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Das Erneuern von Geschäftsfahrzeugflotten erleichtern – Emissionsziele rascher erreichen

(26.4545)MotionDéposé
Suisse2 oct. 2026
Profil
Type
Motion
État
Déposé
Parlement
Suisse
Numéro
26.4545
Début
2 oct. 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
20264545
Contributions(9)
Chronologie(1)
  • Déposé
Textes(3)
  • Titre de l'objetTEXT
    Titre suit
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die steuerlichen Vorgaben wie folgt anzupassen:

    1. Der pauschale Privatanteil bei der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen soll so bemessen werden, dass emissionsfreie Geschäftsfahrzeuge steuerlich profitieren. Der Bundesrat kann dabei eine Differenzierung nach dem CO₂-Ausstoss vorsehen.
    2. Unternehmen sollen emissionsfreie und besonders emissionsarme Fahrzeuge deutlich schneller abschreiben dürfen.

    Die Anpassung soll temporär und im mehrjährigen Durchschnitt möglichst haushaltsneutral erfolgen und technologieneutral ausgestaltet werden.

  • BegründungTEXT

    Über 40 Prozent der Neufahrzeuge werden als Geschäftsfahrzeuge beschafft und leisten überdurchschnittlich viele Jahreskilometer. Die Elektrifizierung der Geschäftsfahrzeuge hinkt hinter den Privatfahrzeugen nach. Die Autoimporteure verfehlen auch aus diesem Grund die Neuwagenflottenziele und bezahlen entsprechende Sanktionen. Die heutige Regelung zu den Pauschalabzügen benachteiligt Mitarbeitende, welche das Geschäftsauto privat nutzen, weil Elektrofahrzeuge plus Ladestation oft noch teurer im Ankauf sind. Eine gezielte steuerliche Entlastung emissionsfreier Geschäftsfahrzeuge würde diesen Nachteil nicht nur ausgleichen, sondern einen wirksamen positiven Impuls schaffen. Auch der Postulatsbericht 20.3957 hält fest, dass attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen die Anschaffung von Elektrofahrzeugen begünstigen können. Mit einer ausreichend starken und gezielt ausgestalteten Massnahme könnte dieser Effekt verstärkt werden.

     

    Die beiden vorgeschlagenen Massnahmen geben sowohl den Mitarbeitenden wie auch den Unternehmen wirtschaftliche Vorteile, beschleunigt auf emissionsfreie oder besonders emissionsarme Fahrzeuge umzusteigen. Dabei soll der Staat keine bestimmte Antriebstechnologie vorgeben. Entscheidend sind die Emissionen beziehungsweise die Erreichung der geltenden Flottenziele. Die Massnahmen können durch die Eidgenössische Steuerverwaltung relativ rasch und direkt umgesetzt und von den Kantonen nachvollzogen werden.

     

    Der Pauschalabzug könnte z.B. anfänglich auf 0.4% reduziert werden für Nullemissionsfahrzeuge. Bei der konkreten Ausgestaltung kann auch eine Differenzierung nach dem CO₂-Ausstoss geprüft werden. Abstufungen, Fahrzeugkategorien und deren zeitlichen Anpassungen legt der Bundesrat fest mit dem Ziel, eine hohe Wirkung zu erzielen und die Massnahmen im langjährigen Mittel haushaltsneutral auszugestalten.

     

    Auch weitere Länder haben die Abschreiberegeln für emissionsfreie Fahrzeuge verkürzt. In UK können sämtliche Kosten im ersten Jahr abgeschrieben werden. Diese Massnahme ist attraktiv für Unternehmen, die Gewinne schreiben und versteuern. Der Steuerausfall über mehrere Jahre gerechnet bleibt insgesamt gering, weil in den Folgejahren keine weiteren Abzüge möglich sind. Über die Zeit gleicht sich der Effekt damit weitgehend wieder aus.

Données: OpenParlData · CC BY 4.0