Hans Wicki
- Parti
- PLR.Les Libéraux-Radicaux
- Groupe parlementaire
- Groupe RL
- Parlement
- Suisse
- Circonscription
- Nidwald
- Chambre / secteur
- SR
- Numéro de siège
- 45
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Homme
- Né(e) le
- 18. Februar 1964
- État civil
- marié(e)
- Profession
- Entrepreneur/e
- hans.wicki@parl.ch
- Téléphone
- +41 79 632 72 48
- Adresse
- Roggerliweg 7
6052 Hergiswil - Site web
- www.wickihans.ch
- Wikidata
- Q15819575
- Organe source
- CHE
- Source mise à jour
- 03.06.2026
- Enregistrement mis à jour
- 04.10.2026
- Premier import
- 14.08.2025
- OuiSuisseTrain de mesures en matière de stabilité bancaire (Motion)Conseil des EtatsSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 15 Oui · 29 Non · 1 Abst. · 0 Absent
- OuiSuisseBases pour une nouvelle loi sur le CO2, concise et efficace (Postulat)Conseil des EtatsSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 42 Oui · 0 Non · 0 Abst. · 3 Absent
- NonSuisseUn monitorage pour clarifier la situation en matière d’assistance au suicide (Motion)Conseil des EtatsSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 24 Oui · 17 Non · 3 Abst. · 1 Absent
- AbstentionSuisseUne réglementation-cadre en matière d’assistance au suicide (Motion)Conseil des EtatsSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 16 Oui · 22 Non · 6 Abst. · 1 Absent
- NonSuisseSûretés des locataires. Clarifier les conditions de rémunération par les banques et autres sociétés (Postulat)Conseil des EtatsSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 17 Oui · 25 Non · 0 Abst. · 3 Absent
- Rémunérée
- Rémunérée
- Rémunérée
- Rémunérée
- Rémunérée
- LobbyisteNünlist Stefan · Représentant/e de milieux intéressés30.09.2025 – 31.12.2199SuisseSwisscom
- Collaborateur/trice personnel/leBacher Mike30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
- texte du discoursSuisse
Ich muss Sie grundsätzlich dahingehend informieren, dass es hier nicht um grosse Transporteure geht, der Kommissionssprecher hat es gesagt. Vielmehr geht es um die kleinen Transporteure, vor allem ums solche wie derjenige im Entlebuch oder im Engelberger Tal oder wo auch immer. Das sind kleinere Unternehmen mit einem oder fünf, sechs oder sieben Lastwagen. Die nutzen ihre Lastwagen während zehn Jahren und länger. Bei den grossen Unternehmen und den weiten Distanzen ist das mit diesen sieben Jahren etwas zu relativieren; die wechseln, je nach Unternehmen, ihre Flotte vielleicht alle sieben Jahre oder alle sechs oder alle acht Jahre. Doch die kleinen Unternehmen fahren eben länger mit ihren Fahrzeugen.
Wieso will man das ins Gesetz schreiben, wenn es doch bis heute auf Verordnungsstufe gut funktioniert hat? Ich muss Ihnen leider sagen, dass wir in einer speziellen Situation sind. Wir streiten uns, wie Sie alle wissen, seit Monaten, wenn nicht seit Jahren, wir debattieren in der Politik, in der Gesellschaft, was das zukünftige Fahrzeug sein soll: Ist es mit Wasserstoff betrieben, mit Strom oder mit welchem Diesel auch immer? Es herrscht einfach eine Unsicherheit in der Branche und im Land. Schauen Sie mal die Verkaufszahlen der Autos an. Die gehen dramatisch zurück, weil sich heute niemand festlegen will, da diese Entscheidung eben länger als fünf oder sechs Jahre wirken wird. Diese Entscheidung ist massgebend für ein Unternehmen. Aus diesem Grund möchten die kleineren Transporteure eine gewisse Sicherheit haben, indem es mindestens sieben Jahre dauern soll, bis wieder eine Abklassierung kommt. Es geht nur darum.
Es geht nicht um ein Misstrauensvotum gegenüber dem Bundesrat oder um ein Misstrauensvotum gegenüber sonst irgendjemandem. Es geht lediglich darum, dass kleinere Unternehmen einfach eine höhere Sicherheit bezüglich der Frage haben möchten, was geschieht, wenn sie sich bei einer für sie wichtigen Investition in ein neues Transportgefährt festlegen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
- texte du discoursExtrémisme violent lors de manifestations. Prise en charge des frais par les organisateursN° 25.4867Suisse
Es ist eine sehr spannende und interessante Debatte, die wir hier führen. Die Argumentationsketten von Kollege Würth, aber auch von Kollege Fässler, sind inhaltlich nachvollziehbar und in sich völlig schlüssig. Ich habe gesagt, was der Grund für die Entscheidung der Kommissionsmehrheit war. Ich ergreife hier aber nochmals das Wort. Die Kommission war sich dessen bewusst, dass wir hier in den Föderalismus eingreifen; aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Wenn unbändige Wut und Zerstörungslust auf unglaubliches Nichtstun treffen, dann wächst der Unmut in der Bevölkerung und auch in der Politik; und dann muss eben auch ein Weg gefunden werden, der einen respektvollen Umgang mit dem Föderalismus gewährleistet. Wir waren in der Kommission überzeugt, dass das der richtige Weg wäre und dass sich eine Lösung finden lassen würde. Wenn man aber konsequent und ideologisch bei seinem Argumentarium bleibt, dann lässt sich nie ein Weg finden.
In der Kommission waren wir uns einig, dass hier ein Weg gefunden werden soll und gefunden werden muss. Das war die Argumentationskette in der Kommission, das wollte ich einfach noch einmal präzisieren.
- texte du discoursExtrémisme violent lors de manifestations. Prise en charge des frais par les organisateursN° 25.4867Suisse
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine bundesrechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Veranstalter von Demonstrationen die Sicherheits- und Interventionskosten ganz oder teilweise tragen müssen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass gewisse Demonstrationen in einer Art und Weise ausarten, die inakzeptabel ist. Aus Sicht der Mehrheit unserer Kommission ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Steuerzahler für die massiven Schäden aufzukommen haben. Hier braucht es die klare Festlegung des Grundsatzes, wonach Veranstalter von Demonstrationen wenigstens teilweise für die entstandenen Schäden haften. Denn die Öffentlichkeit soll nicht für unerlaubtes Handeln geradestehen müssen.
Wir sind uns in der Kommission bewusst, dass wir uns hier in einem Feld bewegen, das in erster Linie im Kompetenzbereich der Kantone liegt. Diesen Aspekt macht auch die Minderheit geltend, weshalb sie die Motion zur Ablehnung empfiehlt. Allerdings ist bereits aufgrund der Ereignisse der letzten Jahre absehbar, wie die Frage der Kompetenzen bzw. der gesetzlichen Grundlage für die Kostentragung zwischen Bund und Kantonen hin- und hergeschoben wird. Zudem kann der Aspekt der Subsidiarität bei der Umsetzung durchaus berücksichtigt werden. Denn die Motion sieht nicht vor, dass der Bund die Frage der Kostentragung umfassend regelt. Vielmehr hält sie nur fest, dass eine Norm auf Bundesstufe geschaffen wird, die den Grundsatz verankert. Damit bestünde eine klare Rechtsgrundlage. Die genauen Regeln zur Kostentragung könnten dann die Kantone festlegen. Indem sie die Modalitäten normativ regeln, bleibt ihr Gestaltungs- und Handlungsspielraum gewahrt.
Wir alle wissen: Wo ein Wille ist, da findet sich auch ein Weg für eine Umsetzung, die mit den Grundsätzen des Föderalismus zu vereinbaren ist. Schliesslich ist auch daran zu erinnern, dass bereits der Grundsatz der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit auf Stufe Bundesverfassung geregelt ist. Entsprechend ist es rechtstheoretisch durchaus vertretbar, wenn auch die Kompetenzregelung der Kostentragung im Fall ihres Missbrauches auf Bundesebene geregelt wird.
Angesichts dieser Überlegungen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen und die Motion ebenfalls anzunehmen.
- texte du discoursSuisse
Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass die Stärkung der Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit in der Schweiz bei uns aktuell die höchste Priorität geniesst. Entsprechend vordringlich ist eben auch deren Finanzierung. Deshalb sind wir heute auch hier. Ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer vor dem Volk Bestand haben wird, wage ich hier klar zu bezweifeln. In den vergangenen Jahren wurde seitens des Bundesrates im Vorfeld jeweils von einer markanten Lücke in der Bundeskasse gesprochen. Ich erinnere Sie daran, dass der Bundesrat jeweils gesagt hat, in diesem Budget sei es noch kein Problem, aber die Budgets vom nächsten und übernächsten Jahr seien dann ganz schlimm. Dort müssten wir sparen. Jedes Mal kam es anders, aber jedes Mal hiess es wieder, das aktuelle Budget sei kein Problem, aber das nächste und übernächste Budget seien dann ein Riesenproblem. In der Retrospektive resultierte im Endergebnis meistens ein markanter Finanzierungsüberschuss.
Natürlich ist mir bewusst, dass die mittelfristige Finanzplanung strukturelle Defizite beinhaltet, die wir ernst nehmen müssen. Doch letztendlich laufen wir in ein Glaubwürdigkeitsproblem. Genau damit müssen wir bei solchen Volksabstimmungen dann leben. Das ist die grosse Unsicherheit. Wieso das Volk auf Vorrat Ja zu neuen Steuereinnahmen sagen soll, ist mir einfach etwas schleierhaft. Wir wissen heute schon aus verschiedenen Überlegungen, dass das Ergebnis dann wieder positiv sein wird.
Es lässt sich schon fragen, ob nicht eher eine Umstrukturierung oder eine verfeinerte Finanzplanung notwendig wären, um genau diesem Umstand etwas Rechnung zu tragen. Für den vorhandenen Finanzierungsbedarf für den Fonds für die Rüstungsausgaben wäre es durchaus ein Ansatz, sich genau dieses Modells zu bedienen, weil im Vergleich zum Budget immer zu wenig Geld ausgegeben wurde. Das wäre durchaus eine Option, die wir am Mittwoch bei der Diskussion über meine Motion besprechen werden, die sich genau dieses Systems bedient. Konkret könnten wir das Budget auf dem Niveau von 2027 einfrieren, plafonieren und die erzielten Mehreinnahmen, die wir heute schon prognostizieren, den entsprechenden Fonds zuweisen.
Ich glaube, Herr Kollege Jositsch, dass der Hinterste und Letzte verstanden hat, dass wir bei den Bundesausgaben durchaus ein Sparpotenzial haben. Genau das ist der Grund, wieso eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor dem Volk Schwierigkeiten hat. Alle wissen, dass wir ein Sparpotenzial haben. Aber wir sind im Moment nicht in der Lage, dieses Sparpotenzial auszunutzen. Wie gesagt: Vielleicht können Sie am Mittwoch dem Bundesrat ein interessantes Instrument in die Hände geben, indem Sie meiner Motion zustimmen. Damit wären wir dann in der Lage, die Rüstungsausgaben mit den prognostizierten Mehreinnahmen zu finanzieren. Ich glaube, wir sind uns einig, dass der Fonds eine gute Lösung ist. Indem er mit den Überschüssen gespiesen würde, hätten wir ein einfaches, aber sehr effizientes Instrument, um seine Liquidität und Zahlungsflexibilität sicherzustellen.
In diesem Sinne sehe ich in der Minderheit Dittli ein unglaublich grosses Potenzial, weil sie dem Bundesrat die grösstmöglichen Handlungsfreiheiten mitgibt. Er kann sich von der vollen Palette bedienen, um die Finanzierung des Fonds sicherzustellen. Wenn der Fonds dann noch Mittel aus meiner Motion erhält, kommt ein weiteres Instrument hinzu, das niemanden schmerzt. Wir sind auf der Suche: Wir wollen Geld, aber niemandem auf die Füsse treten.
Ich empfehle Ihnen die Variante von Kollege Dittli zur Annahme und hoffe, dass Sie am Mittwoch mit der Zustimmung zu meiner Motion eine interessante weitere Variante hinzufügen werden.
- texte du discoursSuisse
Ich unterstütze den Antrag der Kommissionsmehrheit, und dies aus Überzeugung. Hier geht es nämlich um einen wichtigen Beitrag, um eine Abwägung zwischen dem Erhalt bzw. der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einer Bank und der Erhöhung der Sicherheit für die Schweiz, aber auch für ihre Steuerzahler. Ich bin überzeugt, dass die WAK-S in dieser Frage einen gangbaren und guten Kompromiss gefunden hat. Sowohl der Entwurf des Bundesrates als auch der Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) auf eine Kernkapitalunterlegung von 90 Prozent gehen schlicht zu weit, sind nicht marktauglich und nicht international aligniert. Sie haben es von Kollege Burkart gehört. Eine Unterlegung von 90 Prozent, das muss ich leider sagen, ist auch kein Kompromiss, sondern ein teurer Vorschlag, der dann im Ereignisfall nichts bringt und für den wir am Ende alle bezahlen werden.
Für mich ist entscheidend - das ist sehr wichtig -, dass wir aus dem Fall Credit Suisse die richtigen Lehren ziehen. Eine dieser Lehren lautet: Verantwortung muss dort wahrgenommen werden, wo die Risiken eingegangen werden. Die Bevölkerung hat nämlich wenig Verständnis dafür, wenn im Krisenfall der Staat, die Wirtschaft und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Folgen tragen müssen, während die Verantwortlichen ihre Vergütungen behalten können. Dieses Unverständnis habe auch ich wiederholt zum Ausdruck gebracht, und ich teile es nach wie vor ausdrücklich. Wer Risiken eingeht, muss auch die Folgen dieser Risiken tragen können. Nur so entstehen die richtigen Anreize.
Genau deshalb begrüsse ich den Antrag der Kommissionsmehrheit, die nicht nur strengere, aber wettbewerbsverträgliche Kapitalanforderungen vorsieht, sondern auch die Vergütungsfrage adressiert. Mit dem Antrag zur Einschränkung der Vergütung wird das Management deutlich stärker in die Verantwortung genommen. Wer eine Bank in Schwierigkeiten führt, soll nicht nur einen Teil seiner variablen Vergütung verlieren. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit soll die variable Vergütung sogar vollständig entfallen. Das ist eine wichtige Massnahme, und sie wird auch schmerzen. Sie stellt sicher, dass das Risiko und die Verantwortung wieder enger zusammengeführt werden. Das ist ja eigentlich genau das Ziel von Kollegin Herzog, welche die Anträge der Minderheiten I(Hegglin Peter), II (Maillard Pierre-Yves) und III (Bischof Primin) unterstützt.
Das Risiko muss wieder mit der Verantwortung zusammengeführt werden, und das macht die Kommissionsmehrheit eigentlich perfekt. Gleichzeitig bekommt das Management aber auch einen starken Anreiz zu reagieren, bevor es überhaupt so weit kommt. Der Antrag entfaltet damit eine starke präventive Wirkung. Genau darin liegt aus meiner Sicht die Stärke des Mehrheitsantrags gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, aber auch gegenüber dem Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) auf eine 90-prozentige Kernkapitalunterlegung.
Der Bundesrat und die Minderheiten wollen zwar das Eigenkapital erhöhen, sorgen aber weder für ein frühzeitiges Eingreifen durch die Finma noch für eine Verantwortungsübertragung an das Management. Bei der Mehrheitsvariante muss das Management Verantwortung für die eingegangenen Risiken tragen und Massnahmen frühzeitig ergreifen, nicht erst um fünf vor zwölf, so wie es in der CS-Krise der Fall war.
Gleichzeitig dürfen wir aber die wirtschaftlichen Folgen zusätzlicher Regulierungen nicht ausblenden. Die Schweizer Wirtschaft ist auf einen starken Finanzplatz angewiesen. Auch wenn unsere Banken nicht immer grosse Sympathieträger sind, so sind sie dennoch eine tragende Säule unserer Wirtschaft. Wir müssen daher die Finanzstabilität stärken, ohne ihnen die Wettbewerbsfähigkeit zu entziehen, und gleichzeitig diejenigen in die Verantwortung nehmen, die die Entscheidung treffen und die Risiken eingehen.
Genau diesen ausgewogenen Ansatz verfolgt die Kommissionsmehrheit. Sie gibt den Banken mehr Mittel in die Hand, sich selbst zu stabilisieren, und stärkt die Fähigkeit der Banken, Verluste frühzeitig selbst zu tragen.
Eigentlich könnten Sie sich jetzt zurücklehnen, Frau Bundesrätin, denn die WAK-S hat die 100-Prozent-Unterlegung der Auslandtöchter aus dem Entwurf des Bundesrates aufgenommen. Die Variante der Kommissionsmehrheit verlangt ja genau eine vollständige, aber eben wettbewerbsverträgliche Unterlegung der Auslandtöchter, sie verbessert auch die Instrumente zur Krisenbewältigung und verschärft die Verantwortlichkeit des Managements. Sie sehen also, Frau Bundesrätin, Sie erhalten mit unserer Variante nicht nur den Fünfer und das Weggli, sondern eben auch noch die Bäckerstochter.
Für mich vereint der Antrag der Kommissionsmehrheit genau all diese Elemente, die nach dem Fall Credit Suisse notwendig sind: Wir erhalten mehr Stabilität für das System durch ein frühzeitiges Eingreifen, aber auch durch 100 Prozent Unterlegung. Wir erhalten mehr Verantwortung für die Entscheidungsträger und wirksamere Anreize für das Management durch eine Einschränkung von Bonuszahlungen und Dividendenzahlungen.
Deshalb unterstütze ich den Antrag der Kommissionsmehrheit und bitte Sie, diesem ebenfalls zuzustimmen.
- MotionCosignataire
- MotionCosignataire
- PostulatCosignataire
- MotionCosignataire
- PostulatCosignataire
- PermanenteSuisse
- Membredepuis 01.12.2025
- Président(e)15.12.2023 – 30.11.2025
- Vice-président(e)04.12.2023 – 14.12.2023
- Vice-président(e)29.11.2021 – 03.12.2023
- Membre02.12.2019 – 28.11.2021
- PermanenteSuisse
- Membredepuis 15.12.2023
- Président(e)04.12.2023 – 14.12.2023
- Président(e)29.11.2021 – 03.12.2023
- Vice-président(e)02.12.2019 – 28.11.2021
- Membre10.12.2015 – 01.12.2019
- PermanenteSuisse
- Membredepuis 15.12.2023
- PermanenteSuisse
- Membredepuis 04.12.2023
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
- Membre10.12.2015 – 01.12.2019
- SpécialeSuisse
- Membredepuis 04.12.2023
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Données: OpenParlData · CC BY 4.0