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Fabienne Stämpfli · glp

deRedetext
Schweiz16.09.2026

Menschen mit Behinderungen sollen in unserer Gesellschaft möglichst selbstbestimmt und autonom leben können. Sie sollen nicht nur rechtlich gleichgestellt sein, sondern diese Gleichstellung im Alltag auch tatsächlich erfahren. Das ist heute leider nicht erreicht, das bringt die Inklusions-Initiative klar zum Ausdruck. Viele eindrückliche Beispiele zeigen die grossen Hürden und Einschränkungen auf, mit denen Menschen mit Behinderungen tagtäglich konfrontiert sind. Entsprechend begrüsst die GLP-Fraktion ausdrücklich, dass der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag vorgelegt hat. Für uns ist klar, dass wir konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen brauchen, und zwar nicht nur auf dem Papier. Der Zugang zu selbstbestimmtem Wohnen, zu Erwerbsarbeit, zu Assistenzleistungen und zu gesellschaftlicher Teilhabe muss besser werden.

Zum Inhalt des indirekten Gegenvorschlags in der nun vorliegenden Version der WBK-N hat unsere Fraktion eine differenzierte Haltung. Den Zugang zu Jobcoaching und gezielte Verbesserungen bei den Assistenzleistungen unterstützen wir ausdrücklich. Andere Elemente sehen wir kritischer, beispielsweise die verschärften Vorgaben für Wohn- und Arbeitsgebäude oder die konkreten Auswirkungen auf Arbeitgebende.

Wir werden in einer ersten Runde grundsätzlich die Mehrheitsvariante des Gegenvorschlags unterstützen. Auf die einzelnen Mehr- und Minderheiten werde ich in der Detailberatung noch vertiefter eingehen. In einer zweiten Runde müssen wir die Beschlüsse dann nochmals auf ihre Zweckmässigkeit, auf ihre Auswirkungen auf die Betroffenen, aber auch auf Bürokratie und Kostenfolgen prüfen.

Die GLP-Fraktion bekennt sich geschlossen zum Ziel, einen wirksamen, praxistauglichen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser soll das zentrale Anliegen der Inklusions-Initiative tatsächlich erfüllen. Menschen mit Behinderungen sollen in unserer Gesellschaft mehr Selbstbestimmung und Autonomie erhalten. Die GLP-Fraktion wird deshalb auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten und bittet Sie, die Rückweisung abzulehnen.

Unser Abstimmungsverhalten bezüglich der Initiative ist an eine klare Bedingung geknüpft. Wenn es uns gelingt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, der für Menschen mit Behinderungen tatsächlich substanzielle Verbesserungen bringt, erachten wir die zentralen Ziele der Inklusions-Initiative als erfüllt und werden sie zur Ablehnung empfehlen. Sollte der Gegenvorschlag hingegen scheitern, werden Teile unserer Fraktion die Inklusions-Initiative zur Annahme empfehlen. Wir bitten Sie also, gemeinsam an einem wirksamen indirekten Gegenvorschlag weiterzuarbeiten.

Transcript
parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0