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Samira Marti · SP

deRedetext
Schweiz29.09.2026

Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie arbeiten seit vielen Jahren in einem Unternehmen. Monat für Monat werden Ihnen die Beiträge für die Krankentaggeldversicherung vom Lohn abgezogen. So weit, so normal. Dann, unverhofft, werden Sie für längere Zeit krank, werden von den Ärzten krankgeschrieben. Ihr Alltag wird auf den Kopf gestellt. Sie vermissen die Routinen, den Arbeitsplatz, die Kolleginnen und Kollegen. Vielleicht rennen Sie auch von Arzttermin zu Arzttermin. Und zu all diesen Sorgen kommt plötzlich die wirtschaftliche Existenzangst hinzu. Denn, wie Sie erst in diesem Moment erfahren, Ihr Arbeitgeber hat die Versicherungsprämien, die Ihnen Monat für Monat vom Lohn abgezogen wurden, gar nie an die Versicherung einbezahlt. Die Versicherung verweigert deswegen die Lohnfortzahlung. Davon, dass Ihr Arbeitgeber diese Zahlungen nicht getätigt hat, hatten Sie keine Kenntnis. Sie wurden nie darüber informiert. Sie sind also völlig unverschuldet, krank, in einer existenziellen Krise gelandet. Das ist ungerecht, und das will diese parlamentarische Initiative ändern. Denn ja, und das wird wahrscheinlich die Kommissionssprecherin ausführen, Sie hätten die Möglichkeit, Schadenersatz einzuklagen. Sie wissen aber auch, dass man dafür in dieser Situation, in der Sie notabene für längere Zeit krankgeschrieben sind, zuerst einmal die Kraft finden muss. Sie müssen dazu auch das Geld haben. Eine anwaltschaftliche Vertretung ist in diesem Land nicht gratis. Kurz, es ist eine absolute Zumutung in einer bereits für Sie sehr belastenden Situation.

Die parlamentarische Initiative Schmezer will genau das ändern. Sie verlangt die Umkehrung dieser Belastung. Neu soll die Versicherung trotzdem die Lohnfortzahlung leisten müssen, erhält aber umgekehrt das Recht, gegenüber den Arbeitgebern zu klagen und Schadenersatz zu verlangen. Das entlastet Sie als kranke Arbeitnehmende, die Monat für Monat ihre Beiträge bezahlt hat, und es gibt die rechtliche Aufarbeitung in die stärkere Hand, in die Hand der Versicherung. Eine solche Lösung ist nichts Neues. Wir kennen das in den Sozialversicherungen heute, zum Beispiel bei der AHV, bei der Arbeitslosenversicherung und bei der Unfallversicherung. Um das Eintreiben säumiger Zahlungen kümmern sich die AHV-Ausgleichskassen, nicht die Pensionierten, und diese bekommen währenddem ihre Renten bezahlt. Die Versicherungen kümmern sich um das rechtliche Nachspiel und tragen damit auch das finanzielle Risiko, das für sie natürlich viel, viel kleiner ist als für die Arbeitnehmenden.

Die Kommission hat sich von der Verwaltung informieren lassen, mit wie vielen solchen Fällen bei der Krankentaggeldversicherung etwa zu rechnen wäre. Man hat uns gesagt, dass es zwischen 2022 und 2025 bei 0,03 bis 0,65 Prozent der Fälle pro Jahr zu einer Ablehnung gegenüber Arbeitnehmenden aufgrund eines Deckungsunterbruchs der Arbeitgeber infolge nicht Bezahlung der Prämien gekommen ist. Ein relevanter Anteil dieses minimen Anteils sind dazu noch Einzel-AG, Herr Schmezer hat das ausgeführt, die von einer Neuregelung gar nicht erst betroffen wären. Es geht schliesslich um kollektive Versicherungen. Der Anteil der Fälle ist also wirklich minim, und es ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer Änderung der Prämienhöhe kommen würde.

Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Es darf nicht sein, dass Arbeitnehmende komplett unverschuldet für das Fehlverhalten ihrer Arbeitgeber bezahlen müssen.

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parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0