Martin Bäumle · glp
Ein Erdbeben ist ein Restrisiko, das eintreten und Schadenssummen in der Höhe von 15, 20 oder bis zu 50 Milliarden Franken auslösen könnte. Trotzdem vermögen weder die Vorlage des Bundesrates noch die neue Lösung der Kommission zu überzeugen. In dieser Variante ist nichts dazu gekommen, was im Entwurf des Bundesrates nicht drin war, auf die der Ständerat nicht eingetreten ist. Die Beiträge sind einfach etwas verschoben worden. Neu soll die Schadenssumme bis zu rund 6,3 Milliarden Franken freiwillig durch die Privatassekuranz versicherbar sein. Erst bei Schäden ab diesem Wert bis rund 22 Milliarden Franken müssen die Grundeigentümer obligatorisch 0,5 statt 0,7 Prozent gemäss Entwurf des Bundesrates bezahlen. Ab 22 Milliarden Franken wäre weiterhin nichts geregelt - wie heute.
Mit dem Verursacherprinzip lässt sich nicht rechtfertigen, dass hier ex post Eigentümer belastet würden, die keine Schuld tragen. Mutmasslich würden die Eigentümer die Kosten dafür auf die Mieten überwälzen. Das würde dann wieder eine nächste Diskussion über die Mieten auslösen.
Ich möchte aber auch festhalten, dass die Grünliberale Fraktion nicht bereit ist, über eine Lösung zu reden, die vor allem von Kantonen angestossen wird, die nicht einmal eine obligatorische Gebäudeversicherung kennen. Sie unternehmen selber nichts, um Schäden zu versichern oder zu vermeiden, erwarten im Schadenfall aber Solidarität von allen Grundeigentümern aus der Schweiz; Herr Graber ist da eine löbliche Ausnahme. Wir wissen, dass 80 bis 85 Prozent der Eigentümer keine freiwillige Erdbebenversicherung abgeschlossen haben. Es gibt keine Indizien, dass sich mit dieser neuen Lösung mehr Eigentümer absichern werden. Warum sollten sie auch?
Bleiben die Schäden bis 6 Milliarden Franken - das betrifft die meisten Schadensereignisse - unter dem Schwellenwert, haben wir auch wieder ungedeckte Kosten. Wir reden von 4 bis 5 Milliarden Franken. Wer bezahlt die Kosten von 4 bis 5 Milliarden Franken unter dem Schwellenwert, wenn so ein Ereignis eintritt? Auch das, sage ich Ihnen, wird am Ende der Bund sein. Denn ausser den wenigen, die versichert sind, werden die Privaten nicht in der Lage sein, ihre Gebäude wieder aufzubauen. Da man sie aber nicht im Stich lassen kann, wird am Ende für die Unversicherten für den Betrag bis zum Schwellenwert die implizite Staatsgarantie bestehen bleiben.
Folglich müsste man konsequent sein, wenn man so etwas will, und ein Obligatorium bis zum Schwellenwert verlangen. Das wäre aber, wie wir gehört haben, gerade in Risikokantonen schwierig umzusetzen. Oder wir bleiben bei der heutigen Lösung, bei der am Ende wohl der Bund zum Handkuss käme, und zwar dann halt für die Schadenssumme, die entsteht. Die Lösung, die hier beantragt wird, bringt überhaupt nichts. Man müsste dann konsequenterweise sagen: Wer nicht versichert ist, kriegt nichts oder nur einen massiv reduzierten Betrag, weil er seine Pflicht nicht wahrgenommen hat. Aber wie ich Ihnen geschildert habe, würde genau das nicht passieren. Es würde trotzdem subsidiär der Staat übernehmen.
Dazu kommt: Wo ist der Anreiz für erdbebensicheres Bauen? Wer eigenverantwortlich handelt, teurer baut, mehr bezahlt für sein Gebäude, würde am Ende für diejenigen zur Kasse gebeten, die das nicht gemacht haben. Ich möchte noch zu einer Analogie kommen. Kernkraftwerke sind bis zu einem Schaden von 2 Milliarden Franken versichert, bis 3 Milliarden Franken beträgt die internationale Versicherung. Bei Ereignissen darüber würde der Bund ebenfalls zum Handkuss kommen. Und da haben viele Redner einen Fehler gemacht: Das grösste Schadensereignis, das in der Schweiz eintreten kann, wäre ein grösster anzunehmender Unfall bei einem Kernkraftwerk, mit Schäden in der Höhe von mehreren Hundert Milliarden Franken.
Aber genau darüber will niemand reden. Man redet jetzt darüber, ob man für Schäden von 6 bis 22 Milliarden Franken, eine obligatorische Lösung machen soll. Aber bei Kernkraftwerken, wo die Risiken auch vorhanden sind und der Schaden viel grösser wäre, will man nicht einmal über eine implizite Staatsgarantie reden. Man will diese Kosten nicht einmal ausweisen, weil das die Kernenergie definitiv an einen Punkt bringen würde, an dem sie ökonomisch nicht mehr vertretbar ist.
Es kommt aber noch etwas dazu: Ein Erdbeben mit Schäden in der Höhe von 20, 30 Milliarden Franken könnte die Schweiz mit dem verbleibenden Rest der Volkswirtschaft über eine Lösung, die wir hier miteinander diskutieren, stemmen. Wenn aber ein Kernkraftunfall passiert, mit Schäden von mehreren Hundert Milliarden Franken, und wir evakuiert werden müssen, ist möglicherweise gar keine Volkswirtschaft mehr da, die ex post noch etwas diskutieren kann. Mit anderen Worten: Bevor wir über eine Erdbebendeckung durch Grundeigentümer reden, müssen wir zuerst einmal über eine Risikoversicherung für Kernkraftwerke reden.
In diesem Sinne: Die Grünliberale Fraktion wird nicht eintreten. Im Fall des Eintretens wird sie der Mehrheit folgen, weil deren Antrag weniger schlimm ist, und am Ende die Vorlage ablehnen. Besten Dank, wenn Sie uns dabei folgen.