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Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

(12.4025)MotionErledigt
Schweiz29.11.2012
Profile
Type
Motion
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
12.4025
Start
29.11.2012
References & source
Official record
Official profile
External ID
20124025
Votings(1)
Contributions(29)
Timeline(8)
  • Abschreibung
    Nationalrat
  • Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 17.062.
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Annahme
    Nationalrat
  • Angenommen
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Opfer häuslicher Gewalt besser schützen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat untersucht derzeit die Anwendung von Artikel 55a StGB zur Einstellungspraxis bei häuslicher Gewalt in Erfüllung der Motion Heim 09.3059, "Eindämmung der häuslichen Gewalt". Diese Untersuchung soll auch Erkenntnisse liefern, ob und inwiefern Artikel 55a StGB zu ändern sein wird. Bei der Umsetzung der vorliegenden Motion sollen die aus der Untersuchung der Praxis gewonnenen Erkenntnisse laufend berücksichtigt werden, damit eine in sich stimmige Gesamtrevision von Artikel 55a StGB erfolgen kann. Der Bundesrat unterstützt also die Stossrichtung der Motion und beantragt deshalb ihre Annahme.

    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 55a Absatz 2 StGB dahingehend anzupassen, dass vor einer definitiven Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft das Opfer nochmals anzuhören und seine Äusserungen im Rahmen eines allfälligen Einstellungsentscheids zu berücksichtigen sind.

  • BegründungTEXT

    Die Staatsanwaltschaften haben nach eigenen Angaben die Tendenz, ein Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt möglichst provisorisch einzustellen, und zwar nicht deshalb, weil dies im Interesse des Opfers läge, sondern weil damit der Aufwand minimiert werden soll. Die allermeisten Verfahren, die einmal provisorisch eingestellt werden, werden in der Folge definitiv eingestellt, wenn das Opfer nicht von sich aus aktiv wird. Bevor die Staatsanwaltschaft ein Verfahren definitiv einstellt, sollte sie das Opfer nochmals anhören. Wenn sich das Verhalten des Täters nicht entscheidend geändert hat, führt dies eher zu einer Bestrafung. Es kann nicht angehen, dass die Strafverfolgungsbehörden erst dann aktiv werden, wenn die Gewalt wiederum eskaliert. Vielmehr muss es darum gehen, Gewaltsituationen, die jahrelang dauern können, entschlossen entgegenzutreten.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0