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Patrick Hässig · glp

deRedetext
Schweiz23.09.2026

Wie bei der soeben behandelten parlamentarischen Initiative beantragt Ihnen Ihre Kommission auch bei der parlamentarischen Initiative 26.401, "BVG-Alterssparen ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag", dieser Folge zu geben.

Zum Inhalt: Heute beginnt das obligatorische Alterssparen in der zweiten Säule mit dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Die Initiative will diesen Sparbeginn um fünf Jahre vorziehen, auf den 1. Januar nach dem 19. Geburtstag. Das Ziel davon ist einfach: Die Alterskapitalien sollen erhöht werden, indem früher gespart wird. Fünf zusätzliche Sparjahre am Anfang des Erwerbslebens sind jene Jahre, in denen der Zinseffekt am längsten wirkt. Ein Franken, der mit 20 statt mit 25 in die Vorsorge fliesst, arbeitet bis zur Pensionierung fünf Jahre länger.

Die Kommission ist sich bewusst, dass die Massnahme nur wenige Personen direkt betrifft. Wer zwischen 20 und 25 in Ausbildung ist, erreicht meist die Eintrittsschwelle nicht und spart somit auch künftig nicht. Wer in diesem Alter bereits arbeitet, verdient in der Regel noch wenig. Dementsprechend sind die Gutschriften dieser Jahre bescheiden. Aber für jene, die es betrifft, typischerweise Personen, die nach einer Berufslehre früh ins Berufsleben einsteigen, ist der Effekt über eine ganze Erwerbskarriere durchaus spürbar. Wer nicht betroffen ist, dem entsteht daraus auch kein Nachteil. Kurz, es ist zwar kein grosser Wurf, aber ein sinnvoller Beitrag für genau jene Gruppe, die früh zu arbeiten beginnt. Auch kleine Verbesserungen summieren sich, oder mit einem Sprichwort ausgedrückt: "Auch Kleinvieh macht Mist".

Anders als bei der vorhergehenden parlamentarischen Initiative ist die Umsetzung hier einfach. Der bestehende Versichertenbestand ab Alter 25 ist von der Änderung nicht betroffen. Es braucht also weder Kompensationsmassnahmen noch parallele Systeme.

Zum Verfahren: Auch hier hat die Schwesterkommission des Ständerates im März mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Zustimmung verweigert und das Anliegen in ihr Postulat 26.3521 aufgenommen. Ich habe die Überlegungen der Kommissionsmehrheit dazu bereits vorher dargelegt und wiederhole sie nur ganz in Kürze: Die Frage des Sparbeginns wurde im Rahmen der BVG-Reform 21 eingehend geprüft und die Antworten liegen auf dem Tisch. Ein weiterer Bericht bringt keine neuen Erkenntnisse. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Massnahme als sinnvoll und möchte sie deshalb weiterverfolgen, ohne weitere Zeit mit einem Bericht zu verlieren. Mit einem Folgegeben wird lediglich der Auftrag erteilt, eine Vorlage auszuarbeiten. Die Ergebnisse des Postulatsberichtes können dabei ohne weiteres dann einfliessen.

In der Juli-Sitzung hat Ihre Kommission deshalb mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, an der Initiative festzuhalten und Ihnen Folgegeben zu beantragen. Eine Minderheit beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben; dazu gleich mehr von Kollegin Marti.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auch dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

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parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0