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Keine Finanzierung von Werbung und politischen Kampagnen aus Netz- und Grundversorgungserträgen

(26.468)Parlamentarische InitiativeEingereicht
Schweiz02.10.2026
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.468
Start
02.10.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20260468
Contributions(49)
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) ist so zu ändern, dass Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft in Bereichen ohne Wettbewerb, namentlich im Netzbetrieb und in der Grundversorgung, keine Werbung betreiben dürfen – weder für Produkte und Dienstleistungen noch für Technologien, Strategien oder energiepolitische Anliegen – und dass Werbung nicht aus Netznutzungsentgelten, Grundversorgungstarifen oder anderen von gebundenen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern getragenen Erträgen finanziert werden darf.

  • BegründungTEXT

    Die Axpo führt seit Frühjahr 2026 eine Plakatkampagne, die keine Produkte, sondern Technologien bewirbt («Win-Winterstrom» für Windkraft), und wirbt in ganzseitigen Inseraten für die Szenarien ihrer «Axpo Energy Reports», darunter zwei neue Kernkraftwerke. Sie tritt zudem auf strom-sichern.ch als Trägerin der Kampagne für die Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke auf.

    Die Axpo ist vollständig in öffentlicher Hand. Aktionäre sind die Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, Glarus und Zug sowie die Kantonswerke EKZ, AEW, SAK und EKT, über die auch St. Gallen, Thurgau und beide Appenzell beteiligt sind. Ihre Erträge stammen wesentlich aus Bereichen ohne Wettbewerb: aus dem regulierten überregionalen Verteilnetz und aus Lieferungen an Grundversorger, deren Kundschaft unter 100 MWh Jahresverbrauch keine Lieferantenwahl hat. Wettbewerb herrscht nur im Grosshandel und bei Grosskunden. 2022 musste der Bund die Axpo mit 4 Milliarden Franken stützen.

    Wo keine Wahlfreiheit besteht, hat Werbung für die Zahlenden keinen Nutzen. Sie dient der Beeinflussung politischer Entscheide zugunsten von Technologien, an denen die Axpo ein direktes Interesse hat: Windkraft bringt Förderbeiträge; neue Kernkraftwerke eröffnen Geschäftsfelder. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind öffentlich beherrschte Unternehmen zur politischen Neutralität verpflichtet; sie dürfen sich nur bei besonderer Betroffenheit, mit Zurückhaltung und ohne unverhältnismässigen Einsatz von Mitteln aus Monopolen und Zwangstarifen an Abstimmungskämpfen beteiligen (BGE 145 I 1). Der Fall Swisscom/E-ID (Urteil vom 21.4.2026) zeigt, dass Verstösse faktisch nicht anfechtbar sind; es braucht eine gesetzliche Regel.

    Information zu Tarifen, Störungen und Energieeffizienz bleibt zulässig, ebenso aus eigenen Erträgen finanzierte Werbung in wettbewerblichen Segmenten. Die Aufsicht obliegt der ElCom.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Keine Finanzierung von Werbung und politischen Kampagnen aus Netz- und Grundversorgungserträgen

Data: OpenParlData · CC BY 4.0