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Simon Wolfer · Die Mitte

deMitglied GR
Grosser Rat (TG)13.08.2025
Die Fraktion Die Mitte/EVP dankt der Motionärin und den Motionären für das Aufgreifen des Themas Gerichtskosten und dem Regierungsrat für die differenzierte Beantwortung. Die Vorstösser zielen mit ihrer Motion im Kern darauf ab, den zeitlichen Aufwand der Gerichte für die Fallbearbeitung zu reduzieren und dadurch einen effizienteren Gerichtsbetrieb zu ermöglichen. Diese Stossrichtung ist aus der Sicht unserer Fraktion zu begrüssen. Der Regierungsrat legt in seiner Antwort dar, welche Chancen und Risiken sich aus der Einführung einer Gerichtskostenreduktion bei Begründungsverzicht ergeben könnten. Einigkeit besteht darin, dass die schriftliche Urteilsbegründung eine massgebliche Aufwandsposition in den Gerichtsverfahren ist, die sich erheblich auf die personelle und damit die finanzielle Situation der Gerichte auswirkt. Hier anzusetzen und einen Effizienzgewinn anzustreben, erscheint richtig. Die Anforderungen an den Umfang und die Qualität der schriftlichen Urteilsbegründungen sind in den vergangenen Jahren merklich gestiegen. Die Ursache dieser Entwicklung findet sich indes weniger im kantonalthurgauischen Recht als vielmehr in den Schweizerischen Zivil- und Strafprozessordnungen (ZPO/StPO) und der damit zusammenhängend entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichts. Als kantonaler Gesetzgeber haben wir auf den Umfang und auf die qualitativen Anforderungen an die Urteilsbegründungen keine Einwirkungsmöglichkeit. Wir können einzig mit einer, zum Beispiel finanziellen, Lenkungsmassnahme Einfluss nehmen, und zwar, indem wir Anreize schaffen, dass möglichst nur schriftliche Urteilsbegründungen ergehen, die auch einen Nutzen bringen. Aus rechtsstaatlicher Sicht und mit Blick auf die Interessen der Rechtssuchenden ist dabei zu beachten, dass eine solche finanzielle Lenkungsmassnahme den Zugang zur Rechtsprechung nicht übermässig erschwert oder gar verhindert. Mit diesem wesentlichen rechtsstaatlichen Aspekt setzt sich der Regierungsrat in seiner Beantwortung vertieft auseinander. Er kommt zum Schluss, dass der Zugang zum Recht nicht erschwert wird. Differenzierte Gebühren für Entscheide mit und ohne schriftliche Begründung können Rechtssuchende zu einer Abwägung motivieren, die je nach Umständen dann zu einem Begründungsverzicht führen können. Ein solcher Handlungsanreiz ist nicht grundsätzlich falsch, auch wenn die Urteilsbegründung ein zentraler Aspekt des verfassungsmässigen Anspruchs auf rechtliches Gehör ist. Auch in den meisten anderen Bereichen wird für aufwendige staatliche Leistungen eine Gebühr erhoben. Problematisch wird es dann, wenn der Gebührenanteil für die Begründung so hoch angesetzt wird, dass er eine prohibitive Wirkung entfaltet und das Festhalten am Anspruch auf eine schriftliche Begründung zu einer schwer überwindbaren Hürde wird. Dieser Aspekt soll die Lenkungsmassnahme aber nicht an sich in Frage stellen. Ihm wird vielmehr bei der konkreten Ausgestaltung der Gebührenordnung und der Anwendung durch die Gerichte angemessen Rechnung zu tragen sein. Wie sich eine neue Regelung mit der Gerichtskostenreduktion beim Begründungsverzicht auf den Kostensenkungsgrad der Gerichte genau auswirken wird, ist natürlich schwierig vorherzusehen. Die vorgesehene Massnahme, die beim hauptsächlichen Kostentreiber ansetzt, erscheint unserer Fraktion aber zielführend und sicherlich nicht als Weg in die falsche Richtung. Die Fraktion Die Mitte/EVP stimmt der Motion einstimmig zu.
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0