Simon Wolfer
Die Mitte/EVP
Grosser RatWeinfelden
Mandate
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Die Mitte/EVP
- Parliament
- Grosser Rat (TG)
- Electoral district
- Weinfelden
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 14. Januar 1980
- Occupation
- Stadtpräsident
Contact
- Phone
- 071 626 83 12
- Address
- Schlosshaldenstrasse 29
8570 Weinfelden
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 22.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(1109)
- NeinGrosser RatResult: 10 Yes · 112 No · 1 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 11 Yes · 89 No · 15 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 1 Abst. · 0 Absent
- Nein
- JaGrosser RatResult: 116 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(5)
- —Pädagogische Hochschule Thurgau, Kreuzlingen · Hochschulrat, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Technische Betriebe Weinfelden AG, Weinfelden · Verwaltungsrat, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Stiftung Zentrum für Musik und Tanz, Weinfelden · Stiftungsrat, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Abwasserverband Mittelthurgau, Weinfelden · Verwaltungsrat, PräsidentFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —PG Weinfelden · StadtpräsidentPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
Access badges
No access badges issued.
Speeches(8)
- KantonsratSpeechGrosser RatDie Fraktion Die Mitte/EVP dankt den Vorstössern für das Aufgreifen dieses Themas und der Regierung für die differenzierte Beantwortung der verschiedenen Motionsanliegen. Wir haben es bereits verschiedentlich gehört, dass der Hubraum wegen des technologischen Wandels seine sachliche Rechtfertigung als Kriterium für die Bemessung der Strassenverkehrssteuer zunehmend verloren hat. Für die Fraktion Die Mitte/EVP ist klar: Ein Steuersystem sollte verständlich, zeitgemäss und ausgewogen sein. Deshalb begrüssen wir die Forderung, die Strassenverkehrssteuer künftig an objektiven Kriterien wie Gewicht und Leistung auszurichten. Diese Faktoren sind unabhängiger von der Antriebstechnologie und bilden die tatsächlichen Beanspruchungen der Infrastruktur wesentlich besser ab. Sie schaffen aus unserer Sicht mehr Gleichbehandlung und erhöhen dadurch die Akzeptanz des Systems in der Bevölkerung. Wegen des vergleichbar hohen Gewichts der Batterien von Elektrofahrzeugen wird bei der Detailausarbeitung der Vorlage zu prüfen sein, welches der Kriterien Gewicht und Leistung wie stark gewichtet werden soll. Für die Fraktion Die Mitte/EVP ist in diesem Zusammenhang aber auch wichtig, ein Augenmerk auf die klima- und energiepolitischen Ziele zu richten. Das bestehende Bonus-Malus-System verfolgt den Zweck, energieeffiziente Fahrzeuge zu fördern und emissionsintensive Fahrzeuge stärker an den von ihnen verursachten Kosten zu beteiligen. Es stellt eine einfache und wirksame Leistungskomponente dar. Die Herausforderungen im Klimabereich sind heute grösser denn je, und deshalb sehen wir aktuell keinen Anlass, diese Lenkungswirkung bereits heute vollständig aufzugeben. Aus unserer Sicht liegt die Lösung in der Verbindung eines modernen, technologieneutralen Steuermodells mit einer gezielten ökologischen Lenkung. Der Weg, den der Regierungsrat in seiner Beantwortung aufzeigt, überzeugt: Die Steuer soll verursachergerecht ausgestaltet werden, während weiterhin ökologische Anreize gesetzt werden. Die Fraktion Die Mitte/EVP setzt sich für eine Politik ein, die die Verantwortung für Umwelt und Klima mit Fairness gegenüber den Steuerzahlenden verbindet. Mit der Erheblicherklärung der Ziffer 3 schaffen wir die Grundlage für ein gerechteres und zeitgemässes Steuersystem. Gleichzeitig vermeiden wir mit der Ablehnung der Ziffern 1 und 2 einen Rückschritt bei der Förderung energieeffizienter Mobilität. Für uns, Kantonsrat Marcel Wittwer, ist das keine ideologische, sondern eine vernünftige Lösung. Die Fraktion Die Mitte/EVP wird Ziffer 3 der Motion mit klarer Mehrheit erheblich erklären und die Ziffern 1 und 2 nicht erheblich erklären.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDer Regierungsrat genehmigte am 19. September 2023 die Berichte „Finanzausgleich im Kanton Thurgau“ und „Wirkungsbericht 2016–2021“ zum Finanzausgleich und gab beim Departement für Finanzen und Soziales (DFS) die Durchführung einer Vernehmlassung in Auftrag. Diese externe Vernehmlassung mit konkreten Fragen zu verschiedenen Optimierungsmöglichkeiten ergab, wie zu erwarten war, ein heterogenes oder – in den Worten von David Zimmermann – „vielschichtiges“ Ergebnis. Soweit so gut und soweit auch nicht aussergewöhnlich. Merkwürdig war dann aber die darauffolgende Reaktion des Regierungsrates. Anstatt sich vertieft mit der Thematik und den davor selbst eingebrachten Optimierungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen, beschloss der Regierungsrat am 11. Juni 2024 mit einem saloppen Verweis auf die angespannte finanzielle Situation des Kantons kurzerhand, die ganze Sache ad acta zu legen. Anstatt eine politische Diskussion über die ungeklärten Fragen zu führen, schob der Regierungsrat das Thema auf die lange Bank und beauftragte das DFS, bis zum 31. Dezember 2026 einen neuen Wirkungsbericht vorzulegen. Es stellt sich einfach die Frage, was denn nach dem 31. Dezember 2026 geschehen soll. Zu befürchten ist, dass das heisse Eisen dannzumal wieder zurück ins Feuer gelegt wird, anstatt es zu schmieden. Aus Sicht der Fraktion Die Mitte/EVP geht es beim kantonalen Finanzausgleich um eine komplexe Thematik mit vielen Facetten – wir haben es gehört – und einer grossen Zahl betroffener Anspruchsgruppen. Es ist ein Thema, das einerseits laufend überprüft und andererseits laufend bearbeitet werden muss. Nur weil die aktuellen Kantonsfinanzen eine Anpassung der vertikalen Abschöpfung erschweren, soll sich der Kanton nicht gegenüber Optimierungen verschliessen oder die Verantwortung dafür einfach auf die Gemeinden abschieben. Umso mehr gilt dies dann, wenn der Regierungsrat selbst in der Antwort einräumt, dass er die gesetzlich erforderliche Minimalabschöpfung von 2 % teilweise nicht eingehalten hat. Die eingereichte Interpellation konzentriert sich auf die Aspekte der Lasten der kantonalen und regionalen Zentren. Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort auch fest, dass Unterschiede zwischen den Steuerfüssen der Zentrumsgemeinden und der Gemeinden ohne Zentrumsfunktion bestehen. Die hauptsächlichen Unterschiede mit Bezug auf die Aufwandspositionen bestehen – wir haben es von Gabriel Macedo gehört – nachweislich bei den Gesundheits- und Sozialkosten, bei den Infrastrukturkosten und insbesondere im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich. Die Bevölkerung in den Zentrumsgemeinden ist zunehmend nicht mehr bereit, diese Lasten für die Region selber zu tragen. Ich zitiere hier aus dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Stadtparlaments Weinfelden zur Rechnung 2024 im Zusammenhang mit Investitionen im Sport- und Freizeitbereich: „Die GPK regt an, im Rahmen der weiteren Planung auch ein angepasstes Tarifmodell zu prüfen, insbesondere mit Blick auf ausserhalb wohnhafte Nutzerinnen und Nutzer, die keine kommunalen Steuern in Weinfelden entrichten. Eine verursachergerechte Beteiligung könnte helfen, die städtischen Finanzen zu entlasten.“ Solche Aussagen zeigen beispielhaft, dass das Thema Zentrumslasten beschäftigt. Der Unmut in der Bevölkerung über die Zentrumslasten rührt auch daher, dass der Kanton die bauliche Verdichtung auf die Zentren ausrichtet und diese Verdichtung aktuell sehr stark spürbar ist. Je mehr Leute in den Zentren leben, umso höher der Druck auf die Erneuerung und Erweiterung der Infrastruktur. Aus Sicht der Fraktion Die Mitte/EVP ist hier ein Miteinander gefragt und nicht ein Gegeneinander. Dass der Kanton das Thema Finanzausgleich eigenmotiviert wegen fehlender Mittel nicht anpackt, ist diesem anzustrebenden Miteinander nicht zuträglich.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie Fraktion Die Mitte/EVP dankt der Motionärin und den Motionären für das Aufgreifen des Themas Gerichtskosten und dem Regierungsrat für die differenzierte Beantwortung. Die Vorstösser zielen mit ihrer Motion im Kern darauf ab, den zeitlichen Aufwand der Gerichte für die Fallbearbeitung zu reduzieren und dadurch einen effizienteren Gerichtsbetrieb zu ermöglichen. Diese Stossrichtung ist aus der Sicht unserer Fraktion zu begrüssen. Der Regierungsrat legt in seiner Antwort dar, welche Chancen und Risiken sich aus der Einführung einer Gerichtskostenreduktion bei Begründungsverzicht ergeben könnten. Einigkeit besteht darin, dass die schriftliche Urteilsbegründung eine massgebliche Aufwandsposition in den Gerichtsverfahren ist, die sich erheblich auf die personelle und damit die finanzielle Situation der Gerichte auswirkt. Hier anzusetzen und einen Effizienzgewinn anzustreben, erscheint richtig. Die Anforderungen an den Umfang und die Qualität der schriftlichen Urteilsbegründungen sind in den vergangenen Jahren merklich gestiegen. Die Ursache dieser Entwicklung findet sich indes weniger im kantonalthurgauischen Recht als vielmehr in den Schweizerischen Zivil- und Strafprozessordnungen (ZPO/StPO) und der damit zusammenhängend entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichts. Als kantonaler Gesetzgeber haben wir auf den Umfang und auf die qualitativen Anforderungen an die Urteilsbegründungen keine Einwirkungsmöglichkeit. Wir können einzig mit einer, zum Beispiel finanziellen, Lenkungsmassnahme Einfluss nehmen, und zwar, indem wir Anreize schaffen, dass möglichst nur schriftliche Urteilsbegründungen ergehen, die auch einen Nutzen bringen. Aus rechtsstaatlicher Sicht und mit Blick auf die Interessen der Rechtssuchenden ist dabei zu beachten, dass eine solche finanzielle Lenkungsmassnahme den Zugang zur Rechtsprechung nicht übermässig erschwert oder gar verhindert. Mit diesem wesentlichen rechtsstaatlichen Aspekt setzt sich der Regierungsrat in seiner Beantwortung vertieft auseinander. Er kommt zum Schluss, dass der Zugang zum Recht nicht erschwert wird. Differenzierte Gebühren für Entscheide mit und ohne schriftliche Begründung können Rechtssuchende zu einer Abwägung motivieren, die je nach Umständen dann zu einem Begründungsverzicht führen können. Ein solcher Handlungsanreiz ist nicht grundsätzlich falsch, auch wenn die Urteilsbegründung ein zentraler Aspekt des verfassungsmässigen Anspruchs auf rechtliches Gehör ist. Auch in den meisten anderen Bereichen wird für aufwendige staatliche Leistungen eine Gebühr erhoben. Problematisch wird es dann, wenn der Gebührenanteil für die Begründung so hoch angesetzt wird, dass er eine prohibitive Wirkung entfaltet und das Festhalten am Anspruch auf eine schriftliche Begründung zu einer schwer überwindbaren Hürde wird. Dieser Aspekt soll die Lenkungsmassnahme aber nicht an sich in Frage stellen. Ihm wird vielmehr bei der konkreten Ausgestaltung der Gebührenordnung und der Anwendung durch die Gerichte angemessen Rechnung zu tragen sein. Wie sich eine neue Regelung mit der Gerichtskostenreduktion beim Begründungsverzicht auf den Kostensenkungsgrad der Gerichte genau auswirken wird, ist natürlich schwierig vorherzusehen. Die vorgesehene Massnahme, die beim hauptsächlichen Kostentreiber ansetzt, erscheint unserer Fraktion aber zielführend und sicherlich nicht als Weg in die falsche Richtung. Die Fraktion Die Mitte/EVP stimmt der Motion einstimmig zu.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatArt. 121 Abs. 3 der Bundesverfassung sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländer, unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status, ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt verlieren, wenn Sie bestimmte schwere Straftaten verübt haben. Wenn die Auswertung des Kantons nun ergibt, dass in rund 30 bis 40 % der von Ausländerinnen und Ausländern begangenen sogenannten Katalogstraftaten letztlich keine Landesweisung erfolgt, macht das in der Tat nachdenklich. Die Frage, ob der Staat die an sich klare Verfassungsbestimmung so anwendet, wie es der Volkswille war, kann durchaus gestellt werden. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass zwischen dem Urprodukt, das heisst der Verfassungsbestimmung, und dem verarbeiteten Produkt, das heisst, den tatsächlich erfolgten Landesverweisungen, ein langer und kniffliger Weg liegt. Die erste Stufe ist der Gesetzgebungsprozess und die zweite Stufe der Gesetzanwendungsprozess. Der Gesetzgebungsprozess erfolgt im Bereich des Strafrechts auf Bundesebene, also durch den Bundesgesetzgeber. Und die Bundesversammlung hat die Verfassungsbestimmung der Ausschaffungsinitiative im Schweizerischen Strafgesetzbuch umgesetzt. Die dabei geschaffene und für unsere heutige Diskussion massgebliche Bestimmung im Strafgesetzbuch besagt, dass das Gericht – es wurde gesagt – ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen kann, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde, und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleiben der Schweiz nicht überwiegen. Mit dieser Regelung wird dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismässigkeit jeden staatlichen Handelns Rechnung getragen. Ein Leitsatz, der ebenfalls in der Bundesverfassung steht. Natürlich liesse sich hier jetzt darüber diskutieren, ob es eine Härtefallklausel überhaupt braucht. Doch das ist nicht Sache des Grossen Rates, sondern des Bundesparlamentes als Gesetzgeber im Bereich des Strafrechts. Weil es eine Härtefallklausel gibt, müssen unsere Thurgauer Gerichte prüfen, ob ein solcher Härtefall vorliegt, wenn sich die beschuldigte Person darauf beruft. Die Gerichte müssen dann entscheiden, ob sie einen Landesverweis aussprechen oder nicht. Diese Beurteilung erfolgt im Rechtsanwendungsprozess, und die Gerichte müssen dabei zwingend die Verhältnisse des einzelnen Falles betrachten, das heisst die persönliche Situation des Beschuldigten, aber auch die Schwere der konkreten Straftat und das Verschulden. Ein Kontingent oder beispielsweise eine jährliche Quote für eine Anzahl von Verzichten auf Landesverweisungen bei Härtefällen, ist weder vorgesehen, noch wäre so etwas zulässig. Die Antwort des Regierungsrates gibt nur darüber Auskunft, in wie vielen Fällen ein Landesverweis ausgesprochen wurde oder eben nicht. Nicht ersichtlich ist aber, was in jedem einzelnen Fall die konkreten Gründe waren, dass ein Härtefall angenommen wurde. Dafür müsste man die Akten aller beurteilten Straffälle kennen. Für die Fraktion Die Mitte/EVP sind weder aus der Antwort des Regierungsrates noch sonst konkrete Anhaltspunkte ersichtlich, wonach im Thurgau Urteile in Rechtskraft erwachsen sind, bei dem ein Thurgauer Bezirksgericht oder das Obergericht gegen geltendes Recht entschieden oder sein Ermessen überschritten hat. Ein Einschreiten des Grossen Rates gegen die Thurgauer Justiz ist deshalb nicht angezeigt. Unsere Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter sind allesamt vom Volk gewählt, und Sie bilden die politischen Verhältnisse im Kanton einigermassen gut ab. Über einen Landesverweis entscheiden immer mindestens drei Richter, und da sind die persönlichen Einschätzungen selbstredend mitentscheidend. Nach meiner persönlichen, früheren Berufserfahrung geht es beim Verzicht auf einen Landesverweis vor allem um Fälle von Personen, die seit langer Zeit in der Schweiz leben und hier wegen familiärer Bindungen fest verwurzelt sind und das konkret begangene Delikt nicht ausgesprochen schwer wiegt. Häufig geht es dabei auch um Europäer. Ich halte fest, dass die Erkenntnis uns hellhörig gemacht hat, dass in den vergangenen Jahren nach Auskunft des Regierungsrates soweit ersichtlich rund 30 bis 40 % der Personen, welche eine Katalogstraftat begangen haben, nicht des Landes verwiesen wurden. Bei genauerem Hinsehen gibt es indes keine Anhaltspunkte, dass unsere Gerichte gegen den Sinn der Verfassungsbestimmungen verstossen hätten. Ein solcher Verstoss liesse sich nur anhand der Akten der einzelnen Fälle feststellen. Wir gehen davon aus, dass in schweren Straffällen konsequent gehandelt wird und ein Verzicht auf Landesverweisungen bei Härtefällen vergleichsweise leichtere Fälle betrifft. Die Fraktion Die Mitte/EVP wehrt sich auch im Sinne der Beachtung des Prinzips der Gewaltenteilung gegen jegliche pauschale und politisch motivierte Kritik an unseren Thurgauer Richterinnen und Richtern.
- Mitglied GRSpeechGrosser Rat"10-Millionen-Schweiz": Das ist ein schwer fassbarer Begriff, der bei vielen Menschen in unserem Kanton Bedenken und Sorgen auslöst. "10Millionen-Schweiz" ist ein grosses Thema, das unseren Kanton und unsere Gemeinden in der kommenden Zeit sehr stark beschäftigen wird. "10-Millionen-Schweiz": Das bedeutet Weichen, die heute gestellt werden müssen. Der Regierungsrat hat unsere Interpellation sorgfältig beantwortet, dafür danken wir ihm. Das Thema ist bedeutend, und es hat sehr viele Facetten. Wir Interpellanten halten eine kritische Auseinandersetzung damit für wichtig und beantragen deshalb Diskussion.
Contributions(10)
- MotionMitunterzeichnendeKündigung der interkantonalen Kulturvereinigung vom 24.11.2009No. 24/MO 34/246
- InterpellationMitunterzeichnendeVerfügbarkeit von erneuerbarer Energie im ThurgauNo. 20/IN 16/121
- InterpellationMitunterzeichnendeWirkung des kantonalen FinanzausgleichsNo. 24/IN 3/42
- MotionMitunterzeichnendeAnpassung Vergabe Listennummern für WahlvorschlägeNo. 20/MO 37/366
- Einfache AnfrageMitunterzeichnende
Memberships(13)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0