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Avvocato

Fabio Regazzi

Actif
Le CentreGroupe M-E
SuisseTessin

Mandat
Parti
Le CentreSource: M-E
Groupe parlementaire
Groupe M-E
Parlement
Suisse
Circonscription
Tessin
Chambre / secteur
SR
Numéro de siège
12
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Homme
Né(e) le
22. Juni 1962
Profession
Entrepreneur/e
Langue
Italien
Contact
Adresse
Via alle Gerre 1
6596 Gordola
Également actif au sein de
Grand Council
Parti démocrate-chrétienAncien
Références et source
Wikidata
Q15809173
Organe source
CHE
Source mise à jour
26.06.2026
Enregistrement mis à jour
06.07.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(16313)
  1. Oui
    Vote sans titre
    Suisse
  2. Non
    Vote sans titre
    Suisse
  3. Abstention
    Vote sans titre
    Suisse
  4. Oui
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    Suisse
  5. Oui
    Vote sans titre
    Suisse
Badges d'accès(2)
  • Collaborateur/trice personnel/le
    Lafranchi Camilla
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
  • Lobbyiste
    Furrer Urs · Représentant/e de milieux intéressés
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
    sgv-usam
Interventions(375)
  1. texte du discours
    Suisse

    Heute werde ich gefordert, aber das wird mein letztes Votum sein.

    Mit diesem Postulat verlange ich einen Bericht über die Wirksamkeit, die Zielgenauigkeit und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Bundessubventionen. Es geht dabei nicht darum, Subventionen pauschal infrage zu stellen. Subventionen können sinnvoll und notwendig sein. Sie können dort gerechtfertigt sein, wo öffentliche Güter bereitgestellt werden, wo positive Externalitäten gefördert werden oder wo eine Grundversorgung sichergestellt werden muss. Gerade deshalb ist es aber wichtig, regelmässig und systematisch zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

    Der aktuelle Subventionsreport des Luzerner Forschungsinstituts für Schweizer Wirtschaftspolitik zeigt, dass das ausgabeseitige Subventionsvolumen des Bundes - und das wurde vorhin erwähnt - für das Jahr 2025 rund 49 Milliarden Franken beträgt. Wir sprechen also über einen Betrag, der mehr als der Hälfte der laufenden Bundesausgaben entspricht. Bei einer solchen Grössenordnung ist es aus meiner Sicht selbstverständlich, dass das Parlament und die Öffentlichkeit wissen müssen, welche Subventionen ihre Ziele erreichen, welche zu Wettbewerbsverzerrungen führen, wo Mitnahmeeffekte bestehen und wo ineffiziente Anreize gesetzt werden.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates. Er verweist dabei insbesondere auf die Aufgaben- und Subventionsüberprüfung, die im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 2027 durchgeführt wurde. Diese Überprüfung war zweifellos wichtig. Sie ersetzt aber nicht das, was mit meinem Postulat verlangt wird. Erstens war diese Aufgaben- und Subventionsüberprüfung eine einmalige Übung. Sie ist nicht institutionalisiert, und sie schafft keine regelmässige, systematische Evaluation der Subventionspolitik. Zweitens hatte diese Überprüfung ein anderes Ziel. Sie diente in erster Linie dazu, im Hinblick auf das Entlastungspaket 2027 mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren. Im Vordergrund standen also Posten, die politisch und finanzpolitisch für eine Konsolidierung in Frage kamen. Das ist aber nicht dasselbe wie eine umfassende Untersuchung der volkswirtschaftlichen Wirkung der Bundessubventionen.

    Mon postulat ne vise pas simplement à un nouvel exercice d'économies, mais à une analyse objective destinée à savoir dans quels cas les subventions permettent de réellement fournir des biens publics, favorisent des externalités positives ou garantissent encore des services de base ou, à l'inverse, entraînent des distorsions de concurrence, des effets d'aubaine, des structures inefficaces ou d'autres effets secondaires problématiques du point de vue économique.

    Weiter verweist der Bundesrat auf die bestehende Subventionsdatenbank. Auch hier muss man klar unterscheiden: Diese Datenbank weist Zielsetzungen der einzelnen Subventionskredite aus. Eine Zielsetzung ist aber noch keine Wirkungsanalyse. Plakativ gesagt: Irgendein Ziel wird jede Subvention haben. Entscheidend ist aber, ob dieses Ziel erreicht wird, zu welchen Kosten es erreicht wird und ob gleichzeitig unerwünschte Nebenwirkungen entstehen. Mit der heutigen Datenbank werden diese Fragen nicht beantwortet.

    Der Bundesrat erwähnt zudem die periodische Subventionsüberprüfung, bei der die Subventionen jedes Departements alle sechs Jahre geprüft werden. Auch diese Überprüfungen sind wichtig. Sie erfüllen aber die Forderung meines Postulates nur teilweise. Sie zielen vor allem auf Fragen der Rechtmässigkeit, der Konformität mit dem Subventionsgesetz und des öffentlichen Interesses. Das ist richtig und notwendig, aber es ist nicht gleichbedeutend mit einer vertieften volkswirtschaftlichen Evaluation. Hinzu kommt, dass der Sechsjahresrhythmus angesichts des grossen Volumens lang ist. Bei fast 49 Milliarden Franken ausgabenseitigen Subventionen darf man eine engere und systematischere Betrachtung erwarten. Zudem bleibt das Bild unvollständig, solange einnahmenseitige Subventionen, insbesondere Steuervergünstigungen und Ausnahmen, nicht aktuell und transparent ausgewiesen werden. Die letzte Schätzung zu deren Höhe liegt inzwischen rund fünfzehn Jahre zurück.

    Mon postulat ne vise pas à régler des comptes idéologiques avec la politique de subventionnement. Il vise une meilleure base de décision. Précisément en période de défi budgétaire, dans le contexte du frein à l'endettement et face aux exigences croissantes envers le budget fédéral, nous devons savoir quels instruments d'encouragement de l'État sont efficaces et lesquels ne le sont pas. Il ne suffit pas de reconduire des subventions pour la seule raison qu'elles ont été créées à un moment donné. Il ne suffit pas non plus de décrire leurs objectifs de manière abstraite. Nous devons savoir si elles fonctionnent.

    Une telle évaluation ne permettrait pas seulement d'identifier des potentiels d'économie. Elle pourrait aussi contribuer à mieux justifier les subventions efficaces, à améliorer les programmes inefficients et à renforcer le ciblage du soutien public. C'est dans l'intérêt des contribuables, des entreprises, du Parlement et, en fin de compte, d'une politique financière crédible. Quiconque est convaincu que les subventions fédérales sont utiles, nécessaires et efficaces ne devrait avoir aucun problème à ce que leurs effets soient examinés de manière systématique.

    Je vous invite donc à accepter le postulat.

  2. texte du discours
    Suisse

    Mit diesem Postulat soll eine "sunset clause" für Bundessubventionen eingeführt werden, um zu prüfen, ob und in welcher Form eine zeitliche Befristung für bestimmte Subventionen sinnvoll sein könnte.

    Viele Förderprogramme entstehen aus konkreten politischen oder wirtschaftlichen Situationen heraus. In der Praxis bleiben sie aber oft über sehr lange Zeit bestehen, auch wenn sich die ursprünglichen Rahmenbedingungen verändert haben. Eine "sunset clause" könnte dazu beitragen, dass Subventionen regelmässig politisch überprüft werden und nicht einfach dauerhaft weiterlaufen, ohne dass ihre Wirksamkeit erneut hinterfragt wird.

    En même temps, il est clair que toutes les subventions ne peuvent pas être traitées de la même manière. Les prestations relevant du service de base, par exemple dans le domaine de la formation, de la santé ou de la sécurité sociale, doivent être appréciées différemment. C'est précisément pourquoi il faut examiner soigneusement les modèles, les critères et les exceptions possibles.

    Der Bundesrat sieht vor, das Anliegen im Rahmen des Postulates 24.3927 der FDP-Liberalen Fraktion zur Optimierung der Subventionsvergabepraxis zu erfüllen, und empfiehlt daher, mein Postulat anzunehmen. Ich bedanke mich beim Bundesrat, das ist aus meiner Sicht ein pragmatischer Weg. Ich bitte Sie deshalb, das Postulat anzunehmen.

  3. texte du discours
    Suisse

    Mit meiner Motion verlange ich die Schaffung eines öffentlich zugänglichen, digitalen und zentral geführten Registers der Empfänger von Bundessubventionen. In diesem Register soll aufgezeigt werden, wer Bundesgelder in welcher Höhe über welches Bundesamt oder Departement auf welcher gesetzlichen Grundlage für welches konkret geförderte Projekt, welche Dienstleistung oder welche Tätigkeit erhält.

    Die finanzielle Dimension ist erheblich. Gemäss einem neuen Bericht des Luzerner Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) beläuft sich das ausgabenseitige Subventionsvolumen des Bundes für das Jahr 2025 auf rund 48,6 Milliarden Franken. Das entspricht mehr als der Hälfte der laufenden Bundesausgaben. Gleichzeitig konnten über 20 000 Erstempfänger von Bundessubventionen identifiziert werden. Diese Zahlen zeigen: Wir sprechen nicht über eine Randfrage, sondern über einen zentralen Bereich der Bundesfinanzen.

    Bis heute gibt es kein vollständiges, gebündeltes und öffentlich zugängliches Register, das die Empfänger dieser Mittel transparent ausweist. Die bestehenden Informationen sind über verschiedene Bundesämter verteilt, nur teilweise zugänglich oder lediglich in aggregierter Form vorhanden. Für das Parlament, für die Medien, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und letztlich auch für die Verwaltung selbst ist es schwierig, den Überblick zu behalten.

    Le Conseil fédéral partage certes, sur le principe, l'objectif de transparence, mais il propose de rejeter la motion. Il renvoie à cet égard à la base de données existante sur les subventions, publiée chaque année avec le compte d'État. Cette base de données n'est toutefois pas suffisante pour répondre à l'objectif de mon intervention. Le point décisif est le suivant : la base de données actuelle n'indique justement pas de manière systématique qui sont les véritables premiers bénéficiaires des subventions. Elle décrit de manière générale qui devrait être, en théorie ou du point de vue politique, le bénéficiaire final d'une subvention.

    Toutefois, ce n'est pas la même chose que de savoir qui reçoit effectivement l'argent. Un exemple : dans le domaine de l'accueil extrafamilial des enfants, la base de données mentionne en substance comme bénéficiaires les parents, via les cantons, les crèches et les structures d'accueil parascolaire. Or, dans les données examinées, Rolex apparaît par exemple aussi, avec 275 000 francs de fonds fédéraux. Bien entendu, les parents peuvent bénéficier indirectement d'une telle structure, mais Rolex bénéficie elle aussi, très concrètement, de l'argent des contribuables.

    Wenn wir Transparenz schaffen wollen, dann müssen wir zuerst wissen, wer die Mittel tatsächlich erhält. Eine Liste der realen Erstempfänger ist objektiver und aussagekräftiger als eine allgemeine Umschreibung der erhofften Endbegünstigten.

    Dasselbe gilt für die geförderten Leistungen. Der Bundesrat schreibt, die Subventionsdatenbank weise diese bereits aus. Auch das überzeugt mich nicht. Häufig handelt es sich um sehr allgemeine Beschreibungen, hinter denen sich zahlreiche konkrete Projekte mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen verbergen. Auch hier ein Beispiel: Bei der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung sollen Arbeiten von gesamtschweizerischem Interesse gefördert werden. Darunter findet sich der Verein Milchjugend für, ich zitiere, "lesbische, schwule, bi, aro-ace, trans und intergeschlechtliche Jugendliche und für alle dazwischen und ausserhalb" mit dem Projekt "Falschsexuelle Welten". Nur als Info: Dieser Verein, von dem ich annehme, dass wohl niemand von Ihnen je von ihm gehört hat, hat einen Beitrag von 132 337 Franken erhalten. Ob die allgemeine Beschreibung das konkrete Projekt genügend abbildet, ist fraglich, aber hier nicht der Punkt. Zumindest sollte die Öffentlichkeit nachvollziehen können, wer genau unterstützt wird, mit wie viel Geld und wofür.

    Der Bundesrat verweist weiter auf offene Fragen der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit sowie auf mögliche Kosten. Auch dieses Argument überzeugt leider nicht. Die vom IWP recherchierten Daten zeigen ja gerade, dass die Informationen grundsätzlich vorhanden sind. Bei den meisten Bundesämtern konnten sie intern abgefragt werden. Es mag sein, dass heute nicht überall ein automatisierter Prozess besteht, aber genau darum braucht es einen klaren Auftrag des Parlamentes, damit ein solcher Prozess geschaffen wird.

    Auch rechtlich scheint die Sache lösbar. In der erwähnten Recherche wurden keine Einzelpersonen ausgewiesen und keine sensiblen Empfänger publiziert, bei denen eine Gefährdung der Sicherheit der Schweiz zu befürchten wäre. Unter diesen Voraussetzungen konnten die Daten von den Ämtern bereitgestellt werden. Es geht also nicht um eine unmögliche Forderung, sondern um eine pragmatische, verhältnismässige und umsetzbare Transparenzlösung.

    Schliesslich argumentiert der Bundesrat, konkret geförderte Projekte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten könnten mangels Datengrundlage nicht den einzelnen Erstempfängern zugeordnet werden. Auch hier zeigt die Praxis ein anderes Bild. Für eine Vielzahl von Empfängern konnten die zuständigen Ämter konkrete Projekte nennen, obwohl dies nur als freiwilliger Zusatz angefragt worden war. Angesichts von fast 49 Milliarden Franken an Steuergeldern darf man erwarten, dass der Bund weiss und ausweisen kann, wofür diese Mittel konkret eingesetzt werden.

    Es geht hier nicht um eine Grundsatzkritik an jeder einzelnen Subvention. Es geht auch nicht darum, einzelne Empfänger pauschal an den Pranger zu stellen. Es geht um etwas viel Einfacheres und eigentlich Selbstverständliches: Es muss in einem Rechtsstaat und in einer direkten Demokratie transparent ausgewiesen werden können, wer öffentliche Gelder erhält. Seit den letzten eidgenössischen Wahlen sind auch wir Politikerinnen und Politiker verpflichtet, Spenden und finanzielle Unterstützungen offenzulegen. Weshalb sollte ein vergleichbarer Transparenzanspruch nicht auch dort gelten, wo öffentliche Gelder an Organisationen, Unternehmen oder Vereine fliessen? Bei einem Subventionsvolumen von rund 48,6 Milliarden Franken ist der administrative Aufwand für ein solches Register verhältnismässig. Wir sprechen hier nicht über eine neue Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern über ein Instrument, das die politische Diskussion versachlichen würde und schliesslich auch der Verwaltung helfen würde, die Übersicht über eine immer komplexer gewordene Subventionslandschaft zu behalten.

    Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen und damit ein klares Zeichen für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern zu setzen.

  4. texte du discours
    Suisse

    Es stimmt - die Gebühren von Twint sind für den Handel zu hoch. Sie belasten insbesondere die KMU, und das ist ein ernstes Problem. Die Weko prüft bereits, ob diese Praktiken den Wettbewerb verzerren. Das ist richtig so, denn wenn die Kosten für elektronische Zahlungen die KMU ersticken, dann muss gehandelt werden.

    Doch die Lösung liegt nicht in der Verstaatlichung von Twint. Die Motion Sommaruga Carlo verwechselt Ursache und Wirkung. Ja, die Gebühren sind zu hoch, aber das ist kein Grund, ein funktionierendes System in staatliche Hand zu überführen. In Brasilien mag das Modell Pix sinnvoll sein, doch die Schweiz ist nicht Brasilien. Hier haben wir einen funktionierenden Wettbewerb, eine hohe finanzielle Inklusion und bereits heute Alternativen wie die Instant Payments Bridge der SNB, die den Markt offener und transparenter machen soll.

    Der Bundesrat sagt es in seiner Stellungnahme: Es gibt keinen Grund, Twint zu verstaatlichen. Eine solche Massnahme würde nicht nur Millionenkosten für die Steuerzahler verursachen, sondern auch eine neue verfassungsrechtliche Grundlage erfordern, ohne dass damit die Gebührenproblematik gelöst wäre. Im Gegenteil: Eine Verstaatlichung würde den Wettbewerb weiter einschränken und die Innovation bremsen.

    Die SNB und die Weko arbeiten bereits daran, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Gehen wir diesen Weg weiter, statt einen Rückschritt in die Planwirtschaft zu machen. Und ja, die Gebühren müssen sinken, aber nicht durch Verstaatlichung, sondern durch mehr Wettbewerb und klare Regeln. Die Weko prüft die Beschwerde von Swiss Retail bereits. Das ist der richtige Ansatz: den Markt stärken, nicht den Staat ausbauen.

    Il est vrai que les commerçants ne sont pas satisfaits des frais prélevés, imposés par Twint, et c'est tout à fait légitime. La Comco examine d'ailleurs cette question de près. Mais nationaliser Twint n'est pas la solution. La réponse, c'est plus de concurrence, des règles claires et une pression sur les acteurs privés pour qu'ils adaptent leurs tarifs. L'État a pour mission de créer un cadre équitable, et non de se substituer au marché.

    Je vous invite donc à rejeter cette motion. La solution n'est pas la nationalisation, mais un marché plus transparent et plus compétitif.

  5. texte du discours
    Suisse

    Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes wurden Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden verpflichtet, regelmässige Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Dieses Instrument soll Diskriminierungen aufdecken und die Lohngleichheit fördern. Auch wenn das Ziel richtig und wichtig ist, erlaube ich mir, an seiner Wirksamkeit gewisse Zweifel anzumelden. Doch darum geht es in der heutigen Diskussion nicht.

    Avec cette motion, le Conseil fédéral est chargé d'adapter l'ordonnance sur la vérification de l'analyse de l'égalité des salaires, notamment à l'article 7 alinéa 2 lettre d, afin d'exclure les indemnités pour le travail en équipe et le service de garde des éléments déterminants de l'analyse salariale, à condition que ces indemnités soient accordées de manière neutre du point de vue du sexe et sans discrimination.

    Genau darin liegt der Kern der Vorlage. Schicht- und Nachzulagen orientieren sich an den besonderen Arbeitsbedingungen und nicht am Geschlecht der Mitarbeitenden. Frauen und Männer erhalten für dieselbe Tätigkeit dieselben Zulagen. In der Praxis arbeiten jedoch in gewissen Bereichen, etwa in der Industrie, im Sicherheitsbereich oder teilweise auch im Gesundheitswesen, überdurchschnittlich viele Männer im Schichtbetrieb. Dadurch können Lohngleichheitsanalysen statistisch verzerrt werden, sodass Unternehmen die Toleranzschwelle nicht wegen einer Diskriminierung überschreiten, sondern allein aufgrund der Zusammensetzung ihrer Belegschaft.

    Die Folgen können erheblich sein: Analysen müssen wiederholt werden, es entstehen Reputationsrisiken, und unter Umständen drohen Nachteile bei öffentlichen Ausschreibungen oder andere Konsequenzen, obwohl die Betriebe ihre Mitarbeitenden korrekt und gleich behandeln. Die Motion beseitigt dieses Problem auf pragmatische Weise und schwächt den Grundsatz der Lohngleichheit keineswegs. Im Gegenteil, die betroffenen Unternehmen müssen ausdrücklich bestätigen, dass Schicht- und Pikettzulagen geschlechtsneutral ausgestaltet sind und der Zugang zu diesen Tätigkeiten ohne Benachteiligung erfolgt.

    Aus Sicht der Wirtschaft, und ich spreche hier auch als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), handelt es sich um eine sinnvolle und verhältnismässige Anpassung. Sie erhöht die Aussagekraft der Lohngleichheitsanalysen und verhindert, dass Unternehmen zu Unrecht einer Diskriminierung verdächtigt werden. Ich bitte Sie daher, diese Motion zu unterstützen und der Mehrheit zu folgen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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