Samira Marti
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliamentary group
- Fraktion S
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Basel-Landschaft
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 173
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 23. Januar 1994
- samira.marti@parl.ch
- Website
- www.samira-marti.ch
- Wikidata
- Q59615268
- Source body
- CHE
- Source updated
- 02.07.2026
- Record updated
- 09.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
No interests recorded.
- LobbyistWalter Lionel · Interessenvertreter/in08.04.2026 – 31.12.2199SchweizOrganisation Suisse d'aide aux réfugiés OSAR
- LobbyistLustenberger Andreas · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizCaritas
- RedetextSchweiz
Es tut mir leid, wir wünschen eine Wiederholung der Abstimmung zum Geschäft 25.059, "'Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)'. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Tierschutzgesetzes)"; wir haben falsch abgestimmt - herzlichen Dank.
- RedetextSchweiz
Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie arbeiten seit vielen Jahren in einem Unternehmen. Monat für Monat werden Ihnen die Beiträge für die Krankentaggeldversicherung vom Lohn abgezogen. So weit, so normal. Dann, unverhofft, werden Sie für längere Zeit krank, werden von den Ärzten krankgeschrieben. Ihr Alltag wird auf den Kopf gestellt. Sie vermissen die Routinen, den Arbeitsplatz, die Kolleginnen und Kollegen. Vielleicht rennen Sie auch von Arzttermin zu Arzttermin. Und zu all diesen Sorgen kommt plötzlich die wirtschaftliche Existenzangst hinzu. Denn, wie Sie erst in diesem Moment erfahren, Ihr Arbeitgeber hat die Versicherungsprämien, die Ihnen Monat für Monat vom Lohn abgezogen wurden, gar nie an die Versicherung einbezahlt. Die Versicherung verweigert deswegen die Lohnfortzahlung. Davon, dass Ihr Arbeitgeber diese Zahlungen nicht getätigt hat, hatten Sie keine Kenntnis. Sie wurden nie darüber informiert. Sie sind also völlig unverschuldet, krank, in einer existenziellen Krise gelandet. Das ist ungerecht, und das will diese parlamentarische Initiative ändern. Denn ja, und das wird wahrscheinlich die Kommissionssprecherin ausführen, Sie hätten die Möglichkeit, Schadenersatz einzuklagen. Sie wissen aber auch, dass man dafür in dieser Situation, in der Sie notabene für längere Zeit krankgeschrieben sind, zuerst einmal die Kraft finden muss. Sie müssen dazu auch das Geld haben. Eine anwaltschaftliche Vertretung ist in diesem Land nicht gratis. Kurz, es ist eine absolute Zumutung in einer bereits für Sie sehr belastenden Situation.
Die parlamentarische Initiative Schmezer will genau das ändern. Sie verlangt die Umkehrung dieser Belastung. Neu soll die Versicherung trotzdem die Lohnfortzahlung leisten müssen, erhält aber umgekehrt das Recht, gegenüber den Arbeitgebern zu klagen und Schadenersatz zu verlangen. Das entlastet Sie als kranke Arbeitnehmende, die Monat für Monat ihre Beiträge bezahlt hat, und es gibt die rechtliche Aufarbeitung in die stärkere Hand, in die Hand der Versicherung. Eine solche Lösung ist nichts Neues. Wir kennen das in den Sozialversicherungen heute, zum Beispiel bei der AHV, bei der Arbeitslosenversicherung und bei der Unfallversicherung. Um das Eintreiben säumiger Zahlungen kümmern sich die AHV-Ausgleichskassen, nicht die Pensionierten, und diese bekommen währenddem ihre Renten bezahlt. Die Versicherungen kümmern sich um das rechtliche Nachspiel und tragen damit auch das finanzielle Risiko, das für sie natürlich viel, viel kleiner ist als für die Arbeitnehmenden.
Die Kommission hat sich von der Verwaltung informieren lassen, mit wie vielen solchen Fällen bei der Krankentaggeldversicherung etwa zu rechnen wäre. Man hat uns gesagt, dass es zwischen 2022 und 2025 bei 0,03 bis 0,65 Prozent der Fälle pro Jahr zu einer Ablehnung gegenüber Arbeitnehmenden aufgrund eines Deckungsunterbruchs der Arbeitgeber infolge nicht Bezahlung der Prämien gekommen ist. Ein relevanter Anteil dieses minimen Anteils sind dazu noch Einzel-AG, Herr Schmezer hat das ausgeführt, die von einer Neuregelung gar nicht erst betroffen wären. Es geht schliesslich um kollektive Versicherungen. Der Anteil der Fälle ist also wirklich minim, und es ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer Änderung der Prämienhöhe kommen würde.
Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Es darf nicht sein, dass Arbeitnehmende komplett unverschuldet für das Fehlverhalten ihrer Arbeitgeber bezahlen müssen.
- RedetextSchweiz
Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Verfassung klare Vorgaben vorsieht, wann es zu einem obligatorischen Referendum kommen soll und wann nicht - mit dieser parlamentarischen Initiative soll ja eben genau die Verfassung angepasst werden.
Was Sie ansprechen, ist die viel diskutierte Frage, ob es ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum sui generis gibt oder nicht. Da scheiden sich die Geister. Die Wissenschaft, der Bundesrat und insbesondere die Mehrheit der Kantone sind der Meinung, dass das in diesem Fall nicht gegeben ist.
Ich möchte aber betonen, dass es bei der Debatte zur parlamentarischen Initiative in der Kommission - ich äussere mich hier als Kommissionssprecherin - nicht in erster Linie um die Frage ging, ob es bei den Bilateralen III ein obligatorisches Referendum geben soll oder nicht. Vielmehr ging es ganz spezifisch um die Frage, wie sinnvoll oder eben nicht sinnvoll in diesem ganzen Prozess die parlamentarische Initiative Reimann Lukas ist, um die Diskussion fortzuführen.
- RedetextSchweiz
Ihre Staatspolitische Kommission (SPK) hat an der Sitzung vom 23. April dieses Jahres diese parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt eine Änderung der Bundesverfassung, wonach im Wesentlichen eine Ausweitung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums auf völkerrechtliche Verträge, die eine Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, vorgenommen werden soll.
Die parlamentarische Initiative übernimmt den Text der eidgenössischen Volksinitiative "für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz, keine EU-Passivmitgliedschaft", die sogenannte Kompass-Initiative eins zu eins. Der Bundesrat hat zu dieser Volksinitiative bereits am 12. August die Botschaft dem Parlament unterbreitet. Die Kommissionen werden sich im kommenden Quartal vertieft mit dem Anliegen dieser Volksinitiative auseinandersetzen. Dieser Prozess soll gemäss der Mehrheit der Kommission mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative nicht vorweggenommen werden.
Die Initiative geht zudem weit über die vor fünf Jahren von der Bundesversammlung abgelehnte Vorlage betreffend die Einführung eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter hinaus. Der Text sieht nämlich vor, dass auch Verträge mit Gesetzescharakter in Zukunft dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollten. Es wird im Rahmen der Kommissionsarbeiten genau abzuklären sein, wie viele Verträge diese Bedingung erfüllt hätten oder erfüllen würden und wie viele zusätzliche Volksabstimmungen notwendig wären. Ebenso wird zu prüfen sein, wie eine Verfassungsänderung rückwirkend auf einen Einzelfall angewendet werden kann, wie dies der Initiativtext bezüglich der aktuellen Diskussion rund um die Bilateralen III vorsieht.
Die Kommission ist in der Mehrheit der Ansicht, dass diese Fragen im Rahmen der Beratungen zur Volksinitiative geklärt werden sollten und diesen nicht mit dieser parlamentarischen Initiative vorgegriffen werden sollte. Ohnehin setzt sich die Bundesversammlung bekanntermassen bereits jetzt mit der Frage auseinander, ob die Bilateralen III dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum zu unterstellen seien. Die Botschaft ist bereits verabschiedet und die Vernehmlassung durchgeführt. Und Sie wissen, dass in diesen Stunden unsere Schwesterkammer, der Ständerat, sich mit diesen Fragen beschäftigt.
Der Initiant hat vorhin ausgeführt, dass es ihm darum gehe, den Prozess zu dieser Frage zu beschleunigen. Das ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht möglich. Auch wenn das Anliegen der Volksinitiative und der parlamentarischen Initiative eine Mehrheit finden sollte, wäre es mit der parlamentarischen Initiative nicht möglich, die Verfassungsänderung schneller herbeizuführen als mit der Volksinitiative selber. Bevor nämlich eine Vorlage ausgearbeitet werden könnte, müsste zuerst die Schwesterkommission zustimmen, worauf im üblichen Verfahren eine Vorlage für diese Verfassungsänderung ausgearbeitet werden müsste. In diesem Prozess wäre wiederum eine Vernehmlassung durchzuführen und anschliessend müsste die Vorlage im normalen parlamentarischen Verfahren beraten werden. Der Prozess der parlamentarischen Initiative würde also unter optimistischen Annahmen irgendwann zwischen Mitte und Ende des Jahres 2028 zur obligatorischen Volksabstimmung führen. Es ist äusserst unwahrscheinlich, dass mit diesem Zeitplan in irgendeiner Form die Beratung dieser Frage beschleunigt werden kann. Es ist viel wahrscheinlicher, dass sowohl die Schlussabstimmungen wie auch die Volksabstimmungen über die Bilateralen III als auch über die Kompass-Initiative bereits vorher stattfinden würden.
In diesem Sinne sieht die Kommissionsmehrheit in dieser parlamentarischen Initiative kein geeignetes Instrument, um diese Diskussion voranzutreiben.
- RedetextSchweiz
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat diese parlamentarische Initiative an der Sitzung vom 8. Mai 2026 geprüft. Die Initiative verlangt, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass besser überprüft werden kann, ob Personen, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, die Voraussetzungen des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts in der Schweiz erfüllen. EL-Bezügerinnen und -Bezüger sollen zwecks Prüfung dieses Anspruchs mindestens alle zwei Monate persönlich und unbürokratisch, so genannt, bei der Wohngemeinde vorsprechen müssen.
Die Kommission beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder zur IV haben nur Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. Dieses Grundprinzip ist in Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung verankert. Die EL-Durchführungsstellen haben bereits heute mehrere Möglichkeiten, um zu prüfen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind oder nicht und ob sich die Bezügerinnen und Bezüger im Ausland aufhalten. Sie können unter anderem Pässe, Briefkästen oder auch Kontoauszüge kontrollieren. Die Durchführungsstellen verfügen ausserdem über Informationen zu den Krankheits- und Versicherungskosten und können Einsicht in die Steuererklärungen verlangen. Anhand dieser Unterlagen lässt sich feststellen, ob ein Verdacht auf Wohnsitz im Ausland besteht. Gegebenenfalls können gezielte Kontrollen durchgeführt werden.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist die Forderung der Initiative, die noch weiterführen würde, unverhältnismässig. Die vorhandenen Massnahmen und die Praxis der Durchführungsstellen ermöglichen es heute bereits, wirksam und gezielt gegen Missbrauchsfälle vorzugehen. Aber alle Bezügerinnen und Bezüger der Ergänzungsleistungen zu verpflichten, alle zwei Monate bei der Gemeinde vorzusprechen, würde erstens zu einem hohen administrativen Aufwand führen und zweitens alle Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen unter Generalverdacht stellen, obschon Missbrauchsfälle bereits heute sehr, sehr selten sind. Im Gegenteil sind es Scham und Angst vor Stigmatisierung, die oft als Gründe für den Nichtbezug genannt werden, obwohl Personen Anspruch auf diese Sozialversicherung hätten. Mit der Schaffung eines allgemeinen Misstrauens würde dieses Gefühl und dieses Problem des Nichtbezugs noch verstärkt werden.
Für die Kommissionsmehrheit ist es deshalb wichtig, dass im Grundsatz weiterhin von der Ehrlichkeit der Anspruchsberechtigten ausgegangen wird und sie nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Sie beantragt deshalb, der Initiative keine Folge zu geben.
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- Mitgliedsince 04.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied10.12.2018 – 01.12.2019
- StändigBüro Nationalrat(Bü-N)Schweiz
- Fraktionspräsident/insince 04.12.2023
- Fraktionspräsident/in12.09.2023 – 03.12.2023
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- Parlament (Legislativrat)since 04.12.2023
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