Andreas Meier
- RedetextSchweiz
Die WBK-N beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, bei den verbleibenden Differenzen am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Der Ständerat hat den Gegenentwurf in zwei wesentlichen Punkten geändert. Einerseits sollen die vom Bundesrat zu erlassenden Anforderungen an die Einfuhr von Stopfleber und vergleichbaren Produkten durch zusätzliche tierwohlbezogene Auflagen ergänzt werden. Andererseits sollen die vorgesehenen Massnahmen auch für private Einfuhren gelten.
Die Kommissionsmehrheit hat diese Änderungen sorgfältig geprüft. Sie anerkennt die Anliegen des Ständerates, den Tierschutz stärker zu gewichten. Dennoch ist sie zum Schluss gekommen, dass die beschlossenen Änderungen die Vorlage weder verbessern noch praktikabler machen. Aus Sicht der Mehrheit liegt das zentrale Problem darin, dass die Produktion von Stopfleber auf dem Stopfen von Enten und Gänsen beruht. Zusätzliche Anforderungen an Haltung, Auslauf oder Fütterung ändern nichts an diesem grundlegenden Vorgang. Die Kommissionsmehrheit bezweifelt deshalb, dass solche Auflagen einen wirksamen Beitrag zur Lösung des eigentlichen Problems leisten können. Hinzu kommen rechtliche Fragen. Die Verwaltung hat die Kommission darauf hingewiesen, dass tierwohlbezogene Anforderungen, die keinen Einfluss auf Eigenschaften des Endprodukts haben, im Lichte der internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz problematisch sein können. Die Mehrheit wollte deshalb keine zusätzlichen Unsicherheiten in eine Vorlage einbauen, die bereits einen sorgfältigen Ausgleich zwischen Tierschutzanliegen und internationalen Verpflichtungen sucht.
Ein weiterer Punkt betrifft die privaten Einfuhren. Die Kommission hat sich bereits früher mit dieser Frage befasst und diese bewusst aus dem Entwurf gestrichen. Die Verwaltung hat erneut dargelegt, dass die privaten Einfuhren heute nicht systematisch angemeldet werden und eine wirksame Kontrolle praktisch kaum möglich wäre. Die Mehrheit ist deshalb der Auffassung, dass wir keine Bestimmungen beschliessen sollten, deren Vollzug nur mit unverhältnismässigem Aufwand oder gar nicht gewährleistet werden kann.
Zusammenfassend gelangt die Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass die Änderungen des Ständerates die Vorlage kompliziert machen, ohne deren Wirksamkeit zu erhöhen. Sie beantragt Ihnen deshalb, in sämtlichen verbleibenden Differenzen am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
[VS]
- RedetextPrüfung eines RüstungsfondsNo. 25.4028Schweiz
Ich bin mit der Antwort des Bundesrates zufrieden. Ich ziehe das Postulat zurück.
- RedetextPrüfung eines RüstungsfondsNo. 25.4028Schweiz
Dieses Postulat verlangt die Prüfung eines Rüstungsfonds. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung meines Postulates mit der Begründung, er wolle selbst einen Rüstungsfonds schaffen, und zusätzliche Berichte würden deshalb keine neuen Erkenntnisse bringen. Ich komme zum gegenteiligen Schluss. Gerade weil der Bundesrat einen Fonds schaffen will, braucht es eine vertiefte Diskussion über die Grundsatzfrage, wie wir die Finanzierung grosser und langfristiger Rüstungsbeschaffungen künftig ausgestalten wollen.
Wir stehen vor ausserordentlichen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Die Schweiz muss ihre Verteidigungsfähigkeit stärken. Darüber besteht Einigkeit. Ebenso klar ist aber, dass die dafür notwendigen Investitionen sehr gross sein und sich über viele Jahre erstrecken werden. Die Finanzierung solcher Vorhaben über den ordentlichen Bundeshaushalt führt zwangsläufig zu Zielkonflikten. Das erleben wir bereits heute. Wenn für die Armee zusätzliche Milliardenbeiträge bereitgestellt werden müssen, geraten andere Aufgabenbereiche unter Druck. Besonders betroffen sind jene Bereiche, die über wenig oder keine gesetzlich gebundenen Ausgaben verfügen. Dazu gehören insbesondere die Bildung, die Forschung und Innovation, aber auch die Landwirtschaft. Gerade diese Bereiche sind jedoch für die Zukunft unseres Landes von zentraler Bedeutung. Sie sichern unseren Wohlstand, unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Versorgung und letztlich auch unsere Resilienz. Sicherheit ist mehr als Verteidigung allein. Sicherheit beruht auch auf einem starken Forschungsplatz, einer leistungsfähigen Wirtschaft, einer innovativen Industrie und einer funktionierenden inländischen Produktion. Deshalb stellt sich die berechtigte Frage, ob Rüstungsbeschaffungen langfristig nicht in einem besonderen Finanzierungsgefäss abgebildet werden sollten.
Das Postulat verlangt natürlich nicht die Einführung eines Fonds. Es verlangt lediglich eine Prüfung in einem Bericht. Der Bundesrat legt nun zwar ein konkretes Modell vor, doch gerade dieses Modell wirft zahlreiche Fragen auf. Ist die vorgeschlagene Finanzierung über eine befristete Mehrwertsteuererhöhung der richtige Weg? Ist die vorgesehene Verschuldungsmöglichkeit angemessen? Welche Alternativen wurden geprüft? Welche Auswirkungen ergeben sich für die Schuldenbremse? Welche Erfahrungen bestehen in anderen Staaten? Und vor allem: Wie kann verhindert werden, dass die Finanzierung der Landesverteidigung dauerhaft zulasten anderer strategisch wichtigen Aufgaben erfolgt?
Auf all diese Fragen gibt die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates keine ausreichende Antwort. Ein Bericht würde deshalb sehr wohl einen Mehrwert schaffen. Er würde es dem Parlament ermöglichen, die verschiedenen Modelle sachlich miteinander zu vergleichen und die langfristigen Konsequenzen besser zu beurteilen. Wir sprechen hier nicht über eine Ausgabe von wenigen Millionen Franken, wir sprechen über die Finanzierung der Verteidigung unseres Landes während der kommenden Jahrzehnte. Für eine solche Grundsatzentscheidung sollten wir uns die notwendige Zeit nehmen und die erforderlichen Grundlagen beschaffen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Postulat zuzustimmen. Es geht nicht darum, den Bundesrat zu bremsen. Es geht darum, die Finanzierung unserer Sicherheitspolitik sorgfältig, transparent und generationengerecht auszugestalten.
- RedetextSchweiz
Die bestehenden Vorräte reichen sicher noch fünfzig Jahre. Aber es gibt noch weitere Funde, die bekannt sind und noch viele hundert Jahre reichen.
- RedetextSchweiz
Priorität hat der Ausbau der erneuerbaren Energien, Punkt. Und selbst wenn wir heute in diesem Saal den Bau eines neuen Kernkraftwerks beschliessen würden, hätten wir noch keinen Standort, noch keine Finanzierung, noch keine Bewilligung, noch keinen Volksentscheid und vor allem noch jahrelang keine einzige zusätzliche Kilowattstunde Winterstrom.
Wir müssen auch ehrlich sein: Die heutige Diskussion betrifft nicht mehr den Ersatz von Beznau, dafür ist es längst zu spät. Wenn wir diese Debatte führen, dann sprechen wir, wenn überhaupt, über die Zeit nach 2040, also über die Frage, wie die Schweiz dereinst die Produktion von Gösgen oder später Leibstadt ersetzen will. Denn die Kernkraftwerke liefern heute rund einen Drittel des Schweizer Stroms und im Winterhalbjahr sogar deutlich mehr - gerade in jener Jahreszeit also, in der unsere Versorgung am stärksten unter Druck steht. Die Herausforderungen der nächsten Jahre lösen wir mit Wasser-, Solar-, Windkraft, mit Speichern, mit Netzausbau und mit mehr Effizienz. Daran darf es keinen Zweifel geben. Ob dies aber auch für die Zeit nach 2040 und 2050 genügt, wissen wir heute nicht.
Genau deshalb müssen wir die langfristige Frage stellen. Der Strombedarf der Schweiz wird steigen: durch Elektrifizierung, Digitalisierung und Dekarbonisierung. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass die Schweiz heute rund drei Viertel ihrer gesamten Energie, hauptsächlich in Form von Erdöl, Treibstoffen und Erdgas, aus dem Ausland importiert. Genau diese fossilen Energieträger wollen wir in den kommenden Jahrzehnten ersetzen: im Verkehr, beim Heizen und in vielen industriellen Anwendungen. Das bedeutet vor allem eines: Wir werden deutlich mehr Strom benötigen als heute.
Wer diese Entwicklung ernst nimmt, sollte keine Technologie vorschnell ausschliessen, sondern dafür sorgen, dass genügend Energie verfügbar bleibt. Versorgungssicherheit ist heute längst auch Sicherheitspolitik. Der Krieg in der Ukraine und die Energiekrise in Europa haben uns das deutlich vor Augen geführt. Es geht nicht darum, morgen neue Kernkraftwerke zu bauen. Aber wir müssen uns die Frage stellen, ob wir uns langfristig jede weitere Option gesetzlich verbieten wollen. Genau darum geht es beim indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates.
Seit 2017 haben sich die energiepolitischen und geopolitischen Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Bereits 2015 äusserte ich Vorbehalte gegenüber dem beschlossenen Atomausstieg. Die Mehrheit entschied anders, seither habe ich mich konsequent für den Ausbau der erneuerbaren Energie eingesetzt. Diese Haltung hat sich nicht geändert. Was sich geändert hat, ist die Ausgangslage. Als Aargauer und Einwohner des Zurzibiets sehe ich täglich, welche Bedeutung eine solche Stromversorgung für unser Land hat. In meinem Bezirk mit rund 33 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird rund ein Drittel des Schweizer Stroms produziert. Mit dem Paul-Scherrer-Institut in Villigen verfügt die Schweiz über ein Forschungszentrum von internationalem Rang. Dort wird mit Projekten wie Balder bereits heute an möglichen Energietechnologien der Zukunft gearbeitet. Zudem entwickelt sich die Kerntechnik weiter. Neue Reaktorgenerationen werden gerade mit dem Ziel entwickelt, höhere Sicherheitsstandards zu erreichen und Risiken weiter zu reduzieren. Auch deshalb erscheint es wenig sinnvoll, solche Entwicklungen bereits heute gesetzlich auszuschliessen.
Der indirekte Gegenvorschlag sendet deshalb auch ein wichtiges Signal an Forschung, Lehre und Fachkräfte. Die Schweiz will bei diesen Entwicklungen weiterhin mitdenken und mitgestalten. Viele der Minderheitsanträge erscheinen mir deshalb entbehrlich. Sie verlangen weitgehend Dinge, die grundsätzliche Voraussetzungen für eine Bewilligung sind oder im ordentlichen Verfahren ohnehin nachgewiesen werden müssen. Sicherheit, Entsorgung, Finanzierung und Bewilligung sind bereits heute zwingende Anforderungen. Zusätzliche gesetzliche Hürden schaffen deshalb kaum mehr Sicherheit, wohl aber mehr Komplexität.
Die Energiepolitik braucht weniger Ideologie und mehr Verantwortung. Wir sollten keine Technologie vorschnell ausschliessen, die wir langfristig vielleicht noch brauchen. Darum empfehle ich die Initiative zur Ablehnung und unterstütze den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates - aus Verantwortung für die langfristige Versorgungssicherheit unseres Landes.
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