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Andreas Meier · M-E

deRedetext
Schweiz01.10.2026

Die Mitte-Fraktion unterstützt beide Entwürfe. Beim ersten Entwurf geht es um sieben internationale Sportanlässe, die zwischen 2027 und 2029 in der Schweiz stattfinden sollen, von Rudern über Handball und Judo bis zu Frauenbasketball. Der Bund soll dafür insgesamt 8,24 Millionen Franken zusätzlich bereitstellen: 5,24 Millionen Franken für die Durchführung der Anlässe und 3 Millionen Franken für begleitende Sportfördermassnahmen.

Für die Mitte-Fraktion ist klar: Internationale Sportanlässe können für unser Land einen Mehrwert schaffen. Sie bringen eine Sportart ins öffentliche Bewusstsein, schaffen regionale Wertschöpfung und können gerade Kinder und Jugendliche motivieren, selbst Sport zu treiben. Aber dieser Nutzen allein rechtfertigt noch nicht jeden Bundesbeitrag. Entscheidend ist deshalb, wie die Finanzierung ausgestaltet ist. Der Bund übernimmt nicht die Hauptfinanzierung; seine Beteiligung liegt in der Regel bei 12 bis 15 Prozent der Gesamtkosten. Kantone und Gemeinden müssen sich ebenfalls substanziell beteiligen. Fallen deren Beiträge tiefer aus, reduziert sich auch der Bundesbeitrag. Das entspricht unserem Verständnis einer subsidiären Sportförderung. Der Bund ermöglicht, aber er finanziert nicht allein.

Etwas genauer hinschauen muss man bei den zusätzlichen 3 Millionen Franken für Sportfördermassnahmen. Diese Summe basiert nicht auf fertig ausgearbeiteten Einzelprojekten. Viele Massnahmen werden erst noch entwickelt. Der Betrag wurde im Verhältnis zum ursprünglichen Verpflichtungskredit festgelegt. Für die Mitte-Fraktion ist deshalb entscheidend, dass am Ende nicht nur ausgewiesen wird, wie viel Geld eingesetzt wurde, sondern auch, was damit erreicht worden ist. Denn ein internationaler Sportanlass sollte nicht mit der letzten Medaille vorbei sein. Bei früheren Anlässen wurden beispielsweise Programme zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern unterstützt. Beim Eiskunstlauf soll ein Projekt Kindern und Lehrpersonen den Eissport näher bringen.

Solche Projekte können den Nachwuchs- und Breitensport über den Anlass hinaus stärken. Deshalb wurde in der Kommission angeregt, dass der Bundesrat nicht nur über die eingesetzten Fördermittel berichtet, sondern auch über die erzielte Wirkung.

Ein weiterer Punkt ist wichtig: Die zusätzlichen Mittel werden vollständig innerhalb des VBS bzw. des BASPO kompensiert. Der Bundeshaushalt wird also nicht zusätzlich belastet. Allerdings gilt: Haushaltsneutral bedeutet nicht folgenlos; die Kompensation erfolgt zulasten der Unterstützung wiederkehrender internationaler Sportanlässe. Dort werden weniger Mittel zur Verfügung stehen, und das BASPO wird stärker priorisieren müssen. Es kann also vorkommen, dass ein Anlass die Voraussetzungen erfüllt und trotzdem nicht berücksichtigt werden kann. Das ist die Kehrseite dieser Vorlage.

In der Gesamtbetrachtung ist die Finanzierung für die Mitte-Fraktion dennoch vertretbar. Die Bundesbeteiligung ist begrenzt und subsidiär, Kantone und Gemeinden müssen mitziehen, und bei den Sportfördermassnahmen erwarten wir eine nachvollziehbare Wirkungskontrolle.

Beim Bundesbeschluss 2, Nasak 5, ist die Ausgangslage einfacher. Hier sprechen wir kein zusätzliches Geld. Es geht um bereits bewilligte Mittel für Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Einzelne Projekte haben sich verzögert und können nicht innerhalb der vorgesehenen Frist realisiert werden. Gerade bei solchen Projekten braucht es Planungs- und Investitionssicherheit. Sie sollen nicht allein deshalb gefährdet werden, weil sich ihre Realisierung verzögert. Deshalb soll die Verpflichtungsfrist bis Ende 2029 verlängert werden. Der bestehende Kredit wird dadurch nicht erhöht.

Die Kommission hat dem Bundesbeschluss 1, wie wir gehört haben, fast einstimmig, mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt und den Bundesbeschluss 2 einstimmig angenommen. Die Mitte-Fraktion unterstützt beide Bundesbeschlüsse und empfiehlt Ihnen, diesen zuzustimmen.

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