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Fabienne Stämpfli · glp

deRedetext
Schweiz21.09.2026

Die GLP-Fraktion bekennt sich zum Ziel, einen wirksamen und praxistauglichen Gesetzesentwurf für die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen auszuarbeiten. Der indirekte Gegenvorschlag mit den drei wesentlichen Entwürfen, dem Inklusionsgesetz, den Änderungen im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) und der Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (Behig) schafft dazu einen geeigneten Rahmen. Die GLP-Fraktion wird grossmehrheitlich der Mehrheitsvariante des indirekten Gegenvorschlags folgen.

Das Inklusionsgesetz regelt die organisatorischen Vorkehrungen zur kontinuierlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Es verpflichtet den Bundesrat, periodisch eine nationale Strategie und einen Aktionsplan mit Zielen, Instrumenten und Massnahmen vorzulegen und schafft die Möglichkeit für Pilotversuche. Wir unterstützen ergänzend dazu die Mehrheitsanträge zur Verankerung der Lebensbereiche, Wahlfreiheit beim Wohnen, Arbeit, Freizeit, Kultur und Sport sowie den Grundsatz zur Organisation der Assistenzleistungen.

Im IVG sollen konkrete Unterstützungsmassnahmen wie die eingliederungsorientierte Beratung, der bessere Einbezug der betroffenen Arbeitgebenden, ein Anspruch auf Beratung und Begleitung während bis zu fünf Jahren und ein Anreiz zur Förderung kantonaler Beschäftigungsmassnahmen im ersten Arbeitsmarkt festgehalten werden. Der Anspruch auf ein Jobcoaching inklusive Abgeltung der zusätzlichen Aufwände beteiligter Arbeitgebender ist dabei unseres Erachtens die wichtigste Massnahme, um die Eingliederung, den Verbleib oder den Wiedereintritt von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt tatsächlich massgeblich zu verbessern.

Eine eher restriktive Auslegung ist bei der Ausweitung der Beiträge für Dienstleistungen Dritter an die soziale Teilhabe angezeigt. Solche Dienstleistungen sollen insbesondere für Behördengänge oder für die Ausübung eines politischen Amtes zur Verfügung stehen. Die massvolle Erhöhung der Beiträge an Dienstleistungen Dritter und an Assistenzleistungen für die Ausbildung und Erwerbstätigkeit gemäss Mehrheit unterstützen wir ebenfalls. Der Zugang zu Dienstleistungen Dritter und zu Assistenzleistungen sind zentrale Unterstützungsmassnahmen, die in vielen Fällen erst eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.

Die Minderheit, welche die Erbringung von Assistenzleistungen auch durch Angehörige ermöglichen möchte, werden wir unterstützen. Zentral ist dabei, dass diese Möglichkeit auf einen kleinen Teil des Assistenzanspruches beschränkt bleibt, damit das grundsätzliche Ziel, die Angehörigen durch eine externe Assistenz zu entlasten, nicht untergraben wird.

Zum Behindertengleichstellungsgesetz: Der Entwurf des Bundesrates orientiert sich wesentlich am Gleichstellungsgesetz zwischen Frau und Mann. Wir unterstützen die Mehrheit, wonach eine Benachteiligung nicht bei einer Stellenbesetzung geltend gemacht werden kann und dass keine grundsätzliche Beweislasterleichterung gelten soll. Wir erwarten zudem, dass in der weiteren Debatte die durch Arbeitgebende zu ergreifenden angemessenen Vorkehrungen präzisiert werden. Arbeitgebende sollen durch die Massnahmen des Behig keineswegs abgeschreckt werden, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.

Schliesslich zum Minderheitsantrag für eine Taskforce zur Umsetzung des Behig im öffentlichen Verkehr: Wir erwarten vom BAV verstärkte Anstrengungen, die Umsetzung 23 Jahre nach Inkrafttreten auch in den Kantonen und Gemeinden, insbesondere bei den Bushaltestellen voranzutreiben. Die Mehrheit der Fraktion sieht in einer zusätzlichen Taskforce jedoch kein geeignetes Gefäss, die Umsetzung zu forcieren. Unser Ziel bleibt klar die Ausarbeitung eines wirksamen und praxistauglichen Gegenvorschlags, welcher die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben stärkt, sowie die Wahlfreiheit beim Wohnen verbessert. Vielen Dank an alle, die dieses Ziel mittragen.

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