Kein Mensch ist wertlos ("invalid")
(26.469)- Type
- Parlamentarische Initiative
- State
- Eingereicht
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 26.469
- Start
- 02.10.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20260469
- Patrick HässigGrünliberale Partei
- Islam AlijajSozialdemokratische Partei
- Katharina Prelicz-HuberDie Grünen
- Parlament
- Philipp KutterDie Mitte
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesKein Mensch ist wertlos ("invalid")
- Eingereichter Text
Die Bundesverfassung ist so zu ändern, dass die Invalidenversicherung künftig «Inklusionsversicherung» heisst. Sämtliche Bezeichnungen mit dem Wortstamm «invalid» in der Bundesverfassung, einschliesslich der Übergangsbestimmungen, sind zu überprüfen und durch zeitgemässe Formulierungen zu ersetzen.
- Begründung
Die Bezeichnungen in der Bundesverfassung sollen Menschen mit Behinderungen respektvoll begegnen. Der Begriff «invalid» wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die vorgeschlagene Bezeichnung «Inklusionsversicherung» bringt das Ziel der Versicherung - Selbstständigkeit und wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen - besser zum Ausdruck, ohne die Absicherung durch Renten infrage zu stellen.
Der Bundesrat anerkennt in seinem Bericht zum Postulat 20.3002, dass einzelne Begriffe von Betroffenen als herabsetzend oder veraltet wahrgenommen werden.
Zugleich zeigt er auf, welche rechtlichen und sprachlichen Fragen bei einer Umbenennung zu klären sind: «Invalidität» und «Behinderung» sind rechtlich nicht gleichbedeutend; die Terminologie betrifft zahlreiche Erlasse und internationale Abkommen; zudem braucht es tragfähige Lösungen in allen Amtssprachen. Diese Initiative trägt diesen Einwänden Rechnung. Sie gibt die neue Bezeichnung der Versicherung vor und verlangt für die übrigen Begriffe eine sorgfältige, rechtsgleiche Ausarbeitung.
Die sprachliche Modernisierung soll die bestehenden Rechte und Pflichten wahren und mit verhältnismässigem Aufwand umgesetzt werden. Die Umsetzung kann mit anstehenden Revisionen koordiniert werden.
Damit die neue Terminologie respektvoll, rechtlich eindeutig und einheitlich anwendbar ist, gelten für die Ausarbeitung folgende Grundsätze:
- Wo Personen gemeint sind, ist eine respektvolle Personenbezeichnung zu verwenden, grundsätzlich «Menschen mit Behinderungen».
- Wo ein versichertes Risiko, eine Leistungsvoraussetzung oder ein Invaliditätsgrad gemeint ist, ist eine eigenständige, rechtlich präzise Bezeichnung zu wählen. «Behinderung» darf nicht pauschal an die Stelle des sozialversicherungsrechtlichen Begriffs «Invalidität» treten.
- Die neue Terminologie darf für sich allein weder den Kreis der versicherten Personen noch die Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen oder Finanzierung verändern. Die bestehenden Rechte und Pflichten bleiben gewahrt.
- Die Fassungen in den anderen Amtssprachen sind eigenständig zu erarbeiten und rechtlich aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Bundeskanzlei, die zuständigen Fachstellen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen.
Die für eine einheitliche Anwendung notwendigen Folgeänderungen des Bundesrechts sind zusammen mit der Verfassungsänderung vorzubereiten. Die Auswirkungen auf internationale Sozialversicherungsabkommen sind gesondert auszuweisen. Ebenso sind der Umsetzungsaufwand, die Kosten und ein angemessener Zeitplan darzulegen.
Eine Anpassung der Terminologie geht weit über Symbolik hinaus. Sie kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, wie die Gesellschaft Menschen mit Behinderungen begegnet und mit ihnen umgeht.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0