Skip to main content

Samira Marti · SP

deRedetext
Schweiz29.09.2026

Ihre Staatspolitische Kommission (SPK) hat an der Sitzung vom 23. April dieses Jahres diese parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt eine Änderung der Bundesverfassung, wonach im Wesentlichen eine Ausweitung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums auf völkerrechtliche Verträge, die eine Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, vorgenommen werden soll.

Die parlamentarische Initiative übernimmt den Text der eidgenössischen Volksinitiative "für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz, keine EU-Passivmitgliedschaft", die sogenannte Kompass-Initiative eins zu eins. Der Bundesrat hat zu dieser Volksinitiative bereits am 12. August die Botschaft dem Parlament unterbreitet. Die Kommissionen werden sich im kommenden Quartal vertieft mit dem Anliegen dieser Volksinitiative auseinandersetzen. Dieser Prozess soll gemäss der Mehrheit der Kommission mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative nicht vorweggenommen werden.

Die Initiative geht zudem weit über die vor fünf Jahren von der Bundesversammlung abgelehnte Vorlage betreffend die Einführung eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter hinaus. Der Text sieht nämlich vor, dass auch Verträge mit Gesetzescharakter in Zukunft dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollten. Es wird im Rahmen der Kommissionsarbeiten genau abzuklären sein, wie viele Verträge diese Bedingung erfüllt hätten oder erfüllen würden und wie viele zusätzliche Volksabstimmungen notwendig wären. Ebenso wird zu prüfen sein, wie eine Verfassungsänderung rückwirkend auf einen Einzelfall angewendet werden kann, wie dies der Initiativtext bezüglich der aktuellen Diskussion rund um die Bilateralen III vorsieht.

Die Kommission ist in der Mehrheit der Ansicht, dass diese Fragen im Rahmen der Beratungen zur Volksinitiative geklärt werden sollten und diesen nicht mit dieser parlamentarischen Initiative vorgegriffen werden sollte. Ohnehin setzt sich die Bundesversammlung bekanntermassen bereits jetzt mit der Frage auseinander, ob die Bilateralen III dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum zu unterstellen seien. Die Botschaft ist bereits verabschiedet und die Vernehmlassung durchgeführt. Und Sie wissen, dass in diesen Stunden unsere Schwesterkammer, der Ständerat, sich mit diesen Fragen beschäftigt.

Der Initiant hat vorhin ausgeführt, dass es ihm darum gehe, den Prozess zu dieser Frage zu beschleunigen. Das ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht möglich. Auch wenn das Anliegen der Volksinitiative und der parlamentarischen Initiative eine Mehrheit finden sollte, wäre es mit der parlamentarischen Initiative nicht möglich, die Verfassungsänderung schneller herbeizuführen als mit der Volksinitiative selber. Bevor nämlich eine Vorlage ausgearbeitet werden könnte, müsste zuerst die Schwesterkommission zustimmen, worauf im üblichen Verfahren eine Vorlage für diese Verfassungsänderung ausgearbeitet werden müsste. In diesem Prozess wäre wiederum eine Vernehmlassung durchzuführen und anschliessend müsste die Vorlage im normalen parlamentarischen Verfahren beraten werden. Der Prozess der parlamentarischen Initiative würde also unter optimistischen Annahmen irgendwann zwischen Mitte und Ende des Jahres 2028 zur obligatorischen Volksabstimmung führen. Es ist äusserst unwahrscheinlich, dass mit diesem Zeitplan in irgendeiner Form die Beratung dieser Frage beschleunigt werden kann. Es ist viel wahrscheinlicher, dass sowohl die Schlussabstimmungen wie auch die Volksabstimmungen über die Bilateralen III als auch über die Kompass-Initiative bereits vorher stattfinden würden.

In diesem Sinne sieht die Kommissionsmehrheit in dieser parlamentarischen Initiative kein geeignetes Instrument, um diese Diskussion voranzutreiben.

Transcript
parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0