die heutige Gerichtspraxis zu kodifizieren. Es bestand überhaupt kein Grund, hier, bei einem solchen technischen Abkommen, den Sinn und den Unsinn von Patenten und die Einflussnahme auf Kosten des Marktes zu untersuchen - das ist eine riesige neue Arbeit.

    Die Unterlagen zu den Artikeln 7c und 7d liegen ja alle vor. Sie verlangen keine Neuuntersuchung. Das kann man in einer allgemeinen Diskussion über das Patentrecht tun. Sie werden dabei allerdings zu keinen anderen Schlussfolgerungen kommen, weil es ziemlich einfach ist: Wenn Sie die Patente bei Forschungen ausschliessen, wird niemand mehr forschen. Das ist ja klar, weil man natürlich keinen Schutz des Produktes mehr hätte. Wenn niemand mehr forscht, gibt es auch keine neuen Produkte mehr, und dann haben Sie schlechtere Produkte. Sie können schon Generika haben, aber Generika gehen dann aus, weil eines Tages niemand mehr neue Patente anmeldet; und wenn es keine neuen Produkte mehr hat, gibt es auch keine Generika mehr. Generika zu haben ist nur dort möglich, wo Sie patentierte Produkte haben - nämlich als Nachfolgeprodukte. Mit den beiden Bestimmungen der Artikel 7c und 7d wird also nichts Neues eingeführt. Demzufolge sind damit auch keine neuen Auswirkungen auf die Gesundheitskosten, die Herstellung von Generika, die Arzneimittelpreise oder auf die ärztliche Praxis verbunden, die noch zu untersuchen wären.

    Wenn Herr Sommaruga geltend macht, es bestehe keine Zusammenarbeit zwischen dem EJPD und dem EDI, muss ich Ihnen sagen: In dieser Frage, gerade was das Patentrecht anbelangt, hat das EDI ein sehr grosses Wort mitzureden. Diese Unterlagen sind vom Bundesrat genehmigt worden, und selbstverständlich wird dort auch das EDI vertreten. Der Bundesrat hat diese Vorlage verabschiedet und bittet Sie, ihr zuzustimmen.

    Ich beantrage Ihnen, die anderslautenden Anträge abzulehnen und hier zuzustimmen. Es ist ein Abkommen, das inhaltlich nicht so bedeutend, aber in Bezug auf die Auswirkungen in der Wirtschaft von grosser Bedeutung ist.

  • Redetext
    Daniel Vischer(Die Grünen)
    Schweiz

    Ich unterstütze die Rückweisung. Frau Markwalder hat gesagt, die Abklärungen könnten auch ohne Rückweisung gemacht werden; dummerweise hat sie uns nicht erklärt wie. Das wäre ja der Kern der Sache!

    Die Patentrechtsrevision ist eine grosse Angelegenheit, es ist ein zentrales Rechtsgebiet. Der Schutz des geistigen Eigentums ist eine grundsätzliche Frage eines Rechtssystems, ist aber auch eine Frage, die ganz heikle Folgen evoziert, zum Beispiel im Verhältnis zwischen den privilegierten und den weniger privilegierten Staaten oder in Bezug auf Patente und Generika. Wir haben hier eine erste Gesetzesrevision, die in grossen Teilen unbestritten ist. Wir haben aber zwei Artikel, die genauere Abklärungen erfordern. Ich kann mich da relativ kurz fassen, weil Frau Menétrey und Herr Sommaruga eigentlich die wesentlichen Punkte hervorgehoben haben. Worum geht es?

    Herr Couchepin jammert tagein, tagaus über die gestiegenen Gesundheitskosten - ich nehme an, Herr Bundesrat Blocher hat in diesem Punkt keine Differenz zu seinem Bundesratskollegen. Man sucht nach Lücken, wo Kosten tatsächlich eingespart werden können, und unbestrittenermassen ist das Pharmawesen ein Zentralbereich, der die Kosten explodieren lässt. Just mit dieser Revision sind wir mit dem heiklen Bereich der Folgen für die Pharmapreise konfrontiert. Es wurde gesagt: In diesem Bereich sensible Organisationen des Konsumentenschutzes - Santésuisse und eine welsche Konsumentenorganisation - und übrigens auch meine Partei haben in der Vernehmlassung kritisch auf diesen Punkt hingewiesen. Wir haben in der Kommission - ich glaube, da tue ich niemandem weh, wenn ich das sage - nicht wirklich über die Frage diskutiert, welche Auswirkungen diese Vorlage auf die Pharmapreise bezüglich der Begünstigung von Patenten im Verhältnis zu Generika haben wird.

    Es wurde von einem grossen Druck zeitlicher Natur gesprochen. Ja gut - die Kommission hat den Druck nicht zu verantworten und das Parlament auch nicht. Aber der zeitliche Druck ist kein Argument dafür, eine Vorlage nicht seriös zu prüfen und den Fragen, die aufgeworfen sind, nicht detailliert nachzugehen. Der zeitliche Druck kann kein Argument sein, um z. B. nicht Expertinnen und Experten anzuhören, ob diese Befürchtungen berechtigt sind oder ob sie letztlich einfach als aus der Luft gegriffen erscheinen.

    Ich befürchte Ersteres, und diese Befürchtung steht in Bezug auf die Artikel 7c und 7d zentral im Raum. Die einzige Möglichkeit ist die Rückweisung. Es wäre ein schlechtes Zeichen für das schweizerische Parlament, wenn es sagen müsste, aufgrund des internationalen Druckes komme es auf eine Session früher oder später an. Dann müssten wir nämlich das Parlament als ernsthafte Institution auflösen und sagen: Bringt uns die Gesetze, wir ratifizieren sie gewissermassen jeweils in einer Telefonkonferenz.

    Weil diese seriöse Prüfung nötig ist, ersuche ich Sie um die Rückweisung. Ich nehme nicht an, dass Herr Bundesrat Blocher heute in der Lage ist, diese diffizilen gesundheitspolitischen Fragen, die hier aufgeworfen sind, zu beantworten; in der Kommission war er es jedenfalls nicht. Ich weiss nicht einmal, ob Sie da waren. Das ist ja nicht Ihr Fehler; aber Ihre Chefbeamten waren dazu jedenfalls nicht in der Lage.

  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Der Schutz des geistigen Eigentums mittels Patenten ist einerseits wichtig für Innovation und angewandte Forschung sowie andererseits Garant für die korrekte Weiterverbreitung von Wissen und Erkenntnissen. Heute entscheiden wir über die erste Tranche der Revision des Patentrechtes. Diese besteht in der Ratifizierung der Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens sowie in der Ratifizierung des Übereinkommens über die Anwendung von Artikel 65 des Europäischen Patentübereinkommens.

    Die FDP-Fraktion begrüsst die Revision des Patentrechtes, denn die neuen Technologien, die Einbindung ins europäische Wirtschaftssystem und in den Welthandel sowie der Beitritt neuer Staaten haben eine Revision des Europäischen Patentübereinkommens notwendig gemacht. Die Schweiz war 1973 Gründungsmitglied, als das europäische Verfahren zur Erteilung von Patenten durch das Patentamt in München geschaffen wurde. Nun gilt es, die Revisionsakte des Europäischen Patentübereinkommens rasch zu ratifizieren, damit diese 2007 in Kraft treten kann; der Kommissionssprecher hat Ihnen das auch erläutert. Würde die Schweiz das revidierte Übereinkommen, das hauptsächlich verfahrenstechnische und institutionelle Reformen beinhaltet, bis im Jahr 2007 nicht ratifizieren, würde das Europäische Patentübereinkommen für unser Land ausser Kraft treten, was für Innovation, Technologie und Wirtschaft verhängnisvoll wäre.

    Deshalb empfiehlt Ihnen die freisinnige Fraktion, die EPÜ-Revisionsakte und mit ihr das EPÜ-Sprachenübereinkommen, das den vielsprachigen Ländern entgegenkommt, zu genehmigen. Neu muss nämlich der Bauplan einer patentierten Erfindung nicht mehr übersetzt werden, sofern eine der Amtssprachen zugleich auch eine der nationalen Amtssprachen ist.

    Zusammenfassend kann deshalb festgehalten werden, dass die FDP-Fraktion hinter der Revision der ersten Tranche des Patentgesetzes steht und Ihnen empfiehlt, die beiden Bundesbeschlüsse anzunehmen und den Antrag der Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen, da dieser eine unnötige Verzögerung bewirkt und die geforderten Abklärungen auch ohne die Rückweisung an den Bundesrat gemacht werden können.

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