Andreas Meier
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Fraktion M-E
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Aargau
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 151
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 11. Februar 1962
- Occupation
- Weinbau-Unternehmer
- Phone
- +41 79 295 04 86
- Address
- Kirchweg 1
5313 Klingnau - Website
- www.andreasmichaelmeier.ch
- Wikidata
- Q116963195
- Source body
- CHE
- Source updated
- 09.10.2026
- Record updated
- 02.11.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- LobbyistEngelhart Dominique · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizCemsuisse
- LobbyistWeibel Alena · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizAxpo Holding AG
- RedetextSchweiz
Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten.
- RedetextSchweiz
Halten wir uns an die Äusserung der Finanzkommission, die das anders beurteilt.
- RedetextSchweiz
Die Mitte-Fraktion unterstützt olympische und paralympische Winterspiele 2038 in der Schweiz. Wir sehen darin eine grosse Chance für den Sport, den Nachwuchs, unsere Regionen und den Zusammenhalt unseres Landes. Dieses Projekt passt zur Schweiz: keine gigantischen Neubauten, kein zentrales olympisches Dorf, keine Konzentration auf eine einzige Stadt. Stattdessen nutzen wir weitgehend bereits bestehende Sportanlagen, unseren öffentlichen Verkehr und unsere Erfahrung mit Grossanlässen.
Zur Begeisterung gehört aber auch finanzielle Verantwortung. Das Organisationsbudget beträgt rund 2,2 Milliarden Franken. Der Bund beteiligt sich daran mit maximal 200 Millionen Franken: 60 Millionen für die Paralympics, 50 Millionen für den öffentlichen Verkehr, 80 Millionen für die Durchführung, und 10 Millionen sind Reserve. Kantone und Gemeinden müssen zusammen mindestens gleich viel beitragen. Der Bund übernimmt keine Defizitgarantie. Die Trägerschaft muss eine private Defizitgarantie von mindestens 200 Millionen Franken sicherstellen. Zusätzlich werden die Sicherheitsausgaben des Bundes heute auf 40 bis 80 Millionen Franken veranschlagt. Für uns ist klar: Ja zu Olympia - aber wir haben die Zahlen gehört, und wir werden uns an sie erinnern.
Ebenso klar ist unsere Haltung zum fakultativen Referendum. Wer diesen Ausgabenbeschluss allein wegen seiner finanziellen Tragweite dem fakultativen Referendum unterstellen will, führt durch die Hintertür ein Finanzreferendum ein, das unser Bundesrecht nicht kennt. Die demokratische Mitsprache bleibt gewährleistet. Kantone und Gemeinden entscheiden nach ihren eigenen parlamentarischen und, wo vorgesehen, direktdemokratischen Verfahren. Auch die Finanzkommission hält fest, dass ein solches Finanzreferendum auf Bundesebene nicht vorgesehen ist.
Bei all diesen Zahlen und Verfahren dürfen wir auch eines nicht vergessen: Es geht um Sport, und 2038 klingt, als sei es noch weit weg. Für den Sport beginnt 2038 aber heute. Kinder, die heute in den Kindergarten oder in die Primarschule gehen, könnten 2038 für die Schweiz antreten. Plötzlich hat die Nachwuchsförderung ein konkretes Ziel: olympische und paralympische Spiele im eigenen Land, ein Start vor Heimpublikum, vielleicht ein Podestplatz. Hoffentlich bleibt die eine oder andere Medaille in der Schweiz.
Die Spiele müssen aber auch ein ökologisch verantwortbares Vermächtnis hinterlassen. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen möglichst vermieden und unvermeidbare Schäden angemessen ausgeglichen werden. Deshalb unterstützt die Mitte-Fraktion die Minderheit Prelicz-Huber. Diese verlangt eine verbindliche Kompensation vermeidbarer Schäden an Natur, Landschaft und Klima.
Wenn die Welt 2038 bei uns zu Gast ist, sollen auch Schweizer Regional-, Landwirtschafts- und Weinbauprodukte sichtbarer Teil dieser Spiele sein.
Wir haben zwölf Jahre Zeit, aber die Chance beginnt heute.
- RedetextSchweiz
Die Mitte-Fraktion unterstützt beide Entwürfe. Beim ersten Entwurf geht es um sieben internationale Sportanlässe, die zwischen 2027 und 2029 in der Schweiz stattfinden sollen, von Rudern über Handball und Judo bis zu Frauenbasketball. Der Bund soll dafür insgesamt 8,24 Millionen Franken zusätzlich bereitstellen: 5,24 Millionen Franken für die Durchführung der Anlässe und 3 Millionen Franken für begleitende Sportfördermassnahmen.
Für die Mitte-Fraktion ist klar: Internationale Sportanlässe können für unser Land einen Mehrwert schaffen. Sie bringen eine Sportart ins öffentliche Bewusstsein, schaffen regionale Wertschöpfung und können gerade Kinder und Jugendliche motivieren, selbst Sport zu treiben. Aber dieser Nutzen allein rechtfertigt noch nicht jeden Bundesbeitrag. Entscheidend ist deshalb, wie die Finanzierung ausgestaltet ist. Der Bund übernimmt nicht die Hauptfinanzierung; seine Beteiligung liegt in der Regel bei 12 bis 15 Prozent der Gesamtkosten. Kantone und Gemeinden müssen sich ebenfalls substanziell beteiligen. Fallen deren Beiträge tiefer aus, reduziert sich auch der Bundesbeitrag. Das entspricht unserem Verständnis einer subsidiären Sportförderung. Der Bund ermöglicht, aber er finanziert nicht allein.
Etwas genauer hinschauen muss man bei den zusätzlichen 3 Millionen Franken für Sportfördermassnahmen. Diese Summe basiert nicht auf fertig ausgearbeiteten Einzelprojekten. Viele Massnahmen werden erst noch entwickelt. Der Betrag wurde im Verhältnis zum ursprünglichen Verpflichtungskredit festgelegt. Für die Mitte-Fraktion ist deshalb entscheidend, dass am Ende nicht nur ausgewiesen wird, wie viel Geld eingesetzt wurde, sondern auch, was damit erreicht worden ist. Denn ein internationaler Sportanlass sollte nicht mit der letzten Medaille vorbei sein. Bei früheren Anlässen wurden beispielsweise Programme zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern unterstützt. Beim Eiskunstlauf soll ein Projekt Kindern und Lehrpersonen den Eissport näher bringen.
Solche Projekte können den Nachwuchs- und Breitensport über den Anlass hinaus stärken. Deshalb wurde in der Kommission angeregt, dass der Bundesrat nicht nur über die eingesetzten Fördermittel berichtet, sondern auch über die erzielte Wirkung.
Ein weiterer Punkt ist wichtig: Die zusätzlichen Mittel werden vollständig innerhalb des VBS bzw. des BASPO kompensiert. Der Bundeshaushalt wird also nicht zusätzlich belastet. Allerdings gilt: Haushaltsneutral bedeutet nicht folgenlos; die Kompensation erfolgt zulasten der Unterstützung wiederkehrender internationaler Sportanlässe. Dort werden weniger Mittel zur Verfügung stehen, und das BASPO wird stärker priorisieren müssen. Es kann also vorkommen, dass ein Anlass die Voraussetzungen erfüllt und trotzdem nicht berücksichtigt werden kann. Das ist die Kehrseite dieser Vorlage.
In der Gesamtbetrachtung ist die Finanzierung für die Mitte-Fraktion dennoch vertretbar. Die Bundesbeteiligung ist begrenzt und subsidiär, Kantone und Gemeinden müssen mitziehen, und bei den Sportfördermassnahmen erwarten wir eine nachvollziehbare Wirkungskontrolle.
Beim Bundesbeschluss 2, Nasak 5, ist die Ausgangslage einfacher. Hier sprechen wir kein zusätzliches Geld. Es geht um bereits bewilligte Mittel für Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Einzelne Projekte haben sich verzögert und können nicht innerhalb der vorgesehenen Frist realisiert werden. Gerade bei solchen Projekten braucht es Planungs- und Investitionssicherheit. Sie sollen nicht allein deshalb gefährdet werden, weil sich ihre Realisierung verzögert. Deshalb soll die Verpflichtungsfrist bis Ende 2029 verlängert werden. Der bestehende Kredit wird dadurch nicht erhöht.
Die Kommission hat dem Bundesbeschluss 1, wie wir gehört haben, fast einstimmig, mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt und den Bundesbeschluss 2 einstimmig angenommen. Die Mitte-Fraktion unterstützt beide Bundesbeschlüsse und empfiehlt Ihnen, diesen zuzustimmen.
- RedetextRaumfahrtgesetzNo. 26.032Schweiz
Raumfahrt klingt zunächst weit weg. Tatsächlich ist sie längst Teil unseres Alltags. Navigation, Wetterprognosen, Kommunikation, Finanztransaktionen und die Steuerung von Verkehrs- und Energienetzen funktionieren heute auch dank Satelliten, und für unsere Sicherheit wird die Infrastruktur im Weltraum zunehmend wichtiger. Gleichzeitig verändert sich die Raumfahrt rasant. Satelliten werden kleiner und günstiger, private Unternehmen spielen eine immer grössere Rolle, und auch in der Schweiz entstehen neue Technologien und Geschäftsmodelle. Was uns bisher fehlt, ist ein zeitgemässer nationaler Rechtsrahmen.
Die Schweiz hat vier UNO-Verträge über Weltraumaktivitäten ratifiziert. Damit trägt sie völkerrechtlich Verantwortung für nationale Aktivitäten im Weltraum - auch wenn diese von privaten Unternehmen ausgeübt werden. Heute fehlen uns aber die gesetzlichen Grundlagen, um solche Aktivitäten zu bewilligen, zu beaufsichtigen und nötigenfalls auch zu unterbinden.
Das Raumfahrtgesetz schliesst diese Lücke. Es regelt Bewilligung und Aufsicht, Haftungsfragen und die Registrierung von Weltraumgegenständen. Dabei gilt ein vernünftiger Grundsatz: so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig.
Für die Mitte-Fraktion ist wichtig, dass wir dabei nicht einfach neue Bürokratie schaffen. Die Kommissionsmehrheit hat deshalb gegenüber dem Entwurf des Bundesrates einige wichtige Akzente gesetzt.
Erstens sollen gute Rahmenbedingungen nicht nur für private Unternehmen gelten. Auch Forschungsorgane und weitere Akteure brauchen international wettbewerbsfähige und innovationsfreundliche Bedingungen. Gerade für einen Forschungs- und Innovationsstandort wie die Schweiz ist das wichtig.
Zweitens wollen wir die Regulierung stärker am tatsächlichen Risiko ausrichten. Bei Raumfahrtaktivitäten mit geringem oder standardisiertem Risikoprofil soll die Bewilligungspflicht auch durch eine Selbstdeklaration erfüllt werden können. Nicht jede Aktivität braucht deshalb administrative Verfahren.
Drittens gehört zur Raumfahrt heute auch die Frage der Sicherheit. Die Kommissionsmehrheit will deshalb Sicherheitsinteressen, Cybersicherheit und Resilienz ausdrücklich berücksichtigen. Satelliten und ihre Systeme sind längst Teil kritischer Infrastrukturen.
Schliesslich müssen auch Haftpflicht und Versicherung vernünftig ausgestaltet sein. Die Anforderungen müssen Risiken abdecken, dürfen aber nicht dazu führen, dass Unternehmen ihre Aktivitäten wegen unverhältnismässiger Vorgaben von der Schweiz ins Ausland verlagern. Deshalb sollen bei der Festlegung der Mindestversicherungssumme auch die internationale Praxis und die Standortattraktivität berücksichtigt werden.
Für uns ist die Richtung damit klar: Wir brauchen Regeln, weil die Schweiz Verantwortung trägt. Diese Regeln müssen jedoch risikobasiert, innovationsfreundlich und international konkurrenzfähig sein.
Die Schweiz verfügt über starke Hochschulen, innovative Unternehmen und viel technologisches Know-how. Es wäre falsch, wenn ausgerechnet unsere eigenen gesetzlichen Rahmenbedingungen deren Entwicklung behindern würden.
Die Mitte-Fraktion unterstützt deshalb das Raumfahrtgesetz. Sie folgt der Mehrheit der Kommission und empfiehlt Ihnen, die Vorlage in der von der Kommissionsmehrheit beantragten Fassung anzunehmen.
Puisque nous célébrons aujourd'hui la journée du plurilinguisme, permettez-moi de terminer en français.
La Suisse est un pays de recherche, d'innovation et de technologie. Avec cette loi, nous créons un cadre clair, mais aussi pragmatique et favorable à l'innovation.
Le groupe du Centre soutient donc le projet et suit la majorité de la commission.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)Kein Mensch ist wertlos ("invalid")No. 26.469
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Stärkung der Information zu KlimawandelNo. 26.4526
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission Gerichte/BA(GPK-N Gerichte/BA)Schweiz
- Mitgliedsince 19.11.2025
- SpezialWBK-N Subkommission Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben(WBK-N SUBKO 21.426)Schweiz
- Mitglied31.03.2025 – 22.01.2026
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 22.12.2023
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission EDI/UVEK(GPK-N EDI/UVEK)Schweiz
- Mitgliedsince 22.12.2023
- Ständig
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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