Fabienne Stämpfli
- Party
- Grünliberale Partei
- Parliamentary group
- Fraktion GL
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Bern
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 62
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 13. März 1992
- Occupation
- Abteilungsleiter/in
- Wikidata
- Q132858839
- Source body
- CHE
- Source updated
- 26.06.2026
- Record updated
- 06.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Nicht Bezahlt
- LobbyistWerren Nicole · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizWWF Schweiz
- LobbyistKöpfli Michael · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizBertakomm
- RedetextSchweiz
Die GLP-Fraktion bekennt sich zum Ziel, einen wirksamen und praxistauglichen Gesetzesentwurf für die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen auszuarbeiten. Der indirekte Gegenvorschlag mit den drei wesentlichen Entwürfen, dem Inklusionsgesetz, den Änderungen im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) und der Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (Behig) schafft dazu einen geeigneten Rahmen. Die GLP-Fraktion wird grossmehrheitlich der Mehrheitsvariante des indirekten Gegenvorschlags folgen.
Das Inklusionsgesetz regelt die organisatorischen Vorkehrungen zur kontinuierlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Es verpflichtet den Bundesrat, periodisch eine nationale Strategie und einen Aktionsplan mit Zielen, Instrumenten und Massnahmen vorzulegen und schafft die Möglichkeit für Pilotversuche. Wir unterstützen ergänzend dazu die Mehrheitsanträge zur Verankerung der Lebensbereiche, Wahlfreiheit beim Wohnen, Arbeit, Freizeit, Kultur und Sport sowie den Grundsatz zur Organisation der Assistenzleistungen.
Im IVG sollen konkrete Unterstützungsmassnahmen wie die eingliederungsorientierte Beratung, der bessere Einbezug der betroffenen Arbeitgebenden, ein Anspruch auf Beratung und Begleitung während bis zu fünf Jahren und ein Anreiz zur Förderung kantonaler Beschäftigungsmassnahmen im ersten Arbeitsmarkt festgehalten werden. Der Anspruch auf ein Jobcoaching inklusive Abgeltung der zusätzlichen Aufwände beteiligter Arbeitgebender ist dabei unseres Erachtens die wichtigste Massnahme, um die Eingliederung, den Verbleib oder den Wiedereintritt von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt tatsächlich massgeblich zu verbessern.
Eine eher restriktive Auslegung ist bei der Ausweitung der Beiträge für Dienstleistungen Dritter an die soziale Teilhabe angezeigt. Solche Dienstleistungen sollen insbesondere für Behördengänge oder für die Ausübung eines politischen Amtes zur Verfügung stehen. Die massvolle Erhöhung der Beiträge an Dienstleistungen Dritter und an Assistenzleistungen für die Ausbildung und Erwerbstätigkeit gemäss Mehrheit unterstützen wir ebenfalls. Der Zugang zu Dienstleistungen Dritter und zu Assistenzleistungen sind zentrale Unterstützungsmassnahmen, die in vielen Fällen erst eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
Die Minderheit, welche die Erbringung von Assistenzleistungen auch durch Angehörige ermöglichen möchte, werden wir unterstützen. Zentral ist dabei, dass diese Möglichkeit auf einen kleinen Teil des Assistenzanspruches beschränkt bleibt, damit das grundsätzliche Ziel, die Angehörigen durch eine externe Assistenz zu entlasten, nicht untergraben wird.
Zum Behindertengleichstellungsgesetz: Der Entwurf des Bundesrates orientiert sich wesentlich am Gleichstellungsgesetz zwischen Frau und Mann. Wir unterstützen die Mehrheit, wonach eine Benachteiligung nicht bei einer Stellenbesetzung geltend gemacht werden kann und dass keine grundsätzliche Beweislasterleichterung gelten soll. Wir erwarten zudem, dass in der weiteren Debatte die durch Arbeitgebende zu ergreifenden angemessenen Vorkehrungen präzisiert werden. Arbeitgebende sollen durch die Massnahmen des Behig keineswegs abgeschreckt werden, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.
Schliesslich zum Minderheitsantrag für eine Taskforce zur Umsetzung des Behig im öffentlichen Verkehr: Wir erwarten vom BAV verstärkte Anstrengungen, die Umsetzung 23 Jahre nach Inkrafttreten auch in den Kantonen und Gemeinden, insbesondere bei den Bushaltestellen voranzutreiben. Die Mehrheit der Fraktion sieht in einer zusätzlichen Taskforce jedoch kein geeignetes Gefäss, die Umsetzung zu forcieren. Unser Ziel bleibt klar die Ausarbeitung eines wirksamen und praxistauglichen Gegenvorschlags, welcher die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben stärkt, sowie die Wahlfreiheit beim Wohnen verbessert. Vielen Dank an alle, die dieses Ziel mittragen.
- RedetextSchweiz
Menschen mit Behinderungen sollen in unserer Gesellschaft möglichst selbstbestimmt und autonom leben können. Sie sollen nicht nur rechtlich gleichgestellt sein, sondern diese Gleichstellung im Alltag auch tatsächlich erfahren. Das ist heute leider nicht erreicht, das bringt die Inklusions-Initiative klar zum Ausdruck. Viele eindrückliche Beispiele zeigen die grossen Hürden und Einschränkungen auf, mit denen Menschen mit Behinderungen tagtäglich konfrontiert sind. Entsprechend begrüsst die GLP-Fraktion ausdrücklich, dass der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag vorgelegt hat. Für uns ist klar, dass wir konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen brauchen, und zwar nicht nur auf dem Papier. Der Zugang zu selbstbestimmtem Wohnen, zu Erwerbsarbeit, zu Assistenzleistungen und zu gesellschaftlicher Teilhabe muss besser werden.
Zum Inhalt des indirekten Gegenvorschlags in der nun vorliegenden Version der WBK-N hat unsere Fraktion eine differenzierte Haltung. Den Zugang zu Jobcoaching und gezielte Verbesserungen bei den Assistenzleistungen unterstützen wir ausdrücklich. Andere Elemente sehen wir kritischer, beispielsweise die verschärften Vorgaben für Wohn- und Arbeitsgebäude oder die konkreten Auswirkungen auf Arbeitgebende.
Wir werden in einer ersten Runde grundsätzlich die Mehrheitsvariante des Gegenvorschlags unterstützen. Auf die einzelnen Mehr- und Minderheiten werde ich in der Detailberatung noch vertiefter eingehen. In einer zweiten Runde müssen wir die Beschlüsse dann nochmals auf ihre Zweckmässigkeit, auf ihre Auswirkungen auf die Betroffenen, aber auch auf Bürokratie und Kostenfolgen prüfen.
Die GLP-Fraktion bekennt sich geschlossen zum Ziel, einen wirksamen, praxistauglichen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser soll das zentrale Anliegen der Inklusions-Initiative tatsächlich erfüllen. Menschen mit Behinderungen sollen in unserer Gesellschaft mehr Selbstbestimmung und Autonomie erhalten. Die GLP-Fraktion wird deshalb auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten und bittet Sie, die Rückweisung abzulehnen.
Unser Abstimmungsverhalten bezüglich der Initiative ist an eine klare Bedingung geknüpft. Wenn es uns gelingt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, der für Menschen mit Behinderungen tatsächlich substanzielle Verbesserungen bringt, erachten wir die zentralen Ziele der Inklusions-Initiative als erfüllt und werden sie zur Ablehnung empfehlen. Sollte der Gegenvorschlag hingegen scheitern, werden Teile unserer Fraktion die Inklusions-Initiative zur Annahme empfehlen. Wir bitten Sie also, gemeinsam an einem wirksamen indirekten Gegenvorschlag weiterzuarbeiten.
- RedetextSchweiz
Der Ständerat hat den nationalrätlichen indirekten Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative um tierwohlbezogene Auflagen und Bedingungen in Bezug auf die Herstellungsverfahren ergänzt und auf private Einfuhren ausgeweitet.
Die Produktion von Stopfleber ist qualvoll und mit erheblichem Tierleid verbunden. Tierwohlbezogene Auflagen bei der Einfuhr ändern nichts an diesem grundlegenden Missstand. Sie können das Leid der gestopften Tiere nicht reduzieren, sondern suggerieren vielmehr, dass eine tierfreundliche Reform der Stopfleberproduktion möglich ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil: Solche Auflagen widersprechen den internationalen Verpflichtungen, da damit weder die öffentliche Moral noch das Leben und die Gesundheit der Tiere beim Stopfvorgang geschützt werden. Die vom Ständerat eingefügten Auflagen und Bedingungen beschränken darüber hinaus den Handlungsspielraum des Bundesrates bei der Ausgestaltung wirksamer Massnahmen zur Reduktion der Importmengen. Damit wird der indirekte Gegenentwurf unnötig verkompliziert und abgeschwächt. Die Ausweitung auf private Einfuhren wäre mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden, liesse sich nur stichprobenweise kontrollieren, wäre kaum umsetzbar und nicht verhältnismässig gemäss internationalem Recht.
Die GLP-Fraktion wird deshalb wie die Kommissionsmehrheit an der nationalrätlichen Version des indirekten Gegenentwurfs festhalten.
- RedetextSchweiz
Seit ich denken kann, beschäftigen uns die Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl. Und vor 15 Jahren erschütterte die Katastrophe von Fukushima die Welt. Die Schweizer Bevölkerung hat daraufhin mit der Energiestrategie 2050 einen klaren Richtungsentscheid getroffen und diesen Weg seither mehrfach bestätigt. Auch aktuelle Befragungen zeigen, dass eine grosse Mehrheit hinter dem Ausbau der Solarenergie und der Wasserkraft steht.
Neue Atomkraftwerke sind keine Antwort auf die Herausforderungen unserer Energiezukunft. Sie kommen zu spät, sind zu teuer und setzen auf eine Technologie, die längst von flexibleren und günstigeren Lösungen überholt wird. Selbst wenn heute ein Neubau beschlossen würde, würde er erst in vielen Jahren oder Jahrzehnten Strom liefern, zu einem Zeitpunkt, an dem wir die Energiewende längst umgesetzt haben müssen.
Auch die Sicherheitsfragen bleiben ungelöst. Das betrifft nicht nur den Betrieb der Anlagen selbst, sondern auch den Schutz vor Angriffen und Terrorismus sowie die Verantwortung für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle über Jahrtausende hinweg. Wer neue AKW fordert, muss Antworten auf diese Risiken liefern, Antworten, die bis heute fehlen. Hinzu kommt die ungeklärte Finanzierung, sowohl bezüglich der Frage, wer die Investitionen für den Bau und Betrieb eines neuen AKW tragen würde, als auch bezüglich der Haftungsfrage im Katastrophenfall. Das finanzielle Risiko wird so oder so die Allgemeinheit zu tragen haben.
Die Zukunft unseres Stromsystems ist nicht starrer Bandstrom aus Grosskraftwerken. Die Zukunft ist erneuerbar, dezentral und flexibel. Sie basiert auf einer intelligenten Vernetzung von Produktion, Speicherung und Verbrauch. Genau dafür steht die 4E-Strategie der GLP: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicherung und Europa. Sie verbindet Klimaschutz mit Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit und zeigt den Weg zu einer klimafreundlichen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung auf. Die entscheidende Frage ist nicht, welche Technologie uns an die Vergangenheit erinnert, sondern welche Lösungen die Herausforderungen der Zukunft bewältigen. Deshalb lehne ich die Blackout-Initiative und den Gegenvorschlag ab.
- RedetextSchweiz
Ich vertrete gerne kurz die Minderheit Bertschy zu Artikel 9 Absatz 4. Genossenschaften sind rechtlich weniger gut zu fassen als Aktiengesellschaften oder GmbH. Dennoch sind sie eine zweckmässige Rechtsform, insbesondere für die solidarische Landwirtschaft (Solawi). Namentlich solche Solawi sollten aus Sicht der Minderheit landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke kaufen können, sofern sie die fachgerechte und langfristige Bewirtschaftung nachweisen können. In der Praxis gibt es gut funktionierende Konzepte von Solawi. Auch wenn im Vollzug der Umgang damit nicht ganz einfach werden wird, machen wir beliebt, diese Möglichkeit zu eröffnen. Der Bundesrat ist gehalten, die Details zu regeln, und die Kantone sollen von der Option Gebrauch machen können oder auch nicht. Diese offene Formulierung erlaubt massgeschneiderte Lösungen in den Kantonen. Wir bitten Sie, der Minderheit zuzustimmen.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- InterpellationUrheber(-in)
- InterpellationUrheber(-in)
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- MotionMitunterzeichner(-in)Klimadividende im Strassenverkehr No. 26.4521
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission Gerichte/BA(GPK-N Gerichte/BA)Schweiz
- Mitgliedsince 05.03.2025
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 04.03.2025
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- Ständig
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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