Martin Bäumle · glp
Schweiz16.09.2026
Sehr geehrte Frau Suter, Sie haben die neue Regelung bezüglich der Trafostationen ausserhalb der Bauzone sehr gut erklärt. Können Sie mir bestätigen, dass für die Bewilligungsfähigkeit von Trafostationen ausserhalb der Bauzone kein Nachteil entsteht, wenn im vorliegenden Zusammenhang auf den Begriff der Standortgebundenheit verzichtet wird?