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Vorgelagertes Zuständigkeitsverfahren: Gesuchstellende aus verfolgungssicheren Staaten automatisch zuweisen

(26.4367)PostulatDéposé
Suisse30 sept. 2026
Profil
Type
Postulat
État
Déposé
Parlement
Suisse
Numéro
26.4367
Début
30 sept. 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
20264367
Contributions(15)
Chronologie(1)
  • Déposé
Textes(3)
  • Titre de l'objetTEXT
    Titre suit
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Arbeiten zum vorgelagerten Zuständigkeitsverfahren gemäss Asylstrategie 2027 zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie dieses Verfahren mit der Liste der verfolgungssicheren Heimat- oder Herkunftsstaaten nach Artikel 6a Absatz 2 Buchstabe a des Asylgesetzes verknüpft werden kann. Ziel ist ein Mechanismus, mit dem Personen aus einem dieser Staaten, die ein Asylgesuch stellen wollen, direkt dem vorgelagerten Zuständigkeitsverfahren zugewiesen werden.

    Der Bericht soll insbesondere aufzeigen:

    1. wie die Zuweisung gestützt auf die Safe Country Liste geregelt werden kann;
    2. ob und wie Staatsangehörige von Ländern mit sehr tiefer Schutzquote, die sich (noch) nicht auf der Safe Country Liste befinden, erfasst werden können (z.B. Maghreb-Staaten);
    3. welche Gesetzes- und Verordnungsänderungen dafür nötig sind;
    4. wie der Mechanismus mit dem Verfassungs- und Völkerrecht vereinbar ist, insbesondere mit dem Non-Refoulement-Gebot und dem Anspruch auf wirksame Beschwerde;
    5. welche Auswirkungen er auf die Verfahrensdauer, die Bundesasylzentren, den Wegweisungsvollzug und die Kantone hätte.
  • BegründungTEXT

    Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben im Rahmen der Asylstrategie 2027 beschlossen, ein vorgelagertes Zuständigkeitsverfahren zu prüfen. Damit soll vor dem eigentlichen Asylverfahren geklärt werden, ob überhaupt ein Asylgesuch im Sinne des Asylgesetzes vorliegt. Personen ohne realistische Aussicht auf Schutz sollen gar nicht erst in die Asylstrukturen gelangen. Der Bund beziffert das Entlastungspotenzial auf rund 20 Prozent der Gesuche.

    Als Zielgruppe nennt der Bund unter anderem Personen aus Staaten mit sehr tiefer Schutzquote. Das Asylgesetz kennt dafür bereits ein bewährtes Instrument: Der Bundesrat bezeichnet Staaten, in denen nach seinen Feststellungen keine Verfolgung droht. Er überprüft diese Liste periodisch und konsultiert dazu die zuständigen Kommissionen.

    Es liegt nahe, das neue Verfahren mit dieser bestehenden Liste zu verknüpfen. Wer aus einem verfolgungssicheren Staat kommt, soll dem vorgelagerten Zuständigkeitsverfahren zugewiesen werden. Weil gewisse Herkunftsstaaten mit sehr tiefer Schutzquote nicht auf der Liste stehen, soll der Bundesrat zudem prüfen, wie diese ergänzend erfasst werden können.

    Ein solcher Mechanismus entlastet die Bundesasylzentren, beschleunigt die Wegweisung und schafft Kapazitäten für Menschen, die tatsächlich Schutz brauchen. Die völkerrechtlichen Garantien bleiben gewahrt: Die Vermutung der Verfolgungssicherheit bleibt im Einzelfall widerlegbar, und bei konkreten Hinweisen auf Verfolgung folgt das ordentliche Asylverfahren. Weil der Bund die Gesetzesgrundlagen derzeit ausarbeitet, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diese Verknüpfung zu klären.

Données: OpenParlData · CC BY 4.0