Patrick Hässig
- Party
- Grünliberale Partei
- Parliamentary group
- Fraktion GL
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 66
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1. Februar 1979
- Occupation
- Dipl. Pflegefachmann/-frau
- Language
- German
- Address
- Höhenring 7
8052 Zürich - Website
- www.patrickhaessig.ch
- Gemeinderat (ZH)
- Grünliberale Partei· 11
- Kantonsrat (ZH)
- Grünliberale Partei· VI Zürich 11+12
- Wikidata
- Q979785
- Source body
- CHE
- Source updated
- 11.10.2026
- Record updated
- 18.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- Auswahl AKantonsratCup-AbstimmungResult: 0 Yes · 0 No · 0 Abst. · 10 Absent
- Auswahl AKantonsratCup-AbstimmungResult: 0 Yes · 0 No · 0 Abst. · 10 Absent
- AbwesendGemeinderatNormalFinanzdepartement, Tertialbericht I/2023 der Organisationseinheiten mit Globalbudget (Weisung)Gemeinderat ZürichResult: 0 Yes · 0 No · 0 Abst. · 18 Absent
- JaGemeinderatNormalVerzicht auf den Weiterzug des Entscheids des Baurekursgerichts zur Abdeckung der «Mohren-Inschriften» sowie Kontextualisierung der Inschriften (Postulat)Gemeinderat ZürichResult: 53 Yes · 59 No · 0 Abst. · 13 Absent
- NeinGemeinderatNormalErstellung und Bewirtschaftung eines Verzeichnisses der privaten Autoabstellplätze (Postulat)Gemeinderat ZürichResult: 43 Yes · 68 No · 1 Abst. · 13 Absent
- —Suchtfachstelle Zürich · VorstandsmitgliedZürichsince 01.06.2022Kantonsrat
- —Gemeinderat · GemeinderatZürichsince 04.05.2022Kantonsrat
- —Stadtspital Zürich · Dipl. Pflegefachmann HFZürichsince 01.09.2017Kantonsrat
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- LobbyistJoller Maria Rosa · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizSchweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK – ASI
- Access badgeHeer Elia30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextSchweiz
Das Thema Angehörigenpflege sowie die Frage, wie und in welcher Höhe die Leistungen in diesem Bereich finanziert werden, beschäftigen die Betroffenen, die Prämien- und Steuerzahlenden sowie die Politik seit Jahren.
Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids von 2019 erhielt das Thema zusätzlichen Aufwind. Dieser Entscheid besagt, dass Leistungen der Grundpflege durch pflegende Angehörige abgerechnet werden dürfen, sofern diese bei einer Spitex-Organisation mit entsprechender Betriebsbewilligung angestellt sind.
In den letzten Jahren schossen daher neu gegründete private Spitex-Firmen wie Pilze aus dem Boden. Es gab etwas zu holen: Geld. Gewisse Spitex-Firmen erzielen Millionenumsätze, betreiben aggressives Lobbying, schalten Werbung zu besten Sendezeiten oder bespielen die sozialen Medien intensiv.
Diverse politische Vorstösse wurden eingereicht - von links über Mitte und GLP bis rechts. Politisch ist man sich einig: Die Zeit ist überreif, um im Bereich der pflegenden Angehörigen vorwärtszumachen, smart zu regulieren und diese Auswüchse zu stoppen.
Am Beispiel des Kantons Zürich möchte ich einige Zahlen aufzeigen, die uns in Form eines Berichtes vorgelegt wurden. Darin wurden Daten aus verschiedenen Zürcher Gemeinden ausgewertet, um die Dimensionen des Themas Angehörigenpflege besser zu veranschaulichen.
Im Bereich der Angehörigenpflege liegen die Kosten bei 32 bis 38 Franken pro Stunde. Dieser Betrag entspricht dem Stundenlohn, der den pflegenden Angehörigen ausbezahlt wird. Die Finanzierung erfolgt durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), die Restfinanzierung durch die Wohngemeinde und die Patientenbeteiligung. Insgesamt ergibt sich daraus ein Betrag von 82.90 Franken pro Stunde. Dem stehen Kosten von 32 bis 38 Franken gegenüber. Die Differenz geht an die Firmen.
Die Auswertungen des Kantons Zürich zeigten, dass die Grundpflegestunden von Spitex-Organisationen, die sich auf Angehörigenpflege spezialisiert haben und über keinen kantonalen Leistungsauftrag verfügen, innerhalb von nur vier Jahren um 971 Prozent zugenommen haben. Es handelt sich also nicht um einen Anstieg von 10 oder 15 Prozent, sondern um eine Steigerung von 971 Prozent. Diese Entwicklung und die entsprechenden Zahlen waren gemäss Debatte auch im Ständerat mit ein Grund für die Einreichung dieser zwei Motionen. Ihre Kommission hat daher an ihrer Sitzung vom 17. April diese zwei Kommissionsmotionen der SGK-S beraten.
Zuerst zur Motion 26.3012: Wir haben in diversen Anhörungen und Berichten festgestellt, dass es mehr Transparenz über die Kosten braucht sowie Klarheit, ob überhaupt Angehörigenpflege vorliegt. Es braucht einheitlich definierte Qualitätskriterien und Vergleichbarkeit. Zudem braucht es eine Abgrenzung zur normalen Hilfestellung im Rahmen der familienrechtlichen Unterhaltspflichten. Die Kosten sollen an die speziellen Situationen pflegender Angehöriger angepasst werden, wenn diese beispielsweise keinen Anfahrtsweg haben, wie dies auch in der Stellungnahme des Bundesrates festgehalten wurde.
Ziel dieser Motion ist es, die bestehenden Voraussetzungen für eine Vergütung über die OKP klarer, transparenter und einheitlicher zu definieren sowie Missbräuche zu verhindern. Ebenfalls sollen im Rahmen dieser Arbeiten die Einführung einer Definition von "pflegenden Angehörigen", deren arbeitsrechtlicher Status und, allenfalls gestützt auf die bestehenden Grundlagen von Spitex Schweiz, eine nationale Definition der Normkosten geprüft werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion 26.3012 und führt an, vieles sei bereits geregelt oder die Voraussetzungen dafür seien geschaffen. Das mag sein. Das Mengenwachstum und die teilweise unklaren Abgrenzungsfragen verlangen jedoch von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dass wir handeln und den Lead übernehmen. Wie die SGK-S möchten wir nicht die Entschädigung von pflegenden Angehörigen abwürgen, sondern dort nachschärfen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Das gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, differenzierte Lösungen zu erarbeiten.
Die zweite Kommissionsmotion 26.3013 zielt darauf ab, dass sich die Kantone bei der Ausgestaltung der Versorgung an einheitlichen Zulassungsvorgaben orientieren können. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass sich die kantonalen Regelungen zu stark unterscheiden. Die Gespräche mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) haben aus Sicht der Kommission bestätigt, dass ein solcher Handlungsbedarf besteht.
Bezüglich der Qualitätssicherung wird in Ziffer 1 gefordert, durch eine Anpassung der KVV sei sicherzustellen, dass ausreichend qualifiziertes Fachpersonal für die Erbringung der Behandlungspflege und sämtlicher weiterer Pflegeleistungen zur Verfügung steht. Diese Leistungen sollen möglichst aus einer Hand, also durch eine Spitex-Organisation, erbracht werden. Durch verbindliche Vorgaben zur personellen Ausstattung und zur fachlichen Begleitung pflegender Angehöriger kann so die Qualität der Versorgung verbessert werden. Konkret geht es um Anforderungen an den Personalschlüssel sowie um Mindeststandards bei der Ausbildung.
Im Zusammenhang mit Ziffer 2 fielen insbesondere das Ausmass und die Entwicklung der Grundpflegeleistungen von Spitex-Organisationen mit und ohne Leistungsauftrag auf. Die vorliegenden Zahlen zeigen deutliche Unterschiede. Deshalb soll der Bundesrat den Kantonen ein Instrument zur Verfügung stellen, mit dem sie die Abrechnung von Pflegeleistungen durch Angehörige über die OKP auf einen oder mehrere Leistungserbringer pro Region beschränken können.
Diese nun vorgestellten Motionen sind in der Frühjahrssession vom Ständerat bereits einstimmig angenommen worden. Ihre SGK-N beantragt Ihnen, die beiden Motionen der SGK-S anzunehmen. Die Kommission hat die Motion 26.3012 einstimmig angenommen. Bei der Motion 26.3013 wurde Ziffer 1 ebenfalls einstimmig und Ziffer 2 mit 21 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Zur dritten Motion im Bündel: Die Kommission erachtet die Datengrundlage als für die weiteren Arbeiten und effektive Rechnungskontrolle zentral. Deshalb hat sie mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion 26.3519, "Separate Rechnungsausweisung von durch pflegende Angehörige erbrachten Leistungen", eingereicht. Bei der separaten Deklaration auf den Abrechnungen handelt es sich bislang lediglich um eine Kann-Bestimmung; trotzdem werden sich vermutlich die meisten Organisationen daran halten. Wenn wir erreichen wollen, dass auf Rechnungen konsequent ausgewiesen wird, ob eine Leistung von einer pflegenden angehörigen Person erbracht wurde oder nicht, braucht es eine Muss-Formulierung. Das ist insbesondere für die Kassen wichtig, damit sie überprüfen können, ob diese Leistungen korrekt abgerechnet werden. Im Kanton Zürich ist beispielsweise belegt, dass gewisse schwarze Schafe elfmal mehr Pflegestunden und -ausgaben verrechnen als die Spitex. Genau solche Entwicklungen könnten wir künftig transparent machen.
Ich komme zum Schluss: Ihre Kommission bittet Sie mit klarer Mehrheit, alle drei Motionen anzunehmen und in der Angelegenheit der Angehörigenpflege im Sinne der Prämien- und Steuerzahlenden sowie auch für den Schutz der pflegenden Angehörigen vorwärtszumachen.
- RedetextSchweiz
Die Chefs von drei grossen Krankenkassen verdienten im Jahr 2025 je beinahe eine Million Franken. Im selben Jahr stiegen die Krankenkassenprämien um durchschnittlich 6 Prozent. Heute geht es um den Widerspruch zwischen diesen beiden Zahlen.
Die Mehrheit der SGK möchte die Vergütung von CEO und anderen Führungspersonen von Krankenkassen deckeln. Die Obergrenze soll ausschliesslich für Tätigkeiten im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung gelten. Die Grünliberale Fraktion unterstützt dieses Anliegen. Ja, wir sind uns bewusst, dass die Löhne der Krankenkassen-CEO nur einen verschwindend kleinen Teil der Prämien ausmachen; die Vorlage wird keine umfassenden Auswirkungen auf die Prämien haben. Es geht bei der Vorlage aber auch nicht primär um Kostendämpfung, sondern um die Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit unseres Krankenversicherungssystems.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist - wie der Name schon sagt - für alle obligatorisch; der Leistungskatalog ist bis ins letzte Detail vorgegeben; die Menschen verstehen nicht, wieso in diesem Bereich dann solch exorbitant hohe Vergütungen bezahlt werden, und, ich sage es Ihnen ehrlich: Ich verstehe es auch nicht.
Jeden Herbst bekommen wir alle Post mit der Mitteilung, um wie viele Prozente die Prämien im nächsten Jahr steigen werden; heute Nachmittag wird es dazu eine Medienkonferenz von Frau Bundesrätin Baume-Schneider geben. Zeitgleich steht dann jeweils auch in der Presse - gestern zum Beispiel -, wie viel die Krankenkassen-CEO dieses Jahr verdient haben. Wenn sowohl Prämien als auch Löhne von Krankenkassen-CEO im gleichen Jahr deutlich steigen, dann ist es doch absolut verständlich, dass bei der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass sich hier einige auf Kosten der Versicherten bereichern. Dieser Eindruck ist Gift für die Akzeptanz für eine der wichtigsten Sozialversicherungen der Schweiz.
Einige werden nun einwenden, dass hohe Löhne kein Problem seien, da das halt der freie Markt sei. Nur: Bei der OKP kann man wohl kaum von einem freien Markt sprechen. Es besteht eine Versicherungspflicht, der Leistungskatalog ist vorgeschrieben, die Prämien werden vom Bund genehmigt, die Kassen stehen unter einem eigenen Aufsichtsgesetz. Wir sind der Meinung: Wer der Bevölkerung vorschreibt, dass sie einzahlen muss, darf auch festlegen, wie viel an der Spitze herausgenommen werden darf - das ist wichtig für die Glaubwürdigkeit des Systems.
Neben dem Grundanliegen befürworten wir auch den vorgesehenen Mechanismus zur Deckelung der Vergütungen. So werden Anreize für die Senkung der Kosten geschaffen. Auch die verschärften Transparenzvorschriften begrüssen wir. Bei einer Sozialversicherung, die für alle obligatorisch ist, braucht es vollständige Offenheit in Hinblick darauf, was mit den Prämiengeldern geschieht. Wir erhoffen uns davon sogar eine gewisse mässigende Wirkung auf die Höhe der Vergütungen.
Kurz: Aus Sicht der Grünliberalen Fraktion ist die Vorlage ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen in das System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu stärken. Im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und sie zu unterstützen. In der Detailberatung bitten wir Sie, überall der Mehrheit der Kommission zu folgen.
- RedetextSchweiz
Wie bei der soeben behandelten parlamentarischen Initiative beantragt Ihnen Ihre Kommission auch bei der parlamentarischen Initiative 26.401, "BVG-Alterssparen ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag", dieser Folge zu geben.
Zum Inhalt: Heute beginnt das obligatorische Alterssparen in der zweiten Säule mit dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Die Initiative will diesen Sparbeginn um fünf Jahre vorziehen, auf den 1. Januar nach dem 19. Geburtstag. Das Ziel davon ist einfach: Die Alterskapitalien sollen erhöht werden, indem früher gespart wird. Fünf zusätzliche Sparjahre am Anfang des Erwerbslebens sind jene Jahre, in denen der Zinseffekt am längsten wirkt. Ein Franken, der mit 20 statt mit 25 in die Vorsorge fliesst, arbeitet bis zur Pensionierung fünf Jahre länger.
Die Kommission ist sich bewusst, dass die Massnahme nur wenige Personen direkt betrifft. Wer zwischen 20 und 25 in Ausbildung ist, erreicht meist die Eintrittsschwelle nicht und spart somit auch künftig nicht. Wer in diesem Alter bereits arbeitet, verdient in der Regel noch wenig. Dementsprechend sind die Gutschriften dieser Jahre bescheiden. Aber für jene, die es betrifft, typischerweise Personen, die nach einer Berufslehre früh ins Berufsleben einsteigen, ist der Effekt über eine ganze Erwerbskarriere durchaus spürbar. Wer nicht betroffen ist, dem entsteht daraus auch kein Nachteil. Kurz, es ist zwar kein grosser Wurf, aber ein sinnvoller Beitrag für genau jene Gruppe, die früh zu arbeiten beginnt. Auch kleine Verbesserungen summieren sich, oder mit einem Sprichwort ausgedrückt: "Auch Kleinvieh macht Mist".
Anders als bei der vorhergehenden parlamentarischen Initiative ist die Umsetzung hier einfach. Der bestehende Versichertenbestand ab Alter 25 ist von der Änderung nicht betroffen. Es braucht also weder Kompensationsmassnahmen noch parallele Systeme.
Zum Verfahren: Auch hier hat die Schwesterkommission des Ständerates im März mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Zustimmung verweigert und das Anliegen in ihr Postulat 26.3521 aufgenommen. Ich habe die Überlegungen der Kommissionsmehrheit dazu bereits vorher dargelegt und wiederhole sie nur ganz in Kürze: Die Frage des Sparbeginns wurde im Rahmen der BVG-Reform 21 eingehend geprüft und die Antworten liegen auf dem Tisch. Ein weiterer Bericht bringt keine neuen Erkenntnisse. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Massnahme als sinnvoll und möchte sie deshalb weiterverfolgen, ohne weitere Zeit mit einem Bericht zu verlieren. Mit einem Folgegeben wird lediglich der Auftrag erteilt, eine Vorlage auszuarbeiten. Die Ergebnisse des Postulatsberichtes können dabei ohne weiteres dann einfliessen.
In der Juli-Sitzung hat Ihre Kommission deshalb mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, an der Initiative festzuhalten und Ihnen Folgegeben zu beantragen. Eine Minderheit beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben; dazu gleich mehr von Kollegin Marti.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auch dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
- RedetextSchweiz
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative 26.400, "BVG-Altersgutschriften. Nur noch zwei statt vier Gutschriftensätze", Folge zu geben. Heute kennt das BVG-Obligatorium vier nach Alter gestaffelte Gutschriftensätze: 7 Prozent des koordinierten Lohnes ab 25 Jahren, 10 Prozent ab 35 Jahren, 15 Prozent ab 45 Jahren und 18 Prozent ab 55 Jahren. Die Altersgutschriften steigern also gegen das Ende des Erwerbslebens deutlich an. Die Reduktion auf zwei Sätze war bereits Teil der Reform der beruflichen Vorsorge, der BVG-Reform 21. Diese Gesamtvorlage hat das Volk am 22. September 2024 abgelehnt. Das Anliegen der flacheren Gutschriften stand in jener Abstimmung allerdings kaum im Zentrum der Kritik. Deshalb nimmt die Kommission diese Massnahme nun wieder auf.
Das Hauptziel der Initiative ist es, die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Ältere Versicherte sind für Arbeitgeber in Bezug auf die Lohnnebenkosten in der zweiten Säule teurer als Jüngere. Bei einem Jobverlust kann dieser Umstand die Stellensuche für ältere Arbeitssuchende erschweren. Dem soll mit der Reduktion auf zwei Gutschriftensätze entgegengewirkt werden. Die Initiative legt lediglich fest, dass es künftig zwei statt vier Gutschriftensätze geben soll. Die konkrete Höhe der beiden Sätze ist bewusst offengelassen.
Direkt gilt die Änderung nur für Versicherte, die ausschliesslich im BVG-Obligatorium versichert sind. Vorsorgeeinrichtungen, die ihre Versicherten überobligatorisch versichern, könnten bereits heute flachere oder einheitliche Sparbeiträge vorsehen. In der Praxis sind aber auch viele überobligatorische Vorsorgepläne stark altersabhängig ausgestaltet, und die gesetzlichen Mindestsätze wirken als Referenz für die Plangestaltung. Die Kommission geht deshalb davon aus, dass eine Anpassung im Obligatorium auch auf den überobligatorischen Bereich eine gewisse Wirkung haben dürfte, wenn auch nur indirekt.
Zur Umsetzung: Die Kommission ist sich bewusst, dass diese anspruchsvoll ist. Grundsätzlich sind zwei Wege denkbar. Der erste Weg wäre ein Übergang zu den zwei Gutschriftensätzen für alle Versicherten gleichzeitig. Dies hätte zur Folge, dass ältere Versicherte, die in ihrer Sparphase mit dem vierstufigen System gerechnet haben, tiefere Altersgutschriften erhalten würden, als sie erwarten durften. Es bräuchte in diesem Fall wohl Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration.
Der zweite Weg wäre, für eine bestimmte Zeit zwei Systeme parallel zu führen. Beispielsweise könnten dann die Sätze von Versicherten ab 45 Jahren nach dem bisherigen System auslaufen, während für den übrigen Bestand die neuen Sätze gelten würden. In dieser Variante müssten keine zusätzlichen Mittel für Kompensationsmassnahmen beschlossen werden, was diese grundsätzlich attraktiv macht. Sie ist jedoch mit anderen Herausforderungen verbunden, etwa der Komplexität eines sehr langen Übergangszeitraums.
Die Kommission hat für die Umsetzung noch keine Entscheidung getroffen und auch keine Empfehlung abgegeben. Die genaue Umsetzung ist im Rahmen der Ausarbeitung der Vorlage zu klären. Ihre Kommission hat die vorliegende Kommissionsinitiative mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen. Die Schwesterkommission des Ständerates hat es mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung verweigert, ihr Folge zu geben. Sie hat das Anliegen stattdessen zusammen mit weiteren Vorschlägen zur Modernisierung des BVG in ihr Postulat 26.3521, "Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge", aufgenommen, das der Ständerat in der Sommersession an den Bundesrat überwiesen hat. Die Ständeratskommission ist der Auffassung, dass isolierte Anpassungen in einem komplexen und aufeinander abgestimmten System, wie der beruflichen Vorsorge, nicht zielführend seien. Sie möchte die Anliegen der beiden Kommissionsinitiativen und die Forderungen mehrerer hängigen Motionen bündeln und zuerst eine Gesamtschau durch den Bundesrat abwarten.
Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt diese Einschätzung nicht. Der Handlungsbedarf ist weitgehend unbestritten. Zudem ist die Kommission der Auffassung, dass bereits im Rahmen der parlamentarischen Beratung der BVG-Reform sehr viel geprüft wurde und viele Berichte verfasst wurden. Eigentlich sind somit weitgehend alle Informationen auf dem Tisch und ein weiterer Bericht zur gleichen Thematik bringt aus Sicht der Mehrheit keinen grossen Mehrwert, kostet aber Zeit. Und ja, es handelt sich nur um eine Einzelmassnahme, aber es ist eine sinnvolle Einzelmassnahme.
Die Mehrheit Ihrer Kommission bittet Sie, aus diesem Grund der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
- RedetextSchweiz
Wir beraten heute die Volksinitiative "Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit", die am 3. Oktober 2024 mit 108 709 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Ebenso beraten wir den direkten Gegenentwurf des Bundesrates in der Form eines Bundesbeschlusses über die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern.
Die Kommission hat sich eingehend mit der Frage der medizinischen Versorgungssicherheit befasst und dazu auch das Initiativkomitee sowie Vertreterinnen und Vertreter von Leistungserbringern, Versicherern und Herstellern medizinischer Produkte angehört. Wir sind uns einig: Es besteht Handlungsbedarf. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei gewissen Medikamenten wiederholt Engpässe auftreten. Besonders betroffen sind tiefpreisige, patentabgelaufene Arzneimittel - namentlich Generika -, die für die Grundversorgung zentral sind, etwa Antibiotika oder Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen. Solche Engpässe können erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Patientinnen und Patienten haben, und sie verursachen bei allen Akteuren entlang der Versorgungskette hohe Mehraufwände.
Es braucht also Massnahmen. Die entscheidende Frage ist nicht, ob wir handeln, sondern wie wir dies zielgerichtet und verhältnismässig tun. Die Kommission ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass die Volksinitiative in ihren Forderungen zu weit geht und zu wenig auf die tatsächlichen Ursachen der Versorgungsengpässe fokussiert. Konkret verlangt sie eine sehr umfassende Bundeskompetenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette - von Forschung und Entwicklung über die Produktion bis hin zu Vertrieb und Abgabe. Dafür ist aus unserer Sicht kein genügender Bedarf ausgewiesen.
Besonders problematisch ist, dass die Initiative teure Eingriffe in Bereiche vorsieht, die heute gut funktionieren und nicht das Nadelöhr der Versorgungssicherheit darstellen, etwa den Vertrieb und die dezentrale Abgabe von Medikamenten. Eine zusätzliche Bundeskompetenz würde hier kaum zur Verbesserung der Versorgungssicherheit beitragen, aber in einen grundsätzlich funktionierenden, dezentral organisierten Bereich eingreifen. Das erachten wir als nicht verhältnismässig.
Auch die starke Fokussierung auf die inländische Produktion überzeugt nicht. Eine umfassende Verlagerung der Produktion ins Inland ist weder realistisch noch kosteneffizient. Entscheidend bleiben vielmehr robuste, diversifizierte internationale Lieferketten und eine enge Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnern.
Schliesslich hält die Kommission auch eine zusätzliche Förderung von Forschung und Entwicklung nicht für zielführend. Die Versorgungsprobleme betreffen, wie erwähnt, in erster Linie patentabgelaufene Arzneimittel im Tiefpreissegment, bei denen Forschung und Entwicklung eine untergeordnete Rolle spielen. Hinzu kommt: Der Bund fördert Forschung und Entwicklung im Pharmabereich bereits heute mit rund 220 Millionen Franken pro Jahr. Angesichts der um ein Vielfaches höheren Investitionen der Branche selbst wäre von zusätzlichen staatlichen Fördermitteln kaum ein grosser Effekt zu erwarten.
Der direkte Gegenentwurf des Bundesrates setzt demgegenüber gezielter an: Er schafft neue Bundeskompetenzen dort, wo heute in der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft tatsächlich Lücken bestehen. Besonders zentral ist die Überwachung der Versorgungslage: Mit einem nationalen Monitoring der wichtigen medizinischen Güter sollen Engpässe frühzeitig erkannt und wenn möglich verhindert werden. Heute fehlt eine solche konsolidierte Gesamtsicht über alle Akteure hinweg.
Weiter sieht der Gegenentwurf vor, dass der Bund, soweit erforderlich, Vorschriften zur Sicherstellung der Versorgung erlässt. Er soll die Versorgung insbesondere mit wirtschaftlichen Anreizen fördern sowie wichtige medizinische Güter beschaffen, herstellen lassen oder - als Ultima Ratio - selbst herstellen können. Selbst herstellen soll der Bund also nur dann, wenn eine kritische Versorgungslage vorliegt und alle anderen Massnahmen nicht ausreichen. Das könnte beispielsweise über die Armeeapotheke geschehen, die bereits über eine gewisse entsprechende Infrastruktur verfügt.
Ebenfalls begrüssen wir die Verankerung der internationalen Zusammenarbeit. Versorgungssicherheit ist kein rein nationales Thema: Angesichts der globalisierten Lieferketten braucht es multilaterale Kooperation und vor allem verlässliche Partnerschaften.
Zudem ist der Kommission wichtig, dass der Gegenentwurf das Subsidiaritätsprinzip wahrt: Die Versorgung bleibt in erster Linie Aufgabe der Wirtschaft und der Kantone; der Bund handelt nur, soweit dies erforderlich ist.
Zu den Beschlüssen der Kommission: Diese ist mit 17 zu 8 Stimmen auf den direkten Gegenentwurf eingetreten und hat ihn in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 8 Stimmen angenommen. Sie beantragt Ihnen, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative sowie die Annahme des Gegenentwurfes zu empfehlen; die Ablehnungsempfehlung für die Initiative wurde einstimmig getroffen.
Die Minderheit Wyssmann ist der Auffassung, dass der Gegenentwurf keine Verbesserung des Status quo darstellt. Sie beantragt deshalb, nicht auf diesen einzutreten und die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit teilt diese Einschätzung nicht: Ohne eine neue Verfassungsgrundlage fehlen dem Bund die Kompetenzen, um die Versorgungslage aktiv zu überwachen und längerfristige, strukturelle Massnahmen gegen Versorgungsstörungen zu ergreifen.
Die medizinische Versorgungssicherheit ist ein wichtiges Anliegen, doch wir müssen die richtigen Instrumente wählen. Der direkte Gegenentwurf sieht gezielte Massnahmen dort vor, wo sie benötigt werden, ohne übermässig in funktionierende Bereiche einzugreifen.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie deshalb, auf den direkten Gegenentwurf einzutreten und diesem zuzustimmen sowie Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative "Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit" zu empfehlen.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)Kein Mensch ist wertlos ("invalid")No. 26.469
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Klimadividende im Strassenverkehr No. 26.4521
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Ständig
- SpezialSchweiz
- Mitgliedsince 14.09.2026
- SpezialSGK-N Subkommission Finanzierung Palliative Pflege(SGK-N SUBKO 24.454)Schweiz
- Mitgliedsince 24.06.2025
- StändigSchweiz
- Mitglied04.03.2025 – 01.03.9999
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission Gerichte/BA(GPK-N Gerichte/BA)Schweiz
- Mitglied22.12.2023 – 28.02.2025
Images(4)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0